Den Namen zu nennen sich zu erkennen zu geben, ist eine Höflichkeit - dazu verpflichtet ist aber jeder nur der Polizei gegenüber. Und selbst der Polizei gegenüber braucht ein Täter keinerlei weitere Angaben zu machen. Dies ist ein Rechtsgrundsatz, der (oft zum Vorteil ist) und nicht gegen den "Täter" verwendet werden darf.
Wenn man sich aber Privatpersonen gegenüber nicht zu erkennen gibt, muss man doch zumindest auf das Eintreffen der Polizei warten?
Das Hat die Hundeführerin getan. Sie kam (auch nach Aussagen der Eltern) zurück und wartete.
Und warum sollte man die Rasse DSH nicht in Schutz nehmen nur weil man mit der Rasse nichts anfangen kann...komische Aussage aber gut
Ansonsten empfand ich es schon auch so das die Polizistin sich nicht richtig gekümmert hat ..
Recht hast, es war auch saublöd von mir formuliert. Ich mag langhaarige Hunde optisch nicht so und mit den Wesen/Charakter von DSH en und einigen anderen Rassen kann ich sehr wenig anfangen. Sind halt nicht meine Lieblingshunderassen. Für die Erfahrungen, welche ich mit Ihren vor Ort wohnenden Haltern machte, kann der Hund selbst natürlich nichts.
Die ganze Bemerkung von mir war zu diesen Thema überflüssig.
Schäferhundis & Co sind nicht meine Lieblingsrassen, mit deren Haltern kann ich auch oft nichts anfangen und ich bin wirklich die letzte die DSH "in Schutz" nimmt.
Ersetze Schäferhund mal durch Soka,wie hört sich das dann an?
Aber immer schön Solidarität für die eigene Rasse fordern.
siehe oben und ansonsten solidarisiere ich mich persönlich, nur mit Menschen, die auch mir Empathie entgegen bringen und sachlich bleiben.
Bei Konstantins Text, werde ich
meinen Text blau ergänzen
:[quote=procten;2924083]Wie gesagt, sind das für mich alles Spitzfindigkeiten, um eine Halterin zu schützen, die gleichzeitig auch Kollegin ist und der man unterstellt, dass sie seriöse und anständige Person ist.
So war es eben bei dieser Verhandlung nicht.
Beispiel:Ca 2000 stand ein Bekannter vor Gericht, wegen Schlangenhaltung (Die verhältnismäßig kleine Köpy, sonnte sich auf der Fensterbank) vor Gericht. Vorab ein Riesendrama in den dafür bekannten Medien usw. Urteil war dann Freispruch - für einen normalen jungen vorbestraften Kerl.
Keine Fahrlässigkeit, Nix weiteres - weil nicht vorhersehbar war, was passierte...
Dass sie nicht damit rechnen konnte, dass der Hund abhaut, nicht abrufbar ist und Kinder beißt, weil er zuvor vom Wesen her getestet wurde bzw. so etwas bis dahin noch nie gemacht hatte, trifft auf den Großteil der Halter zu, deren Hund zum ersten Mal zubeißt.
Lt. Hundeführerin lag der Hund im Platz mit den Befehl: Bleib Sie selbst lief dann ca 100meter weiter um das Kommando: "Bleib" zu üben weiter. Wegen der Anhöhe konnte die Hundeführerin die Kinder nicht sehen, um die Kinder zu hören war es zu weit entfernt.
Das Cabil, der dieses Kommando üblicherweise zuverlässig ausführte, die Kinder bemerkte und zu den Kindern hinlief, war für die Hundeführerin nicht zu erwarten.
Bei sonst zuverlässigen Verhalten des Hundes (gleich welcher Rasse) ist davon jeder Hundehalter dann erst einmal überrascht
Dieser Umstand schützt aber den "normalen" Halter in der Regel nicht vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit, denn es wird einem zurecht der Vorwurf gemacht, den Hund frei laufen gelassen zu haben, ohne sich sicher gewesen zu sein, dass er nicht wegrennt, wenn er von der Leine gemacht wird und nicht sicher gewesen zu sein, wie der Hund reagiert, wenn er im Freilauf auf andere Menschen reagiert.
Kann die Halterin behaupten, dass der Hund sicher im Gehorsam stand?
Das hatte Cabil (gerade weil er Polizeihund werden sollte) doch zigmal bewiesen, das er sehr gut im Gehorsam stand.
Kann sie behaupten gewusst zu haben, wie er reagiert, wenn er auf Kinder reagiert? Hat sie das vorher getestet?
Cabil kannte Kinder
Womit rechnet man als Halter, wenn man mit einem nicht im Gehorsam stehenden Hund unangeleint spazieren geht und womit muss man rechnen, wenn dieser Hund auf Kinder trifft, wenn man zuvor keine Erfahrungswerte hat?
Dies war hier aber so nicht der Fall.
Es ist doch die Essenz fürsorglichen Verhaltens, dass man Vorsichtsmaßnahmen ergreift, wenn man sich einer Situation nicht sicher ist und sich überlegt, was passieren kann und es aus den Grund nicht soweit kommen lässt. Was waren die Vorsorgemaßnahmen der Halterin?
Sie war sich sicher, gerade wegen der vorrangegangenen Ausbildung des Hundes und Ihren Erfahrungen
Wenn die Argumentation immer so einfach wäre, könnte sich ja jeder, dessen Hund zum ersten Mal wegrennt, nicht kontrollierbar ist und Schäden anrichtet, damit rausreden, dass er das bis dahin noch nicht gemacht hat.
