Procten, das sehe ich anders.
Die Aussage: "Einen noch nicht fertig ausgebildeten Hund darf man nicht..." schätze ich nach Kenntnis der Einzelheiten als allgemeine Pauschalaussage von einem höheren Amtsträger ein, der ohne genauere Kenntnisse des Vorfalls der Presse halt irgendwas sagen musste.
Wenn es so ist, klingt das nicht sehr seriös, denn dann hat man direkt, ohne die Wahrheit zu wissen, direkt Entschuldigungen und Erklärungen gesucht, obwohl die Wahrheit ja auch eine ganz andere hätte sein können.
Wahrheit ist immer subjektiv...sachlich kann nur als "Wahrheit" gelten was eben zu einer Sachlage von mehrern Beobachtern, ähnlich oder gleich geschildert wird.
Wenn die letzten Informationen in der Presse stimmen, stand der Hund
eine Woche vor der Abschlussprüfung. Eine Woche. Ich denke nicht, dass ausbildungstechnisch der Unterschied zwischen "darf allein abgelegt werden" und "darf nie aus den Augen gelassen werden" in der letzten Woche vor der Prüfung gelegt wird. Einen so gut wie fertig ausgebildeten Hund muss der HF auch zuverlässig ablegen können. Meint er, er kann das nicht, wird der Hund auch nicht zur Prüfung gemeldet.
Ach so, und warum hat er das Kommando dann aufgelöst? Und wie erklärt sich dann, dass er 500 Meter unerlaubt zurück legt, ohne auf weiter Rufe bzw. Kommandos zu hören. Es ist eine Sache für einen Hund ein "sicheres" Kommando autonom aufzulösen und noch etwas anderes für einen Gut erzogenen und gehorchenden Hund, irgendwo unerlaubt hinzurennen und Rufe zu ignorieren. Das soll ein fast fertiger Polizeihund sein? Klingt das für Dich logisch?
Die Kinder waren auf einer Fasching oder Halloween?feier, maskiert und teilweise waren die Kinder auch als Cowboy und Indianer verkleidet. Ziemlich wahrscheinlich das die Kinder auch entsprechend "geschossen" hatten.
Ich könnte mir vorstellen das dies Cabils Interesse an den Kindern geweckt hat.
Zum Thema "Krankenwagen":
Wenn ich den Vorfall nach Riminis Aussage zusammenfassen soll, ist folgendes passiert:
Die Polizistin legte - warum auch immer, Übung oder Einsteigen ins Auto - den Hund ab und achtete einen Moment lang nicht auf ihn, da sie sich darauf verließ, dass er das Kommando sicher ausführte.
(Wenn man sich überhaupt bei einem Hund darauf verlassen können sollte, dann bei einem so gut wie fertig ausgebildeten Polizeihund, oder?)
Die Kinder waren für sie nicht zu sehen, und möglicherweise auch nicht zu hören, oder sie hat den Geräuschen keine Beachtung geschenkt.
Als sie sich dem Hund wieder zuwandte, war der nicht mehr da.
Sie orientierte sich kurz und rief ihn. Dann hörte sie Schreie und Gebell und lief in diese Richtung - und zwar gut 500 m, über eine Anhöhe.
Wie schon oben geschrieben, passt das Gesagte für mich nicht zum Geschehen. Ein Hund, der das "sicher" eingeübte Kommando auöst und sich 500 Meter entfernt, weil sich die Halterin für einen Augenblick umdreht und auch durch Rufe nicht zu stoppen ist, soll objektiv betrachtet in der Wahrnehmung der Halterin so gut im Gehorsam gestanden haben, dass sie sich keiner Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat? Wäre es kein Polizeihund der kurz vor dem Ausbildungsabschluss stand und wäre sie keine Hundeführerin, sondern würde es sich um Frau Müller mit ihrem Schäferhund handeln, käme kein Mensch auf die Idee zu glauben, dass der Hund eigentlich sehr gut im Gehrosam steht, sondern würde man genau das Gegenteil annehmen. Meinst Du nicht?
bei jeder BH lege ich den Hund ins Platz, drehe mich um (vom Hund weg) und entferne mich, - ist ja Sinn dieser Übung.
