Polizei-Schäferhund verletzt 6 Kinder

also wenn ich das urteil richtig verstehe, müsste jeder hundehalter dessen hund ein wesenstest bestanden hat,aber vieleicht doch mal zubeisst, nicht mehr wegen fahrlässiger körperverletzung belangbar sein.
da er ja durch den wesenstest nicht mehr damit zurechnen hat das der hund beissen kann.:verwirrt:

Kommt vielleicht auf den Wesenstest an. Dessen Wertigkeit unterscheidet sich ja in den einzelnen Bundesländern arg stark. In BaWü wird ein Hund gleich welcher Rasse durch den bestandenen Wesenstest unwiederlegbar ungefährlich, in NRW ist das nicht so. Wer weiß also, wie der bayrische Wesenstest gewertet wird?

nicht ganz richtig, lektoratte.. in bawü widerlegt der hund mit dem WT die kampfhundeeigenschaften und wird bei einem vorfall unwiderlegbar kampfhund.
 
  • 29. April 2024
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Hi Murphy3101 ... hast du hier schon mal geguckt?
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@snowflake

Ich war es nicht, der die noch nicht abgeschlossene Ausbildung als Erklärung für den Ungehorsam des Hundes nannte, das war die Polizei. Insofern ist der Verdacht berechtigt, dass die Hundehalterin sich und ihrem Hund zu viel zugemutet hat bzw. die Situation falsch eingeschätzt hat und durch mehr Vorsicht und entsprechende Maßnahmen den Vorfall hätte verhindern können.

Zur Hilfeleistung verstehe ich Dein Argument nicht, dass die Halterin auch davon ausgehen konnte, dass andere die Polizei und den Krankenwagen rufen. Hat sie darauf spekuliert? Woher wusste sie, dass andere den Krankenwagen rufen bzw. die Eltern in dem Moment auf die Idee kommen, statt sich zum Beispiel zuerst um die Kinder zu kümmern. Macht man das dann nicht automatisch auch und erfährt dann gegebenfalls, dass bereits jemand anderes angerufen hat?

Ich denke nicht, dass ich mit zweierlei Maß messe. Der Halterin wünsche ich nichts Böses und gestehe ihr zu, dass sie auch nur ein Mensch ist, aber das schrieb ich bereits mehrfach. Ich finde es auch gut, dass sie nicht, wie das sonst üblich ist, an den Pranger gestellt wird, was ich auch bereits schrieb.

Ich finde es aber unerträglich, dass so getan wird, als ob sie alles richtig gemacht hat bzw. man ihr nicht nachweisen kann, dass sie, wie ein normaler Mensch halt, Fehler gemacht hat und Schwächen gezeigt hat.

Ich freue mich für sie und ihren Hund, dass alles so sachlich und nachsichtig abgearbeitet wurde, aber wünschte mir auch für andere Halter, denen es nicht so leicht gemacht wird, dass sie zukünftig auch so behandelt und geurteilt werden.

Diese Geschichte kann man, je nachdem, zu wieviel Nachsicht und Verständnis man bereit ist, auf ganz unterschiedliche Weisen beurteilen. Im Fall der Polizistin und ihres Hundes ist das Maximum für die Polizistin herausgeholt worden. Besser kann soetwas nicht ausgehen. Das freut mich für die Beteiligten und ich hoffe, dass andere Halter zukünftig auch auf diese Behandlung vertrauen dürfen.
 
Procten, das sehe ich anders.

Die Aussage: "Einen noch nicht fertig ausgebildeten Hund darf man nicht..." schätze ich nach Kenntnis der Einzelheiten als allgemeine Pauschalaussage von einem höheren Amtsträger ein, der ohne genauere Kenntnisse des Vorfalls der Presse halt irgendwas sagen musste.

Wenn die letzten Informationen in der Presse stimmen, stand der Hund eine Woche vor der Abschlussprüfung. Eine Woche. Ich denke nicht, dass ausbildungstechnisch der Unterschied zwischen "darf allein abgelegt werden" und "darf nie aus den Augen gelassen werden" in der letzten Woche vor der Prüfung gelegt wird. Einen so gut wie fertig ausgebildeten Hund muss der HF auch zuverlässig ablegen können. Meint er, er kann das nicht, wird der Hund auch nicht zur Prüfung gemeldet.

Zum Thema "Krankenwagen":
Wenn ich den Vorfall nach Riminis Aussage zusammenfassen soll, ist folgendes passiert:

Die Polizistin legte - warum auch immer, Übung oder Einsteigen ins Auto - den Hund ab und achtete einen Moment lang nicht auf ihn, da sie sich darauf verließ, dass er das Kommando sicher ausführte.
(Wenn man sich überhaupt bei einem Hund darauf verlassen können sollte, dann bei einem so gut wie fertig ausgebildeten Polizeihund, oder?)

Die Kinder waren für sie nicht zu sehen, und möglicherweise auch nicht zu hören, oder sie hat den Geräuschen keine Beachtung geschenkt.

Als sie sich dem Hund wieder zuwandte, war der nicht mehr da.

Sie orientierte sich kurz und rief ihn. Dann hörte sie Schreie und Gebell und lief in diese Richtung - und zwar gut 500 m, über eine Anhöhe.

Als sie den Ort des Geschehens erreichte, waren nur noch zwei (?) gebissene Kinder und zwei Erwachsene anwesend, der Rest war bereits zum Vereinsheim gelaufen. Von den Frauen erfuhr sie, was geschehen war, dass der Hund also mehrere Kinder gebissen hatte, und dass die Kinder von der Weihnachtsfeier gekommen waren und dorthin wieder zurückgelaufen waren, wo mehrere Erwachsene und ein Telefon waren.

Sie hatte die Kinder also nicht gesehen, konnte aber davon ausgehen, dass sich erwachsene Leute um diese kümmen würden, ebenso wie die beiden (aufgebrachten) Frauen sich schon um die verbliebenen Kinder kümmerten.

Warum sollte sie einen Krankenwagen rufen, wo sie selbst weder Angaben zur genauen Anzahl der Verletzten noch der Art der Verletzungen machen konnte? So etwas macht man nicht. Es ist bei so einer Meldung wichtig, dass man genau beschreiben kann, was passiert ist, wie viele Verletzte da sind, und wie schwer diese verletzt sind, sodass die Leitstelle genügend Rettungskräfte schicken kann.
Sie war aber gar nicht dabei gewesen und wusste das eben nicht. Was hätte sie also sagen sollen?

"Mein Hund hat nach Angaben anderer Personen x Kinder gebissen, aber ich weiß nicht genau, was denen fehlt... angeblich sind sie halb zerfleischt, aber weglaufen konnten sie noch, und gesehen hab ich die Verletzungen auch nicht...?"

Das ist Humbug. Wenn's gar nicht anders geht, kann man auch so einen Anruf tätigen, aber wenn man davon ausgehen kann, dass es weiter vorn jemanden gibt, der genauere Informationen hat, sollte man es lassen.

Und sie konnte davon ausgehen, dass die Erwachsenen im Vereinsheim die Kinder mit Sicherheit versorgen würden - und einen RTW anrufen, wenn es nötig wäre.

Den Hund wegbringen war schon sehr sinnvoll. Mit Hund den Kindern hinterherlaufen eher weniger.

Ich kann auch nachvollziehen, dass sie in dieser Schocksekunde tatsächlich überlegt hat, was passiert, wenn die Frauen sie jetzt angehen, der Hund sie verteidigt und sie ihn nicht kontrollieren kann - immerhin hatte er gerade etwas gemacht, mit dem sie nie gerechnet und was sie ihm nie zugetraut hätte, und dass da erstmal das Vertrauen in den Hund und in die eigenen Fähigkeiten erschüttert ist, halte ich für nur menschlich.

Also hat sie den Hund in ihr Auto gebracht, ohne zu sagen, dass es ihrer ist.

Dass sie da ihre Adresse nicht angegeben hat, muss man auch nicht als Vorsatz auslegen. Als mein Hund mal einen anderen gebissen hat, der dann geflohen ist, ist die andere Hundbesitzerin auch abgerauscht, dem hinterher, überzeugt davon, dass der 100 m weiter tot zusammenbrechen würde, und hat, obwohl ich ihr noch hinterhergerufen habe, mir nicht ihre Adresse dagelassen, weil sie völlig durch den Wind war. (Ich hab erst über ein Jahr später durch Zufall herausgefunden, dass dem Hund gar nix fehlte, weil sie bei keinem der TÄs hier, die ich abgeklappert hatte, in Behandlung war.)

Möglicherweise hat sie den Leuten gesagt, sie kommt dann wieder, ist aber nicht auf die Wiese zurückgekommen, sondern direkt zum Vereinsheim. Worauf die erstmal dachten, sie habe sich aus dem Staub gemacht.

Es war ja für alle eine Schocksituation, da passieren solche Missverständnisse, würde ich aus eigener Erfahrung sagen, recht schnell.

Dort im Vereinsheim hat sie zwar auch nicht gesagt, dass ihr der Hund gehört, wusste dann aber aus eigener Anschauung, dass die Kinder bereits versorgt waren... und hat (was die Eltern der Kinder bestätigt haben) mit auf die Polizei gewartet und ihren Namen und Adresse angegeben.

So... und gerade da sie Polizistin war, musste sie wissen, dass damit schnell herauskommen würde, dass der Hund ihrer ist. Von einer Absicht der Vertuschung vor den Behörden konnte in dem Moment keine Rede mehr sein. (Dass sie sich den aufgebrachten Eltern in dem Moment nicht stellen mochte, mag feige sein, das ist aber strafrechtlich nicht relevant).

Wie's weiterging, wissen wir nicht - es stand aber ja im ersten Artikel, dass sich "während der Anzeigenaufnahme herausstellte", dass der Hund ein Polizeihund sei. Das heißt, entweder hat sie das den Polizisten vor Ort unter vier Augen gesagt, oder sie bekam als Zeugin einen Anhörungsbogen zugeschickt, auf dem sie ihre Sicht der Dinge schildern sollte, und hat das dann getan.
Oder sie hat den Hund zur Hundestaffel gebracht und dort gemeldet, was passiert ist, denn normalerweise lebte er ja wohl bei ihr zuhause, und sie musste begründen, warum sie ihn abgegeben hat.

Auf jeden Fall haben die relevanten Stellen (und das sind strafrechtlich betrachtet nicht die Eltern der Kinder) rechtzeitig erfahren, was passiert war und wie. Damit wird der Vorwurf, sie habe etwas vertuschen wollen, um der Strafe zu entgehen, hinfällig.

