Polizei-Schäferhund verletzt 6 Kinder

Lt. Verhandlung war es die Polizistin, welche den Hund (dann endlich gesichert und weggebracht hat) - dann ist Sie mit Hund weggefahren ohne sich weiter zu kümmern und die Kinder müssen (teilweise ) zu ihren Eltern zurückgelaufen sein. Ich gehe davon aus , das dies richtig ist. Hätten Eltern den Hund gesichert, wäre es zur Sprache gekommen.

Ich möchte aber auch keinen falschen Eindruck des Richters vermitteln. Er wirkte durchaus nicht zufrieden mit diesen Urteil, konnte aber nicht anders entscheiden.


Wieso das für die Feststellung unterlassener Hilfeleistung nicht reicht, erschließt sich mir allerdings nicht so ohne weiteres. Den Hund ins Auto zu bringen, um ihn zu sichern, ist das eine. Aber dann einfach weg zu fahren?
Aber vielleicht war das Auto ja so weit weg und es dauerte so lange, den Hund dort hin zu bringen, dass bis dahin schon die Eltern sich um die Kinder kümmerten?

Aber wieso ging es in dem Prozess eigentlich ausschließlich um die unterlassene Hilfeleistung? Was ist mit fahrlässiger Körperverletzung?


Um ehrlich zu sein hätte der Hund in meinen Augen am nächsten Pfosten engeleint gehört und die Halterin hätte helfen müssen.
Wozu muss das Tier denn groß ins Auto gebracht werden?
Hat die den Hund so wenig unter Kontrolle, dass sie selbst in ihrer Anwesenheit den Hund nicht sichern kann?

Ganz schönes Trauerspiel...

@rimini: ich hab irgendwo gelesen, dass der Hund schon "gesichert" war, als die Halterin eintraf und sie ihn dann einfach mitgenommen hat... ich find das jetzt nur im Bild Artikel, hab das aber auch wo anders so gelesen.
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Buroni ... hast du hier schon mal geguckt?
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snowflake schrieb:
Aber wieso ging es in dem Prozess eigentlich ausschließlich um die unterlassene Hilfeleistung? Was ist mit fahrlässiger Körperverletzung?

Naja, das steht doch im vorletzten verlinkten Artikel:



Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wurde fallen gelassen. Begründung: Der zwei Jahre alte Polizeihund "Cabil" war vorher nicht auffällig gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Insofern sei es für die damals 41-jährige Polizistin nicht vorhersehbar gewesen, dass der Hund die Kinder beißen würde.

und ich zitiere zur Begründung mal Lana (#410)

Also die Begründung, dass es für die Polizeibeamtin "nicht vorhersehbar" war ... bei einem Hund, der nicht etwa aus einer blöden Situation heraus zugebissen hat ... der in Ausbildung zum Polizeihund war ... das kann man auch ganz anders sehen und zu erklären gibt es da nicht viel.
Aber um es doch zu versuchen:
Der Hund hatte den Wesenstest bestanden, soweit ich mich erinnere. Vielleicht wurde von Seiten des Ausbilders bestätigt, dass er normalerweise wie eine 1 hörte. Die Örtlichkeit war vielleicht blöd gelegen. Dann kann man schon darauf kommen, dass es "nicht vorhersehbar" war.

Bei der "Vorhersehbarkeit" handelt es sich im Übrigen um ein Merkmal der Fahrlässigkeit, das erfüllt sein muss. Die Körperverletzung muss objektiv vorhersehbar sein - d.h. ein umsichtig handelnder Mensch hätte aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung damit gerechnet, dass so etwas passieren kann. Die Körperverletzung muss auch subjektiv vorhersehbar gewesen sein - d.h. der Täter muss nach seinen persönlichen Fähigkeiten und dem Maß seines individuellen Könnens in der Lage sein, die Sorgfaltspflicht zu erkennen und zu erfüllen. Wobei die subjektive Vorhersehbarkeit eingegrenzt wird, durch die sog. Übernahmefahrlässigkeit, die da meint, "wer etwas nicht weiß, muss sich informieren; wer etwas nicht kann, muss es lassen".

(...)

Man darf die strafrechtliche Bewertung nicht mit der zivilrechtlichen Tierhalterhaftung in einen Topf werfen. Bei Letzterer haftet der private Hundehalter ohne Verschulden. Das ist im Strafrecht nicht so.

In diesem Punkt finde ich persönlich (ganz subjektiv ;) ) übrigens auch, dass man als Außenstehender ins Grübeln kommt und sich fragt, mit welchem Maß hier gemessen wird... aber, wie Lara schon sagte:

In dem Moment, wo ein offizieller Gutachter bestätigt, dass das Verhalten des Hundes für die Halterin "nicht vorhersehbar" war, gibt es vermutlich wenig Ermessenspielraum für das Gericht.

In dem Punkt greift dann proctens Argumentation: Zugang zu derartigen Gutachtern, die so etwas "Kraft ihres Amtes oder ihrer Funktion" überzeugend aussagen, hat ein "Normalhundehalter" wohl in der Regel nicht. Dem dürfte es meist also doch deutlich schwerer fallen, darzulegen, dass der Hund ein bestimmtes (wichtig: strafrechtlich relevantes!) Verhalten noch nie gezeigt hatte.

Andererseits wird von einem Polizeihund zumindest theoretisch vielleicht auch ein anderer "Ausbildungsgrad" erwartet als vom Normalhund, und das floss hier entlastend in die Bewertung mit ein...

Was die Anwesenheit der Eltern angeht, so habe ich Riminis Aussage nicht so verstanden, dass der Richter meinte, die Eltern hätten den Vorfall selbst durch ihre Anwesenheit verhindern können oder durch ihre Abwesenheit sozusagen "herausgefordert" - sondern eher so, dass bei Anwesenheit eines Erwachsenen es möglicherweise belastbarere, zuverlässigere Zeugenaussagen gegeben hätte, die dann eine Verurteilung möglich gemacht hätten.