Wenn es dabei um den Vorwurf Fahrlässigkeit geht, dann kann dies tatsächlich jeder in ähnlicher Situation.
Haftbar für die verursachten Schäden des eigenen Hundes wird man trotzdem sein.
Bekanntlich funktioniert das aber bei normalen Hundehaltern nicht, denn bei einem Hund dieser Größe und Kraft erwartet man automatisch eine besondere Vorsichtnahme.
Bei euch im BL ja... In Bayern nicht. Hier darf jeder Hund der nicht gelistet ist, frei durch Stadt, Wald und über Wiesen laufen.
Zum Verhalten danach ist doch auch klar zu sagen, dass sie sich nicht um die verletzten Kinder gekümmert hat und nicht einmal das minimalste an Hilfe geleistet hat, was man erwarten muss. Sie hat sich ja nicht einmal einen Überblick darüber verschafft, ob akute Hilfe zu leisten ist und andere Hilfemaßnahmen dringlicher sind, als den Hund zum Auto zu bringen.
Überspitzt - die Kinder lagen nicht schwerstverletzt um den Hund herum...
Die Kinder sind alle zurück zum Vereinshaus und ihren Eltern gelaufen (wurde von Kindern und deren Eltern bestätigt). Ich glaube ich persönlich, hätte auch zuerst meinen Hund weggebracht (im Sinne von sicher ins Auto sperren) und wäre erst anschließend zurück zum Vereinshaus.
Hat sie sofort einen Krankenwagen und die Polizei informiert, damit Hilfe geleistet wird?
Es hatte zuerst nicht den Eindruck, das ein RTW nötig sei, erste Hilfe kann auch im Vereinsheim geleistet werden. Im Vereinsheim ist auch das Telefon.
Hat sie nachgeschaut, ob eines der Kinder eventuell sofortige Hilfemaßnahmen benötigt?
s.o.
Woher wusste sie, dass die von ihr getroffene Einscheidung das Beste in dem Moment war und es nicht wichtiger war, erste Hilfe zu leisten?
Lebenserfahrung? Instinkt? gesunder Menschenverstand? Wenn alle Kinder noch schnell weglaufen können und dann zu ihren Eltern und Richtung Vereinshaus, dann gehe ich auch nicht gleich von lebensgefährlichen Verletzungen aus.
Erste Hilfe zu leisten, solange der Hund potentiell noch in der Nähe ist? Selbst wenn er sich beruhigt hat wie sollte das aussehen?
Dass sie ihren Namen nicht genannt hat und leugnete, dass ihr der Hund gehört, mag keine strafbare Handlung sein, aber diese Haltung ist doch ein klares Zeichen dafür, dass sie in dem Moment keine Verantwortung übernehmen wollte. Sie wusste in dem Moment genau, was sie tat und hatte in dem Moment sich selber und ihren Hund im Sinn und nicht die verletzten Personen.
...siehe dein eigenes Thema als du zu den zwei Hundehaltern dazu kamst...und das die Hundehalterin "geschockt" war über ihren Hund und was passiert war, denke ich schon.
Warum ist sie nicht mit dem Auto schnellst möglich zum Tatort zurück gekehrt, um Hilfe zu leisten, sondern hat sich vom Tatort entfernt? Handelt so jemand, der verantwortlich im Sinne der Geschädigten denkt?
Sie hat sich "nur" vom Tatort entfernt um den Hund zum Auto zu bringen, anschließend ist Sie zurück.
Jedem Normalbürger hätte man die nachträgliche Schilderung im Gegenteil nachteilig ausgelegt und zwar das man sogar jetzt noch versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Ihrer Verantwortung für den Hund und die Haftungsfrage hat sich die Hundeführerin noch zu stellen (in einen Zivilprozess. Hier ging es um die Strafbarkeit des Vorwurfs, der unterlassenen Hilfeleistung.
Für mich ist die Polizistin ein "normaler" Mensch mit Schwächen, der vorher aus Selbstüberschätzung oder vielleicht aus Unachtsamkeit den Unfall verursacht hat und nach dem Unfall in dem Moment aus Panik verantwortungslos gehandelt hat.
Alles kein Grund, um sie aufzuhängen oder an den Pranger zu stellen. Es ist aber für mich unerträglich, die Wahrheit offensichtlich zu verdrehen und das Recht zu beugen, weil man die Macht dazu hat. Man kann nicht erwarten, dass die Bevölkerung angesichts solcher korrupten Vorgehensweisen zufrieden gestellt wird und das Gefühl hat, dass die Sache ordentlich aufgearbeitet wurde.
Das sind heftige Vorwürfe, welche du hier in den Raum stellst...ausreichend für ein Verleumdungsverfahren. Von Rechtsbeugung oder gar Korruption war diese Verhandlung meilenweit entfernt.
Jeder weiß, dass die Polizistin ihre Stellung voll zu ihren Gunsten ausgenutzt hat und man von Seiten der Polizei und des Staates alles unternommen hat, um die Polizistin ungeschoren davon kommen zu lassen, weil sich der Staat nicht eingestehen will, auch Fehler zu machen bzw. ebenso falsch gehandelt haben kann.
Blödsinn, sorry
Wo hat die Polizistin ihr Wissen für sich zum Vorteil verwendet?
Wirfst du Ihr vor das Sie die Rechtslage oder Gutachter kennt? Dieses Wissen kann sich jeder Normalbürger auch aneignen.
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Nochmal Konstantin, den Staat und der Beamtin Korruption und Rechtsbeugung vorzuwerfen ist mehr als heftig...wenn du wirklich in diesen Glauben bist hast du das deutsche Rechtssystem nicht verstanden.