Und da sie davon ausgehen konnte, dass die Kinder bereits versorgt waren, wird der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung hinfällig. Für die Versorgung der Kinder war es absolut unerheblich, ob sie zu Fuß mit Hund hinterhergelaufen ist, oder erst den Hund zum Auto gebracht hat und dann mit dem Auto ins Vereinsheim gefahren ist, weil beides etwa gleich lange gedauert hat. Die "Hund im Auto" Variante hatte nur den Vorteil, dass der Hund dann schon gesichert war.

Ich gehe also davon aus, dass die strafrechtlichen Voraussetzungen für den Punkt "unterlassene Hilfeleistung" nicht erfüllt waren. Das Nichtangeben der Adresse an die Opfer stellt keine unterlassene Hilfeleistung dar, und das nicht hilflos Hund festhaltend solidarisch daneben Stehen auch nicht. So lange der Polizei gegenüber die korrekten Angaben gemacht wurden, zumindest nicht, und das ist passiert.

Davon unberührt bleibt die Frage der persönlichen Verantwortung und der Haftung für den Schaden (was zivilrechtliche Punkte sind). Ich denke, da wird anders entschieden werden (wieder: Wie bei jedem anderen Hundehalter auch), und sie wird den Opfern möglicherweise Schmerzensgeld zahlen müssen. Dafür gibt es aber ein separates Verfahren, weil das keine strafrechtliche Frage ist.
 
Procten, das sehe ich anders.

Die Aussage: "Einen noch nicht fertig ausgebildeten Hund darf man nicht..." schätze ich nach Kenntnis der Einzelheiten als allgemeine Pauschalaussage von einem höheren Amtsträger ein, der ohne genauere Kenntnisse des Vorfalls der Presse halt irgendwas sagen musste.

Wenn es so ist, klingt das nicht sehr seriös, denn dann hat man direkt, ohne die Wahrheit zu wissen, direkt Entschuldigungen und Erklärungen gesucht, obwohl die Wahrheit ja auch eine ganz andere hätte sein können.

Wenn die letzten Informationen in der Presse stimmen, stand der Hund eine Woche vor der Abschlussprüfung. Eine Woche. Ich denke nicht, dass ausbildungstechnisch der Unterschied zwischen "darf allein abgelegt werden" und "darf nie aus den Augen gelassen werden" in der letzten Woche vor der Prüfung gelegt wird. Einen so gut wie fertig ausgebildeten Hund muss der HF auch zuverlässig ablegen können. Meint er, er kann das nicht, wird der Hund auch nicht zur Prüfung gemeldet.

Ach so, und warum hat er das Kommando dann aufgelöst? Und wie erklärt sich dann, dass er 500 Meter unerlaubt zurück legt, ohne auf weiter Rufe bzw. Kommandos zu hören. Es ist eine Sache für einen Hund ein "sicheres" Kommando autonom aufzulösen und noch etwas anderes für einen Gut erzogenen und gehorchenden Hund, irgendwo unerlaubt hinzurennen und Rufe zu ignorieren. Das soll ein fast fertiger Polizeihund sein? Klingt das für Dich logisch?

Zum Thema "Krankenwagen":
Wenn ich den Vorfall nach Riminis Aussage zusammenfassen soll, ist folgendes passiert:

Die Polizistin legte - warum auch immer, Übung oder Einsteigen ins Auto - den Hund ab und achtete einen Moment lang nicht auf ihn, da sie sich darauf verließ, dass er das Kommando sicher ausführte.
(Wenn man sich überhaupt bei einem Hund darauf verlassen können sollte, dann bei einem so gut wie fertig ausgebildeten Polizeihund, oder?)

Die Kinder waren für sie nicht zu sehen, und möglicherweise auch nicht zu hören, oder sie hat den Geräuschen keine Beachtung geschenkt.

Als sie sich dem Hund wieder zuwandte, war der nicht mehr da.

Sie orientierte sich kurz und rief ihn. Dann hörte sie Schreie und Gebell und lief in diese Richtung - und zwar gut 500 m, über eine Anhöhe.

Wie schon oben geschrieben, passt das Gesagte für mich nicht zum Geschehen. Ein Hund, der das "sicher" eingeübte Kommando auöst und sich 500 Meter entfernt, weil sich die Halterin für einen Augenblick umdreht und auch durch Rufe nicht zu stoppen ist, soll objektiv betrachtet in der Wahrnehmung der Halterin so gut im Gehorsam gestanden haben, dass sie sich keiner Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat? Wäre es kein Polizeihund der kurz vor dem Ausbildungsabschluss stand und wäre sie keine Hundeführerin, sondern würde es sich um Frau Müller mit ihrem Schäferhund handeln, käme kein Mensch auf die Idee zu glauben, dass der Hund eigentlich sehr gut im Gehrosam steht, sondern würde man genau das Gegenteil annehmen. Meinst Du nicht?

Als sie den Ort des Geschehens erreichte, waren nur noch zwei (?) gebissene Kinder und zwei Erwachsene anwesend, der Rest war bereits zum Vereinsheim gelaufen. Von den Frauen erfuhr sie, was geschehen war, dass der Hund also mehrere Kinder gebissen hatte, und dass die Kinder von der Weihnachtsfeier gekommen waren und dorthin wieder zurückgelaufen waren, wo mehrere Erwachsene und ein Telefon waren.

Sie hatte die Kinder also nicht gesehen, konnte aber davon ausgehen, dass sich erwachsene Leute um diese kümmen würden, ebenso wie die beiden (aufgebrachten) Frauen sich schon um die verbliebenen Kinder kümmerten.

Warum sollte sie einen Krankenwagen rufen, wo sie selbst weder Angaben zur genauen Anzahl der Verletzten noch der Art der Verletzungen machen konnte? So etwas macht man nicht. Es ist bei so einer Meldung wichtig, dass man genau beschreiben kann, was passiert ist, wie viele Verletzte da sind, und wie schwer diese verletzt sind, sodass die Leitstelle genügend Rettungskräfte schicken kann.
Sie war aber gar nicht dabei gewesen und wusste das eben nicht. Was hätte sie also sagen sollen?

"Mein Hund hat nach Angaben anderer Personen x Kinder gebissen, aber ich weiß nicht genau, was denen fehlt... angeblich sind sie halb zerfleischt, aber weglaufen konnten sie noch, und gesehen hab ich die Verletzungen auch nicht...?"

Das ist Humbug. Wenn's gar nicht anders geht, kann man auch so einen Anruf tätigen, aber wenn man davon ausgehen kann, dass es weiter vorn jemanden gibt, der genauere Informationen hat, sollte man es lassen.

Und sie konnte davon ausgehen, dass die Erwachsenen im Vereinsheim die Kinder mit Sicherheit versorgen würden - und einen RTW anrufen, wenn es nötig wäre.

Für mich klingt das zwar wie eine logische Erklärung, aber nicht wie eine nachvollziehbare und natürliche Reaktion. Wenn sie nur noch zwei Kinder und die zwei Frauen angetroffen hat und lediglich erfuhr, dass weitere Kinder gebissen und verletzt wurde, hat sie nicht erfahren wollen, was genau passiert ist bzw. wie schwerwiegend die Verletzungen sind? Hat sie danach gefragt wie schwerwiegend die Verletzungen sind bzw. hat sie sich nicht gefragt, ob ein Kind eventuell lebensbedrohlich verletzt wurde, oder so schwer verletzt wurde, dass eine erfahrene Person wie sie als Polizistin in dem Moment besser helfen kann, als einpaar geschockte Mütter?

Ich versuche mich da mal hinein zu versetzen, wenn ich an ihrer Stelle wäre und von zwei Müttern erfahre, dass mein Hund mehrere Kinder gebissen hat, von denen einige bereit ins Vereinsheim gebracht wurden. Mein erster Gedanke wäre, wie schwerwiegend das ist, was was mein Hund mit seinen Bissen angerichtet hat und ob ich Schlimmeres verhindern kann, in dem ich direkt handle. Das ist denke ich auch eine normale Reaktion.


Den Hund wegbringen war schon sehr sinnvoll. Mit Hund den Kindern hinterherlaufen eher weniger.

Ich kann auch nachvollziehen, dass sie in dieser Schocksekunde tatsächlich überlegt hat, was passiert, wenn die Frauen sie jetzt angehen, der Hund sie verteidigt und sie ihn nicht kontrollieren kann - immerhin hatte er gerade etwas gemacht, mit dem sie nie gerechnet und was sie ihm nie zugetraut hätte, und dass da erstmal das Vertrauen in den Hund und in die eigenen Fähigkeiten erschüttert ist, halte ich für nur menschlich.

Das kann ich mir auch gut vorstellen und finde das auch nur menschlich. Trotzdem hat sie dann in dem Moment vorwiegend an sich und den Hund gedacht, was ja auch nur menschlich ist.

Also hat sie den Hund in ihr Auto gebracht, ohne zu sagen, dass es ihrer ist.

Auch das ist sicher menschlich, aber zeugt nicht von einem verantwortlichen Handeln, denn auch da hat sie nur an sich selber gedacht. Auch alles menschlich und verzeihbar, aber eben nicht verantwortlich.

Dass sie da ihre Adresse nicht angegeben hat, muss man auch nicht als Vorsatz auslegen. Als mein Hund mal einen anderen gebissen hat, der dann geflohen ist, ist die andere Hundbesitzerin auch abgerauscht, dem hinterher, überzeugt davon, dass der 100 m weiter tot zusammenbrechen würde, und hat, obwohl ich ihr noch hinterhergerufen habe, mir nicht ihre Adresse dagelassen, weil sie völlig durch den Wind war. (Ich hab erst über ein Jahr später durch Zufall herausgefunden, dass dem Hund gar nix fehlte, weil sie bei keinem der TÄs hier, die ich abgeklappert hatte, in Behandlung war.)

Möglicherweise hat sie den Leuten gesagt, sie kommt dann wieder, ist aber nicht auf die Wiese zurückgekommen, sondern direkt zum Vereinsheim. Worauf die erstmal dachten, sie habe sich aus dem Staub gemacht.

Bei dem Szenario wird übersehen, dass die Mütter eventuell Hilfe von einer Polizistin benötigt hätten und diese auch in Anspruch genommen hätten, wenn sie sich als solche zu erkennen gegeben hätte. Von irgend einer Frau, die zufällig den Hund wegbringt, wollten sie in dem Moment sicher keine weitere Hilfe haben. Wieso auch? Du übersiehst, dass die Mütter in dem Moment auch unter Schock standen und selber nicht wussten, was sie als nächstes am Besten tun sollen. Als Polizistin hätte ihr erst Recht klar sein müssen, dass sie eine besondere Hilfe sein kann, wenn sie sich als solche zu erkennen gibt und mit Rat und Tat Hilfe leistet.