So ließ sich aus den Aussagen der Kinder eben nicht herleiten, ob es so gewesen war, wie die Frau gesagt hatte, oder so, wie die Kläger behaupteten.

So etwas wie Snowflake schreibt:

Aber vielleicht war das Auto ja so weit weg und es dauerte so lange, den Hund dort hin zu bringen, dass bis dahin schon die Eltern sich um die Kinder kümmerten?

könnte ich mir als entlastende Behauptung gut vorstellen - und ich kann mir eben auch aus eigener Erfahrung durchaus Situationen vorstellen, wo es sinnvoll ist, erstmal den völlig ausgeflippten Hund vom Ort des Geschehens zu entfernen - etwa weil man ihn vor Ort nicht zuverlässig sichern kann... weil vorher Erste Hilfe sowieso nicht möglich ist.

Ob es in diesem Fall so war, kann ich nicht beurteilen, der Richter konnte es aber aufgrund der Sachlage und der Zeugenaussagen ganz offensichtlich auch nicht.

Und dann greift halt u.U. das Zweifelsprinzip.

Das betrifft aber, wie gesagt, nur den strafrechtlichen Aspekt.

Eine andere Frage ist, wie schon wer anders schrieb, ob die Hundeführerin zivilrechtlich haftbar ist und den Verletzten etwa Schmerzensgeld zahlen muss.

Was ich mir durchaus vorstellen könnte, da der Hund ja noch nicht im Einsatz und sie mir ihm privat unterwegs war...

Dafür wird es sicherlich noch eine weitere Verhandlung geben, eben vor einem anderen Gericht, denke ich.
 
So... habe gerade noch einen etwas ausführlicheren Artikel gefunden.



Demnach waren die Kinder schon versorgt, und es waren Erwachsene anwesend, als die Hundeführerin zum Geschehen dazu kam.

Sie hat dann den Hund tatsächlich gesichert, allerdings zunächst ihren Namen nicht angegeben und nicht zugegeben, dass der Hund ihr Hund sei.

So - "unterlassene Hilfeleistung" kann man damit vielleicht wirklich schlecht sagen, denn "geholfen" hat sie ja.

Ich frag mich nun allerdings, wieso die Tatsache, dass sie erstmal ihre Beteiligung am Vorfall verschleiert hat, überhaupt keine Berücksichtigung findet. Wieso ist das keine Straftat? Bei einem Verkehrsunfall wäre es das doch auf jeden Fall! :verwirrt:
 
Die Art und Weise, wie zu Gunsten der Halterin argumentiert wurde, empfinde ich persönlich als unerträglich, denn es wird deutlich, dass mit anderem Maß gemessen wird.

Wie soll man das Urteil verstehen? Wenn ich also meinen Hund laufen lasse und um die Ecke eine Gruppe spielender Kinder daher kommt und ich nicht in der Lage bin meinen Hund abzurufen und mein Hund die Kinder beißt, habe ich nicht schuldhaft gehandelt? Weil ich die Kinder vorher nicht gesehen habe und mir nicht gedacht habe, dass der Hund die Kinder angeht und nicht wusste, dass er nicht auf mich hört?

Normaler Weise ist die rechtliche und moralische Schuldfrage bei Hundevorfällen doch eher so geartet, dass wenn zum Beispiel ein Erwachsener unerlaubt auf mein gesichertes Grundstück gelangt und gebissen wird, genau geprüft wird, ob das Grundstück so gesichert war, dass jedem I.dioten klar war, dass er auf dem Grundstück nichts zu suchen hat und Lebensgefahr besteht, wenn er sich trotzdem unerlaubt Zutritt verschafft. Und auch dann wird immer noch geschaut, wo der Briefkasten angebracht ist und ob das Warnschild für alle verständlich war etc.

Macht man den Fehler und bringt seine Klingel an der Haustür und nicht am Zaun fest, musste man trotz Warnschild und einem am Zaun angebrachten Briefkasten damit rechnen, dass der erwachsene Mensch ohne Grund auf das Grundstück kommt und die Zähne zeigenden Hunde am Zaun ignoriert.

Auch was die unterlassene Hilfeleistung angeht, bin ich überrascht bzw. wütend, wenn ich die Entschuldigung lese. Dein Hund hat gerade Kinder gebissen und verletzt und man hat nichts Besseres zutun, als den Hund weg zu bringen und davon zu fahren? Das soll nachvollziehbar sein?

Wenn sie schon so verwirrt war, dass sie den Hund erst ins Auto bringen wollte, statt ihn etwas abseits anzubinden, dauert das doch auch keine 2 Minuten. Ist der Wagen weiter entfernt, so das es länger dauern würde, ist es doch glas klar, dass man seinen Hund nicht zum Auto bringt. Alles andere zu behaupten ist doch eine Unverschämtheit.
 
So - "unterlassene Hilfeleistung" kann man damit vielleicht wirklich schlecht sagen, denn "geholfen" hat sie ja.


Also für mich ist das keine Hilfe sich seinen Hund zu schnappen und abzuhaun:lol:
Beim Autofahrer würde man wohl von Fahrerflucht schreiben wenn der erstmal sein Auto bis zu sich nach Hause wegfährt, damit es nicht im Weg steht wenn die Rettungskräfte das Opfer versorgen wollen
 
Auch was die unterlassene Hilfeleistung angeht, bin ich überrascht bzw. wütend, wenn ich die Entschuldigung lese. Dein Hund hat gerade Kinder gebissen und verletzt und man hat nichts Besseres zutun, als den Hund weg zu bringen und davon zu fahren? Das soll nachvollziehbar sein?

