Buroni
10 Jahre Mitglied
Ihr wisst aber schon, das es bei der Verhandlung um unterlassene Hilfeleistung ging? Dies konnte ihr nicht nachgewiesen werden, da auch keine Eltern die Aufsichtspflicht über die Kinder nachkamen und so den Tathergang nicht beschreiben konnten.
Vor Gericht sagte die HFin aus, sie hätte, statt erster Hilfe Zuerst versucht, den Hund ins Auto zu verbringen.
Der Richter war sehr kritisch und hat auch deutlich gemacht, hätten Eltern oder andere den Vorfall beobachtet, bzw. gäbe es andere Aussagen zum Tathergang, wäre das Urteil anders ausgefallen.
Du kannst doch nicht erwarten, dass Eltern 24/7 ein Auge auf ihre Kinder haben - wie soll denn das gehen?
Das waren ja keine Kleinkinder mehr...
Nicht einmal in der Schule haben die Lehrer auf dem Pausenhof den gesamten Hof im Blick.
Und die Eltern waren ja dabei als die Tante ihren Hund abgeholt und sich davon gemacht hat anstatt das Vieh am nächsten Pfosten anzubinden und zu Helfen.