Und ganz ehrlich gesagt, wenn ich nicht sicher weiß, wie schwer die Kinder verletzt sind, die gerade ins Vereinsheim gebracht wurden und mein Wagen weit entfernt ist, Binde ich den Hund irgendwo an und renne erst einmal ins Vereinsheim, um zu sehen, ob da nicht doch vielleicht sogar lebensbedrohlich verletzte Kinder sind. Und wenn ich mir einen kurzen Einblick verschafft habe und sehe, dass soweit alle versorgt sind, renne ich zu meinem angebundenen Hund und renne mit ihm zum Auto.

Logisch ist für mich nicht, dass man, egal ob Polizist oder Normalbürger, seinen Hund erst einmal zum Auto bringt, obwohl im Vereinsheim eventuell gerade Eltern mit ihren eventuell schwerst verletzten Kindern zu kämpfen haben. Das sie eventuell Panik hatte oder eventuell auch darüber nachdachte, sich aus dem Staub zu machen, ist menschlich.


Es war ja für alle eine Schocksituation, da passieren solche Missverständnisse, würde ich aus eigener Erfahrung sagen, recht schnell.

Dort im Vereinsheim hat sie zwar auch nicht gesagt, dass ihr der Hund gehört, wusste dann aber aus eigener Anschauung, dass die Kinder bereits versorgt waren... und hat (was die Eltern der Kinder bestätigt haben) mit auf die Polizei gewartet und ihren Namen und Adresse angegeben.

Wie Du schon richtig sagst, waren die Kinder dann schon versorgt.

So... und gerade da sie Polizistin war, musste sie wissen, dass damit schnell herauskommen würde, dass der Hund ihrer ist. Von einer Absicht der Vertuschung vor den Behörden konnte in dem Moment keine Rede mehr sein. (Dass sie sich den aufgebrachten Eltern in dem Moment nicht stellen mochte, mag feige sein, das ist aber strafrechtlich nicht relevant).

Wie gesagt, ist das eine Sache des "glauben wollens" und kann genauso auch anders gewesen sein und zwar das sie zuerst abhauen wollte und sich dann später besonnen hat und wieder zum Vereinsheim fuhr und sich stellte. Das ist eher glaubwürdiger, da sie sich verleugnen lies.

Dass sie auch gegenüber der Polizei nicht als Halterin zu erkennen gab, kann für mich nur nüchternes Kalkül sein, denn vor den Polizisten hätte sie nichts von den Eltern zu befürchten... außer das die Polizisten eventuell den Hund hätten sehen und beschlagnahmen wollen und ihr Fragen stellen wollen, die sie in dem Moment und ohne Beratung nicht abgeben wollte. Das war ja auch nicht dumm, denn so hatte sie genug Zeit sich genau zu überlegen, was sie zum Vorfall erklärt und konnte ihren Hund erst einmal in Sicherheit bringen. Für mich klingt das sehr abgebrüht und berechnend.


Wie's weiterging, wissen wir nicht - es stand aber ja im ersten Artikel, dass sich "während der Anzeigenaufnahme herausstellte", dass der Hund ein Polizeihund sei. Das heißt, entweder hat sie das den Polizisten vor Ort unter vier Augen gesagt, oder sie bekam als Zeugin einen Anhörungsbogen zugeschickt, auf dem sie ihre Sicht der Dinge schildern sollte, und hat das dann getan.
Oder sie hat den Hund zur Hundestaffel gebracht und dort gemeldet, was passiert ist, denn normalerweise lebte er ja wohl bei ihr zuhause, und sie musste begründen, warum sie ihn abgegeben hat.

Wie gesagt, alles sehr kalkuliert und zu ihrem Vorteil. So könnte sie sich in Ruhe beraten lassen und musste auch keine Angst haben, dass der Hund in Hände gerät, die sie nicht beeinflussen kann.

Auf jeden Fall haben die relevanten Stellen (und das sind strafrechtlich betrachtet nicht die Eltern der Kinder) rechtzeitig erfahren, was passiert war und wie. Damit wird der Vorwurf, sie habe etwas vertuschen wollen, um der Strafe zu entgehen, hinfällig.

Das sehr ich ganz anders. Erstens einmal hat sie sich zuerst vom Tatort entfernt, ohne sich zu erkennen zu geben. Sie hätte also auch versuchen können, ihre Tat zu verstecken. Zum anderen hat sie auch gegenüber der Polizei zuerst Informationen zurück behalten und somit verhindert, dass ihr vor Ort Fragen zum Tathergang gestellt werden und der Hund sicher gestellt wird. Durch diesen Umstand hat sich sich ganz klar einen Vorteil verschafft und auch die Ermittlungen beeinflusst. Es ist doch ganz klar, dass die Polizei mit einer zeitnahen Beweisaufnahme eher in der Lage ist den tatsächlichen Sachverhalt festzustellen, als wenn die Halterin erst einmal mit ihrem Arbeitgeber und ihren Rechtsanwalt spricht. Genauso wie es doch einen Unterschied macht, ob der Hund von den Beamten vor Ort sicher gestellt wird, oder von ihr erst einmal sicher untergebracht wird. Wie will man denn zeitnah feststellen, ob zum Zeitpunkt des Vorfalls irgendetwas nicht mit dem Hund stimmte.

Auch die Eltern sind durch ihr anfängliches Schweigen und Verleugnen benachteiligt worden. Hätten sie gewusst, dass es ihr Hund ist, hätten sie eventuell von der Polizei ein anderes Vorgehen verlangt, um den Sachverhalt aufzuklären.


Und da sie davon ausgehen konnte, dass die Kinder bereits versorgt waren, wird der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung hinfällig. Für die Versorgung der Kinder war es absolut unerheblich, ob sie zu Fuß mit Hund hinterhergelaufen ist, oder erst den Hund zum Auto gebracht hat und dann mit dem Auto ins Vereinsheim gefahren ist, weil beides etwa gleich lange gedauert hat. Die "Hund im Auto" Variante hatte nur den Vorteil, dass der Hund dann schon gesichert war.

Ich gehe also davon aus, dass die strafrechtlichen Voraussetzungen für den Punkt "unterlassene Hilfeleistung" nicht erfüllt waren. Das Nichtangeben der Adresse an die Opfer stellt keine unterlassene Hilfeleistung dar, und das nicht hilflos Hund festhaltend solidarisch daneben Stehen auch nicht. So lange der Polizei gegenüber die korrekten Angaben gemacht wurden, zumindest nicht, und das ist passiert.

Stell Dir mal vor, Du gehst abends spazieren und es kommt jemand und haut Dir einen Knüppel auf den Kopf. Du wachst dann in einer Kneipe auf, in der sich mehrer Leute um Dich kümmern. Es kommt später ein Zeuge dazu, der angibt Dich gefunden zu haben und später stellt sich dann heraus, dass er derjenige war, der Dir den Knüppel auf den Kopf gehauen hat. Das erklärt derjenige aber erst später.

Hier in dem Fall ist es so, dass sich die Halterin zuerst nicht als die Täterin outet und die Polizei und die Opfer zuerst belügt. Sie hätte denke ich sofort erklären müssen, dass sie die Halterin des Hundes ist und den Sachverhalt aufklären müssen, damit die Polizei ihre Arbeit ordentlich verrichten können und die Opfer ihre Rechte voll in Anspruch nehmen können.


Davon unberührt bleibt die Frage der persönlichen Verantwortung und der Haftung für den Schaden (was zivilrechtliche Punkte sind). Ich denke, da wird anders entschieden werden (wieder: Wie bei jedem anderen Hundehalter auch), und sie wird den Opfern möglicherweise Schmerzensgeld zahlen müssen. Dafür gibt es aber ein separates Verfahren, weil das keine strafrechtliche Frage ist.

Wie gesagt, ist das ganze mit sehr viel Kalkül abgelaufen und hat sich die Halterin durch ihre Stellung Vorteile verschafft, die einer wahrhaften Aufklärung entgegenstehen.

Es kann genauso so gewesen sein, dass sie ihren Hund ganz normal beim Spazieren im Dunklen verloren hat und im ersten Moment daran dachte abzubauen und sich dann auf den Ratschlag einer anderen Person umentschied. Ihr ist eventuell geraten worden, erst einmal nichts zu sagen und den Hund wegzuschaffen und sich dann später zu beraten und zu entscheiden, wie man sich erklären will.

Wie auch immer das abgelaufen ist, bleibt bei mir der bittere Beigeschmack, dass die Halterin sehr nüchtern mit viel Kalkül vorgegangen ist und dabei ihr eigenes Wohl und das der Polizei im Vordergrund stand.
 
Auf der Artikel ist mit äußerster Vorsicht zu genießen. 6 Kinder wurden erheblich verletzt und davon wurden 3 stationär aufgenommen?

Konstantin darf ich dich an deinen ersten Beitrag zu diesen Bericht erinnern?. Warum sollte nun nach Zeugenaussagen der Eltern und einer Gerichtsverhandlung, gerade dies nicht stimmen.
Nocheinmal die betroffenen Eltern bestätigten vor Gericht, das die Hundeführerin nach den einfangen des Hundes zum Vereinsheim kam.

Rimini, hab ich das jetzt richtig verstanden, sie ist zum Auto um den Hund zu sichern und dann doch zurück zu den Kindern und hat sich dann zu erkennen gegeben?

Ja, so wurde es auf der Verhandlung kommuniziert.

also wenn ich das urteil richtig verstehe, müsste jeder hundehalter dessen hund ein wesenstest bestanden hat,aber vieleicht doch mal zubeisst, nicht mehr wegen fahrlässiger körperverletzung belangbar sein.
da er ja durch den wesenstest nicht mehr damit zurechnen hat das der hund beissen kann.:verwirrt:

Kommt vielleicht auf den Wesenstest an. Dessen Wertigkeit unterscheidet sich ja in den einzelnen Bundesländern arg stark. In BaWü wird ein Hund gleich welcher Rasse durch den bestandenen Wesenstest unwiederlegbar ungefährlich, in NRW ist das nicht so. Wer weiß also, wie der bayrische Wesenstest gewertet wird?

nicht ganz richtig, lektoratte.. in bawü widerlegt der hund mit dem WT die kampfhundeeigenschaften und wird bei einem vorfall unwiderlegbar kampfhund.

