Ach du lieber Himmel !!!! Da wiehert ja kräftig der Antsschimmel, ach nein eine ganze Schimmelherde. Sachen gibts !Es ist ja nun so, dass die Abgabe eines Listenhundes in NRW nur an eine "geeignete Person" (oder einen Tierschutzverein) erfolgen darf.
Eine Privatperson ist in NRW normalerweise keine geeignete Person, in anderen Bundesländern kann sie es aber sein - ich nehme an, dass das Ordnungsamt hier sich damit absichern will, dass dem Gesetz genüge getan ist.
Länderübergreifend kann das durchaus mal Nickeligkeiten geben.
Mein Hund ist beim Urlaub in NDS leider verstorben, und wir mussten ihn dort lassen. Die Leute dort haben auch nicht schlecht gestaunt, als ich von ihnen eine Bescheinigung haben wollte, dass mein Hund verstorben sei.
Die muss ich hier nämlich bei der Stadt vorlegen, damit ich den Hund überhaupt rechtskräftig abmelden kann.
Gibt es in NDS so nicht (eine TA-Rechnung fürs Einschläfern wäre zwar zB ein geeigneter Beleg gewesen, aber nun war der Hund einfach so gestorben, ganz ohne Tierarzt, also gab es keine Rechnung...) - die waren aber so freundlich und haben mir dann einen Schrieb fabriziert, damit ich dem Amt was vorlegen konnte.
Nö. Der Mini Bulli (bitte...nicht mit y...) ist auch ohne Papiere ein Mini Bulli wenn er dieser Rasse phänotypisch entspricht. Tut er das nicht, muss ihn jemand einstufen, also- Rassegutachten. Papiere belegen eine Rasse, KEINE Papiere belegen KEINE RasseDa der Mini Bully anscheinend über keine Papiere verfügt, gilt er als Standard Bully und somit als Listenhund.
Der TE ja nicht, also das galt nicht unbedingt Dir.Und der Tippfehler ist leider der blöden Autokorrektur geschuldet, das Smartphone kennt wohl keinen Bulli
Nene...ein Mini Bulli kann in NRW eingestuft werden wenn er keine, oder keine glaubwürdigen Papiere/Abstammungsnachweise hat. Wenn das Amt einen Abstammungsnachweis als nicht glaubwürdig einschätzt, muss es begründen warum. Nur zu sagen "wir wollen nur FCI- Papiere" reicht NICHT. Weder Vdh noch Fci hat ein Monopol auf Mini Bullis. Allerdings, das ist richtig, die Gemeinden versuchen das gerne...mit FCi- Papieren sind sie zu oft (immer!) vor Gericht gescheitert bei einer Einstufung, was aber nicht heisst dass sie Fci- Papiere nie angezweifelt haben.Der Minibulli kann in NRW nur dann als Standard eingestuft werden,wenn er nicht die “richtigen“ Papiere hat. @Crabat weiß da sicherlich genaueres. Meines Wissens werden FCI und AKC Papiere anerkannt.
Ja...leider...oder GsD...wie mans nimmt. Dadurch dass der Bullterrier im Rassestandard weder Größe noch Gewicht vorgeschrieben hat, der kann also 40 cm mit 17 Kg sein, oder 53 cm mit 33 Kg...kann/könnte man einen MBt ohne Abstammungsnachweis ziemlich leicht als Bullterrier einstufen. Aber, es gibt durchaus Gutachter die die Rasse Bullterrier kennen und bei zu schmächtigen, schmalen Hunden sagen...das ist phänotypisch eher ein MBt, auch wenn er mit 40 cm größer als das SOLL des Mini Bulli- Rassestandards ist.Der menschliche Faktor spielt auch immer eine Rolle. Wie versiert sind die Mitarbeiter des OA, wie ist ihre Einstellung zu Listenhunden z.B.
Alle Welpen gehen nach NDS? Da neben der illegalen Verpaarung auch noch der in NRW ebenso verbotene Handel die Strafen für den jetzigen Besitzer nur noch höher ausfallen lassen würden/könnten, kann man dem derzeitigen Besitzer nur den Rat geben, sich an die Anordnungen des O-Amtes zu halten. Klar wollen die wissen, wohin die Welpen gehen und das ist auch im Interesse der Welpen- eh sie am Ende irgendwo landen, wo sie auch wieder illegal angeschafft worden wären. Ich seh das weniger als Schikane an, nur als Absicherung auch für Hunde, die genauso gut in "dunklen Kanälen" verschwinden könnten, wenn kein Nachweis über ihre Verbringung erbracht wird. Auch in NDS gibt es sicherlich Personen mit Hundehaltungsverbot, deshalb wohl die Auflagen.Ein Minibully hat in NRW Welpen gezeugt. Der Bully wurde aber vom Ordnungsamt als als Standart eingestuft. Jetzt will das Ordnungsamt für die Welpen auch wenn diese nach Niedersachsen gehen, ein polizeiliches Führungszeugnis vom neuen Halter,eine Haltererlaubnis, die Zustimmung der neuen Gemeinde und noch viele bürokratische Gemeinheiten. Nun meine Frage ist das überhaupt zulässig, da dieser Hund in Niedersachsen ein ganz normaler Hund ist?
Wenn man die Eltern nicht kennt, bzw diese schon keinen Abstammungsnachweis haben, dann ist das wie bei jedem anderen Hund auch...man kann nur mutmaßen. In dem Fall kann/sollte man bei einem listenverdächtigem Hund ein Gutachten erstellen lassen. Wenn der Hund klein und leicht ist, kann man natürlich mutmaßen dass es ein MBt ist.und wenn ich die herkunft der eltern schon nicht genau weis,kann ich doch auch nicht davon ausgehen das mein hund ein mini ist oder?