Pitbull 10 Monate alt

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 39358
  • Erstellt am
@Fact & Fiction
Wird/wurde nicht das Importverbot beim Bullterrier dadurch umgangen, dass Zuchthündinnen aus dem Ausland per Zuchtmiete "zu Gast" waren?

Hat es kurz nach Inkrafttreten des Importverbots wohl bei allen drei betroffenen Rassen gegeben. In Einzelfällen. Ob das heute angesichts der stark zurückgegangenen Nachfrage nach AmStaff, StaffBull und Bullterrier noch jemand macht, weiß ich nicht. Das Risiko, mit der Geschichte aufzufliegen, besteht ja praktisch während der gesamten Lebenszeit der Welpen. Dank der internationalen Datenbanken ist es doch easy herauszufinden, wo die Mutter geboren wurde.

Lukrativ ist das jedenfalls nicht, weil aufwendig. Die Hündin braucht eine Zuchtzulassung in Deutschland, dafür müssen die Papiere auf den Halter in Deutschland umgeschrieben werden. Der Zuchtverein muss mitspielen. Die Hündin muss für die Zuchtzulassung mindestens 2 x in Deutschland ausgestellt werden, also anreisen. Hinzu kommen ev. Gesundheitsuntersuchungen, die in Deutschland Pflicht sind, aber nicht im Herkunftsland der Hündin. Bei der Wurfabnahme muss die Hündin noch in Deutschland sein, denn der Zuchtwart muss ihre Anwesenheit bescheinigen und ihren Zustand beurteilen. Anreise spätestens 4 Wochen vor der Geburt, Abreise nach der Wurfabnahme - da bist du bei 12 Wochen, 3 x so viel wie der "Urlaub" mit den Rassen in Deutschland erlaubt ist.

Außerdem: Der eigentliche Besitzer der Hündin muss das Theater mitmachen (und sich was davon versprechen). Außerhalb Deutschlands ist das Verständnis für deutsche Gesetzgebung naturgemäß wenig ausgeprägt. Wer international seinen Ruf behalten will, lässt sich darauf nicht ein. Zumal der entschieden einfachere (und dazu noch legale) Weg der ist, mit einer deutschen Hündin zum Decken ins Ausland zu fahren.

@La Traviata
 
  • 18. April 2024
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Hi Fact & Fiction ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das Risiko, mit der Geschichte aufzufliegen, besteht ja praktisch während der gesamten Lebenszeit der Welpen. Dank der internationalen Datenbanken ist es doch easy herauszufinden, wo die Mutter geboren wurde.

Ja, aber die Welpen wären doch legal in D geboren worden, ein "Auffliegen" gibt es somit nicht.

Ich erinnere mich noch wage an einen Züchter als NDS (?) der versucht hatte gegen das Importverbot mit der Begründung wegen des Genpools zu klagen.
 
Ja, aber die Welpen wären doch legal in D geboren worden, ein "Auffliegen" gibt es somit nicht.
Die Behörde hat anhand der Papiere für die Welpen schwarz auf weiß, dass die Mutter illegal importiert wurde. Für den illegalen Import der Mutter kann man folglich auch dann noch belangt werden, wenn die Hündin gar nicht mehr im Land ist.

Ich erinnere mich noch wage an einen Züchter als NDS (?) der versucht hatte gegen das Importverbot mit der Begründung wegen des Genpools zu klagen.
Die Begründung war eine andere. Nämlich die, dass der Genpool innerhalb und außerhalb Deutschlands ziemlich gleich ist. Den ausländischen Hunden ungeachtet dessen durch das Importverbot eine größere Gefährlichkeit unterstellt wird als den einheimischen (warum sonst sollten sie nicht importiert werden dürfen?). Und die Züchter bei ihren Zuchtplänen behindert werden. Konkret ging es um einen Rüden aus den USA, der zur Hälfte von deutschen Hunden abstammte. Der Züchter wollte mit diesem Rüden seine eigene Linie (aus der dieser Hund hervorgegangen war) fortsetzen und ihn deshalb in Deutschland halten. Dieses Ziel hat er erreicht, der Rüde blieb während des gesamten mehrjährigen Verfahrens in Deutschland.

Das Importverbot wurde durchgesetzt, weil sich der Gesetzgeber davon eine rasche Verkleinerung des Genpools erhoffte, der eine weitere Zucht innerhalb weniger Generation aufgrund von zu starker Inzucht unmöglich machen sollte. Hat nicht geklappt, weil der Gesetzgeber die Rolle der reisenden Hündinnen schlichtweg nicht auf dem Schirm hatte.
 
Immer gerne :)

Ich habe noch was vergessen: Das Importverbot kam ja zusammen mit dem bundesweiten Zuchtverbot. Ziel war, so die Population austrocknen zu lassen.