Ist in Bayern ähnlich, Kat.2 darf nach Wesenstest ohne Auflagen gehalten werden, passiert ein noch so kleiner Vorfall, ist er wieder zum Kampfi mutiert und die Behörden bestädigen sich selbst...das ihr Gesetz so richtig ist, weil sie ja schon immer sagen...diese Rassen sind potentiell gefährlich :rolleyes:


Hier gebe ich meinen "SenF" jetzt wieder blau dazu...

Procten, das sehe ich anders.

Die Aussage: "Einen noch nicht fertig ausgebildeten Hund darf man nicht..." schätze ich nach Kenntnis der Einzelheiten als allgemeine Pauschalaussage von einem höheren Amtsträger ein, der ohne genauere Kenntnisse des Vorfalls der Presse halt irgendwas sagen musste.

Wenn es so ist, klingt das nicht sehr seriös, denn dann hat man direkt, ohne die Wahrheit zu wissen, direkt Entschuldigungen und Erklärungen gesucht, obwohl die Wahrheit ja auch eine ganz andere hätte sein können.

Wahrheit ist immer subjektiv...sachlich kann nur als "Wahrheit" gelten was eben zu einer Sachlage von mehrern Beobachtern, ähnlich oder gleich geschildert wird.

Wenn die letzten Informationen in der Presse stimmen, stand der Hund eine Woche vor der Abschlussprüfung. Eine Woche. Ich denke nicht, dass ausbildungstechnisch der Unterschied zwischen "darf allein abgelegt werden" und "darf nie aus den Augen gelassen werden" in der letzten Woche vor der Prüfung gelegt wird. Einen so gut wie fertig ausgebildeten Hund muss der HF auch zuverlässig ablegen können. Meint er, er kann das nicht, wird der Hund auch nicht zur Prüfung gemeldet.

Ach so, und warum hat er das Kommando dann aufgelöst? Und wie erklärt sich dann, dass er 500 Meter unerlaubt zurück legt, ohne auf weiter Rufe bzw. Kommandos zu hören. Es ist eine Sache für einen Hund ein "sicheres" Kommando autonom aufzulösen und noch etwas anderes für einen Gut erzogenen und gehorchenden Hund, irgendwo unerlaubt hinzurennen und Rufe zu ignorieren. Das soll ein fast fertiger Polizeihund sein? Klingt das für Dich logisch?

Die Kinder waren auf einer Fasching oder Halloween?feier, maskiert und teilweise waren die Kinder auch als Cowboy und Indianer verkleidet. Ziemlich wahrscheinlich das die Kinder auch entsprechend "geschossen" hatten.
Ich könnte mir vorstellen das dies Cabils Interesse an den Kindern geweckt hat.

Zum Thema "Krankenwagen":
Wenn ich den Vorfall nach Riminis Aussage zusammenfassen soll, ist folgendes passiert:

Die Polizistin legte - warum auch immer, Übung oder Einsteigen ins Auto - den Hund ab und achtete einen Moment lang nicht auf ihn, da sie sich darauf verließ, dass er das Kommando sicher ausführte.
(Wenn man sich überhaupt bei einem Hund darauf verlassen können sollte, dann bei einem so gut wie fertig ausgebildeten Polizeihund, oder?)

Die Kinder waren für sie nicht zu sehen, und möglicherweise auch nicht zu hören, oder sie hat den Geräuschen keine Beachtung geschenkt.

Als sie sich dem Hund wieder zuwandte, war der nicht mehr da.

Sie orientierte sich kurz und rief ihn. Dann hörte sie Schreie und Gebell und lief in diese Richtung - und zwar gut 500 m, über eine Anhöhe.

Wie schon oben geschrieben, passt das Gesagte für mich nicht zum Geschehen. Ein Hund, der das "sicher" eingeübte Kommando auöst und sich 500 Meter entfernt, weil sich die Halterin für einen Augenblick umdreht und auch durch Rufe nicht zu stoppen ist, soll objektiv betrachtet in der Wahrnehmung der Halterin so gut im Gehorsam gestanden haben, dass sie sich keiner Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat? Wäre es kein Polizeihund der kurz vor dem Ausbildungsabschluss stand und wäre sie keine Hundeführerin, sondern würde es sich um Frau Müller mit ihrem Schäferhund handeln, käme kein Mensch auf die Idee zu glauben, dass der Hund eigentlich sehr gut im Gehrosam steht, sondern würde man genau das Gegenteil annehmen. Meinst Du nicht?

bei jeder BH lege ich den Hund ins Platz, drehe mich um (vom Hund weg) und entferne mich, - ist ja Sinn dieser Übung.

Als sie den Ort des Geschehens erreichte, waren nur noch zwei (?) gebissene Kinder und zwei Erwachsene anwesend, der Rest war bereits zum Vereinsheim gelaufen. Von den Frauen erfuhr sie, was geschehen war, dass der Hund also mehrere Kinder gebissen hatte, und dass die Kinder von der Weihnachtsfeier gekommen waren und dorthin wieder zurückgelaufen waren, wo mehrere Erwachsene und ein Telefon waren.

Sie hatte die Kinder also nicht gesehen, konnte aber davon ausgehen, dass sich erwachsene Leute um diese kümmen würden, ebenso wie die beiden (aufgebrachten) Frauen sich schon um die verbliebenen Kinder kümmerten.

Warum sollte sie einen Krankenwagen rufen, wo sie selbst weder Angaben zur genauen Anzahl der Verletzten noch der Art der Verletzungen machen konnte? So etwas macht man nicht. Es ist bei so einer Meldung wichtig, dass man genau beschreiben kann, was passiert ist, wie viele Verletzte da sind, und wie schwer diese verletzt sind, sodass die Leitstelle genügend Rettungskräfte schicken kann.
Sie war aber gar nicht dabei gewesen und wusste das eben nicht. Was hätte sie also sagen sollen?

"Mein Hund hat nach Angaben anderer Personen x Kinder gebissen, aber ich weiß nicht genau, was denen fehlt... angeblich sind sie halb zerfleischt, aber weglaufen konnten sie noch, und gesehen hab ich die Verletzungen auch nicht...?"

Das ist Humbug. Wenn's gar nicht anders geht, kann man auch so einen Anruf tätigen, aber wenn man davon ausgehen kann, dass es weiter vorn jemanden gibt, der genauere Informationen hat, sollte man es lassen.


Und sie konnte davon ausgehen, dass die Erwachsenen im Vereinsheim die Kinder mit Sicherheit versorgen würden - und einen RTW anrufen, wenn es nötig wäre.

Für mich klingt das zwar wie eine logische Erklärung, aber nicht wie eine nachvollziehbare und natürliche Reaktion. Wenn sie nur noch zwei Kinder und die zwei Frauen angetroffen hat und lediglich erfuhr, dass weitere Kinder gebissen und verletzt wurde, hat sie nicht erfahren wollen, was genau passiert ist bzw. wie schwerwiegend die Verletzungen sind? Hat sie danach gefragt wie schwerwiegend die Verletzungen sind bzw. hat sie sich nicht gefragt, ob ein Kind eventuell lebensbedrohlich verletzt wurde, oder so schwer verletzt wurde, dass eine erfahrene Person wie sie als Polizistin in dem Moment besser helfen kann, als einpaar geschockte Mütter?

Auf der Veranstaltung und im Vereinsheim selbst sind bei solchen Veranstaltungen IMMER Sanitäter vor Ort, genau wie bei jeden Kirmes, Konzert oder Fußballspiel.

Ich versuche mich da mal hinein zu versetzen, wenn ich an ihrer Stelle wäre und von zwei Müttern erfahre, dass mein Hund mehrere Kinder gebissen hat, von denen einige bereit ins Vereinsheim gebracht wurden. Mein erster Gedanke wäre, wie schwerwiegend das ist, was was mein Hund mit seinen Bissen angerichtet hat und ob ich Schlimmeres verhindern kann, in dem ich direkt handle. Das ist denke ich auch eine normale Reaktion.

Den Hund wegbringen war schon sehr sinnvoll. Mit Hund den Kindern hinterherlaufen eher weniger.

Ich kann auch nachvollziehen, dass sie in dieser Schocksekunde tatsächlich überlegt hat, was passiert, wenn die Frauen sie jetzt angehen, der Hund sie verteidigt und sie ihn nicht kontrollieren kann - immerhin hatte er gerade etwas gemacht, mit dem sie nie gerechnet und was sie ihm nie zugetraut hätte, und dass da erstmal das Vertrauen in den Hund und in die eigenen Fähigkeiten erschüttert ist, halte ich für nur menschlich.

Das kann ich mir auch gut vorstellen und finde das auch nur menschlich. Trotzdem hat sie dann in dem Moment vorwiegend an sich und den Hund gedacht, was ja auch nur menschlich ist.

Und ebenfalls ihr gutes Recht

Also hat sie den Hund in ihr Auto gebracht, ohne zu sagen, dass es ihrer ist.

Auch das ist sicher menschlich, aber zeugt nicht von einem verantwortlichen Handeln, denn auch da hat sie nur an sich selber gedacht. Auch alles menschlich und verzeihbar, aber eben nicht verantwortlich.

Dass sie da ihre Adresse nicht angegeben hat, muss man auch nicht als Vorsatz auslegen. Als mein Hund mal einen anderen gebissen hat, der dann geflohen ist, ist die andere Hundbesitzerin auch abgerauscht, dem hinterher, überzeugt davon, dass der 100 m weiter tot zusammenbrechen würde, und hat, obwohl ich ihr noch hinterhergerufen habe, mir nicht ihre Adresse dagelassen, weil sie völlig durch den Wind war. (Ich hab erst über ein Jahr später durch Zufall herausgefunden, dass dem Hund gar nix fehlte, weil sie bei keinem der TÄs hier, die ich abgeklappert hatte, in Behandlung war.)

Möglicherweise hat sie den Leuten gesagt, sie kommt dann wieder, ist aber nicht auf die Wiese zurückgekommen, sondern direkt zum Vereinsheim. Worauf die erstmal dachten, sie habe sich aus dem Staub gemacht.

Bei dem Szenario wird übersehen, dass die Mütter eventuell Hilfe von einer Polizistin benötigt hätten und diese auch in Anspruch genommen hätten, wenn sie sich als solche zu erkennen gegeben hätte. Von irgend einer Frau, die zufällig den Hund wegbringt, wollten sie in dem Moment sicher keine weitere Hilfe haben. Wieso auch? Du übersiehst, dass die Mütter in dem Moment auch unter Schock standen und selber nicht wussten, was sie als nächstes am Besten tun sollen. Als Polizistin hätte ihr erst Recht klar sein müssen, dass sie eine besondere Hilfe sein kann, wenn sie sich als solche zu erkennen gibt und mit Rat und Tat Hilfe leistet.