Wenn sie schon so verwirrt war, dass sie den Hund erst ins Auto bringen wollte, statt ihn etwas abseits anzubinden, dauert das doch auch keine 2 Minuten. Ist der Wagen weiter entfernt, so das es länger dauern würde, ist es doch glas klar, dass man seinen Hund nicht zum Auto bringt. Alles andere zu behaupten ist doch eine Unverschämtheit.
Warst es nicht DU der Uns erst kürzlich weißmachen wollte das 2 Hundehalter, wegen einer Beißerei, so unter Schock standen das sie völlig irrational gehandelt haben und DU deswegen den Retter und Notfallkoordinator geben mußtest? Warum sollte das in dem Fall nicht auch so gewesen sein? Vor diesem Hintergrund ist deine Reaktion/Aussage hier etwas unverständlich. :kp: Es sei denn dein diesbezügliches "Erlebnis" war, wie von Vielen vermutet, mal wieder eine Erfindung Deinerseits. Vielleicht hatte die Frau einfach Pech, das kein solcher Held wie du in der Nähe war? :lol:
 
Danke für die Info, lekto.
Von dem Freispruch bezügl. der Körperverletzung hatte ich seinerzeit hier gelesen, fiel mir jetzt wieder ein, aber ich hatte es nicht mehr in Erinnerung und hatte jetzt nicht alle Links gelesen.

Zur unterlassenen Hilfeleistung: wenn sie erst dazu kam, als der Hund schon durch einen der dort anwesenden Erwachsenen gesichert war, den Hund nur übernahm und weg brachte, wie kann es dann sein, dass sie mit der Begründung nicht wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde, dass es keine belastbaren Aussagen von Erwachsenen dazu gab, weil die Erwachsenen nicht rechtzeitig vor Ort waren?
Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen.

Alles sehr seltsam. Ein bisschen ein Gschmäckle bleibt.
 
Zur unterlassenen Hilfeleistung: wenn sie erst dazu kam, als der Hund schon durch einen der dort anwesenden Erwachsenen gesichert war, den Hund nur übernahm und weg brachte, wie kann es dann sein, dass sie mit der Begründung nicht wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde, dass es keine belastbaren Aussagen von Erwachsenen dazu gab, weil die Erwachsenen nicht rechtzeitig vor Ort waren?
Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen.

Alles sehr seltsam. Ein bisschen ein Gschmäckle bleibt.

Auch die Aussagen der Eltern waren: Sie (Die Hundeführerin) hat dann den Hund tatsächlich gesichert, allerdings zunächst ihren Namen nicht angegeben und nicht zugegeben, dass der Hund ihr Hund sei.

Zum Gebiet ... Das ist (soweit von den Bildern her zu beurteilen), sehr sehr weitläufig. Wiesen, Koppeln, Wiesen, eingefasst von einigen Feldern. An einen Ende das Vereinshaus mit den dazugehörenden Spielplatz und Freiflächen. Bis zur Anhöhe (mit den einzigen Baum) sind es gut 10 Gehminuten. Von der Anhöhe bis zum Sträßchen (welches von der B2 zum Vereinsheim führt) sind es ebenfalls zu Fuß ca. 10 Minuten. Um den Hund an einer Pferdekoppel anzubinden, wäre es ebenso weit gewesen

Den Namen zu nennen sich zu erkennen zu geben, ist eine Höflichkeit - dazu verpflichtet ist aber jeder nur der Polizei gegenüber. Und selbst der Polizei gegenüber braucht ein Täter keinerlei weitere Angaben zu machen. Dies ist ein Rechtsgrundsatz, der (oft zum Vorteil ist) und nicht gegen den "Täter" verwendet werden darf.

Der Gutachter für Cabil war ein in Bayern vereidigter und staatlich bestellter. Hr. B. ist seit mehr als 20 Jahren bekannt und Jeder kann sich an Ihn wenden. Viele tun dies auch, um ihre Gutachten für ihre Kat.2 Hunde erstellen zu lassen.

Schäferhundis & Co sind nicht meine Lieblingsrassen, mit deren Haltern kann ich auch oft nichts anfangen und ich bin wirklich die letzte die DSH "in Schutz" nimmt.

Aber "Gschmeckle" gab es bei der Verhandlung wirklich nicht. Selbst die Eltern der kleinen Kinder waren sehr sachlich, der Richter hat sich wirklich 2,5h Zeit genommen, um alles aufzuklären. Erkonnte bei allen Verständnis nicht anders entscheiden und nur noch auf den Zivilklageweg verweisen
 
Den Namen zu nennen sich zu erkennen zu geben, ist eine Höflichkeit - dazu verpflichtet ist aber jeder nur der Polizei gegenüber. Und selbst der Polizei gegenüber braucht ein Täter keinerlei weitere Angaben zu machen. Dies ist ein Rechtsgrundsatz, der (oft zum Vorteil ist) und nicht gegen den "Täter" verwendet werden darf.

Wenn man sich aber Privatpersonen gegenüber nicht zu erkennen gibt, muss man doch zumindest auf das Eintreffen der Polizei warten?:verwirrt:
 
Und warum sollte man die Rasse DSH nicht in Schutz nehmen nur weil man mit der Rasse nichts anfangen kann...komische Aussage aber gut

Ansonsten empfand ich es schon auch so das die Polizistin sich nicht richtig gekümmert hat ..
 
Schäferhundis & Co sind nicht meine Lieblingsrassen, mit deren Haltern kann ich auch oft nichts anfangen und ich bin wirklich die letzte die DSH "in Schutz" nimmt.

Ersetz Schäferhund mal durch Soka,wie hört sich das dann an? :unsicher: Aber immer schön Solidarität für die eigene Rasse fordern.
 
Wie gesagt, sind das für mich alles Spitzfindigkeiten, um eine Halterin zu schützen, die gleichzeitig auch Kollegin ist und der man unterstellt, dass sie seriöse und anständige Person ist.

Dass sie nicht damit rechnen konnte, dass der Hund abhaut, nicht abrufbar ist und Kinder beißt, weil er zuvor vom Wesen her getestet wurde bzw. soetwas bis dahin noch nie gemacht hatte, trifft auf den Großteil der Halter zu, deren Hund zum ersten Mal zubeißt. Dieser Umstand schützt aber den "normalen" Halter in der Regel nicht vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit, denn es wird einem zurecht der Vorwurf gemacht, den Hund frei laufen gelassen zu haben, ohne sich sicher gewesen zu sein, dass er nicht wegrennt, wenn er von der Leine gemacht wird und nicht sicher gewesen zu sein, wie der Hund reagiert, wenn er im Freilauf auf andere Menschen reagiert. Kann die Halterin behaupten, dass der Hund sicher im Gehorsam stand? Kann sie behaupten gewusst zu haben, wie er reagiert, wenn er auf Kinder reagiert? Hat sie das vorher getestet?

