Polizei-Schäferhund verletzt 6 Kinder

Ihr wisst aber schon, das es bei der Verhandlung um unterlassene Hilfeleistung ging? Dies konnte ihr nicht nachgewiesen werden, da auch keine Eltern die Aufsichtspflicht über die Kinder nachkamen und so den Tathergang nicht beschreiben konnten.
Vor Gericht sagte die HFin aus, sie hätte, statt erster Hilfe Zuerst versucht, den Hund ins Auto zu verbringen.
Der Richter war sehr kritisch und hat auch deutlich gemacht, hätten Eltern oder andere den Vorfall beobachtet, bzw. gäbe es andere Aussagen zum Tathergang, wäre das Urteil anders ausgefallen.


Du kannst doch nicht erwarten, dass Eltern 24/7 ein Auge auf ihre Kinder haben - wie soll denn das gehen?
Das waren ja keine Kleinkinder mehr...
Nicht einmal in der Schule haben die Lehrer auf dem Pausenhof den gesamten Hof im Blick.

Und die Eltern waren ja dabei als die Tante ihren Hund abgeholt und sich davon gemacht hat anstatt das Vieh am nächsten Pfosten anzubinden und zu Helfen.
 
  • 28. Mai 2024
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Dass solche Hetze nicht generell verboten ist, werde ich bei aller Liberalität nie verstehen.
 
Ihr wisst aber schon, das es bei der Verhandlung um unterlassene Hilfeleistung ging? Dies konnte ihr nicht nachgewiesen werden, da auch keine Eltern die Aufsichtspflicht über die Kinder nachkamen und so den Tathergang nicht beschreiben konnten.
Vor Gericht sagte die HFin aus, sie hätte, statt erster Hilfe Zuerst versucht, den Hund ins Auto zu verbringen.
Der Richter war sehr kritisch und hat auch deutlich gemacht, hätten Eltern oder andere den Vorfall beobachtet, bzw. gäbe es andere Aussagen zum Tathergang, wäre das Urteil anders ausgefallen.


Du kannst doch nicht erwarten, dass Eltern 24/7 ein Auge auf ihre Kinder haben - wie soll denn das gehen?
Das waren ja keine Kleinkinder mehr...
Nicht einmal in der Schule haben die Lehrer auf dem Pausenhof den gesamten Hof im Blick.

Und die Eltern waren ja dabei als die Tante ihren Hund abgeholt und sich davon gemacht hat anstatt das Vieh am nächsten Pfosten anzubinden und zu Helfen.

Schalte mal einen Gang zurück!

Mir ist durchaus bewusst das einige der "heutigen Mütter" nicht mehr dazu in der Lage sind, 24/7 ein Auge auf ihre Kinder zu haben! :eg:

Für dich nocheinmal: Der Richter hatte während der Verhandlung, die Eltern (welche als Nebenkläger anwesend waren) darauf angesprochen!
 


Dass solche Hetze nicht generell verboten ist, werde ich bei aller Liberalität nie verstehen.


:verwirrt: Der Verfasser dieses Artikels (Namen habe ich leider nicht dazu gefunden) scheint auf einer komplett anderen Verhandlung gewesen zu sein, als ich...wahrscheinlich war er überhaupt nicht anwesend. Ich habe zumindest außer von der örtlichen Presse, keine anderen Journalisten gesehen.
 
Ich denke auch, dass er gar nicht anwesend war - was er über die Verhandlung schreibt, ist im Wesentlichen eine Zusammenfassung des vorher verlinkten Artikels, der einen Tag vorher erschienen ist, garniert mit einer Tonne Meinungsmache... ;)

(Und möglicherweise basieren beide auf derselben Pressemitteilung.)