Als sie den Ort des Geschehens erreichte, waren nur noch zwei (?) gebissene Kinder und zwei Erwachsene anwesend, der Rest war bereits zum Vereinsheim gelaufen. Von den Frauen erfuhr sie, was geschehen war, dass der Hund also mehrere Kinder gebissen hatte, und dass die Kinder von der Weihnachtsfeier gekommen waren und dorthin wieder zurückgelaufen waren, wo mehrere Erwachsene und ein Telefon waren.
Sie hatte die Kinder also nicht gesehen, konnte aber davon ausgehen, dass sich erwachsene Leute um diese kümmen würden, ebenso wie die beiden (aufgebrachten) Frauen sich schon um die verbliebenen Kinder kümmerten.
Warum sollte sie einen Krankenwagen rufen, wo sie selbst weder Angaben zur genauen Anzahl der Verletzten noch der Art der Verletzungen machen konnte? So etwas
macht man nicht. Es ist bei so einer Meldung wichtig, dass man
genau beschreiben kann, was passiert ist, wie viele Verletzte da sind, und wie schwer diese verletzt sind, sodass die Leitstelle genügend Rettungskräfte schicken kann.
Sie war aber gar nicht dabei gewesen und wusste das eben nicht. Was hätte sie also sagen sollen?
"Mein Hund hat nach Angaben anderer Personen x Kinder gebissen, aber ich weiß nicht genau, was denen fehlt... angeblich sind sie halb zerfleischt, aber weglaufen konnten sie noch, und gesehen hab ich die Verletzungen auch nicht...?"
Das ist Humbug. Wenn's gar nicht anders geht, kann man auch so einen Anruf tätigen, aber wenn man davon ausgehen kann, dass es weiter vorn jemanden gibt, der genauere Informationen hat, sollte man es lassen.
Und sie konnte davon ausgehen, dass die Erwachsenen im Vereinsheim die Kinder mit Sicherheit versorgen würden - und einen RTW anrufen, wenn es nötig wäre.
Für mich klingt das zwar wie eine logische Erklärung, aber nicht wie eine nachvollziehbare und natürliche Reaktion. Wenn sie nur noch zwei Kinder und die zwei Frauen angetroffen hat und lediglich erfuhr, dass weitere Kinder gebissen und verletzt wurde, hat sie nicht erfahren wollen, was genau passiert ist bzw. wie schwerwiegend die Verletzungen sind? Hat sie danach gefragt wie schwerwiegend die Verletzungen sind bzw. hat sie sich nicht gefragt, ob ein Kind eventuell lebensbedrohlich verletzt wurde, oder so schwer verletzt wurde, dass eine erfahrene Person wie sie als Polizistin in dem Moment besser helfen kann, als einpaar geschockte Mütter?
Auf der Veranstaltung und im Vereinsheim selbst sind bei solchen Veranstaltungen IMMER Sanitäter vor Ort, genau wie bei jeden Kirmes, Konzert oder Fußballspiel.
Ich versuche mich da mal hinein zu versetzen, wenn ich an ihrer Stelle wäre und von zwei Müttern erfahre, dass mein Hund mehrere Kinder gebissen hat, von denen einige bereit ins Vereinsheim gebracht wurden. Mein erster Gedanke wäre, wie schwerwiegend das ist, was was mein Hund mit seinen Bissen angerichtet hat und ob ich Schlimmeres verhindern kann, in dem ich direkt handle. Das ist denke ich auch eine normale Reaktion.
Den Hund wegbringen war schon sehr sinnvoll. Mit Hund den Kindern hinterherlaufen eher weniger.