Womit rechnet man als Halter, wenn man mit einem nicht im Gehorsam stehenden Hund unangeleint spazieren geht und womit muss man rechnen, wenn dieser Hund auf Kinder trifft, wenn man zuvor keine Erfahrungswerte hat?

Es ist doch die Essenz fürsorglichen Verhaltens, dass man Vorsichtsmaßnahmen ergreift, wenn man sich einer Situation nicht sicher ist und sich überlegt, was passieren kann und es aus den Grund nicht soweit kommen lässt. Was waren die Vorsorgemaßnahmen der Halterin?

Wenn die Argumentation immer so einfach wäre, könnte sich ja jeder, dessen Hund zum ersten Mal wegrennt, nicht kontrollierbar ist und Schäden anrichtet, damit rausreden, dass er das bis dahin noch nicht gemacht hat. Bekanntlich funktioniert das aber bei normalen Hundehaltern nicht, denn bei einem Hund dieser Größe und Kraft erwartet man automatisch eine besondere Vorsichtnahme.

Zum Verhalten danach ist doch auch klar zu sagen, dass sie sich nicht um die verletzten Kinder gekümmert hat und nicht einmal das minimalste an Hilfe geleistet hat, was man erwarten muss. Sie hat sich ja nicht einmal einen Überblick darüber verschafft, ob akute Hilfe zu leisten ist und andere Hilfemaßnahmen dringlicher sind, als den Hund zum Auto zu bringen.

Hat sie sofort einen Krankenwagen und die Polizei informiert, damit Hilfe geleistet wird? Hat sie nachgeschaut, ob eines der Kinder eventuell sofortige Hilfemaßnahmen benötigt? Woher wusste sie, dass die von ihr getroffene Einscheidung das Beste in dem Moment war und es nicht wichtiger war, erste Hilfe zu leisten?

Dass sie ihren Namen nicht genannt hat und leugnete, dass ihr der Hund gehört, mag keine strafbare Handlung sein, aber diese Haltung ist doch ein klares Zeichen dafür, dass sie in dem Moment keine Verantwortung übernehmen wollte. Sie wusste in dem Moment genau, was sie tat und hatte in dem Moment sich selber und ihren Hund im Sinn und nicht die verletzten Personen.

Warum ist sie nicht mit dem Auto schnellst möglich zum Tatort zurück gekehrt, um Hilfe zu leisten, sondern hat sich vom Tatort entfernt? Handelt so jemand, der verantwortlich im Sinne der Geschädigten denkt?

Jedem Normalbürger hätte man die nachträgliche Schilderung im Gegenteil nachteilig ausgelegt und zwar das man sogar jetzt noch versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Für mich ist die Polizistin ein "normaler" Mensch mit Schwächen, der vorher aus Selbstüberschätzung oder vielleicht aus Unachtsamkeit den Unfall verursacht hat und nach dem Unfall in dem Moment aus Panik verantwortungslos gehandelt hat.

Alles kein Grund, um sie aufzuhängen oder an den Pranger zu stellen. Es ist aber für mich unerträglich, die Wahrheit offensichtlich zu verdrehen und das Recht zu beugen, weil man die Macht dazu hat. Man kann nicht erwarten, dass die Bevölkerung angesichts solcher korrupten Vorgehensweisen zufrieden gestellt wird und das Gefühl hat, dass die Sache ordentlich aufgearbeitet wurde.

Jeder weiß, dass die Polizistin ihre Stellung voll zu ihren Gunsten ausgenutzt hat und man von Seiten der Polizei und des Staates alles unternommen hat, um die Polizistin ungeschoren davon kommen zu lassen, weil sich der Staat nicht eingestehen will, auch Fehler zu machen bzw. ebenso falsch gehandelt haben kann.
 
Schäferhundis & Co sind nicht meine Lieblingsrassen, mit deren Haltern kann ich auch oft nichts anfangen und ich bin wirklich die letzte die DSH "in Schutz" nimmt.

Ersetz Schäferhund mal durch Soka,wie hört sich das dann an? :unsicher: Aber immer schön Solidarität für die eigene Rasse fordern.


sollte es nicht wurschtegal sein um welche Rasse es sich handelt?:verwirrt:



Ansonsten bin ich ganz bei Procten...
 
Die Rasse spielt hier in der Diskussion keine Rolle. Dass der Hund "freigesprochen" wurde, finde ich richtig, auch wenn ich die vorgetragenen Argumente absurd finde.
 
Den Namen zu nennen sich zu erkennen zu geben, ist eine Höflichkeit - dazu verpflichtet ist aber jeder nur der Polizei gegenüber. Und selbst der Polizei gegenüber braucht ein Täter keinerlei weitere Angaben zu machen. Dies ist ein Rechtsgrundsatz, der (oft zum Vorteil ist) und nicht gegen den "Täter" verwendet werden darf.

Wenn man sich aber Privatpersonen gegenüber nicht zu erkennen gibt, muss man doch zumindest auf das Eintreffen der Polizei warten?:verwirrt:

Das Hat die Hundeführerin getan. Sie kam (auch nach Aussagen der Eltern) zurück und wartete.

Und warum sollte man die Rasse DSH nicht in Schutz nehmen nur weil man mit der Rasse nichts anfangen kann...komische Aussage aber gut

Ansonsten empfand ich es schon auch so das die Polizistin sich nicht richtig gekümmert hat ..

Recht hast, es war auch saublöd von mir formuliert. Ich mag langhaarige Hunde optisch nicht so und mit den Wesen/Charakter von DSH en und einigen anderen Rassen kann ich sehr wenig anfangen. Sind halt nicht meine Lieblingshunderassen. Für die Erfahrungen, welche ich mit Ihren vor Ort wohnenden Haltern machte, kann der Hund selbst natürlich nichts.