Für so eine kurze Meldung (wie in der B***) fährt niemand ins Gericht - bzw. wenn einer fährt, macht er auch nen längeren Artikel draus, sonst rechnet es sich nicht.
Für das, was hier steht, reicht es, die Presse der Vortage oder die Pressemitteilungen der Polizei oder der Gerichte oder... durchzugehen und daraus dann den Text zu stricken. Ist billiger und effektiver und daher ein gängiges Verfahren mWn. :hallo:
 
Mir ist durchaus bewusst das einige der "heutigen Mütter" nicht mehr dazu in der Lage sind, 24/7 ein Auge auf ihre Kinder zu haben! :eg:


Ach - durften vor 30 oder 40 Jahren Kinder noch nicht vor dem Haus spielen ohne, dass die Mutter am Fenster saß?:verwirrt:

Wäre mir jetzt aber neu...;)


Wie dem auch sei, sorry, das ich dich angesprochen habe, natürlich war der Richter damit gemeint...
Das ein Urteil nicht zustande kommt, weil die Erwachsenen Zeugen sich im haus befanden und erst im Verlauf des Vorfalls hinzu kamen finde ich einfach ein Unding.

Ist das in Missbrauchsfällen auch so üblich?
Muss die Mutter da auch daneben gesessen haben, damit der Pädophile belangt werden kann?
 
Naja, wenn es keine eindeutige Zeugenaussage gibt, sodass die Beweislage unklar bleibt, kommt es auch da wohl zu keiner Verurteilung. Dann heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten.
Nicht nur, wenn der ein Polizist ist.
 
Das ein Urteil nicht zustande kommt, weil die Erwachsenen Zeugen sich im Haus befanden und erst im Verlauf des Vorfalls hinzu kamen finde ich einfach ein Unding.

Ist das in Missbrauchsfällen auch so üblich?
Muss die Mutter da auch daneben gesessen haben, damit der Pädophile belangt werden kann?

Ich bin da teilweise ganz "bei dir" und hatte auch so meine eigenen Gedanken dazu...

Es sind sehr deutlich vom Richter (gerade im Bezug, bzw. an die Mütter der 5 + 6 jährigen Kinder, die als Nebenkläger da waren) eben genau dazu angesprochen worden. Noch nicht einmal im bezug zum Hund und dessen Halterin, sondern auf die Gefahren allgemein, wie die nahe dort verlaufende Bundesstraße (sehr verkehrsreich) und die ebenfalls naheliegende Gefahr durch ausschlagende Pferde, wenn die Kinder unbeaufsichtigt in der Nähe der Koppeln und teilweise darauf spielten.

Ich erwähne und tippe das jetzt auch nicht um zu sagen "ällerbätsch", die Mamas haben Mitschuld (hat auch der Richter so nicht gesagt) - sondern einfach um es wiederzugeben und dabei darauf hinzuweisen, das Eltern eben durchaus auch in Erklärungsnot kommen könnten, bzw. sich wahrscheinlich selbst die größten Vorwürfe machen.

Es ist einfach gefährlich und je nach Kind und dessen Reife, muss da sehr vorsichtig abgewogen werden, wann und wo "man" ein Kind sich alleine überlässt.

Vielleicht bin ich aber auch nur extrem empfindlich diesbezüglich, seit in der Nachbarschaft ein Kleinkind unter einem Moped begraben wurde und starb :(
 
Das Urteil ist meiner Ansicht nach eine kleine Provokation für alle Halter, die wegen vergleichsweise harmlosen Dingen, die ihre Hunde anstellen und sich weniger vorzuwerfen haben, zur Verantwortung gezogen werden.

Ich freue mich zwar, wenn ein Mensch nachsichtig behandelt wird und bin froh, dass es auch hier für die Halterin ohne weitreichendere Folgen ausgegangen ist, aber die Art und Weise, wie die Geschichte aufgearbeitet wird, ist meiner Ansicht nach nicht richtig.

