Kreis Coesfeld
Pitbulls müssen in die Schule
Von Ulla Wolanewitz
Kreis Coesfeld. Mastin des los Pirineos ist nicht etwa der Künstlername eines spanischen Zirkusakrobaten, genauso wenig wie Raffeiro do Alentejo. Aber eines haben beide gemeinsam: Beide Hunderassen gehören zur sogenannten Anlage 2 der neuen Landeshundeverordnung (LHV) vom Juni vergangenen Jahres. Ihre vierbeinigen Kollegen - Pitbull-Staffordshire- und Bullterrier - sind der Anlage 1 zugeordnet. Herrchen und Frauchen von Hunden beider Anlagen drücken zur Zeit die Schulbank im Kreishaus, um eine Sachkundeprüfung abzulegen, die zur Haltung eines solchen Haustieres berechtigt.
Zutraulich und ganz und gar nicht aggressiv blickt die Dicke durch die Gitterstäbe ihres Zwingers. Auffällig sind ihre kupierten Ohren, die den Eindruck erwecken, der Besitzer hätte selbst mit einer Schere Hand angelegt.
Seit einem halben Jahr bewohnt der Pitbull-Terrier-Mischling einen der 14 Zwinger im Tierheim in Lette. Das Ordnungsamt beschlagnahmte die Hündin, weil ihr Besitzer, nicht in der Lage war, sie artgerecht zu halten.
Es gab schon Interessenten für die Dicke, weiß Anja Thiele vom Tierschutzverein Dülmen.Allerdings hätten die dann doch einen Rückzieher gemacht, weil Nachbarn und Verwandte bei der Übernahme des Terriers die Kündigung der Freundschaft androhten. Unter den 17 Hunden, die zur Zeit für eine volle Belegung des Tierheims vom Dülmener Tierschutzverein sorgen, ist die Terrier-Hündin, die Einzige, aus der Terrier-Kampfhunde-Kategorie.
Auch für die Dicke ist in wenigen Tagen, zusammen mit einer Betreuerin vom Tierheim, ein Ausflug nach Coesfeld angesagt. Im Kreishaus erwartet sie Kreisveterinärin Dr. Ina Schulz, die die Vierbeiner aus Anlage 1 & 2 unter die Lupe nimmt.
Eine Aufforderung zur Teilnahme an Sachkundeprüfung erhielten diese Hundehalter von ihren örtlichen Ordnungsämtern. In einem einstündigen Theorietest müssen die Hundefreunde beweisen, das sie über grundlegende Kenntnisse aus dem Bereich des Sozialverhaltens, Haltung, Fütterung, Erziehung und Rechtsvorschriften verfügen. Diesem schriftlichen Test folgt ein etwa 15-minütige praktischer Teil Ende dieses Monats.
Dr. Ina Schulz: Wir müssen prüfen, ob der Halter im Umgang mit seinem Tier klarkommt. Der Hund muss sich von ihm ins Maul gucken und seine Pfoten anheben lassen, ohne das er aggressiv reagiert. 50 Mark kostet dieser Sachkundenachweis, der laut LHV ab sofort Voraussetzung für die Haltung von Anlage 1 & 2-Hunden ist. Ist der Mikrochip (50-70 Mark), durch welchen das Tier registriert ist, implantiert, das Führungszeugnis (20 Mark) des Hundebesitzers einwandfrei und die Haftpflichtversicherung (ca.200 Mark/Jahr) abgeschlossen führt der nächste Weg ins Rathaus.
Dort dürfen Herrchen oder Frauchen nochmal tief ins Portemannaie greifen. Das Ordnungsamt bittet mit 200 Mark für die Erlaubnis zum Halten eines Hundes aus Anlage 1 oder 2 zur Kasse. Die Sachkundeprüfung ist nicht zu verwechseln mit der Verhaltensprüfung. Nach wie vor gilt für diese Tiere - auch mit Sachkundeprüfung - der Maulkorb- und Leinenzwang. Legt der Tierfreund Wert darauf, dass Bellochen auch mal ohne Maulkorb und Leine vor die Tür kann, muss eine Maulkorbbefreiung (50 Mark) - ebenfalls beim Ordnungsamt - eingeholt werden.
Diese setzt eine erfolgreiche Verhaltensprüfung (250 Mark) oder eine Begleithundeprüfung voraus. Die Befreiung gilt dann aber auch nur in Bereichen außerhalb bebauter Ortsteile, öffentlicher Straßen und Plätze.