Die ganze Bemerkung von mir war zu diesen Thema überflüssig.

Schäferhundis & Co sind nicht meine Lieblingsrassen, mit deren Haltern kann ich auch oft nichts anfangen und ich bin wirklich die letzte die DSH "in Schutz" nimmt.

Ersetze Schäferhund mal durch Soka,wie hört sich das dann an? :unsicher: Aber immer schön Solidarität für die eigene Rasse fordern.

siehe oben und ansonsten solidarisiere ich mich persönlich, nur mit Menschen, die auch mir Empathie entgegen bringen und sachlich bleiben.

Bei Konstantins Text, werde ich meinen Text blau ergänzen

:[quote=procten;2924083]Wie gesagt, sind das für mich alles Spitzfindigkeiten, um eine Halterin zu schützen, die gleichzeitig auch Kollegin ist und der man unterstellt, dass sie seriöse und anständige Person ist.

So war es eben bei dieser Verhandlung nicht.
Beispiel:Ca 2000 stand ein Bekannter vor Gericht, wegen Schlangenhaltung (Die verhältnismäßig kleine Köpy, sonnte sich auf der Fensterbank) vor Gericht. Vorab ein Riesendrama in den dafür bekannten Medien usw. Urteil war dann Freispruch - für einen normalen jungen vorbestraften Kerl.

Keine Fahrlässigkeit, Nix weiteres - weil nicht vorhersehbar war, was passierte...

Dass sie nicht damit rechnen konnte, dass der Hund abhaut, nicht abrufbar ist und Kinder beißt, weil er zuvor vom Wesen her getestet wurde bzw. so etwas bis dahin noch nie gemacht hatte, trifft auf den Großteil der Halter zu, deren Hund zum ersten Mal zubeißt.


Lt. Hundeführerin lag der Hund im Platz mit den Befehl: Bleib Sie selbst lief dann ca 100meter weiter um das Kommando: "Bleib" zu üben weiter. Wegen der Anhöhe konnte die Hundeführerin die Kinder nicht sehen, um die Kinder zu hören war es zu weit entfernt.
Das Cabil, der dieses Kommando üblicherweise zuverlässig ausführte, die Kinder bemerkte und zu den Kindern hinlief, war für die Hundeführerin nicht zu erwarten.

Bei sonst zuverlässigen Verhalten des Hundes (gleich welcher Rasse) ist davon jeder Hundehalter dann erst einmal überrascht

Dieser Umstand schützt aber den "normalen" Halter in der Regel nicht vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit, denn es wird einem zurecht der Vorwurf gemacht, den Hund frei laufen gelassen zu haben, ohne sich sicher gewesen zu sein, dass er nicht wegrennt, wenn er von der Leine gemacht wird und nicht sicher gewesen zu sein, wie der Hund reagiert, wenn er im Freilauf auf andere Menschen reagiert.


Kann die Halterin behaupten, dass der Hund sicher im Gehorsam stand?

Das hatte Cabil (gerade weil er Polizeihund werden sollte) doch zigmal bewiesen, das er sehr gut im Gehorsam stand.

Kann sie behaupten gewusst zu haben, wie er reagiert, wenn er auf Kinder reagiert? Hat sie das vorher getestet?

Cabil kannte Kinder

Womit rechnet man als Halter, wenn man mit einem nicht im Gehorsam stehenden Hund unangeleint spazieren geht und womit muss man rechnen, wenn dieser Hund auf Kinder trifft, wenn man zuvor keine Erfahrungswerte hat?

Dies war hier aber so nicht der Fall.

Es ist doch die Essenz fürsorglichen Verhaltens, dass man Vorsichtsmaßnahmen ergreift, wenn man sich einer Situation nicht sicher ist und sich überlegt, was passieren kann und es aus den Grund nicht soweit kommen lässt. Was waren die Vorsorgemaßnahmen der Halterin?

Sie war sich sicher, gerade wegen der vorrangegangenen Ausbildung des Hundes und Ihren Erfahrungen

Wenn die Argumentation immer so einfach wäre, könnte sich ja jeder, dessen Hund zum ersten Mal wegrennt, nicht kontrollierbar ist und Schäden anrichtet, damit rausreden, dass er das bis dahin noch nicht gemacht hat.

Wenn es dabei um den Vorwurf Fahrlässigkeit geht, dann kann dies tatsächlich jeder in ähnlicher Situation.
Haftbar für die verursachten Schäden des eigenen Hundes wird man trotzdem sein.

Bekanntlich funktioniert das aber bei normalen Hundehaltern nicht, denn bei einem Hund dieser Größe und Kraft erwartet man automatisch eine besondere Vorsichtnahme.

Bei euch im BL ja... In Bayern nicht. Hier darf jeder Hund der nicht gelistet ist, frei durch Stadt, Wald und über Wiesen laufen.

Zum Verhalten danach ist doch auch klar zu sagen, dass sie sich nicht um die verletzten Kinder gekümmert hat und nicht einmal das minimalste an Hilfe geleistet hat, was man erwarten muss. Sie hat sich ja nicht einmal einen Überblick darüber verschafft, ob akute Hilfe zu leisten ist und andere Hilfemaßnahmen dringlicher sind, als den Hund zum Auto zu bringen.

Überspitzt - die Kinder lagen nicht schwerstverletzt um den Hund herum...
Die Kinder sind alle zurück zum Vereinshaus und ihren Eltern gelaufen (wurde von Kindern und deren Eltern bestätigt). Ich glaube ich persönlich, hätte auch zuerst meinen Hund weggebracht (im Sinne von sicher ins Auto sperren) und wäre erst anschließend zurück zum Vereinshaus.

Hat sie sofort einen Krankenwagen und die Polizei informiert, damit Hilfe geleistet wird?
Es hatte zuerst nicht den Eindruck, das ein RTW nötig sei, erste Hilfe kann auch im Vereinsheim geleistet werden. Im Vereinsheim ist auch das Telefon.