Ich kann auch nachvollziehen, dass sie in dieser Schocksekunde tatsächlich überlegt hat, was passiert, wenn die Frauen sie jetzt angehen, der Hund sie verteidigt und sie ihn nicht kontrollieren kann - immerhin hatte er gerade etwas gemacht, mit dem sie nie gerechnet und was sie ihm nie zugetraut hätte, und dass da erstmal das Vertrauen in den Hund und in die eigenen Fähigkeiten erschüttert ist, halte ich für nur menschlich.
Das kann ich mir auch gut vorstellen und finde das auch nur menschlich. Trotzdem hat sie dann in dem Moment vorwiegend an sich und den Hund gedacht, was ja auch nur menschlich ist.
Und ebenfalls ihr gutes Recht
Also hat sie den Hund in ihr Auto gebracht, ohne zu sagen, dass es ihrer ist.
Auch das ist sicher menschlich, aber zeugt nicht von einem verantwortlichen Handeln, denn auch da hat sie nur an sich selber gedacht. Auch alles menschlich und verzeihbar, aber eben nicht verantwortlich.
Dass sie
da ihre Adresse nicht angegeben hat, muss man auch nicht als Vorsatz auslegen. Als mein Hund mal einen anderen gebissen hat, der dann geflohen ist, ist die andere Hundbesitzerin auch abgerauscht, dem hinterher, überzeugt davon, dass der 100 m weiter tot zusammenbrechen würde, und hat, obwohl ich ihr noch hinterhergerufen habe, mir nicht ihre Adresse dagelassen, weil sie völlig durch den Wind war. (Ich hab erst über ein Jahr später durch Zufall herausgefunden, dass dem Hund gar nix fehlte, weil sie bei keinem der TÄs hier, die ich abgeklappert hatte, in Behandlung war.)
Möglicherweise hat sie den Leuten gesagt, sie kommt dann wieder, ist aber nicht auf die Wiese zurückgekommen, sondern direkt zum Vereinsheim. Worauf die erstmal dachten, sie habe sich aus dem Staub gemacht.
Bei dem Szenario wird übersehen, dass die Mütter eventuell Hilfe von einer Polizistin benötigt hätten und diese auch in Anspruch genommen hätten, wenn sie sich als solche zu erkennen gegeben hätte. Von irgend einer Frau, die zufällig den Hund wegbringt, wollten sie in dem Moment sicher keine weitere Hilfe haben. Wieso auch? Du übersiehst, dass die Mütter in dem Moment auch unter Schock standen und selber nicht wussten, was sie als nächstes am Besten tun sollen. Als Polizistin hätte ihr erst Recht klar sein müssen, dass sie eine besondere Hilfe sein kann, wenn sie sich als solche zu erkennen gibt und mit Rat und Tat Hilfe leistet.
Im Vereinsheim sind Sanis vor Ort gewesen, diese werden auch mich Sichewrheit den RTW gerufen haben. Was vor Gericht dazu gesagt wurde, wer den Notruf abgesetzt hat weiß ich leider nicht mehr.
Und ganz ehrlich gesagt, wenn ich nicht sicher weiß, wie schwer die Kinder verletzt sind, die gerade ins Vereinsheim gebracht wurden und mein Wagen weit entfernt ist, Binde ich den Hund irgendwo an und renne erst einmal ins Vereinsheim, um zu sehen, ob da nicht doch vielleicht sogar lebensbedrohlich verletzte Kinder sind. Und wenn ich mir einen kurzen Einblick verschafft habe und sehe, dass soweit alle versorgt sind, renne ich zu meinem angebundenen Hund und renne mit ihm zum Auto.
Dort am Gelände gibt es nur Feld und Wiese, keinen Baum und nur ein entferntes Pferdegatter. Es gab keine Möglichkeit den Hund sicher anzubinden.
Logisch ist für mich nicht, dass man, egal ob Polizist oder Normalbürger, seinen Hund erst einmal zum Auto bringt, obwohl im Vereinsheim eventuell gerade Eltern mit ihren eventuell schwerst verletzten Kindern zu kämpfen haben. Das sie eventuell Panik hatte oder eventuell auch darüber nachdachte, sich aus dem Staub zu machen, ist menschlich.