Im Vereinsheim sind Sanis vor Ort gewesen, diese werden auch mich Sichewrheit den RTW gerufen haben. Was vor Gericht dazu gesagt wurde, wer den Notruf abgesetzt hat weiß ich leider nicht mehr.

Und ganz ehrlich gesagt, wenn ich nicht sicher weiß, wie schwer die Kinder verletzt sind, die gerade ins Vereinsheim gebracht wurden und mein Wagen weit entfernt ist, Binde ich den Hund irgendwo an und renne erst einmal ins Vereinsheim, um zu sehen, ob da nicht doch vielleicht sogar lebensbedrohlich verletzte Kinder sind. Und wenn ich mir einen kurzen Einblick verschafft habe und sehe, dass soweit alle versorgt sind, renne ich zu meinem angebundenen Hund und renne mit ihm zum Auto.

Dort am Gelände gibt es nur Feld und Wiese, keinen Baum und nur ein entferntes Pferdegatter. Es gab keine Möglichkeit den Hund sicher anzubinden.

Logisch ist für mich nicht, dass man, egal ob Polizist oder Normalbürger, seinen Hund erst einmal zum Auto bringt, obwohl im Vereinsheim eventuell gerade Eltern mit ihren eventuell schwerst verletzten Kindern zu kämpfen haben. Das sie eventuell Panik hatte oder eventuell auch darüber nachdachte, sich aus dem Staub zu machen, ist menschlich.

Es war ja für alle eine Schocksituation, da passieren solche Missverständnisse, würde ich aus eigener Erfahrung sagen, recht schnell.

Dort im Vereinsheim hat sie zwar auch nicht gesagt, dass ihr der Hund gehört, wusste dann aber aus eigener Anschauung, dass die Kinder bereits versorgt waren... und hat (was die Eltern der Kinder bestätigt haben) mit auf die Polizei gewartet und ihren Namen und Adresse angegeben.

Wie Du schon richtig sagst, waren die Kinder dann schon versorgt.

So... und gerade da sie Polizistin war, musste sie wissen, dass damit schnell herauskommen würde, dass der Hund ihrer ist. Von einer Absicht der Vertuschung vor den Behörden konnte in dem Moment keine Rede mehr sein. (Dass sie sich den aufgebrachten Eltern in dem Moment nicht stellen mochte, mag feige sein, das ist aber strafrechtlich nicht relevant).

Wie gesagt, ist das eine Sache des "glauben wollens" und kann genauso auch anders gewesen sein und zwar das sie zuerst abhauen wollte und sich dann später besonnen hat und wieder zum Vereinsheim fuhr und sich stellte. Das ist eher glaubwürdiger, da sie sich verleugnen lies.

Dass sie auch gegenüber der Polizei nicht als Halterin zu erkennen gab, kann für mich nur nüchternes Kalkül sein, denn vor den Polizisten hätte sie nichts von den Eltern zu befürchten... außer das die Polizisten eventuell den Hund hätten sehen und beschlagnahmen wollen und ihr Fragen stellen wollen, die sie in dem Moment und ohne Beratung nicht abgeben wollte. Das war ja auch nicht dumm, denn so hatte sie genug Zeit sich genau zu überlegen, was sie zum Vorfall erklärt und konnte ihren Hund erst einmal in Sicherheit bringen. Für mich klingt das sehr abgebrüht und berechnend.

Nocheinmal! Woher weißt du dass? Und warum beharrst du auf solchen Aussagen, wenn selbst die Eltern anderes aussagen?

Abgesehen von dieser Tatsache braucht Niemand als Beschuldigter irgendwelche Angaben (außer Personalien) vor der Polizei zu machen, übrigens auch nicht vor Gericht.

Lies mal bitte selbst:

Wie's weiterging, wissen wir nicht - es stand aber ja im ersten Artikel, dass sich "während der Anzeigenaufnahme herausstellte", dass der Hund ein Polizeihund sei. Das heißt, entweder hat sie das den Polizisten vor Ort unter vier Augen gesagt, oder sie bekam als Zeugin einen Anhörungsbogen zugeschickt, auf dem sie ihre Sicht der Dinge schildern sollte, und hat das dann getan.
Oder sie hat den Hund zur Hundestaffel gebracht und dort gemeldet, was passiert ist, denn normalerweise lebte er ja wohl bei ihr zuhause, und sie musste begründen, warum sie ihn abgegeben hat.

Wie gesagt, alles sehr kalkuliert und zu ihrem Vorteil. So könnte sie sich in Ruhe beraten lassen und musste auch keine Angst haben, dass der Hund in Hände gerät, die sie nicht beeinflussen kann.

Man kann Ihr Verhalten auch besonnen oder überlegt nennen, ohne negativen Beigeschmack

Auf jeden Fall haben die relevanten Stellen (und das sind strafrechtlich betrachtet nicht die Eltern der Kinder) rechtzeitig erfahren, was passiert war und wie. Damit wird der Vorwurf, sie habe etwas vertuschen wollen, um der Strafe zu entgehen, hinfällig.

Das sehr ich ganz anders. Erstens einmal hat sie sich zuerst vom Tatort entfernt, ohne sich zu erkennen zu geben. Sie hätte also auch versuchen können, ihre Tat zu verstecken. Zum anderen hat sie auch gegenüber der Polizei zuerst Informationen zurück behalten und somit verhindert, dass ihr vor Ort Fragen zum Tathergang gestellt werden und der Hund sicher gestellt wird. Durch diesen Umstand hat sich sich ganz klar einen Vorteil verschafft und auch die Ermittlungen beeinflusst. Es ist doch ganz klar, dass die Polizei mit einer zeitnahen Beweisaufnahme eher in der Lage ist den tatsächlichen Sachverhalt festzustellen, als wenn die Halterin erst einmal mit ihrem Arbeitgeber und ihren Rechtsanwalt spricht. Genauso wie es doch einen Unterschied macht, ob der Hund von den Beamten vor Ort sicher gestellt wird, oder von ihr erst einmal sicher untergebracht wird. Wie will man denn zeitnah feststellen, ob zum Zeitpunkt des Vorfalls irgendetwas nicht mit dem Hund stimmte.


Siehe Link den ich eingestellt habe...
Auch die Eltern sind durch ihr anfängliches Schweigen und Verleugnen benachteiligt worden. Hätten sie gewusst, dass es ihr Hund ist, hätten sie eventuell von der Polizei ein anderes Vorgehen verlangt, um den Sachverhalt aufzuklären.
Was sollen bitte die Eltern für Rechte haben im Bezug zum Vorgehen der Polizei.? Die Rechte der Polizei sind gesetzlich festgelegt.

Und da sie davon ausgehen konnte, dass die Kinder bereits versorgt waren, wird der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung hinfällig. Für die Versorgung der Kinder war es absolut unerheblich, ob sie zu Fuß mit Hund hinterhergelaufen ist, oder erst den Hund zum Auto gebracht hat und dann mit dem Auto ins Vereinsheim gefahren ist, weil beides etwa gleich lange gedauert hat. Die "Hund im Auto" Variante hatte nur den Vorteil, dass der Hund dann schon gesichert war.

Ich gehe also davon aus, dass die strafrechtlichen Voraussetzungen für den Punkt "unterlassene Hilfeleistung" nicht erfüllt waren. Das Nichtangeben der Adresse an die Opfer stellt keine unterlassene Hilfeleistung dar, und das nicht hilflos Hund festhaltend solidarisch daneben Stehen auch nicht. So lange der Polizei gegenüber die korrekten Angaben gemacht wurden, zumindest nicht, und das ist passiert.

Stell Dir mal vor, Du gehst abends spazieren und es kommt jemand und haut Dir einen Knüppel auf den Kopf. Du wachst dann in einer Kneipe auf, in der sich mehrer Leute um Dich kümmern. Es kommt später ein Zeuge dazu, der angibt Dich gefunden zu haben und später stellt sich dann heraus, dass er derjenige war, der Dir den Knüppel auf den Kopf gehauen hat. Das erklärt derjenige aber erst später.

Hier in dem Fall ist es so, dass sich die Halterin zuerst nicht als die Täterin outet und die Polizei und die Opfer zuerst belügt. Sie hätte denke ich sofort erklären müssen, dass sie die Halterin des Hundes ist und den Sachverhalt aufklären müssen, damit die Polizei ihre Arbeit ordentlich verrichten können und die Opfer ihre Rechte voll in Anspruch nehmen können.

Das ist so verworren, nicht passend und abstrus, sorry da kann ich nur noch den Kopf schütteln.

Davon unberührt bleibt die Frage der persönlichen Verantwortung und der Haftung für den Schaden (was zivilrechtliche Punkte sind). Ich denke, da wird anders entschieden werden (wieder: Wie bei jedem anderen Hundehalter auch), und sie wird den Opfern möglicherweise Schmerzensgeld zahlen müssen. Dafür gibt es aber ein separates Verfahren, weil das keine strafrechtliche Frage ist.

Wie gesagt, ist das ganze mit sehr viel Kalkül abgelaufen und hat sich die Halterin durch ihre Stellung Vorteile verschafft, die einer wahrhaften Aufklärung entgegenstehen.

Es kann genauso so gewesen sein, dass sie ihren Hund ganz normal beim Spazieren im Dunklen verloren hat und im ersten Moment daran dachte abzubauen und sich dann auf den Ratschlag einer anderen Person umentschied. Ihr ist eventuell geraten worden, erst einmal nichts zu sagen und den Hund wegzuschaffen und sich dann später zu beraten und zu entscheiden, wie man sich erklären will.

Kann es sein, dass du iregendeinen anderen Vorfall mit im Hinterkopf hast? Dieser Vorfall und die Berichte/Aussagen von Eltern und Gästen aus den Vereinshaus, Sanitätern usw. darüber, reden alle von Tageslicht, hell und 15 Uhr.

Wie auch immer das abgelaufen ist, bleibt bei mir der bittere Beigeschmack, dass die Halterin sehr nüchtern mit viel Kalkül vorgegangen ist und dabei ihr eigenes Wohl und das der Polizei im Vordergrund stand.[/quote

Ich bin gerade eben über mich selbst erstaunt, dass gerade ich, sonst auch immer schnell mit Vorurteilen gegenüber Polizei und DSH behaftet, sich hier die Finger abtippt...
 