Es ist richtig, dass man auch einer Polizistin zugesteht, nicht perfekt zu funktionieren und einen Weg gefunden hat, sie mit einem blauen Auge davon kommen zu lassen, denn sie ist sicher genug gestraft. Aber man hätte deutlich klar stellen müssen, dass ihr Verhalten nicht dem Verhalten entspricht, dass man von verantwortungsvollen Haltern erwartet, auch wenn man ihr aufgrund eines für sie glücklichen Umstandes nicht Glas klar die Schuld zuweisen kann.

Es ist am Ende eine Spitzfindigkeit, die sie aufgrund ihres Berufes und der entsprechenden Beratung durch unterstützende Stellen, die sie sich einfallen lies, um ungeschoren davon zu kommen.

Eine "normale" Frau, ohne diesen Background und die Unterstützung und Beratung, hätte nicht die Möglichkeit gehabt, sich so kontrolliert und bewusst zu positionieren, dass man ihr diese Erklärung nicht um die Ohren haut.

Bitte nicht falsch verstehen. Es geht nicht darum, dass man sich wünscht, dass diese Frau genauso unfair und undifferenziert behandelt worden wäre, wie viele andere Halter und Halterinnen, sondern das man sich eine annähernd so differenzierte Herangehensweise auch bei anderen Haltern wünscht.

Es gab Halter in der Vergangenheit, deren Hunde gebissen haben, weil sie gegen ihre Zustimmung und sogar gegen ihren Willen bedrängt wurden und die sich nicht aus dem Staub gemacht haben, aber trotzdem wie unverantwortliche Halter abgeurteilt wurden.

Man muss sich mal vor Augen führen, was unterm Strich bei der ganzen Angelegenheit heraus gekommen ist, obwohl mehrere Kinder schwer verletzt wurden und sich die Halterin vom Tatort entfernt hat, ohne den Kindern oder den Eltern zu helfen!

Dass sie den Hund wegbringen wollte, um die Situation für die Betroffenen zu verbessern, ist eine faule Ausrede. Vernünftig kann man das Verhalten mit der Begründung nicht nachvollziehen. Während verletzte Kinder und panische Eltern hilflos Hilfe brauchen, denkt ein Erwachsener, diesen Menschen am besten helfen zu können, in dem der Hund ins Auto gebracht wird und man davon fährt?

Dass ein Gericht so eine Erklärung akzeptiert, ist provokant und skandalös.
 
Das ein Urteil nicht zustande kommt, weil die Erwachsenen Zeugen sich im Haus befanden und erst im Verlauf des Vorfalls hinzu kamen finde ich einfach ein Unding.

Ist das in Missbrauchsfällen auch so üblich?
Muss die Mutter da auch daneben gesessen haben, damit der Pädophile belangt werden kann?

Ich bin da teilweise ganz "bei dir" und hatte auch so meine eigenen Gedanken dazu...

Es sind sehr deutlich vom Richter (gerade im Bezug, bzw. an die Mütter der 5 + 6 jährigen Kinder, die als Nebenkläger da waren) eben genau dazu angesprochen worden. Noch nicht einmal im bezug zum Hund und dessen Halterin, sondern auf die Gefahren allgemein, wie die nahe dort verlaufende Bundesstraße (sehr verkehrsreich) und die ebenfalls naheliegende Gefahr durch ausschlagende Pferde, wenn die Kinder unbeaufsichtigt in der Nähe der Koppeln und teilweise darauf spielten.

Ich erwähne und tippe das jetzt auch nicht um zu sagen "ällerbätsch", die Mamas haben Mitschuld (hat auch der Richter so nicht gesagt) - sondern einfach um es wiederzugeben und dabei darauf hinzuweisen, das Eltern eben durchaus auch in Erklärungsnot kommen könnten, bzw. sich wahrscheinlich selbst die größten Vorwürfe machen.

Es ist einfach gefährlich und je nach Kind und dessen Reife, muss da sehr vorsichtig abgewogen werden, wann und wo "man" ein Kind sich alleine überlässt.

