@lektoratte
Vorab möchte ich Dir auch klar stellen, dass meine persönliche Meinung nicht unbedingt die sein muss, für die ich hier argumentiere.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Hund auf sein Wesen hin geprüft worden und nicht auf seinen Gehorsam, so dass keiner überprüft hat, wie es um den Gehorsam bestellt ist. Ich gebe Dir aber natürlich dahingehend recht, dass man davon ausgehen kann, dass der Hund sehr gut erzogen und trainiert war und auch das besagte Kommando beherrschte. Trotzdem wirst Du mir aber hoffentlich auch recht geben, dass zum einen jeder Hund vom Wesen her anderes ist und zum anderen auch der "Trainingsstand" bei jedem Hund anders fortgeschritten ist, auch wenn eine Prüfung ansteht und auch sich die Qualität des Trainings und auch der Prüfung unterscheiden kann.
Ich will damit sagen, dass es keineswegs für mich logisch ist, dass ein zur Prüfung zugelassener Hund in allen Bereichen sicher oder gleich sicher im Gehorsam steht oder so gut ausgebildet ist, wie das erforderlich wäre.
In der Nachbetrachtung muss man ja auch feststellen, dass er keineswegs geeignet war, um zu dem Zeitpunkt eine Prüfung zu bestehen und zu dem Zeitpunkt als Polizeihund zu arbeiten.
Ich gebe Dir Recht, dass sich daraus nicht ableiten lässt, dass die Frau hätte merken können, dass der Hund wegrennen wird, wenn sie ihn unangeleint führt. Die Sache ist aber eben folgende und zwar das die tatsächlichen Umstände nicht geklärt sind, aber man auf der anderen Seite 6 verletzte Kinder hat.
Ich denke, dass die Beweislast bei der Halterin liegen sollte, wenn der Hund, der unter ihrer Kontrolle war und unter ihrer Verantwortung geführt wurde, 6 Kinder beißt und bewiesen werden soll, dass sie mit ihrem nicht schuldhaft zu dem Unfall beigetragen hat. Mit anderen Worten ist doch unstrittig, dass sie den Hund führte und sie nicht verhindert hat, dass der Hund 6 Kinder beißt. Entlastende Umstände sollte sie glaubhaft nachweisen können, um von einer Schuld frei gesprochen werden zu können.
Verstehst Du was ich meine? Ich sehe das hier nicht so, dass man ihr eine Schuld nachweisen muss, denn die hat sie denke ich automatisch, wenn ihr Hund unter ihrer Kontrolle steht und 6 Kinder beißen kann. Sie sollte vielmehr verpflichtet sein, ihre Unschuld zu beweisen.
Salopp gesagt, wenn ich jemandem ins Gesicht schlage, ist es ja nicht die Aufgabe des Gerichtes, mir nachzuweisen, dass ich absichtlich demjenigen ins Gesicht geschlagen habe, um damit eine Absicht zu verfolgen, sondern wenn ich frei gesprochen werden will, muss ich glaubhaft belegen und nachweisen können, dass ich versehentlich das Gesicht getroffen habe, als ich zum Beispiel dabei war meine Joga-Übungen zu machen.
Die Staatsanwaltschaft hat im Vorfeld eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ausgeschlossen. Hier war anscheinend für den Staatsanwalt von Anfang an klar, dass die Halterin nicht fahrlässig gehandelt hat. Dass die Halterin Polizistin ist und der Hund ein Polizeihund, wird hier wohl den Ausschlaggebend haben, wenn diese Punkte nicht näher überprüft wurden. Man ist wohl wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Hund gehorsam war und die Polizistin eine verantwortlich handelnde Person sein muss. Ist das aber so richtig?
Ich bezweifle nicht, dass ein Hund, der kurz vor der Prüfung steht, einen guten Gehorsam haben muss. Ich bezweifel aber, dass man so einem Hund so sehr vertrauen kann, dass man ein ungehorsames Verhalten ausschließen kann. Bei manchen Hunden, die Jahre lang unter Beweis stellen, dass sie in allen Situationen sicher gehorchen mag ich das bis zu einem hohen Maß glauben, aber nicht bei einem Hund der vor der Prüfung und am Anfang seiner Laufbahn als Polizeihund steht.
Was will man denn dann Hundehaltern erzählen, die ihre Hunde 5, 8 oder mehr Jahre halten ohne das ein Vorfall entsteht? Müsste man da nicht erst Recht den Haltern glauben und entschuldigend nachsehen, wenn dann doch mal was passiert?
In der Realität sieht es doch so aus, dass man bereits verk.ackt hat, wenn der Hund eine gewisse Größe, Kraft oder unterstellte Eigenschaften besitzt und man nicht durch entsprechende Maßnahmen verhindert hat, dass der Hund jemanden beißen konnte. Da müsste man eben doch gute Argumente und Beweise vortragen, um zu belegen, dass der Hund eigentlich bis dahin "lieb" war und man trotz des Potentials des Hundes keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hat.