Hat sie nachgeschaut, ob eines der Kinder eventuell sofortige Hilfemaßnahmen benötigt?
s.o.

Woher wusste sie, dass die von ihr getroffene Einscheidung das Beste in dem Moment war und es nicht wichtiger war, erste Hilfe zu leisten?
Lebenserfahrung? Instinkt? gesunder Menschenverstand? Wenn alle Kinder noch schnell weglaufen können und dann zu ihren Eltern und Richtung Vereinshaus, dann gehe ich auch nicht gleich von lebensgefährlichen Verletzungen aus.

Erste Hilfe zu leisten, solange der Hund potentiell noch in der Nähe ist? Selbst wenn er sich beruhigt hat wie sollte das aussehen?

Dass sie ihren Namen nicht genannt hat und leugnete, dass ihr der Hund gehört, mag keine strafbare Handlung sein, aber diese Haltung ist doch ein klares Zeichen dafür, dass sie in dem Moment keine Verantwortung übernehmen wollte. Sie wusste in dem Moment genau, was sie tat und hatte in dem Moment sich selber und ihren Hund im Sinn und nicht die verletzten Personen.
...siehe dein eigenes Thema als du zu den zwei Hundehaltern dazu kamst...und das die Hundehalterin "geschockt" war über ihren Hund und was passiert war, denke ich schon.

Warum ist sie nicht mit dem Auto schnellst möglich zum Tatort zurück gekehrt, um Hilfe zu leisten, sondern hat sich vom Tatort entfernt? Handelt so jemand, der verantwortlich im Sinne der Geschädigten denkt?

Sie hat sich "nur" vom Tatort entfernt um den Hund zum Auto zu bringen, anschließend ist Sie zurück.

Jedem Normalbürger hätte man die nachträgliche Schilderung im Gegenteil nachteilig ausgelegt und zwar das man sogar jetzt noch versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Ihrer Verantwortung für den Hund und die Haftungsfrage hat sich die Hundeführerin noch zu stellen (in einen Zivilprozess. Hier ging es um die Strafbarkeit des Vorwurfs, der unterlassenen Hilfeleistung.

Für mich ist die Polizistin ein "normaler" Mensch mit Schwächen, der vorher aus Selbstüberschätzung oder vielleicht aus Unachtsamkeit den Unfall verursacht hat und nach dem Unfall in dem Moment aus Panik verantwortungslos gehandelt hat.

Alles kein Grund, um sie aufzuhängen oder an den Pranger zu stellen. Es ist aber für mich unerträglich, die Wahrheit offensichtlich zu verdrehen und das Recht zu beugen, weil man die Macht dazu hat. Man kann nicht erwarten, dass die Bevölkerung angesichts solcher korrupten Vorgehensweisen zufrieden gestellt wird und das Gefühl hat, dass die Sache ordentlich aufgearbeitet wurde.

Das sind heftige Vorwürfe, welche du hier in den Raum stellst...ausreichend für ein Verleumdungsverfahren. Von Rechtsbeugung oder gar Korruption war diese Verhandlung meilenweit entfernt.

Jeder weiß, dass die Polizistin ihre Stellung voll zu ihren Gunsten ausgenutzt hat und man von Seiten der Polizei und des Staates alles unternommen hat, um die Polizistin ungeschoren davon kommen zu lassen, weil sich der Staat nicht eingestehen will, auch Fehler zu machen bzw. ebenso falsch gehandelt haben kann.

Blödsinn, sorry
Wo hat die Polizistin ihr Wissen für sich zum Vorteil verwendet?
Wirfst du Ihr vor das Sie die Rechtslage oder Gutachter kennt? Dieses Wissen kann sich jeder Normalbürger auch aneignen.

[/quote]

Nochmal Konstantin, den Staat und der Beamtin Korruption und Rechtsbeugung vorzuwerfen ist mehr als heftig...wenn du wirklich in diesen Glauben bist hast du das deutsche Rechtssystem nicht verstanden.
 
also wenn ich das urteil richtig verstehe, müsste jeder hundehalter dessen hund ein wesenstest bestanden hat,aber vieleicht doch mal zubeisst, nicht mehr wegen fahrlässiger körperverletzung belangbar sein.
da er ja durch den wesenstest nicht mehr damit zurechnen hat das der hund beissen kann.:verwirrt:
 
@rimini

Vorab möchte ich sagen, dass ich es gut finde, dass Du ne andere Meinung vertrittst und wir so diskutieren können. Vielleicht näheren wir unsere Ansichten im Laufe der Diskussion an.

In diesem Verfahren stört mich persönlich, dass die Halterin unterstützt und geschützt wird. Ihre Aussagen werden als Tatsachen hingestellt und nicht in Zweifel gezogen, obwohl sie doch mit dem Geschehenen und dem logischen Menschenverstand im Widerspruch stehen. Teilweise sind die Argumentationen widersprüchlich.

Das Hauptargument für den Hund war anfangs, dass er noch in der Ausbildung war und deshalb so reagiert habe bzw. wenn er fertig ausgebildet gewesen wäre, hätte er anders reagiert. Widersprüchlich heißt es dann, die Halterin konnte sich auf das Verhalten des Hundes verlassen und musste nicht damit rechnen, dass der Hund auf diese Art reagiert.

Objektiv betrachtet ist es fahrlässig, wenn ich einen Hund, den ich nicht sicher kontrollieren kann, ohne Absicherung in einem nicht überschaubaren gebiet bei Dunkelheit (wenn ich mich rechte erinnere) frei laufen lasse. Das sie sich nicht sicher war, zeigt der Umstand, dass sie mit dem Hund geübt hat.

Wie man in dem Zusammenhang erklären kann, dass die Halterin verantwortlich gehandelt hat und nicht mit außerplanmäßigem Verhalten des Hundes rechnen konnte, verstehe ich nicht.

Zur Hilfeleistung: Die Argumente, dass die Kinder nicht regungslos um den Hund lagen, sondern noch laufen konnten, und sie deshalb erkannt hat, dass keine Erstehilfe zu leisten ist, macht mich sprachlos, wenn dies ein für das Gericht nachvollziehbares Argument ist.