Das bundesweite Zuchtverbot musste aufgehoben werden, weil der Bund dafür gar nicht zuständig ist, sondern die Länder. Aus dem Tierschutzgesetz musste die Begründung für das Zuchtverbot, es handele sich bei den betroffenen Rassen aufgrund ihrer "genetisch bedingt gesteigerten Aggressivität" um Qualzuchten, gestrichen werden, weil wissenschaftlich nicht haltbar. Seitdem haben wir die paradoxe Situation, dass die Rassen in einzelnen Bundesländern gezüchtet werden dürfen, das Importverbot aber weiter besteht. Was - prinzipiell - deutsche Züchter im Wettbewerb bevorteilt, da sie ins Ausland, ausländische Züchter aber nicht nach Deutschland verkaufen dürfen. Widerspricht in Bezug auf andere EU-Länder vor allem dem europäischen Wettbewerbsrecht.
 
Das finde ich jetzt richtig spannend.
Weißt du zufällig ob mal jemand versucht hat, das ganze auf dieser Schiene anzugehen und zu ändern?
Nein, nicht so weit ich weiß. Es war mal in der Diskussion. Man hätte betroffene Züchter aus dem EU-Ausland dafür gewinnen müssen, denn nur die können eine Wettbewerbsverzerrung beklagen. Um die Klage finanziell zu stemmen, hätten sich mehrere (möglichst viele) Züchter zusammenschließen müssen - eine solche konzertierte Aktion kam nie zustande.

Wenn man sich anschaut, wie sich die Welpenzahlen bei AmStaff, StaffBull und Bullterrier seit 2000 marginalisiert haben (was mit den Repressionen bei der Haltung zusammenhängt), kann ich das sogar verstehen.
 
Nein, nicht so weit ich weiß. Es war mal in der Diskussion. Man hätte betroffene Züchter aus dem EU-Ausland dafür gewinnen müssen, denn nur die können eine Wettbewerbsverzerrung beklagen. Um die Klage finanziell zu stemmen, hätten sich mehrere (möglichst viele) Züchter zusammenschließen müssen - eine solche konzertierte Aktion kam nie zustande.

Wenn man sich anschaut, wie sich die Welpenzahlen bei AmStaff, StaffBull und Bullterrier seit 2000 marginalisiert haben (was mit den Repressionen bei der Haltung zusammenhängt), kann ich das sogar verstehen.

Danke, das macht Sinn.

Sehr schade, dennoch.
 
Ich wollte noch kurz anmerken, dass tatsächlich die Regeln des "Gastlandes" gelten und man keinen Tierarzt in der Kaserne oder einen anderen zum Gesundheitszeugnis für die EU ausstellenden zertifizierten TA finden wird, der die Dokumente für einen Pit Bull zur Ausreise nach Deutschland ausstellt.

Manchmal ist da bei Mischlingen eine gewisse Grauzone (sieht man den Kampfhund oder nicht). Aber es ist allgemein bekannt, dass Pit Bulls in Deutschland nicht erlaubt sind.
 
Ich wollte noch kurz anmerken, dass tatsächlich die Regeln des "Gastlandes" gelten und man keinen Tierarzt in der Kaserne oder einen anderen zum Gesundheitszeugnis für die EU ausstellenden zertifizierten TA finden wird, der die Dokumente für einen Pit Bull zur Ausreise nach Deutschland ausstellt.

Manchmal ist da bei Mischlingen eine gewisse Grauzone (sieht man den Kampfhund oder nicht). Aber es ist allgemein bekannt, dass Pit Bulls in Deutschland nicht erlaubt sind.
Also stinkt die ganze Geschichte zum Himmel, oder?
Naja. Anstatt uns spekulieren zu lassen, hätte der/die TE ja auch mal erklären können ob und wie er/sie den Hund angemeldet bekommen hat.
 
Also stinkt die ganze Geschichte zum Himmel, oder?
Naja. Anstatt uns spekulieren zu lassen, hätte der/die TE ja auch mal erklären können ob und wie er/sie den Hund angemeldet bekommen hat.
hm... es ist ja möglich, einen Listenhund in BW von privat zu kaufen
Weiß nicht, ob da dann überhaupt nachgeforscht wird, wo der Hund her kommt? Keine Ahnung...
 
hm... es ist ja möglich, einen Listenhund in BW von privat zu kaufen
Weiß nicht, ob da dann überhaupt nachgeforscht wird, wo der Hund her kommt? Keine Ahnung...

Ja, das hab ich auch gedacht.

Bei uns wurde damals gefragt, wir haben die Züchterin, Kennel & Adresse angegeben, aber ich glaube kaum dass da angerufen wurde oder sowas in der Art. Höchstens vielleicht, als höchstes der Gefühle, mal gegooglet obs den Kennel gibt.
Aber bei privat? Ich kann mir kaum vorstellen, dass da groß nachgeforscht wird.

Beim WT wollten sie die FCI Papiere auch nicht sehen, obwohl ich sie dabei hatte. Nur den Chip. Von daher.
 