Vielleicht bin ich aber auch nur extrem empfindlich diesbezüglich, seit in der Nachbarschaft ein Kleinkind unter einem Moped begraben wurde und starb :(


was ich mich schon länger frage: beissen polizeihunden generell keine kinder wenn sie in der nähe die leibliche eltern riechen oder sehen.. das nenne ich dan mal training.:unsicher:
 
..ich denke das ist der falsche Gedankengang...sicher hätte der Hund genauso um sich gebissen, wenn Eltern dabei gewesen wären - es hätte aber die Chance bestanden, dass sich Eltern schützend vor die Kinder stellen, den Hund event. vertreiben können und und und


Lektoratte hat es schon treffend beschrieben, die Frau bekam einen Freispruch 2. Klasse, weil niemand da war, um ihre Aussagen zu widerlegen.
 
Ich finde es ungeheuerlich in dem Fall zu erklären, die Eltern haben sozusagen mit dazu beigetragen, dass der Halterin keine Schuld zuzuschreiben ist, weil sie im Moment des Unfalls nicht vor Ort waren.

Es geht doch auch in so einem Fall vor allen Dingen darum, Recht zu sprechen bzw. die Verhältnisse wieder richtig zu stellen und die Schuld und Verantwortung so zu verteilen, dass das Geschehene für die Geschädigten und für unsere Geselschaft erträglich ist.

Das Gefühl habe ich nicht, wenn eine Halterin ihren Hund leichtfertig bzw. unbedacht laufen lässt, weil der Hund nunmal gar nicht zu kontrollieren war und daraus ein beträchtlicher Unfall entsteht und die Halterin zudem pflichtvergessen und verantwortungslos den Tatort verlässt ... und man die Situation so beurteilt, dass der Halterin kein strafbares Verhalten nachweisen kann.

Was hätte denn die Anwesenheit der Eltern, am Verhalten der Halterin geändert bzw. welche Verantwortung tragen die Eltern bei dem Unfall? Diese Frage ist dich in dem Fall absurd. Denn allein um das Verhalten und die Tragweite der Schuld der Halterin geht es doch und nicht darum zu klären, wer den Unfall zu verantworten hat.

Wer will denn unabhängig von dieser ungeheuerlichen Umkehr der Schuld behaupten, dass wenn die Eltern dabei gewesen wären, die Kinder nicht gebissen worden wären. Das klingt ja fast schon so, als ob Eltern darauf zu achten haben, dass Hunde nicht zu ihnen gerannt kommen und zu beißen können und dafür Sorge zu tragen haben, dass sich die Verursacher nicht aus dem Staub machen.

So eine verdrehte Auslegung der Schuldzuteilung ist ja sonst undenkbar. Bei so einem Urteil drängt sich doch der Verdacht auf, dass für den Normalhalter ganz andere Regeln gelten.
 
Ich hatte und habe seit ich denken kann, nur Listenhunde und mir geht es ebenfalls ganz gewaltig gegen den Strich, dass hier bei dieser Verhandlung nichts weiter "rum" kam. Wäre Cabil ein Listenhund gewesen...
Den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten, möchte ich persönlich jedoch nicht aushebeln und alleine dabei ging es bei der Urteilsbegründung des Richters.
 
Das ein Urteil nicht zustande kommt, weil die Erwachsenen Zeugen sich im Haus befanden und erst im Verlauf des Vorfalls hinzu kamen finde ich einfach ein Unding.

Ist das in Missbrauchsfällen auch so üblich?
Muss die Mutter da auch daneben gesessen haben, damit der Pädophile belangt werden kann?

Ich bin da teilweise ganz "bei dir" und hatte auch so meine eigenen Gedanken dazu...

Es sind sehr deutlich vom Richter (gerade im Bezug, bzw. an die Mütter der 5 + 6 jährigen Kinder, die als Nebenkläger da waren) eben genau dazu angesprochen worden. Noch nicht einmal im bezug zum Hund und dessen Halterin, sondern auf die Gefahren allgemein, wie die nahe dort verlaufende Bundesstraße (sehr verkehrsreich) und die ebenfalls naheliegende Gefahr durch ausschlagende Pferde, wenn die Kinder unbeaufsichtigt in der Nähe der Koppeln und teilweise darauf spielten.

