"Kampfhunde zu Unrecht getötet" meldet die Taunus Zeitung.
"Die Tötung zweier Pitbullrüden durch die Veterinärbehörde des Main-Kinzig-Kreises war rechtswidrig. Dies hat das die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt festgestellt. Die beiden Rüden waren Ende 1998 gemeinsam mit 18 weiteren Kampfhunden getötet worden. Sie waren zuvor bei Ermittlungen gegen die sich mutmaßlich etablierende Hundekämpferszene beschlagnahmt worden. Die 20 Hunde wurden durch beamtete Tierärzte begutachtet und als agressiv eingeschätzt worden. Sie dürften, so das Urteil der Tierärzte damals, nicht mit anderen Hunden zusammenkommen und seien somit zu einem Leben in Isolation verurteilt. Aus diesem Grund waren die 20 Hunde eingeschläfert worden. Gegen diese Entscheidung wurde, zwei Rüden betreffend, geklagt. Beide Rüden sind, so das Gericht jetzt, zu Unrecht getötet worden. Die Veterinärbehörde in Hanau habe die Hunde unmittelbar nach dem tierärztlichen Gutachten getötet, ohne Mitarbeiter des Tierschutzvereins und einen Privatkläger anzuhören. Dadurch, so das Gericht, habe sich die Behörde "ohne Not in eine schwierige Beweislage gebracht". Nachweisen ließ sich im Nachhinein nicht mehr, dass die Hunde wirklich so gefährlich waren. Da die beklagte Behörde den Beweis aufgrund der von ihr selbst geschaffenen Sachlage nicht bringen konnte, gaben die Verwaltungsrichter den Klägern Recht."
"Die Tötung zweier Pitbullrüden durch die Veterinärbehörde des Main-Kinzig-Kreises war rechtswidrig. Dies hat das die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt festgestellt. Die beiden Rüden waren Ende 1998 gemeinsam mit 18 weiteren Kampfhunden getötet worden. Sie waren zuvor bei Ermittlungen gegen die sich mutmaßlich etablierende Hundekämpferszene beschlagnahmt worden. Die 20 Hunde wurden durch beamtete Tierärzte begutachtet und als agressiv eingeschätzt worden. Sie dürften, so das Urteil der Tierärzte damals, nicht mit anderen Hunden zusammenkommen und seien somit zu einem Leben in Isolation verurteilt. Aus diesem Grund waren die 20 Hunde eingeschläfert worden. Gegen diese Entscheidung wurde, zwei Rüden betreffend, geklagt. Beide Rüden sind, so das Gericht jetzt, zu Unrecht getötet worden. Die Veterinärbehörde in Hanau habe die Hunde unmittelbar nach dem tierärztlichen Gutachten getötet, ohne Mitarbeiter des Tierschutzvereins und einen Privatkläger anzuhören. Dadurch, so das Gericht, habe sich die Behörde "ohne Not in eine schwierige Beweislage gebracht". Nachweisen ließ sich im Nachhinein nicht mehr, dass die Hunde wirklich so gefährlich waren. Da die beklagte Behörde den Beweis aufgrund der von ihr selbst geschaffenen Sachlage nicht bringen konnte, gaben die Verwaltungsrichter den Klägern Recht."