Es war ja für alle eine Schocksituation, da passieren solche Missverständnisse, würde ich aus eigener Erfahrung sagen, recht schnell.
Dort im Vereinsheim hat sie zwar auch nicht gesagt, dass ihr der Hund gehört, wusste dann aber aus eigener Anschauung, dass die Kinder bereits versorgt waren... und hat (was die Eltern der Kinder bestätigt haben) mit auf die Polizei gewartet und ihren Namen und Adresse angegeben.
Wie Du schon richtig sagst, waren die Kinder dann schon versorgt.
So... und gerade da sie Polizistin war, musste sie wissen, dass
damit schnell herauskommen würde, dass der Hund
ihrer ist. Von einer Absicht der Vertuschung vor den Behörden konnte in dem Moment keine Rede mehr sein. (Dass sie sich den aufgebrachten Eltern in dem Moment nicht stellen mochte, mag feige sein, das ist aber strafrechtlich nicht relevant).
Wie gesagt, ist das eine Sache des "glauben wollens" und kann genauso auch anders gewesen sein und zwar das sie zuerst abhauen wollte und sich dann später besonnen hat und wieder zum Vereinsheim fuhr und sich stellte. Das ist eher glaubwürdiger, da sie sich verleugnen lies.
Dass sie auch gegenüber der Polizei nicht als Halterin zu erkennen gab, kann für mich nur nüchternes Kalkül sein, denn vor den Polizisten hätte sie nichts von den Eltern zu befürchten... außer das die Polizisten eventuell den Hund hätten sehen und beschlagnahmen wollen und ihr Fragen stellen wollen, die sie in dem Moment und ohne Beratung nicht abgeben wollte. Das war ja auch nicht dumm, denn so hatte sie genug Zeit sich genau zu überlegen, was sie zum Vorfall erklärt und konnte ihren Hund erst einmal in Sicherheit bringen. Für mich klingt das sehr abgebrüht und berechnend.
Nocheinmal! Woher weißt du dass? Und warum beharrst du auf solchen Aussagen, wenn selbst die Eltern anderes aussagen?
Abgesehen von dieser Tatsache braucht Niemand als Beschuldigter irgendwelche Angaben (außer Personalien) vor der Polizei zu machen, übrigens auch nicht vor Gericht.
Lies mal bitte selbst:
Wie's weiterging, wissen wir nicht - es stand aber ja im ersten Artikel, dass sich "während der Anzeigenaufnahme herausstellte", dass der Hund ein Polizeihund sei. Das heißt, entweder hat sie das den Polizisten vor Ort unter vier Augen gesagt, oder sie bekam als Zeugin einen Anhörungsbogen zugeschickt, auf dem sie ihre Sicht der Dinge schildern sollte, und hat das dann getan.
Oder sie hat den Hund zur Hundestaffel gebracht und dort gemeldet, was passiert ist, denn normalerweise lebte er ja wohl bei ihr zuhause, und sie musste begründen, warum sie ihn abgegeben hat.
Wie gesagt, alles sehr kalkuliert und zu ihrem Vorteil. So könnte sie sich in Ruhe beraten lassen und musste auch keine Angst haben, dass der Hund in Hände gerät, die sie nicht beeinflussen kann.
Man kann Ihr Verhalten auch besonnen oder überlegt nennen, ohne negativen Beigeschmack
Auf jeden Fall haben die relevanten Stellen (und das sind strafrechtlich betrachtet nicht die Eltern der Kinder) rechtzeitig erfahren, was passiert war und wie. Damit wird der Vorwurf, sie habe etwas vertuschen wollen, um der Strafe zu entgehen, hinfällig.