Ich erwähne und tippe das jetzt auch nicht um zu sagen "ällerbätsch", die Mamas haben Mitschuld (hat auch der Richter so nicht gesagt) - sondern einfach um es wiederzugeben und dabei darauf hinzuweisen, das Eltern eben durchaus auch in Erklärungsnot kommen könnten, bzw. sich wahrscheinlich selbst die größten Vorwürfe machen.

Es ist einfach gefährlich und je nach Kind und dessen Reife, muss da sehr vorsichtig abgewogen werden, wann und wo "man" ein Kind sich alleine überlässt.

Vielleicht bin ich aber auch nur extrem empfindlich diesbezüglich, seit in der Nachbarschaft ein Kleinkind unter einem Moped begraben wurde und starb :(

Naja, aber die Kinder waren ja keine Kleinkinder sondern soweit ich es weiß 6-7 Jahre alt.
Sie haben nicht irgendwo abseits sondern direkt vor dem Haus gespielt, wo die Eltern sogar in Hörweite waren und die Kinder sehen konnten, wenn sie zum Fenster gingen.
Ich gestehe, den Luxus hatte meine Mama nicht, als ich 5 war, ich bin damals schon mit Freunden durch die hinter dem Haus liegende "Wildnis" gestromert und dabei auch auf Kuh- oder Pferdeweiden gelandet...

Ich finde es albern von einem Richter diesbezüglich mehr zu verlangen, dann dürfte ja kein Kind in dem Alter allein zur Schule gehen und selbst auf dem Schulhof müsste der Lehrer in permanent neben den Kindern stehen.


Und als es um die unterlassene Hilfeleistung ging waren die Eltern doch schon dabei:verwirrt:
Die Polizistin hat ihren Hund doch aus den Händen der Eltern/Erzieher (?) genommen und ist von dannen gestapft anstatt Hife anzubieten oder zu warten, damit ihre Personalien aufgenommen werden können.
 
Ich war nicht beim Geschehen dabei, ich kann nur versuchen wiederzugeben, was auf der Gerichtsverhandlung ausgesagt wurde. Ebenso habe ich dort Pläne und Fotos vom Ort des Geschehens gesehen.
Zwischen den Vereinsheim und der Koppel und bis zum Ort wo der Hund zubiss, liegt schon sehr sehr viel Raum. Erschwerend eine kleine Kuppel dazwischen, welche die freie Sicht verhindert.

Lt. Verhandlung war es die Polizistin, welche den Hund (dann endlich gesichert und weggebracht hat) - dann ist Sie mit Hund weggefahren ohne sich weiter zu kümmern und die Kinder müssen (teilweise ) zu ihren Eltern zurückgelaufen sein. Ich gehe davon aus , das dies richtig ist. Hätten Eltern den Hund gesichert, wäre es zur Sprache gekommen.

Ich möchte aber auch keinen falschen Eindruck des Richters vermitteln. Er wirkte durchaus nicht zufrieden mit diesen Urteil, konnte aber nicht anders entscheiden.

Persönlich kann ich mir vorstellen, das bei einer Zivilklage (Schadenersatz/Schmerzensgeld) ganz anders bewertet wird, bzw. hoffe ich das dann wenigstens die Hundehalterin finanziell zur Rechenschaft gezogen wird - so wie es auch von jeden von uns erwartet wird, wenn einer unserer Hunde auffällig wird.
 
Naja, wenn es einer meiner Schäferhunde gewesen wäre, könnte ich mich warm anziehen...
 
Mir geht es überhauptnicht um Listenhunde und solche Vergleiche, sondern um die Dreistigkeit des Staates willkürlich und aufreizend den Bürgen zu demonstrieren, dass man nach Belieben Recht spricht.

