Reh im Garten gebissen, Hessen

Kann ich mir zwar nicht ganz vorstellen, aber gut.
Dann wäre jetzt mein erster Schritt, den Garten sicherer vor wildtieren zu machen und ganz groß: privatgrundstück - betreten verboten
Draußen ran zu schreiben. Wenn kein wild mehr aufs grundstück kommen kann, dann hat auch kein Jäger mehr einen grund es zu betreten.

Ob das rechtlich möglich ist, ist abhängig von den örtlichen Begebenheiten.
Wir haben z.B. eine zeitlang in Sichtweite zur Autobahn gelebt und mussten die Jagd auf unseren Grundstück erlauben. Wir haben (zum Glück) keine texanischen Verhältnisse, mein Grund, meine Regeln gilt in Deutschland nicht.
Zumal im konkreten Fall das Tierschutzgesetz gegriffen hätte.

Desweiteren finde ich die 190€ gar nicht für unberechtigt - ob das Reh überhaupt hätte geschossen werden dürfen, wissen wir nicht, in dem Fall ist ein Schaden entstanden der beglichen werden muss. Gesichert ist auch nicht, ob sich da jetzt ein Jäger doppelt die Taschen gefüllt hat - es ist nämlich nicht jedes Stück Wild geeignet für den Tiefkühler. Wenn das Tier krank war (das kann man nicht immer von Außen sehen) dann darf es nicht auf dem Teller landen und muss gesondert entsorgt werden.

Zur der Situation "Zahlemann oder Anzeige = Wesenstest"
Da bin ich ganz bei Manny und Lekto, wer weiß, wie sich die Situation vor Ort hochgeschaukelt hat, bzw. wie die Hundehalterin argumentiert hat. War es der allgemeine Tenor "mein Grundstück, da darf mein Hund alles", tja dann kann ich den Jäger fast verstehen.

In kaum einer LHVO steht ein ausschließender Faktor. Es ist also vom Gesetz her (meist) egal, warum, weshalb, weswegen und vor allem wo ein Hund beißt oder ein anderes Tier hetzt/tötet. Es gibt auch keinen Katalog welche Tiere das ein oder ausschließt und einen Größenkatalog gibt es auch nicht. Das berühmte Mäusebeispiel, was wir hier in der Theorie schon mal hatten, oder die realen Fälle, wegen Nachbarskatze.

Das ist auch keine neue Willkür, das gibt es schon ziemlich lange nur wird es jetzt in immer mehr Fällen durchgesetzt.
 
  • 29. März 2024
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Hi Coony ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Jäger haben vor Ort nichts gesagt, haben das Reh getötet einpackt und mitgenommen.
Antowrt eines Jägers:
1. Ohne Erlaubnis hätte er das Reh nicht auf dem Grundstück erlegen dürfen. Auch ,wenn sie die Erlaubnis zum Fangschuss erteilt hat,hätte er das Reh ohne ihre Erlaubnis nicht mitnehmen dürfen.Sie hätte es behalten und verwerten können.
2.Kann er kein Geld verlangen,da es nicht sein Reh ist s. Punkt 1
3.Seine Aussage ,dass er es dem Ordungsamt meldet,wenn sie nicht zahlt ,und ein Wesenstest beantragt,ist eine Erpressung und somit eine Straftat
4. Kann sie das Verhalten vom Jäger der Unteren Jagdbehörde melden,und der Jäger kann dadurch seinen JS verlieren,und Ihn bei der Polizei Anzeigen wegen Erpressung.Auf keinen Fall zahlen
 
Ich weiß zwar auch nicht, ob ich am Waldrand wohnend und mit einem Malamute nicht einen höheren Zaun hätte, aber ich habe hier nur 1m, und meine Hunde bleiben zuverlässig drinnen.

Wir haben an Wald-und Feldrand gelebt und es reichten 1,20 m, um die Hunde zuverlässig drinnen zu halten.
Nebenan war ein Pferdestall mit jeder Menge Hunden, sie hätten über den Zaun gekonnt, aber sie haben es nicht gemacht.
 