Vorab ich habe nichts gegen die Polizei und schon gar nicht gegen DSH und auch die Halterin tut mir leid, weil es für sie sicher auch der absolute Horror war.

Es bringt ja nichts immer wieder über Details zu diskutieren und ich habe meine Meinung ja bereits erklärt.

Was wie genau passiert ist, kann keiner mit Sicherheit sagen, so dass natürlich alles auch so abgelaufen sein kann, wie von der Halterin geschildert.

Für mich klingt es alles halt sehr konstruiert und abgebrüht. Die Polizistin muss natürlich im Moment des Unfalls weder den Eltern die Wahrheit sagen und auch später nicht der Polizei, aber ich frage mich, welcher verantwortlich denkende Mensch in einem solchen Moment, in dem der eigene Hund aufgrund des eigenen Versagens mehrere Kinder gebissen hat, das Bedürfnis hat, darüber nachzudenken, was er sagen darf oder sagen muss und dabei die Konsequenzen seines Handelns im Sinn hat. Für mich klingt das abgebrüht.

Zur Situation danach bzw. zur Situation, als sie sich entscheidet weg zu gehen, klingt das für mich einfach nicht logisch und nachvollziehbar. Die Erklärung danach schon und zwar das es keine Möglichkeit gab den Hund sicher anzubinden. Ich kenne die Gegebenheiten nicht vor Ort, um beurteilen zu können, ob es nicht eine Möglichkeit gab, den Hund wenn auch nur kurz irgendwo anzubinden, um kurz nachzusehen, ob sie direkt helfen muss.

Was machen übrigens Hundehalter, denen ähnliches Passiert? Dürfen die auch erst einmal nach Hause gehen und dann ohne Hund wieder kommen? Warum ist sie nicht mit dem Hund da geblieben? Konnte sie den Hund nicht mehr so händeln, dass es für alle sicher gewesen wäre? Musste sie die Leute vor dem Hund schützen, in dem sie ihn wegbrachte? Wohl kaum, oder?

Warum hat sie sich nicht zu erkennen geben und den Leuten gesagt, dass es ihr Hund ist und sie gleich wieder kommen wird? Hätte sie Angst vor den Leuten oder hat sich geschämt? Warum hat sie der Polizei vor Ort nicht gesagt, dass sie die Halterin ist? Weil sie es nicht muss?

Auch mit dem Hergang des Geschehens passt alles gut zusammen. Die Kinder hat sie vorher nicht gesehen und gehört. Der Hund wurde abgelegt und als sie sich wegdrehte, war er verschwunden und sie wusste nicht in welche Richtung, denn sie hätte sich nunmal umgedreht und nicht gesehen wo er hinrennt. Klingt logisch. Es klingt besser als das sie mit den Hund spazieren war und er gegen ihren Willen in Richtung Kinder abgehauen ist und sie ihn nicht stoppen konnte. Für mich klingt das konstruiert.

Und da sind wir halt beim eigentlichen Thema und zwar das der normale Halter nicht die Möglichkeit gehabt hätte, sich in Ruhe und nach Beratung alles zu überlegen. Hätte sie sich vor Ort zu erkennen gegeben, wäre sie sicher gefragt worden, wie das geschehen konnte bzw. was passiert ist, dass der Hund zu den Kindern gerannt ist.

Hätte sie bei einer Befragung vor Ort erklärt, dass sie mit dem Hund geübt hat und das so geschildert wie später, könnte man es objektiv ohne Zweifel glauben. Das hat sie aber nicht getan und sich damit alle Optionen offen gelassen.

Genauso hätten die Polizisten sie fragen können, warum sie sich vom Tatort entfernt hat und sie hätte es erklären können und es wäre auch jetzt objektiv glaubhaft und nicht anzuzweifeln.

Aber wie glaubhaft ist das alles, wenn sie sich nach Monaten konkret zum Sachverhalt erklärt, wenn sie zuerst aus Kalkül eine Aussage und Angaben vermieden hat?

Für mich sind das sehr merkwürdige und fragwürdige Vorgehensweisen, wenn die Halterin erstmal abgeschirmt wird und man abwartet, was zum Sachverhalt bekannt ist und man dann dazu Stellung bezieht, weil man eben die Möglichkeit dazu hat.

Man sagt zuerst nur so viel wie eben nötig und dann hat man für alles eine Erklärung, die einen nicht belastet.

Eine normale Halterin hätte vor Ort ausgesagt und den Sachverhalt aus ihrer Sicht geschildert und hätte nicht die Möglichkeit gehabt, sich erst einmal alles genau zu überlegen.

Weißt Du, es ist im Nachhinein, wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt den Tatort noch einmal anschaut möglich zu erklären, dass man den Hund anbinden wollte aber es keine sichere Möglichkeit gab. Hat sie an diesem Tag tatsächlich geschaut, ob es irgend eine Anbindungsmöglichkeit gibt?

Es ist einfach im Nachhinein zu erklären, dass man sicher war, dass die Kinder gut versorgt waren und ihre Hilfe nicht nötig war, wenn man im Nachhinein über die Verletzungen informiert ist und die Verhältnisse vor Ort kennt. Wusste sie das alles in dem Moment auch?

Ein Normaler Halter hätte vor vor Ort eventuell auf die Fragen so geantwortet, dass ihr der Hund abgehauen ist und sie hinterher gerufen hat und versucht hat den Hund zu stoppen, aber es nicht gelungen ist, wodurch einem unterstellt worden wäre, dass man den Hund nicht im Griff hatte. Der Polizistin kann man das aufgrund ihrer Schilderung natürlich nicht nachsagen, auch wenn es eventuell so war. Sie hatte Zeit es sich zu überlegen.

EinenItaliener Halter hätte vielleicht auch erklärt, dass er zuerst in Panik und kopflos den Unfallort verlasen hat und den Hund ins Auto brachte, aber dann doch klar war, dass man wieder dort hin zurückkehrt, womit man einem eine unterlassene Hilfeleistung unterstellt hätte. Der Polizistin kann man das nicht nachsagen, da sie andere Gründe hatte.

Die Polizistin hat durch ihr Schweigen und kalkuliertes Handeln selber Schuld daran, dass man ihre Version nicht misstraut. Sie hat das dadurch gerade zu provoziert. Einem Normalbürger würde man automatisch unterstellen, dass er versucht hat die Wahrheit zu verschleiern oder etwas zu verbergen hat, wenn er sich zuerst verleugnen lässt.

Einem Nomalbürger würde ein Richter eventuell sagen, dass er einem die Geschichte nicht glaubt,weil man zuerst versucht hat sich bedeckt zu halten.
 
Konstantin, es ist wirklich, wie du selbst schon schreibst, müßig, sich hier die Fingern wundzutippen.

Erstens gilt für jeden in diesem Staate die Mutmaßung: "Im Zweifel für den Angeklagten", und dass man hier die Gegebenheiten so oder so beurteilen kann und nicht zwingend negativ bewerten muss, wird denke ich aus unser beider Beiträgen deutlich.

Und zweitens ist es so wie Rimini gesagt hat: Die Beschuldigte war nicht verpflichtet, ihren Namen und ihre Adresse sowie ihre konkrete Beteiligung am Vorfall den Zeugen anzugeben, nur der Polizei (was sie getan hat) - damit ist es nicht strafrechtlich relevant, dass sie es nicht getan hat.

Und damit konnte und durfte der Richter es in der Urteilsfindung nicht berücksichtigen.
 
Eines wollte ich noch zum Argument sagen, die Polizistin habe vor Ort keine Verpflichtung gehabt, sich zu erklären. Das kann man so und so sehen, wenn sich der Sachverhalt so darstellt, dass ein Hund ungehindert mehrere Kinder beißt und von der Halterin weit und breit "lange" Zeit nichts zu sehen ist und sie erst zum Unfallort dazu kommt, als die Hälfte der Kinder bereits im Vereinsheim sind.

Die Frage, wo die Halterin war, als ihr Hund die Kinder gebissen hat bzw. warum sie nicht in der Nähe ihres Hundes war, ist durch aus eine Frage, die man ihr vor Ort gestellt hätte und wo sie meiner Ansicht nach auch vor Ort dazu verpflichtet gewesen wäre.

Die Antwort auf diese Frage erlaubt meiner Ansicht nach keine vorherige Beratung und lange Überlegung.

Und ich finde es sehr erstaunlich, dass man ihr auf diese Frage eine Antwort im Nachhinein gestattet, die ihre Position entlastet. Im Normalfall bei normalen Bürgern undenkbar.
 
Das ist bei normalen Bürgern genauso denkbar, denn für die gelten diesbezüglich dieselben Rechte wie für die Polizistin.

Fakt ist: Es besteht keine Verpflichtung, sich zu erklären. Egal für wen. Ob du das anders siehst, ist glaube ich für die Gerichtsverhandlung relativ unerheblich.

Und die Frage, wo sie denn gewesen ist, und warum der Hund nicht da war, wo sie war, kann sie direkt nach dem Vorfall ebenso wahrheitsgemäß beantworten oder auch nicht, wie einen Tag oder eine Stunde später.
 
Das ist bei normalen Bürgern genauso denkbar, denn für die gelten diesbezüglich dieselben Rechte wie für die Polizistin.

Fakt ist: Es besteht keine Verpflichtung, sich zu erklären. Egal für wen. Ob du das anders siehst, ist glaube ich für die Gerichtsverhandlung relativ unerheblich.

Und die Frage, wo sie denn gewesen ist, und warum der Hund nicht da war, wo sie war, kann sie direkt nach dem Vorfall ebenso wahrheitsgemäß beantworten oder auch nicht, wie einen Tag oder eine Stunde später.

Dass man generell keine Auskunft erteilen muss und auch dann nicht dazu gezwungen werden kann, wenn man eigentlich müsste, wissen wir spätestens seit dem Entführungsfall, der durch die Presse ging.

Ich kann mir in dem besagten Fall nicht vorstellen, dass die Polizistin richtig gehandelt hat, wenn sie bei der ersten Befragung tatsächlich falsche Angaben machte bzw. als sie sich auch den Polizisten vor Ort nicht als Halterin zu erkennen gab. (Wenn es denn so war). Sie hätte damit ja die Polizei angelogen und die Ermittlungen vor Ort behindert, denke ich.

Diese Version kommt mir aber auch nicht möglich vor, denn was soll sie den Polizisten vor Ort gesagt haben, als sie befragt wurde. Das kann allein wegen des Verbleibes des Hundes nicht sein, denn warum sollten die Polizisten ihr gestatten den Hund irgendwo untergebracht zu haben bzw. warum haben sich die Polizisten nicht gefragt was sie mit dem Hund angestellt hat. Sie muss sich meiner Meinung nach vor Ort zu erkennen gegeben haben.