Genauso das Argument, dass sie nicht sofort die Polizei und den Krankenwagen anrufen musste, weil die Kinder erst einmal im Vereinsheim gut versorgt waren. Ist das so tatsächlich in der Verhandlung argumentiert worden? Unfassbar!

Um es kurz zu machen, weil ja auch schon auf alle Punkte eingegangen wurde, stellt sich für den objektiven Betrachter die Situation so dar, dass die Halterin vom Verhalten ihres Hundes überrascht wurde und sie der Situation hilflos ausgesetzt war, weil sie keinen Plan B in der Tasche hatte. Nach dem Unfall geriet sie in Panik und hat versucht sich aus dem Staub zu machen und dabei ihre Hilfe verweigert. Später dann, als sie die Situation für sich und ihren Hund analysiert hat, ist sie kontrolliert und instruiert vorgegangen.

Ihr Verhalten widerspricht objektiv betrachtet ihrer eigenen Darstellung und ihre Erklärungen wirken unglaubwürdig.

Ausschlaggebend ist meiner laienhaften Ansicht nach, dass sie sich den Eltern nicht zu erkennen gab und sich als Halterin verleugnen ließ bzw. sich nicht als Polizistin zu erkennen gab, nicht einmal nachfragte, ob jemand Hilfe bräuchte, nicht einmal zum Telefon griff, um die Polizei oder einen Rettungswagen zu bestellen etc. Das sind alles sehr starke Indizien dafür, dass sie sich verantwortungslos davon gemacht hat.

Gibt es ein Indiz dafür, dass den Eindruck entschärft, der sich objektiv bei der Sachlage ergibt?

Wenn sie wenigstens den Hund kurz irgendwo angeleint hätte, um kurz nachzusehen bzw. nachzufragen, was eigentlich genau passiert ist und sich kurz zu erkennen gegeben hätte und die Eltern beruhigt hätte bzw. ihnen erklärt hätte, dass sie bereits Hilfe angefordert hat, kurz den Hund wegbringt und dann wieder kommt etc. könnte man das glauben, was sie nachträglich schildert.

Bei einer Verhandlung geht es eigentlich nicht darum, die Erklärungen der Beklagten zu erfahren, um sie dann eine zu eins als Tatsachen zu akzeptieren, sondern darum zu urteilen was die Wahrheit ist. Die Vorgehensweise erinnert aber irgendwie an Befragungen, wie wir sie bei Politikskandalen in Untersuchungsausschüssen kennen. Es gibt handfeste Vorwürfe, die durch unglaubwürdige Aussagen beantwortet werden und obwohl jeder die Wahrheit kennt, wird das einfach so hingenommen.

Natürlich spielen auch hier politische Aspekte eine Rolle. Man versucht das Thema glatt zu bügeln.

Im Gründe wünscht man sich, dass bei allen Hundevorfällen so geurteilt wird, aber das ist ja leider genau nicht der Fall. Diese zweierlei Maße, mit denen geurteilt wird, machen aber wütend.

In der Regel hat man als Hundehalter nicht die Möglichkeit, sich selber und seinen Hund zu schützen und sich beraten zu lassen und alles so zu koordinieren, wie es zum eigenen Vorteil gut ist.
 
In diesem Verfahren stört mich persönlich, dass die Halterin unterstützt und geschützt wird. Ihre Aussagen werden als Tatsachen hingestellt und nicht in Zweifel gezogen, obwohl sie doch mit dem Geschehenen und dem logischen Menschenverstand im Widerspruch stehen. Teilweise sind die Argumentationen widersprüchlich.

Das Hauptargument für den Hund war anfangs, dass er noch in der Ausbildung war und deshalb so reagiert habe bzw. wenn er fertig ausgebildet gewesen wäre, hätte er anders reagiert. Widersprüchlich heißt es dann, die Halterin konnte sich auf das Verhalten des Hundes verlassen und musste nicht damit rechnen, dass der Hund auf diese Art reagiert.

Objektiv betrachtet ist es fahrlässig, wenn ich einen Hund, den ich nicht sicher kontrollieren kann, ohne Absicherung in einem nicht überschaubaren gebiet bei Dunkelheit (wenn ich mich rechte erinnere) frei laufen lasse. Das sie sich nicht sicher war, zeigt der Umstand, dass sie mit dem Hund geübt hat.

Nein. Nach dem, was ich gelesen habe, war der Hund fast fertig mit der Ausbildung, stand kurz vor der Prüfung. Sie ging davon aus, dass sie ihn sicher kontrollieren kann. Den Umstand, dass sie mit ihm geübt hat, gegen sie auszulegen, ist absurd. Du darfst davon ausgehen, dass auch mit "fertigen" Dienst- und "Sport"hunden, die ihre Prüfungen bereits in der Tasche haben, regelmäßig weiter geübt wird. Ich fände es zumindest bei Diensthunden übel, wenn das nicht der Fall wäre.

Wie man in dem Zusammenhang erklären kann, dass die Halterin verantwortlich gehandelt hat und nicht mit außerplanmäßigem Verhalten des Hundes rechnen konnte, verstehe ich nicht.

Das ist aber dein Problem.

Zur Hilfeleistung: Die Argumente, dass die Kinder nicht regungslos um den Hund lagen, sondern noch laufen konnten, und sie deshalb erkannt hat, dass keine Erstehilfe zu leisten ist, macht mich sprachlos, wenn dies ein für das Gericht nachvollziehbares Argument ist.

Genauso das Argument, dass sie nicht sofort die Polizei und den Krankenwagen anrufen musste, weil die Kinder erst einmal im Vereinsheim gut versorgt waren. Ist das so tatsächlich in der Verhandlung argumentiert worden? Unfassbar!

