Reh im Garten gebissen, Hessen

Troubadix

Man stelle sich vor man hat ein Grundstück, das am Waldrand endet. Dort findet eine Treibjagd auf Wildschweine statt. Davon aufgeschreckt, springt ein Reh über den Zaun in den Garten. Hund sieht Reh eher, als Besitzer und verletzt das Reh. Das Reh ist verletzt und schreit, Jäger hören das, kommen auf das eingezäunte Grundstück und erlösen das Reh und nehmen es mit.

5 Tage später flattert eine Rechnung über 190€ ins mit, mit dem Zusatz, sollte nicht gezahlt werden, wird ein Wesenstest angeordnet.

Das kann doch nicht rechtens sein :(
 
  • 23. April 2024
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Hi Troubadix ... hast du hier schon mal geguckt?
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Für was ist denn die Rechnung genau? Und nein, das würde ich vermutlich nicht bezahlen, aber mal einen Rechtsanwalt oder Rechtschutzversicherung anrufen.

Wenn keine Begründung dabei, würde ich die per Einschreiben auffordern, mir eine schriftliche Begründung zu schicken.
 
Das klingt ja abenteuerlich. Mit anderen Worten, du kannst dich von einem (vermutlich sehr zweifelhaften) Wesenstest "freikaufen" ? Das ist ja mal dreist.
 
Nein...ich wohn doch nicht in Hessen...:) Verfolge das gerade auf FB. War ein Malamute. Ich finde nur diese Drohung frech, in Rechnung stellen ist ein Sache, aber bei nicht bezahlen mit Wesenstest drohen, finde ich schon unverschämt. Wenn ich ein Reh mit dem Auto überfahre gilt das als Wildunfall und in meinen Augen war das auch ein Unfall. Hund war ja nicht ohne Leine im Wald und wer rechnet bitte damit das auf einmal ein Reh durch den Garten flitzt....
 
hm - ich kann mich an einen Fall erinnern, der hier in der KSG diskutiert wurde (schon länger her) - da ist eine Katze in den eigenen Garten gekommen und wurde glaub ich vom Hund getötet.
Wenn ich mich richtig erinnere, bekam der Hund auch auflagen.
 
Du hast da aber auch irgendwo ein Abo bei solchen Geschichten? :eek:
Ich würde auch auf jeden Fall mal zum Anwalt. Vom Gefühl her würd ich sagen Blödsinn, du sollst das Reh bezahlen? Und es dann aber auch nicht behalten? Komische Sache... oder soll das eher die Bezahlung des Jägers sein?

Edit: ok nicht dein Abo...
 
@DobiFraulein genau sowas befürchte ich auch, sie meldet das jetzt erst einmal IhrerVersicherung und fragt mal einen Anwalt.
@Diana2099 nein kein abo, aber seit 1,5 Jahre beschäftige ich mich sehr mit dem Thema und lese halt sehr viel. Und mittlerweil viele Dinge die mich erschaudern lassen, aber egal, tut hier nix zur Sache :)
 
Die jaeger jagen einem ein reh in den garten und der hundehalter muss zahlen? Hola, das macht spass. Da wuerde ich einen anwalt bemuehen.
 
Da greift wohl die grundsätzliche Tierhalterhaftung. Das sollte eigentlich über die Versicherung abgedeckt sein (?).

"Zahlen oder Wesenstest" grenzt für mich allerdings an Nötigung. Wenn das Amt vermutet, von dem Hund könne eine Gefahr ausgehen (was ja erstmal nicht skandalös ist, schliesslich tötet nicht jeder Hund sofort ein Reh), ist ein Wesenstest legitim. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, wieso diese vermutete Gefahr plötzlich nicht mehr existent sein sollte, wenn man 190 Euro zahlt ?
 
Ich würde mich an die Hundehaftpflicht und/oder einen Anwalt wenden.
Wie da die genaue rechtliche Lage ist, ist vermutlich schwierig zu beurteilen.
 
Uurgs, so wie es auschaut ist der Jäger wohl im Recht...auch im eigenen Garten dürfen keine Tiere angegriffen werden, gilt auch für Katzen. Ich lasse meine 2 nie wieder in den Garten.:( der ist voll mit Nachbars Katzen und meine Hunde hassen die...sie stehen auch Abends vor der geschlossen Terassetür und geben da richtig gas, also die Katzen....Deutschland spinnt doch allmählig..ehrlich
 
Jup

Als Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der bezeichnet, nach der im der grundsätzlich für die haftbar gemacht werden kann, die das anrichtet. Die Haftung nach Satz 1 greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters ein. Die Haltereigenschaft definiert sich – unabhängig vom – nach der Sachherrschaft über das Tier und einem eigenen Interesse an der Verwendung oder der Gesellschaft des Tieres. Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert.



Bei Katzen kommt dann nochmal die emotionale Komponente hinzu, da sie in der Regel als Haustier einen Besitzer haben. Das verschärft das Ganze dann nochmal, je nach Richter.
 
"Zahlen oder Wesenstest" grenzt für mich allerdings an Nötigung. Wenn das Amt vermutet, von dem Hund könne eine Gefahr ausgehen (was ja erstmal nicht skandalös ist, schliesslich tötet nicht jeder Hund sofort ein Reh), ist ein Wesenstest legitim. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, wieso diese vermutete Gefahr plötzlich nicht mehr existent sein sollte, wenn man 190 Euro zahlt ?

Steht denn fest, dass die Forderung der 190 Euro tatsächlich vom OA stammt? Ich könnte mir vorstellen, dass das vielleicht eine Forderung / Rechnung von der Jägerschaft war, mit der Bemerkung, dass man sich bei Nichtbezahlen gezwungen sieht, Anzeige beim OA zu erstatten, was einen Wesenstest nach sich zieht / ziehen könnte - oder so ähnlich.
 
Wo steht das Schreiben kommt vom OA? Das Schreiben kommt von der Jägerschaft, mit der Androhung, bei nicht bezahlen wird der Wesenstest eingefordert. Ich gehe mal davon aus, das die Jägeschaft den Hund dann beim OA meldet.
 
Ja gut, ich kann nur versuchen, das zu interpretieren, was im Eingang steht. Und Privatpersonen können halt nix "anordnen". Aber natürlich kann es auch so sein, wie du sagst. :kp:

edit: ok, geklärt ;)

nocmal edit: so oder so, ich würde das zähneknirschend zahlen, bevor das OA eingeschaltet wird. Und wie gesagt über die Versicherung gehen.
 
Das ist doch aber echt frech, ohne deren Treibjagd wäre sowas nicht passiert. U dann noch Geld verlangen und drohen! :wand:
 
Da greift wohl die grundsätzliche Tierhalterhaftung. Das sollte eigentlich über die Versicherung abgedeckt sein (?).

"Zahlen oder Wesenstest" grenzt für mich allerdings an Nötigung. Wenn das Amt vermutet, von dem Hund könne eine Gefahr ausgehen (was ja erstmal nicht skandalös ist, schliesslich tötet nicht jeder Hund sofort ein Reh), ist ein Wesenstest legitim. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, wieso diese vermutete Gefahr plötzlich nicht mehr existent sein sollte, wenn man 190 Euro zahlt ?
Er hat es ja nicht getötet, das hat ja dann der Jäger gemacht.
 
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