Dann stellt sich aber automatisch die Frage, warum die Polizei zuerst nicht wusste, wass genau passiert ist bzw. wieso dieser Eindruck am Anfang entstand.

Es ist leider so, dass viel zuviele Fragen unklar sind und zuviel geordnet und sortiert wurde.

Eine normale Person hätte sich zu ihrem Nachteil um Kopf und Kragen gequatscht. Mit Ausreden und Rechtfertigungen ist es leicht möglich sich zu belasten und aus einer Fahrlässigkeit eine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht werden zu lassen.
 
Das ist bei normalen Bürgern genauso denkbar, denn für die gelten diesbezüglich dieselben Rechte wie für die Polizistin.

Fakt ist: Es besteht keine Verpflichtung, sich zu erklären. Egal für wen. Ob du das anders siehst, ist glaube ich für die Gerichtsverhandlung relativ unerheblich.

Und die Frage, wo sie denn gewesen ist, und warum der Hund nicht da war, wo sie war, kann sie direkt nach dem Vorfall ebenso wahrheitsgemäß beantworten oder auch nicht, wie einen Tag oder eine Stunde später.


Es braucht sich auch niemand selbst beschuldigen, wenn ein Angeklagter auch vor Gericht keine Angaben zum Tathergang macht, dann ist es so und DARF auch vom Staatsanwalt und Richter nicht negativ gewertet werden.


Dass man generell keine Auskunft erteilen muss und auch dann nicht dazu gezwungen werden kann, wenn man eigentlich müsste, wissen wir spätestens seit dem Entführungsfall, der durch die Presse ging.

Ich kann mir in dem besagten Fall nicht vorstellen, dass die Polizistin richtig gehandelt hat, wenn sie bei der ersten Befragung tatsächlich falsche Angaben machte bzw. als sie sich auch den Polizisten vor Ort nicht als Halterin zu erkennen gab. (Wenn es denn so war). Sie hätte damit ja die Polizei angelogen und die Ermittlungen vor Ort behindert, denke ich.

Wieder "blau" von mir: Lügen darf man nicht (bei Polizei, Staatsanwalt oder vor Gericht - Aber eben die Aussage verweigern. Wenn ich keine Aussage mache, ist es keine Behinderung der Polizei. Die sind dazu da, zu ermitteln, Beweise zu finden und zu sichern.

Diese Version kommt mir aber auch nicht möglich vor, denn was soll sie den Polizisten vor Ort gesagt haben, als sie befragt wurde. Das kann allein wegen des Verbleibes des Hundes nicht sein, denn warum sollten die Polizisten ihr gestatten den Hund irgendwo untergebracht zu haben bzw. warum haben sich die Polizisten nicht gefragt was sie mit dem Hund angestellt hat. Sie muss sich meiner Meinung nach vor Ort zu erkennen gegeben haben.

Dann stellt sich aber automatisch die Frage, warum die Polizei zuerst nicht wusste, wass genau passiert ist bzw. wieso dieser Eindruck am Anfang entstand.

Dieser Eindruck entstand nicht der Polizei bzw. bei den diensthabenden Beamten. Dieser Eindruck wurde bestenfalls von den Medien versucht zu erschaffen.

Es ist leider so, dass viel zuviele Fragen unklar sind und zuviel geordnet und sortiert wurde.

Ich habe selten eine so klare Gerichtsverhandlung gesehen, bei der Angeklagte und auch die Zeugen, sowie Nebenkläger (die Eltern) stimmig die gleichen Aussagen machten :D

Eine normale Person hätte sich zu ihrem Nachteil um Kopf und Kragen gequatscht. Mit Ausreden und Rechtfertigungen ist es leicht möglich sich zu belasten und aus einer Fahrlässigkeit eine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht werden zu lassen.

Genau deshalb rate ich Jedermann, bei Probs mit seinen Hund, nichts (zu detailliert) zu posten, nichts an das Amt zu schreiben und nichts vor Amt selbständig zu klären ohne einen versierten rechtlichen Rat. Und den gibt es nicht im Internet oder um die Ecke, sondern bei einen Anwalt oder Rechtspfleger.

Was ist denn eine "normale Person"? Es steht doch jeden frei sich ins BGB oder anderes einzulesen. Und sorry, jeder Kleinkriminelle und nicht "Studierte" dafür aber halbwegs Interessierte weiß um seine Bürgerrechte.
 
@rimini

Wenn ich am Unfallort der Polizei verschweige, dass ich den Unfall verursacht habe, nehme ich doch nicht von meinem Recht gebrauch, keine Aussage machen zu müssen, sondern belüge die Polizei und stelle mich nicht der Tat, sondern flüchte vor dem Gesetz. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass sie den Polizisten ihre Bedeutung in dem Fall verschwiegen hat. Wenn es so gewesen wäre, hätte sie ja eine Flucht begangen, denn es reicht ja nicht aus, unter falschen Angaben am Tatort zu erscheinen und so zutun, als ob man nichts mit dem Geschehen zutun hat. Das kann ich mir wie gesagt nicht vorstellen.

Es ist davon auszugehen, dass die Polizei vor Ort über sie Bescheid wusste. Sonst würde es ja auch mit dem Hund keinen Sinn ergeben, den sie weggebracht hat. Sie kann ja sonst garnicht erklären, wo sie den Hund hingebracht hat und warum sie das als Nichthalterin getan hat.

Und was sollen die Eltern großartig sagen? Sie wissen doch auch nicht, warum der Hund zu ihren Kindern gerannt ist und müssen die Erklärungen so schlucken. Und zum Rest? Woher sollen sie wissen, ob die Polizistin sich richtig verhalten hat oder nicht. Je nachdem, welche Fragen gestellt werden und in welche Richtung die Verhandlung geht, wird das bestätigt, was die Polizistin sagt.

Konnte irgendwer bezeugen, dass sich der Sachverhalt mit dem Hund so zugetragen hat, als er zum Vereinsheim rannte und der Halterin entwischte?

Es kann sich alles mögliche zugetragen haben, damit der Hund entwischt ist. Kann auch sein, dass sie mit ihm speziellen war und ihr irgendwann auffiel, dass der Hund weg ist. Oder vielleicht hätte sie ihn irgendwo unbeaufsichtigt angebunden oder er ist aus ihrem Auto ausgebüchst oder ihre Übungen hat sie in näherem Abstand zum Vereinsheim durchgeführt und die Kinder vorher gesehen.

Wir werden es nie erfahren, weil sie sich die nötige Zeit genommen hat, um eventuell genau das vorzutragen, was sie entlastet und zwar, dass sie den Hund abgelegt hat, sich umdrehte und der Hund verschwunden war. Sie hat es also ohne etwas dafür zu können, zu spät gemerkt, wodurch sie auch zuerst nicht wusste, in welche Richtung sie suchen soll und der Hund auch nicht mehr abrufbar war, weil er womöglich schon zu weit weg war, als sie es bemerkte. So muss sie sich auch nicht vorhalten lassen, den Hund nicht kontrolliert haben zu können, denn er war ja weg, ohne das sie wusste wohin.

Wäre sie womöglich einfach nur mit dem Hund spazieren gewesen und hätte er sich während dessen aus dem Staub gemacht, würde die Frage aufkommen, wieso sie den Hund nicht kontrollieren konnte und in in der Folge würde der Verdacht einer Fahrlässigekeit im Raum stehen.

Es kann ja gut sein, dass es so war, wie die Polizistin es schildert, aber um heraus zu finden, ob die heutige Version stimmt, während es hilfreich gewesen, wenn sie unmittelbar nach dem Unfall befragt worden wäre und etwas dazu gesagt hätte. Eine Aussage unmittelbar nach der Tat wäre sicher authentischer, als eine Aussage, die nach längeren Abstand gemacht wird. Das war aber eben nicht der Fall, wie es bei jedem Normalbürger der Fall gewesen wäre. Der normale Halter hätte sich erklärt und die Aussage hätte dann erst einmal gestanden.

Das hat für mich halt einen sehr bitteren Beigeschmack. Aber das ist nur meine Meinung.
 
Konstantin, es ist wirklich, wie du selbst schon schreibst, müßig, sich hier die Fingern wundzutippen.

Erstens gilt für jeden in diesem Staate die Mutmaßung: "Im Zweifel für den Angeklagten", und dass man hier die Gegebenheiten so oder so beurteilen kann und nicht zwingend negativ bewerten muss, wird denke ich aus unser beider Beiträgen deutlich.

Und zweitens ist es so wie Rimini gesagt hat: Die Beschuldigte war nicht verpflichtet, ihren Namen und ihre Adresse sowie ihre konkrete Beteiligung am Vorfall den Zeugen anzugeben, nur der Polizei (was sie getan hat) - damit ist es nicht strafrechtlich relevant, dass sie es nicht getan hat.

Und damit konnte und durfte der Richter es in der Urteilsfindung nicht berücksichtigen.



nicht mal das ,sie ist nur verpflichtet ihre personalien anzugeben.
als beschuldigte brauch sie nicht mal die aufforderung der polizei zur vernehmung zu kommen,zu folgen.
steht auch auf der einladung drauf,hatte schon genug davon;)
sie darf auch lügen als beschuldigte.
wenn sie aber als zeuge vernommen wird, sieht die lage schon ganz anders aus.
da haben lügen oder aussageverweigerung gerichtliche konseqeunzen
 
Ich denke nicht, dass ich mit zweierlei Maß messe. Der Halterin wünsche ich nichts Böses und gestehe ihr zu, dass sie auch nur ein Mensch ist, aber das schrieb ich bereits mehrfach. Ich finde es auch gut, dass sie nicht, wie das sonst üblich ist, an den Pranger gestellt wird, was ich auch bereits schrieb.

Ich finde es aber unerträglich, dass so getan wird, als ob sie alles richtig gemacht hat bzw. man ihr nicht nachweisen kann, dass sie, wie ein normaler Mensch halt, Fehler gemacht hat und Schwächen gezeigt hat.

Zum fett gedruckten: schwer zu glauben, wo du doch in jedem deiner Beiträge alles versuchst, um sie eben doch an den Pranger zu stellen.

Niemand sagt, dass sie alles richtig gemacht hat. Oder wo steht das?