Ohne Erlaubnis hätte er das Reh nicht auf dem Grundstück erlegen dürfen. Auch ,wenn sie die Erlaubnis zum Fangschuss erteilt hat,hätte er das Reh ohne ihre Erlaubnis nicht mitnehmen dürfen.Sie hätte es behalten und verwerten können.
also das kommt mir tatsächlich seltsam vor

a) das verletzte Tier, das nicht der Dame gehört, ohne ihre Zustimmung nicht von dem Leid erlösen dürfen? Kann ich mir nicht vorstellen. Zumal du ja auch weiter vorne geschrieben hast, dass auf ihrem Grundstück gejagt werden darf?
b) glaube ich auch nicht, dass sie das Tier selbst hätte behalten und verwerten dürfen (mach das mal mit nem Wildunfall und werd erwischt dabei)
 
1. Ohne Erlaubnis hätte er das Reh nicht auf dem Grundstück erlegen dürfen. Auch ,wenn sie die Erlaubnis zum Fangschuss erteilt hat,hätte er das Reh ohne ihre Erlaubnis nicht mitnehmen dürfen.Sie hätte es behalten und verwerten können.
2.Kann er kein Geld verlangen,da es nicht sein Reh ist s. Punkt 1

Da wäre ich mir nicht sicher - bei Wildunfällen mit dem Auto steht dazu
Strafbares Verhalten

Fahren Sie nach einem Wildunfall einfach weiter, stellt dies zwar keine Unfallflucht dar; es kommt aber eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz in Betracht, wenn das angefahrene Tier schwer leidet, der Fahrer aber nichts unternimmt und einfach weiterfährt. Außerdem sollte die Verständigung der Polizei schon allein im Interesse des vielleicht schwer verletzten Tieres erfolgen.

Wenn Sie verunglücktes Wild mitnehmen, um es zu behalten oder zu verwerten, erfüllt dies den Tatbestand der Wilderei und kann zu einer Verurteilung führen.


Zumal dies ein "Facebook"-Fall ist, glaube ich keiner Seite. ;)
Die Einen nennen es Erpressung, die anderen Aufklärung über mögliche Folgen, wieder andere würden es ein Streitgespräch nennen. Wir waren alle nicht dabei.
 
Ob das rechtlich möglich ist, ist abhängig von den örtlichen Begebenheiten.
Wir haben z.B. eine zeitlang in Sichtweite zur Autobahn gelebt und mussten die Jagd auf unseren Grundstück erlauben. Wir haben (zum Glück) keine texanischen Verhältnisse, mein Grund, meine Regeln gilt in Deutschland nicht.
Zumal im konkreten Fall das Tierschutzgesetz gegriffen hätte.

Desweiteren finde ich die 190€ gar nicht für unberechtigt - ob das Reh überhaupt hätte geschossen werden dürfen, wissen wir nicht, in dem Fall ist ein Schaden entstanden der beglichen werden muss. Gesichert ist auch nicht, ob sich da jetzt ein Jäger doppelt die Taschen gefüllt hat - es ist nämlich nicht jedes Stück Wild geeignet für den Tiefkühler. Wenn das Tier krank war (das kann man nicht immer von Außen sehen) dann darf es nicht auf dem Teller landen und muss gesondert entsorgt werden.

Das ich die Jagd erlauben muss heißt ja nicht, dass der jäger ohne meine Zustimmung das Grundstück betreten darf.
Wir haben keine texanischen Verhältnisse, aber ich kann immernoch bestimmen, wer wann mein Grundstück betritt.

Deswegen hab ich ja geschrieben: bevor ich die 190 für wohl die Arbeit des jägers oder die Entsorgung des rehs zahlen würde, würde ich eben gern wissen was damit passiert ist.

Ich überlege die ganze zeit schon was denn die Alternative gewesen wäre und dabei kommt der hh irgendwie nicht besser weg.
Er hätte ja einen tierarzt rufen können, um das tier einschläfern oder versorgen zu lassen. Aber das hätte er, denke ich, auch zahlen müssen, wenn sein hund das verursacht hat. Da ist er mit 190 euro eigentlich ganz gut bedient.

Aber was ich mich noch frage: das tier wurde mit einem messer getötet? Wie das? Ins herz oder hat man es ausbluten lassen? Ist das in Deutschland überhaupt erlaubt? Ich dachte das muss ganz schnell gehen.
 
Aber was ich mich noch frage: das tier wurde mit einem messer getötet? Wie das? Ins herz oder hat man es ausbluten lassen? Ist das in Deutschland überhaupt erlaubt? Ich dachte das muss ganz schnell gehen.

Das geht sehr schnell, weil das Tier dann ausblutet - diese Form der Tötung ist generell erlaubt, in der "Religionsdebatte" hapert es an der fehlenden Betäubung. Diese erfolgt in Schlachthöfen entweder durch Bolzenschuss/Elekrtizität - in einem Fall der Nottötung aber nicht.

edit
Zum Betreten - wenn du (aus welchen Gründen auch immer) verpflichtet bist, die Jagd auf deinem Grund zu gestatten, dann kannst du das Betreten nicht einfach so verbieten. Natürlich müssen solche Termine angekündigt werden, aber generell geht es unter Umständen nicht.