Ich weiß nicht, was in der Verhandlung wie gesagt wurde. Aber ausgehend von der Tatsache, dass Eltern bereits bei den Kindern waren, als sie dazu kam, auch der Hund schon eingefangen war, kann ich nicht ohne weiteres nachvollziehen, wieso sie davon ausgehen musste, dass außer ihr niemand den Krankenwagen rufen konnte, wenn einer benötigt wurde, bzw. das nicht schon geschehen war. Warum hätten die, die vor ihr vor Ort waren, das nicht tun, sondern auf sie warten sollen?

Um es kurz zu machen, weil ja auch schon auf alle Punkte eingegangen wurde, stellt sich für den objektiven Betrachter die Situation so dar, dass die Halterin vom Verhalten ihres Hundes überrascht wurde und sie der Situation hilflos ausgesetzt war, weil sie keinen Plan B in der Tasche hatte. Nach dem Unfall geriet sie in Panik und hat versucht sich aus dem Staub zu machen und dabei ihre Hilfe verweigert. Später dann, als sie die Situation für sich und ihren Hund analysiert hat, ist sie kontrolliert und instruiert vorgegangen.

Ihr Verhalten widerspricht objektiv betrachtet ihrer eigenen Darstellung und ihre Erklärungen wirken unglaubwürdig.

Und du hältst dich hier für den objektiven Betrachter, nehme ich an?
Ich denke, es wäre angemessener zu sagen, dass es sich für dich so darstellt. Deine Wahrnehmung und dein Urteil sind weder objektiv noch allgemeingültig.

Ausschlaggebend ist meiner laienhaften Ansicht nach, dass sie sich den Eltern nicht zu erkennen gab und sich als Halterin verleugnen ließ bzw. sich nicht als Polizistin zu erkennen gab, nicht einmal nachfragte, ob jemand Hilfe bräuchte, nicht einmal zum Telefon griff, um die Polizei oder einen Rettungswagen zu bestellen etc. Das sind alles sehr starke Indizien dafür, dass sie sich verantwortungslos davon gemacht hat.

Unsinn. Sie war wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Hilfeleistung besteht nicht darin, sich zu erkennen zu geben. Das tut rein gar nichts zur Sache.
Welche Hilfe hätte sie denn leisten können mit dem Hund in der Hand? Gut, sie hätte die Polizei und einen Krankenwagen anrufen können, aber sonst auch nichts. Und lt. Rimini war zunächst nicht klar, dass das überhaupt nötig war.

Gibt es ein Indiz dafür, dass den Eindruck entschärft, der sich objektiv bei der Sachlage ergibt?

Wenn sie wenigstens den Hund kurz irgendwo angeleint hätte, um kurz nachzusehen bzw. nachzufragen, was eigentlich genau passiert ist und sich kurz zu erkennen gegeben hätte und die Eltern beruhigt hätte bzw. ihnen erklärt hätte, dass sie bereits Hilfe angefordert hat, kurz den Hund wegbringt und dann wieder kommt etc. könnte man das glauben, was sie nachträglich schildert.

Rimini hat geschrieben, dass sie in unmittelbarer Nähe den Hund nirgends sicher anbinden konnte. Sie musste dafür 10 Minuten gehen, und in der Zeit konnte sie auch ans Auto gehen, wenn ich es recht verstanden habe.
Dass sie das getan hat, ohne sich zuerst zu erkennen zu geben, finde ich auch nicht in Ordnung, aber es begründet nicht den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung.

Ich erinnere dich wie einige meiner Vorschreiber daran, dass du für den Doggenhalter in deinem Fred Verständnis hattest, als er sich einfach davonmachen wollte, ohne seine Daten zu hinterlassen. Du bist es, der mit zweierlei Maß misst, und unterstellst es anderen.
Sorry, aber du bist in diesem Fall alles andere als objektiv.

Bei einer Verhandlung geht es eigentlich nicht darum, die Erklärungen der Beklagten zu erfahren, um sie dann eine zu eins als Tatsachen zu akzeptieren, sondern darum zu urteilen was die Wahrheit ist. Die Vorgehensweise erinnert aber irgendwie an Befragungen, wie wir sie bei Politikskandalen in Untersuchungsausschüssen kennen. Es gibt handfeste Vorwürfe, die durch unglaubwürdige Aussagen beantwortet werden und obwohl jeder die Wahrheit kennt, wird das einfach so hingenommen.

Natürlich spielen auch hier politische Aspekte eine Rolle. Man versucht das Thema glatt zu bügeln.

Im Gründe wünscht man sich, dass bei allen Hundevorfällen so geurteilt wird, aber das ist ja leider genau nicht der Fall. Diese zweierlei Maße, mit denen geurteilt wird, machen aber wütend.

Wiederum: du bist es, der mit zweierlei Maß misst. Du wünschst dir, dass bei allen Hundevorfällen so geurteilt würde - nur bei diesem nicht! :eg:

In der Regel hat man als Hundehalter nicht die Möglichkeit, sich selber und seinen Hund zu schützen und sich beraten zu lassen und alles so zu koordinieren, wie es zum eigenen Vorteil gut ist.

Natürlich hat er. Er muss nur zu einem guten Anwalt gehen.
 
Rimini, hab ich das jetzt richtig verstanden, sie ist zum Auto um den Hund zu sichern und dann doch zurück zu den Kindern und hat sich dann zu erkennen gegeben?

Und nicht wie im Artikel geschrieben nach Hause Gefahren?
 
also wenn ich das urteil richtig verstehe, müsste jeder hundehalter dessen hund ein wesenstest bestanden hat,aber vieleicht doch mal zubeisst, nicht mehr wegen fahrlässiger körperverletzung belangbar sein.
da er ja durch den wesenstest nicht mehr damit zurechnen hat das der hund beissen kann.:verwirrt:

Kommt vielleicht auf den Wesenstest an. Dessen Wertigkeit unterscheidet sich ja in den einzelnen Bundesländern arg stark. In BaWü wird ein Hund gleich welcher Rasse durch den bestandenen Wesenstest unwiederlegbar ungefährlich, in NRW ist das nicht so. Wer weiß also, wie der bayrische Wesenstest gewertet wird?
 
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