"Pitbulls nun mal gefährlicher als andere Hunde"

Xana

15 Jahre Mitglied
Südliche Weinstrasse/R.-P., 25.3.02

So richtig zufrieden war Willi X. (Name geändert), der Pitbullhalter, mit dem Urteil nicht so recht. Hatte er doch nach dem vehementen Plädoyer seines Verteidigers statt mit einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten, ausgesetzt zum letzten Mal auf zwei Jahre zur Bewährung, mit einem Freispruch in allen drei Punkten gerechnet. Doch Justitia mochte einen ihrer Lieblingskunden nicht ganz so ungeschoren davon kommen lassen - und gab deutlich zu verstehen, dass sie nach 28 Verurteilungen die Bekanntschaft gerne einstellen würde.

Wie am 13. März berichtet, war Willi X. im Sommer 2000 Besitzer eines Kampfhundes der Rasse Pitbull. Der soll im Juni einen Mann in die Hüfte gebissen haben, als Willi ihn einem Freund kurz zum Festhalten anvertraut hatte. Der Mann nahm die Sache nicht so tragisch, fand es allerdings weniger komisch, als Willi ihm am nächsten Tag - völlig betrunken - drohte, er würde ihn "fertig machen", falls er zur Polizei ginge. Wenig später hatte der Hund einem jungen Mann, Pit, der mit seinem Freund Dirk unaufgefordert in Willis Wohnung kam, die Spitze des kleinen Fingers abgebissen.
Die Vorgänge an diesem späten Nachmittag blieben auch am zweiten Verhandlungstag nebulös. Auch die Vernehmung einer weiteren Zeugin, die sich kaum noch erinnerte, konnte den Sachverhalt nicht erhellen. Ob Dirk seine Mutter und Pit Willi geschlagen hat, ließ sich nicht aufklären. Für den jungen Staatsanwalt hat die Hauptverhandlung aber zweifelsfrei ergeben, dass Willi seine Aufsichtspflicht verletzt hat, als er einen jungen Freund den Hund halten ließ, um sich eine Zigarette zu drehen, just auf der Bank in der Bushaltestelle gegenüber des Amtsgerichts. Und das gelallte "Ich mach' dich fertig" bewertete er als Bedrohung des Opfers der Hundeattacke vom Vortag. Da sich der Sachverhalt in der Wohnung nicht aufklären ließe, müsse er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" von einer Strafe in diesem Fall absehen. Deshalb beantragte er eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen, die, wegen der günstigen Sozialprognose eines Gutachters, noch ein letztes Mal zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Willis Verteidiger gestaltete sein Plädoyer als Nachhilfestunde für den jungen Staatsanwalt (zur Ausbildung). Willi habe nicht fahrlässig gehandelt, als er den Hund kurzfristig einem anderen zum Festhalten überließ und der ominöse Satz vom Fertigmachen sei keine Nötigung oder Bedrohung im Sinne des Gesetzes. Und wenn fremde Leute in die Wohnung kämen und Streit anfingen, könne man nicht fahrlässiges Handeln unterstellen, wenn der (blutende) Hundebesitzer den Hund nicht zurückhalten könne. In allen drei Anklagepunkten beantragte er deshalb Freispruch für seinen Mandanten.
Das war dem Richter dann doch zu milde. An der Bushaltestelle habe er den Hund nicht an einen unerfahrenen Halter abgeben dürfen. Pitbulls seien nun mal gefährlicher als andere Hunde.



armes Deutschland.....

gruß xana



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"Wenn du mit den Tieren sprichst, werden Sie mit dir sprechen, und ihr werdet euch kennenlernen."
"Wenn du nicht mit ihnen sprichst, dann werdet ihr euch nie kennelernen."
"Was du nicht kennst, wirst du fürchten. Was du fürchtest, zerstörst du."
 
  • 1. Juni 2024
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Hi Xana ... hast du hier schon mal geguckt?
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Traurig,gerade von Richtern sollte man doch erwarten,daß sie so gebildet und objektiv sind,daß sie sich nicht zu solchen unbedachten Äußerungen hinreißen lassen.
 
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