Natürlich steht dir später/wärenddessen der Rechtsweg offen um die Verhältnisse klären zu lassen, aber da werden dann die verschiedenen Rechtsgüter abgewogen.
 
Ich überlege die ganze zeit schon was denn die Alternative gewesen wäre und dabei kommt der hh irgendwie nicht besser weg.
Er hätte ja einen tierarzt rufen können, um das tier einschläfern oder versorgen zu lassen. Aber das hätte er, denke ich, auch zahlen müssen, wenn sein hund das verursacht hat. Da ist er mit 190 euro eigentlich ganz gut bedient.
.

Die Lösung mit dem TA halte ich nicht für sinnvoll. Bis Du jemanden gefunden hast, der kommen kann, bis die Infusion gelegt ist..
Da finde ich den Schnitt mit dem Messer schneller und tierschutzfreundlicher.
Ich mag zwar keine Jagd, aber in dem Fall wäre ich dankbar, wenn sie das Tier schnell erlösen
 
Die Lösung mit dem TA halte ich nicht für sinnvoll. Bis Du jemanden gefunden hast, der kommen kann, bis die Infusion gelegt ist..
Da finde ich den Schnitt mit dem Messer schneller und tierschutzfreundlicher.
Ich mag zwar keine Jagd, aber in dem Fall wäre ich dankbar, wenn sie das Tier schnell erlösen
Ich sag ja auch nicht, dass es die bessere Alternative gewesen wäre. Für den HH nicht und für das tier auch nicht. Obwohl jetzt könnte man darüber nachdenken, ob Schmerzen und überleben jetzt einem schnellen aber vorzeitigem ende nicht doch vorzuziehen wären. Man weiß ja nicht wie schwer das reh verletzt war.
In dem Gedankenspiel ging es mir aber auch weniger um das Reh, als um eine mögliche kostengünstigere Alternative für den HH, die dann doch wahrscheinlich sehr teuer geworden wäre.
 
Ich überlege die ganze zeit schon was denn die Alternative gewesen wäre und dabei kommt der hh irgendwie nicht besser weg.
Er hätte ja einen tierarzt rufen können, um das tier einschläfern oder versorgen zu lassen. Aber das hätte er, denke ich, auch zahlen müssen, wenn sein hund das verursacht hat. Da ist er mit 190 euro eigentlich ganz gut bedient.
Ein TA darf wohl auch behandeln und mW muss man die Behandlung nicht bezahlen, wenn man ein Wildtier zum TA bringt. Wie das in dem speziellen Fall ist, wenn der eigene Hund das Tier verletzt hat, weiß ich nicht.

Aber: es hat zwingend eine Meldung an den zuständigen Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen. Und da dieser ja scheinbar schon vor Ort war, ist für mich logisch, dass dieser auch entscheidet, was mit dem Tier zu tun ist.

 
. Ohne Erlaubnis hätte er das Reh nicht auf dem Grundstück erlegen dürfen. Auch ,wenn sie die Erlaubnis zum Fangschuss erteilt hat,hätte er das Reh ohne ihre Erlaubnis nicht mitnehmen dürfen.Sie hätte es behalten und verwerten können.
2.Kann er kein Geld verlangen,da es nicht sein Reh ist s. Punkt 1
Das stimmt nun ganz sicher nicht. Wenn mein Hund ein Reh beißt und es in der Folge stirbt, wird es doch nicht zu meinem Reh! No way.
Im Gegenteil habe ich hier, als hier noch der eine oder andere Jäger mitschrieb, meiner Erinnerung nach gelesen, dass Wild von dem Moment an, wo es der Jäger erlegt hat, ihm zufällt, er es also verwerten darf. Also, das lebende Reh gehört ihm nicht (es gehört als Wildtier ja keinem), das erlegte gehört ihm.
Damit will ich nicht sagen, dass es in meinen Augen okay ist, das Geld zu verlangen. Aber das Recht, das Reh mitzunehmen, hatte er ganz sicher. Und rechtlich wird er die Aktion vielleicht auch in Rechnung stellen dürfen, auch wenn es mir nicht richtig erscheint, wo er doch eh da grade am jagen war und die Tötung dieses Rehs da doch sozusagen mit einfloss.
 
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Na, immerhin hat die Hundehalterin versucht, einzugreifen, und wohl auch selbst die Polizei gerufen. - Und nicht das Weite gesucht, bevor die eingetroffen ist. Sodass sie jetzt mit Konsequenzen zu rechnen hat. Das ist leider weiß Gott nicht selbstverständlich... (Und gelegentlich wird hier ja...
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