Allgemeine Zeitung Coesfeld - 09. 02. 2001, 21.46 Uhr
Pitbulls müssen in die Schule
Von Ulla Wolanewitz
Kreis Coesfeld. Mastin des los Pirineos ist nicht etwa der Künstlername eines spanischen Zirkusakrobaten, genauso wenig wie Raffeiro do Alentejo. Aber eines haben beide gemeinsam: Beide Hunderassen gehören zur sogenannten Anlage 2 der neuen Landeshundeverordnung (LHV) vom Juni vergangenen Jahres. Ihre vierbeinigen Kollegen - Pitbull-Staffordshire- und Bullterrier - sind der Anlage 1 zugeordnet. Herrchen und Frauchen von Hunden beider Anlagen drücken zur Zeit die Schulbank im Kreishaus, um eine Sachkundeprüfung abzulegen, die zur Haltung eines solchen Haustieres berechtigt.
Zutraulich und ganz und gar nicht aggressiv blickt die Dicke durch die Gitterstäbe ihres Zwingers. Auffällig sind ihre kupierten Ohren, die den Eindruck erwecken, der Besitzer hätte selbst mit einer Schere Hand angelegt.
Seit einem halben Jahr bewohnt der Pitbull-Terrier-Mischling einen der 14 Zwinger im Tierheim in Lette. Das Ordnungsamt beschlagnahmte die Hündin, weil ihr Besitzer, nicht in der Lage war, sie artgerecht zu halten.
Es gab schon Interessenten für die Dicke, weiß Anja Thiele vom Tierschutzverein Dülmen.Allerdings hätten die dann doch einen Rückzieher gemacht, weil Nachbarn und Verwandte bei der Übernahme des Terriers die Kündigung der Freundschaft androhten. Unter den 17 Hunden, die zur Zeit für eine volle Belegung des Tierheims vom Dülmener Tierschutzverein sorgen, ist die Terrier-Hündin, die Einzige, aus der Terrier-Kampfhunde-Kategorie.
Auch für die Dicke ist in wenigen Tagen, zusammen mit einer Betreuerin vom Tierheim, ein Ausflug nach Coesfeld angesagt. Im Kreishaus erwartet sie Kreisveterinärin Dr. Ina Schulz, die die Vierbeiner aus Anlage 1 & 2 unter die Lupe nimmt.
Eine Aufforderung zur Teilnahme an Sachkundeprüfung erhielten diese Hundehalter von ihren örtlichen Ordnungsämtern. In einem einstündigen Theorietest müssen die Hundefreunde beweisen, das sie über grundlegende Kenntnisse aus dem Bereich des Sozialverhaltens, Haltung, Fütterung, Erziehung und Rechtsvorschriften verfügen. Diesem schriftlichen Test folgt ein etwa 15-minütige praktischer Teil Ende dieses Monats.
Dr. Ina Schulz: Wir müssen prüfen, ob der Halter im Umgang mit seinem Tier klarkommt. Der Hund muss sich von ihm ins Maul gucken und seine Pfoten anheben lassen, ohne das er aggressiv reagiert. 50 Mark kostet dieser Sachkundenachweis, der laut LHV ab sofort Voraussetzung für die Haltung von Anlage 1 & 2-Hunden ist. Ist der Mikrochip (50-70 Mark), durch welchen das Tier registriert ist, implantiert, das Führungszeugnis (20 Mark) des Hundebesitzers einwandfrei und die Haftpflichtversicherung (ca.200 Mark/Jahr) abgeschlossen führt der nächste Weg ins Rathaus.
Dort dürfen Herrchen oder Frauchen nochmal tief ins Portemannaie greifen. Das Ordnungsamt bittet mit 200 Mark für die Erlaubnis zum Halten eines Hundes aus Anlage 1 oder 2 zur Kasse. Die Sachkundeprüfung ist nicht zu verwechseln mit der Verhaltensprüfung. Nach wie vor gilt für diese Tiere - auch mit Sachkundeprüfung - der Maulkorb- und Leinenzwang. Legt der Tierfreund Wert darauf, dass Bellochen auch mal ohne Maulkorb und Leine vor die Tür kann, muss eine Maulkorbbefreiung (50 Mark) - ebenfalls beim Ordnungsamt - eingeholt werden.
Diese setzt eine erfolgreiche Verhaltensprüfung (250 Mark) oder eine Begleithundeprüfung voraus. Die Befreiung gilt dann aber auch nur in Bereichen außerhalb bebauter Ortsteile, öffentlicher Straßen und Plätze.
Allgemeine Zeitung Coesfeld - 09. 02. 2001, 21.46 Uhr