Karinrolf
10 Jahre Mitglied
Hallo,
wir wohnen in einem kleinen Teilort in Hohenlohe (Baden-Württemberg) mitten zwischen lauter Wiesen, Feldern und Wäldern. Laut unserer Polizeiverordnung ist das Laufen mit Hunden ohne Leine außerhalb der Ortschaften erlaubt, solange eine Person dabei ist, die auf Zuruf auf den Hund einwirken kann. Jetzt wurden auf einmal rund um unseren Ort Schilder an Feldwegen aufgestellt, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit von März bis August auch hier an der Leine zu führen sind (ausgenommen Polizei- und Jagdhunde). Zuwiderhandlungen würden zur Anzeige gebracht. Auf unsere Nachfrage bei der Stadtverwaltung hieß es, der Jagdaufseher hätte die Schilder falsch angebracht und die würden wieder entfernt und an den Waldrändern und Anfängen von Waldwegen aufgestellt. Heute steht auf einmal im Amtsboten, dass die Hundehalter sich an die Leinenpflicht während der allgemeinen Brut- setz- und Aufzuchtzeit von März bis August im Wald und in der übrigen freien Landschaft halten sollen. Zur Zeit sind aber die Wiesen überall noch kurz und die Felder werden auch von den Landwirten bearbeitet, es ist dort mit Sicherheit kein Jungwild. Der Jagdaufseher selber hält mit seinem Auto an Anfang des Feldweges, lässt seinen Hund aus dem Auto und den kompletten Weg hinter dem Auto herrennen. Dass dieser Hund überhaupt nicht gehorcht, kann sich wohl jeder denken. Die Feldwege sind teilweise bis zu 500 m. vom Waldrand entfernt. Wir sind der Meinung, dass die Stadtverwaltung hier ihre Kompetenz überschreitet. Kann uns jemand mitteilen, ob die Stadtverwaltung das Recht hat, diese Regelung einzuführen oder ob wir gegen die Stadtverwaltung und den Jagdpächter (ein einflussreiches Gemeinedemitglied, deshalb diese plötzliche Kehrtwendung der Stadt) rechtlich vorgehen können. Wir haben schon beim übergeordneten Ordnungsamt nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten.
Vielen lieben Dank
Karin
wir wohnen in einem kleinen Teilort in Hohenlohe (Baden-Württemberg) mitten zwischen lauter Wiesen, Feldern und Wäldern. Laut unserer Polizeiverordnung ist das Laufen mit Hunden ohne Leine außerhalb der Ortschaften erlaubt, solange eine Person dabei ist, die auf Zuruf auf den Hund einwirken kann. Jetzt wurden auf einmal rund um unseren Ort Schilder an Feldwegen aufgestellt, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit von März bis August auch hier an der Leine zu führen sind (ausgenommen Polizei- und Jagdhunde). Zuwiderhandlungen würden zur Anzeige gebracht. Auf unsere Nachfrage bei der Stadtverwaltung hieß es, der Jagdaufseher hätte die Schilder falsch angebracht und die würden wieder entfernt und an den Waldrändern und Anfängen von Waldwegen aufgestellt. Heute steht auf einmal im Amtsboten, dass die Hundehalter sich an die Leinenpflicht während der allgemeinen Brut- setz- und Aufzuchtzeit von März bis August im Wald und in der übrigen freien Landschaft halten sollen. Zur Zeit sind aber die Wiesen überall noch kurz und die Felder werden auch von den Landwirten bearbeitet, es ist dort mit Sicherheit kein Jungwild. Der Jagdaufseher selber hält mit seinem Auto an Anfang des Feldweges, lässt seinen Hund aus dem Auto und den kompletten Weg hinter dem Auto herrennen. Dass dieser Hund überhaupt nicht gehorcht, kann sich wohl jeder denken. Die Feldwege sind teilweise bis zu 500 m. vom Waldrand entfernt. Wir sind der Meinung, dass die Stadtverwaltung hier ihre Kompetenz überschreitet. Kann uns jemand mitteilen, ob die Stadtverwaltung das Recht hat, diese Regelung einzuführen oder ob wir gegen die Stadtverwaltung und den Jagdpächter (ein einflussreiches Gemeinedemitglied, deshalb diese plötzliche Kehrtwendung der Stadt) rechtlich vorgehen können. Wir haben schon beim übergeordneten Ordnungsamt nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten.
Vielen lieben Dank
Karin