An der Schuld der Halterin besteht doch unter objektiven und sonst üblichen Maßstäben überhaupt kein Zweifel. Ein Hund hat unter ihrer Verantwortung mehrere Kinder verletzt und sie hat sich ohne Hilfe zu leisten vom Tatort entfernt. Sie hat sich nicht einmal als Halterin zu erkennen gegeben.

Im normalen Leben hat der Normalbürger mit Strafe und der Moralkeule des Staates zu rechnen, wenn man mit seinem Auto beim Ausparken ein anderes Auto anfährt und des Tatort verlässt, obwohl man einen Zettel an der Windschutzscheibe anbringt.
 
Hier wird wirkich Zweierlei in einen Topf geworfen.

I.) Die Straftat:
Unterlassene Hilfeleistung wird gegen Geldbuße eingesellt, Freispruch (nur) zweiter Klasse - weil es hierzu keine objektiven Beweise gab.

Ich glaube an diesen Rechtsstaat und durfte es erleben, daß auch bei Otto- Normal- Bürger der Richter "Im Zweifel für den Angeklagten" entschied und im Grunde möchte ich mir auch überhaupt nichts anderes vorstellen.

II.) persönliche Schuld der HFin
Sie wird sich noch vor einen Zivilgericht verantworten müssen.

III.) Haftungsfrage

steht außer Zweifel - als Hundeführerin muss Sie für die Folgen des Vorfalls haften, ob eine Versicherung zahlt , - keine Ahnung...
 
Lt. Verhandlung war es die Polizistin, welche den Hund (dann endlich gesichert und weggebracht hat) - dann ist Sie mit Hund weggefahren ohne sich weiter zu kümmern und die Kinder müssen (teilweise ) zu ihren Eltern zurückgelaufen sein. Ich gehe davon aus , das dies richtig ist. Hätten Eltern den Hund gesichert, wäre es zur Sprache gekommen.

Ich möchte aber auch keinen falschen Eindruck des Richters vermitteln. Er wirkte durchaus nicht zufrieden mit diesen Urteil, konnte aber nicht anders entscheiden.


Wieso das für die Feststellung unterlassener Hilfeleistung nicht reicht, erschließt sich mir allerdings nicht so ohne weiteres. Den Hund ins Auto zu bringen, um ihn zu sichern, ist das eine. Aber dann einfach weg zu fahren?
Aber vielleicht war das Auto ja so weit weg und es dauerte so lange, den Hund dort hin zu bringen, dass bis dahin schon die Eltern sich um die Kinder kümmerten?

Aber wieso ging es in dem Prozess eigentlich ausschließlich um die unterlassene Hilfeleistung? Was ist mit fahrlässiger Körperverletzung?
 
Erstmal Danke Rimini für deinen Bericht :hallo:

Aber eins liegt mir auch auf dem Herzen.

Ich finde es albern von einem Richter diesbezüglich mehr zu verlangen, dann dürfte ja kein Kind in dem Alter allein zur Schule gehen und selbst auf dem Schulhof müsste der Lehrer in permanent neben den Kindern stehen.

Genau das finde ich auch unter aller Sau, klar kann ich mein Kind 24/7 zu 100 % im auge behalten, möglich ist das. Aber damit erziehe ich kein selbstständigen Menschen heran, mein Kind ist erst 1,5 (naja fast ;)) und darf auf dem Spielplatz auch mal alleine lostobben(natürlich bin ich in diesem Alter noch recht nah, aber er darf auch alleine und will das auch). In dem Alter wo die Kinder hier waren muss ein Kind auch alleine draußen spielen können und im gewissen Maße auch eigenverantwortlich handeln!
Wie sollen sie es denn lernen wen ich immer daneben stehe :verwirrt:

Und das die Hundeführerin so getan hat als wäre es nicht ihr Hund, kam das irgendwie zu sprache?
 
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