@Fact & Fiction
Wird/wurde nicht das Importverbot beim Bullterrier dadurch umgangen, dass Zuchthündinnen aus dem Ausland per Zuchtmiete "zu Gast" waren?
Das Risiko, mit der Geschichte aufzufliegen, besteht ja praktisch während der gesamten Lebenszeit der Welpen. Dank der internationalen Datenbanken ist es doch easy herauszufinden, wo die Mutter geboren wurde.
Die Behörde hat anhand der Papiere für die Welpen schwarz auf weiß, dass die Mutter illegal importiert wurde. Für den illegalen Import der Mutter kann man folglich auch dann noch belangt werden, wenn die Hündin gar nicht mehr im Land ist.Ja, aber die Welpen wären doch legal in D geboren worden, ein "Auffliegen" gibt es somit nicht.
Die Begründung war eine andere. Nämlich die, dass der Genpool innerhalb und außerhalb Deutschlands ziemlich gleich ist. Den ausländischen Hunden ungeachtet dessen durch das Importverbot eine größere Gefährlichkeit unterstellt wird als den einheimischen (warum sonst sollten sie nicht importiert werden dürfen?). Und die Züchter bei ihren Zuchtplänen behindert werden. Konkret ging es um einen Rüden aus den USA, der zur Hälfte von deutschen Hunden abstammte. Der Züchter wollte mit diesem Rüden seine eigene Linie (aus der dieser Hund hervorgegangen war) fortsetzen und ihn deshalb in Deutschland halten. Dieses Ziel hat er erreicht, der Rüde blieb während des gesamten mehrjährigen Verfahrens in Deutschland.Ich erinnere mich noch wage an einen Züchter als NDS (?) der versucht hatte gegen das Importverbot mit der Begründung wegen des Genpools zu klagen.
Immer gerneDankeschön!
Widerspricht in Bezug auf andere EU-Länder vor allem dem europäischen Wettbewerbsrecht.
Nein, nicht so weit ich weiß. Es war mal in der Diskussion. Man hätte betroffene Züchter aus dem EU-Ausland dafür gewinnen müssen, denn nur die können eine Wettbewerbsverzerrung beklagen. Um die Klage finanziell zu stemmen, hätten sich mehrere (möglichst viele) Züchter zusammenschließen müssen - eine solche konzertierte Aktion kam nie zustande.Das finde ich jetzt richtig spannend.
Weißt du zufällig ob mal jemand versucht hat, das ganze auf dieser Schiene anzugehen und zu ändern?
Nein, nicht so weit ich weiß. Es war mal in der Diskussion. Man hätte betroffene Züchter aus dem EU-Ausland dafür gewinnen müssen, denn nur die können eine Wettbewerbsverzerrung beklagen. Um die Klage finanziell zu stemmen, hätten sich mehrere (möglichst viele) Züchter zusammenschließen müssen - eine solche konzertierte Aktion kam nie zustande.
Wenn man sich anschaut, wie sich die Welpenzahlen bei AmStaff, StaffBull und Bullterrier seit 2000 marginalisiert haben (was mit den Repressionen bei der Haltung zusammenhängt), kann ich das sogar verstehen.
Also stinkt die ganze Geschichte zum Himmel, oder?Ich wollte noch kurz anmerken, dass tatsächlich die Regeln des "Gastlandes" gelten und man keinen Tierarzt in der Kaserne oder einen anderen zum Gesundheitszeugnis für die EU ausstellenden zertifizierten TA finden wird, der die Dokumente für einen Pit Bull zur Ausreise nach Deutschland ausstellt.
Manchmal ist da bei Mischlingen eine gewisse Grauzone (sieht man den Kampfhund oder nicht). Aber es ist allgemein bekannt, dass Pit Bulls in Deutschland nicht erlaubt sind.
hm... es ist ja möglich, einen Listenhund in BW von privat zu kaufenAlso stinkt die ganze Geschichte zum Himmel, oder?
Naja. Anstatt uns spekulieren zu lassen, hätte der/die TE ja auch mal erklären können ob und wie er/sie den Hund angemeldet bekommen hat.
hm... es ist ja möglich, einen Listenhund in BW von privat zu kaufen
Weiß nicht, ob da dann überhaupt nachgeforscht wird, wo der Hund her kommt? Keine Ahnung...
Es gelten dort die deutschen Gesetze in diesen Dingen. Da bin ich mir sicher. Auch z. B. die deutschen Waffengesetze gelten auf der Base. Die müssen ihren ganzen Schrott daheim lassen.Also ich weiß, dass US-Army Kasernen nicht zum deutschen Hoheitsgebiet gehören und somit auch keine deutschen Gesetze gelten. Die Mitbringsel von Soldaten fallen auch nicht unter deutsche Bestimmungen. Somit ist es z.B. möglich, dass Amerikaner auf der Base Autos kaufen, die Blinkeranlagen und Scheinwerfer haben, die gegen die StvO verstoßen. Mit solchen Autos dürfen Deutsche nicht fahren, aber US-Soldaten dürfen diese Autos auch auserhalb der Base auf deutschen Straßen fahren. Wie das mit Hunden im Speziellen ist weiß ich jetzt nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass diese Regelung auch für Tiere zutrifft. Dass die Dame ihren Hund von einem Soldaten gekauft hat ist damit dann auf jeden Fall nicht mit dem Gesetz vereinbar. Es wäre ja eine ilegale Einfuhr aus dem 'Ausland'. Bei den Autos ist es zumindest so, dass wenn die Ammies die an Deutsche verkaufen, die Teile ausgetauscht werden müsen, weil ein Deutscher mit dieser Ausstattung eine Ordnungswiedrichkeit begeht.
Es gelten dort die deutschen Gesetze in diesen Dingen. Da bin ich mir sicher. Auch z. B. die deutschen Waffengesetze gelten auf der Base. Die müssen ihren ganzen Schrott daheim lassen.
Außerdem sind auch in den Armykasernen keine Pit Bulls und anderen "Kampfhunde" erlaubt. Die sind in allen Army Kasernen verboten.
Die Autos sind tatsächlich eine Ausnahme. Eine Vereinbarung mit Deutschland.
Das stimmt so definitiv nicht. Die deutschen Waffengesetze greifen auf der Base nicht. Geht ja auch gar nicht. Wir reden von bewaffneten Kampftruppen. Da bist du im Sonderbereich. Das gilt aber nicht für Hunde oder Autos.