Das sehr ich ganz anders. Erstens einmal hat sie sich zuerst vom Tatort entfernt, ohne sich zu erkennen zu geben. Sie hätte also auch versuchen können, ihre Tat zu verstecken. Zum anderen hat sie auch gegenüber der Polizei zuerst Informationen zurück behalten und somit verhindert, dass ihr vor Ort Fragen zum Tathergang gestellt werden und der Hund sicher gestellt wird. Durch diesen Umstand hat sich sich ganz klar einen Vorteil verschafft und auch die Ermittlungen beeinflusst. Es ist doch ganz klar, dass die Polizei mit einer zeitnahen Beweisaufnahme eher in der Lage ist den tatsächlichen Sachverhalt festzustellen, als wenn die Halterin erst einmal mit ihrem Arbeitgeber und ihren Rechtsanwalt spricht. Genauso wie es doch einen Unterschied macht, ob der Hund von den Beamten vor Ort sicher gestellt wird, oder von ihr erst einmal sicher untergebracht wird. Wie will man denn zeitnah feststellen, ob zum Zeitpunkt des Vorfalls irgendetwas nicht mit dem Hund stimmte.
Siehe Link den ich eingestellt habe...
Auch die Eltern sind durch ihr anfängliches Schweigen und Verleugnen benachteiligt worden. Hätten sie gewusst, dass es ihr Hund ist, hätten sie eventuell von der Polizei ein anderes Vorgehen verlangt, um den Sachverhalt aufzuklären.
Was sollen bitte die Eltern für Rechte haben im Bezug zum Vorgehen der Polizei.? Die Rechte der Polizei sind gesetzlich festgelegt.
Und da sie davon ausgehen konnte, dass die Kinder bereits versorgt waren, wird der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung hinfällig. Für die Versorgung der Kinder war es
absolut unerheblich, ob sie zu Fuß mit Hund hinterhergelaufen ist, oder erst den Hund zum Auto gebracht hat und dann mit dem Auto ins Vereinsheim gefahren ist, weil beides etwa gleich lange gedauert hat. Die "Hund im Auto" Variante hatte nur den Vorteil, dass der Hund dann schon gesichert war.
Ich gehe also davon aus, dass die strafrechtlichen Voraussetzungen für den Punkt "unterlassene Hilfeleistung" nicht erfüllt waren. Das Nichtangeben der Adresse an die Opfer stellt keine unterlassene Hilfeleistung dar, und das nicht hilflos Hund festhaltend solidarisch daneben Stehen auch nicht. So lange der Polizei gegenüber die korrekten Angaben gemacht wurden, zumindest nicht, und das ist passiert.
Stell Dir mal vor, Du gehst abends spazieren und es kommt jemand und haut Dir einen Knüppel auf den Kopf. Du wachst dann in einer Kneipe auf, in der sich mehrer Leute um Dich kümmern. Es kommt später ein Zeuge dazu, der angibt Dich gefunden zu haben und später stellt sich dann heraus, dass er derjenige war, der Dir den Knüppel auf den Kopf gehauen hat. Das erklärt derjenige aber erst später.
Hier in dem Fall ist es so, dass sich die Halterin zuerst nicht als die Täterin outet und die Polizei und die Opfer zuerst belügt. Sie hätte denke ich sofort erklären müssen, dass sie die Halterin des Hundes ist und den Sachverhalt aufklären müssen, damit die Polizei ihre Arbeit ordentlich verrichten können und die Opfer ihre Rechte voll in Anspruch nehmen können.
Das ist so verworren, nicht passend und abstrus, sorry da kann ich nur noch den Kopf schütteln.
Davon unberührt bleibt die Frage der persönlichen Verantwortung und der Haftung für den Schaden (was zivilrechtliche Punkte sind). Ich denke, da wird anders entschieden werden (wieder: Wie bei jedem anderen Hundehalter auch), und sie wird den Opfern möglicherweise Schmerzensgeld zahlen müssen. Dafür gibt es aber ein separates Verfahren, weil das keine strafrechtliche Frage ist.