Worum es in dem Prozess ging und worum es deshalb in einer Diskussion um diesen Prozess auch nur gehen kann, ist die strafrechtliche Relevanz der Fehler, die sie gemacht hat. Konkret hier die unterlassene Hilfeleistung. Und die muss ihr zweifelsfrei nachgewiesen werden, sonst darf sie nicht verurteilt werden. Und die wurde ihr nicht nachgewiesen, also war sie freizusprechen. Punkt.
 
procten schrieb:
Und ganz ehrlich gesagt, wenn ich nicht sicher weiß, wie schwer die Kinder verletzt sind, die gerade ins Vereinsheim gebracht wurden und mein Wagen weit entfernt ist, Binde ich den Hund irgendwo an und renne erst einmal ins Vereinsheim, um zu sehen, ob da nicht doch vielleicht sogar lebensbedrohlich verletzte Kinder sind. Und wenn ich mir einen kurzen Einblick verschafft habe und sehe, dass soweit alle versorgt sind, renne ich zu meinem angebundenen Hund und renne mit ihm zum Auto.

Als du das geschrieben hast, war schon mehrfach erläutert worden, dass es in der näheren Umgebung keine Möglichkeit gab, den Hund sicher anzubinden. Das solltest du als der "objektive Betrachter", der du so gerne sein willst, nicht krampfhaft ausblenden.
Noch einmal: Rimini schrieb, dass sie bis zur nächsten Möglichkeit, den Hund sicher anzubinden, 10 Minuten gehen musste. Dann wieder 10 Minuten zurück, wäre sie 20 Minuten unterwegs gewesen. Wenn sie den Hund ins Auto setzt und mit dem Auto zum Vereinsheim zurück fährt, ist sie vielleicht schneller wieder da.

Das sehr ich ganz anders. Erstens einmal hat sie sich zuerst vom Tatort entfernt, ohne sich zu erkennen zu geben. Sie hätte also auch versuchen können, ihre Tat zu verstecken. Zum anderen hat sie auch gegenüber der Polizei zuerst Informationen zurück behalten und somit verhindert, dass ihr vor Ort Fragen zum Tathergang gestellt werden und der Hund sicher gestellt wird. Durch diesen Umstand hat sich sich ganz klar einen Vorteil verschafft und auch die Ermittlungen beeinflusst. Es ist doch ganz klar, dass die Polizei mit einer zeitnahen Beweisaufnahme eher in der Lage ist den tatsächlichen Sachverhalt festzustellen, als wenn die Halterin erst einmal mit ihrem Arbeitgeber und ihren Rechtsanwalt spricht. Genauso wie es doch einen Unterschied macht, ob der Hund von den Beamten vor Ort sicher gestellt wird, oder von ihr erst einmal sicher untergebracht wird. Wie will man denn zeitnah feststellen, ob zum Zeitpunkt des Vorfalls irgendetwas nicht mit dem Hund stimmte.

Erstens: ob sie "hätte versuchen können, ihre Tat zu verstecken", ist strafrechtlich gottseidank irrelevant. Oder möchtest du verurteilt werden, weil du etwas "hättest tun können", was du aber nicht getan hast?

Zweitens: welche Fragen zum Tathergang hätte sie denn beantworten können? Sie war nicht dabei, nicht mal in Sicht, als der Hund die Kinder biss. Und DAS, der Angriff des Hundes auf die Kinder, ist ja wohl der Tathergang. Den kannte sie gar nicht!

Drittens: welchen Unterschied macht es konkret, ob die Beamten, die von Hunden vielleicht gar nichts verstehen, den Hund sicherstellen, oder ob sie selbst ihn im Diensthundezwinger, also bei der Polizei (!) abgibt? Du tust grade so, als hätte sie ihn vor der Polizei versteckt. Sie hat ihn aber zur Polizei gebracht.
 
Man darf die Polizisten wahrscheinlich auch belügen, flüchten und sich verleugnen, ohne das dies konkrete rechtliche Auswirkungen hat, aber in der Regel wird das wohl die Folge haben, dass man einem vor Gericht nur noch die Aussagen glauben, die einen selber belasten.

Der Richter war in dem Fall auch nicht von der Beklagten überzeugt, was seine Kommentare zu ihrem Verhalten zeigen, aber hat dennoch ihren Ausführungen geglaubt.

Wie ich einem anderen Artikel entnommen habe, hat sie wohl tatsächlich die Polizisten vor Ort erst einmal angelogen, was der Richter kritisiert bemerkt hat. Genauso wie er es moralisch als bedenklich gewertet hat, dass sie den Tatort erst einmal verlassen hat.

Das Verfahren ist am Ende eingestellt worden und es ist ein Deal ausgehandelt worden. Weil man angeblich nicht feststellen konnte, dass sie schuldhaft gehandelt hat, als sie den Tatort verließ.

Eine Fahrlässige Körperverletzung wurden von vorn herein vom Staatsanwalt abgelehnt und erst gar nicht verhandelt.

Ich vermute mal, dass vor der Verhandlung ordentlich telefoniert wurde, bis die Telefondrähte glühten.
 
@snowflake

Ich kritisiere nicht die Polizistin, sondern die Art und Weise, wie das ganze Thema abgehandelt wurde.

Selbstverständlich versucht sich die Polizistin zu verteidigen und das sie als Mensch Schwächen hat, die man ihr nachsehen kann, habe ich auch bereits mehrfach erklärt.

Hier geht es nicht darum, die Frau an den Pranger zustellen, aber darum aufzuzeigen, dass vor dem Gericht eben nicht alle gleich sind.
 
Es bringt ja nichts immer wieder über Details zu diskutieren und ich habe meine Meinung ja bereits erklärt.

und tust es wieder und wieder. Stimmt. Es bringt nichts, zu diskutieren, wenn man sich weigert, Gegenargumente zur Kenntnis zu nehmen.

Was wie genau passiert ist, kann keiner mit Sicherheit sagen, so dass natürlich alles auch so abgelaufen sein kann, wie von der Halterin geschildert.

Und warum kannst du es dabei nicht endlich mal belassen?

Zur Situation danach bzw. zur Situation, als sie sich entscheidet weg zu gehen, klingt das für mich einfach nicht logisch und nachvollziehbar. Die Erklärung danach schon und zwar das es keine Möglichkeit gab den Hund sicher anzubinden. Ich kenne die Gegebenheiten nicht vor Ort, um beurteilen zu können, ob es nicht eine Möglichkeit gab, den Hund wenn auch nur kurz irgendwo anzubinden, um kurz nachzusehen, ob sie direkt helfen muss.

Es ist schon fast wieder komisch. Jetzt siehst du dich endlich genötigt zur Kenntnis zu nehmen, dass gesagt wird, es gab da keine Möglichkeit, den Hund vor Ort anzubinden, und was tust du? Ziehst es in Zweifel, weil du die Gegebenheiten vor Ort nicht selbst kennst. Geht's noch?
Die Eltern der verletzten Kinder waren als Nebenkläger da. Denkst du nicht, die hätten diese Aussage in der Luft zerrissen, wenn sie nicht wahr wäre?

Was machen übrigens Hundehalter, denen ähnliches Passiert? Dürfen die auch erst einmal nach Hause gehen und dann ohne Hund wieder kommen? Warum ist sie nicht mit dem Hund da geblieben? Konnte sie den Hund nicht mehr so händeln, dass es für alle sicher gewesen wäre? Musste sie die Leute vor dem Hund schützen, in dem sie ihn wegbrachte? Wohl kaum, oder?

Denk mal nach. Sie schnappte sich den Hund und brachte ihn weg. Sie war völlig anonym in dem Moment. Sie "durfte" das also nicht, weil sie Polizistin war. Sie hat es einfach gemacht, und vermutlich waren die Anwesenden erst mal froh drum, dass der Hund überhaupt da weg kam. Natürlich hätte das jeder betroffene Hundehalter an der Stelle ebenso machen können.
Und warum sie nicht mit dem Hund dageblieben ist? Wozu hätte das in dem Moment gut sein sollen? Sie konnte ihn nirgends anbinden. Sie musste ihn also festhalten, denn den anwesenden Kindern und Erwachsenen wäre es sicher nicht recht gewesen, wenn sie ihn nach dem Vorgefallenen losgelassen hätte. Kannst du soweit zustimmen?
Sie hätte demgemäß auch keine Hilfe leisten können, mit dem Hund an der Hand. Sie hätte da nur dumm rumgestanden. Wozu?
 
@rimini

Wenn ich am Unfallort der Polizei verschweige, dass ich den Unfall verursacht habe, nehme ich doch nicht von meinem Recht gebrauch, keine Aussage machen zu müssen, sondern belüge die Polizei und stelle mich nicht der Tat, sondern flüchte vor dem Gesetz.

Sag mal, was soll das denn? Das kann doch nicht dein Ernst sein?

Wenn du etwas verschweigst, machst du diesbezüglich keine Aussage. Was ist denn daran missverständlich?
Lügen ist, etwas unwahres zu sagen. Nichts zu sagen, ist keine Lüge.

Deine obige Aussage ist falsch. Eine Falschaussage. Hättest du besser nichts dazu gesagt. :eg:
 
@snowflake

Tu nicht so, als ob ich allein Zweifel an dem Verhalten der Aussagen der Polizistin habe. Das Gericht selber hat bis zum Schluss Zweifel gehabt und war mit den Ausagen und dem Verhalten der Polizistin nicht einverstanden. Sie ist nicht frei gesprochen worden, sondern das Verfahren ist durch einen Deal eingestellt worden.

Ob sie die Hunde hätte anbinden können oder nicht, ist nicht näher erörtert worden bzw. das ist nicht abschließend geklärt worden bzw. überprüft worden, genauso worden alle anderen Punkte nicht abschließend geklärt wurden.

Die Begründung der Polizistin war, dass sie die anwesenden Leute vor dem Hund schützen wollte, damit der Hund keinen weiteren Schaden anrichtet. Der Richter hat diesem Argument zugestimmt, es aber trotzdem moralisch kritisiert, dass sie dennoch den Tatort verlassen hat. Das bedeutet wohl, dass er auch Zweifel daran hatte, wie die Polizistin die Situation gelöst hat.

Mit anderen Worten, kann er glauben, dass sie den Hund aus diesem Grund erst einmal weggepackt hat, obwohl er ein anderes Verhalten richtig gefunden hätte. Er könnte sie aber aus seiner Sicht nicht dafür belangen, dass sie sich so entschieden hat.

Es ist keines Wegs so, dass alle bei Gericht die Aussagen und das Verhalten der Polizistin gut geheißen haben, sondern man das einfach Zähne knirschend so geschluckt hat.
 
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