Also ich weiß, dass US-Army Kasernen nicht zum deutschen Hoheitsgebiet gehören und somit auch keine deutschen Gesetze gelten. Die Mitbringsel von Soldaten fallen auch nicht unter deutsche Bestimmungen. Somit ist es z.B. möglich, dass Amerikaner auf der Base Autos kaufen, die Blinkeranlagen und Scheinwerfer haben, die gegen die StvO verstoßen. Mit solchen Autos dürfen Deutsche nicht fahren, aber US-Soldaten dürfen diese Autos auch auserhalb der Base auf deutschen Straßen fahren. Wie das mit Hunden im Speziellen ist weiß ich jetzt nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass diese Regelung auch für Tiere zutrifft. Dass die Dame ihren Hund von einem Soldaten gekauft hat ist damit dann auf jeden Fall nicht mit dem Gesetz vereinbar. Es wäre ja eine ilegale Einfuhr aus dem 'Ausland'. Bei den Autos ist es zumindest so, dass wenn die Ammies die an Deutsche verkaufen, die Teile ausgetauscht werden müsen, weil ein Deutscher mit dieser Ausstattung eine Ordnungswiedrichkeit begeht.
 
@Krotzel

Lies dir den Beitrag von @Melli84 durch

Ihr Mann ist bei der Army, du kannst davon ausgehen, sie weiß, wovon sie schreibt
 
@Krotzel Ich bin mit Amerikanern groß geworden, auf der Base ein und ausgegangen und mein Freundeskreis war 50/50. Trotzdem habe ich da in Bezug auf Hunde keine rechtssicheren Informationen. Also gebe ich im Internet auch kein halbgares Wissen von mir.

Die Einfuhr amerikanischer Fahrzeuge ist trotz Zugehörigkeit zu den Streitkräften zb längst nicht so einfach, wie du das hier darstellst. Und deren Verkauf an Deutsche erst recht nicht. Trotzdem weiß ich nicht, wie das mit Hunden ist. Meiner Vermutung nach - so wie ich das System kenne - ist dort nicht mal die Zucht gestattet. Aber wissen tue ich es nicht. Also halte ich die Klappe.
 
Also ich weiß, dass US-Army Kasernen nicht zum deutschen Hoheitsgebiet gehören und somit auch keine deutschen Gesetze gelten. Die Mitbringsel von Soldaten fallen auch nicht unter deutsche Bestimmungen. Somit ist es z.B. möglich, dass Amerikaner auf der Base Autos kaufen, die Blinkeranlagen und Scheinwerfer haben, die gegen die StvO verstoßen. Mit solchen Autos dürfen Deutsche nicht fahren, aber US-Soldaten dürfen diese Autos auch auserhalb der Base auf deutschen Straßen fahren. Wie das mit Hunden im Speziellen ist weiß ich jetzt nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass diese Regelung auch für Tiere zutrifft. Dass die Dame ihren Hund von einem Soldaten gekauft hat ist damit dann auf jeden Fall nicht mit dem Gesetz vereinbar. Es wäre ja eine ilegale Einfuhr aus dem 'Ausland'. Bei den Autos ist es zumindest so, dass wenn die Ammies die an Deutsche verkaufen, die Teile ausgetauscht werden müsen, weil ein Deutscher mit dieser Ausstattung eine Ordnungswiedrichkeit begeht.
Es gelten dort die deutschen Gesetze in diesen Dingen. Da bin ich mir sicher. Auch z. B. die deutschen Waffengesetze gelten auf der Base. Die müssen ihren ganzen Schrott daheim lassen.

Außerdem sind auch in den Armykasernen keine Pit Bulls und anderen "Kampfhunde" erlaubt. Die sind in allen Army Kasernen verboten.

Die Autos sind tatsächlich eine Ausnahme. Eine Vereinbarung mit Deutschland.
 
Es gelten dort die deutschen Gesetze in diesen Dingen. Da bin ich mir sicher. Auch z. B. die deutschen Waffengesetze gelten auf der Base. Die müssen ihren ganzen Schrott daheim lassen.

Außerdem sind auch in den Armykasernen keine Pit Bulls und anderen "Kampfhunde" erlaubt. Die sind in allen Army Kasernen verboten.

Die Autos sind tatsächlich eine Ausnahme. Eine Vereinbarung mit Deutschland.

Das stimmt so definitiv nicht. Die deutschen Waffengesetze greifen auf der Base nicht. Geht ja auch gar nicht. Wir reden von bewaffneten Kampftruppen. Da bist du im Sonderbereich. Das gilt aber nicht für Hunde oder Autos.
 
Das stimmt so definitiv nicht. Die deutschen Waffengesetze greifen auf der Base nicht. Geht ja auch gar nicht. Wir reden von bewaffneten Kampftruppen. Da bist du im Sonderbereich. Das gilt aber nicht für Hunde oder Autos.

Ich glaube, du wirfst da zwei Dinge durcheinander und ihr redet darum aneinander vorbei. :hallo:

Wenn ich es richtig verstanden habe, schrieb @Melli84 über die Waffengesetze bezogen auf den Privatgebrauch von Waffen. Sie schrieb ja, sinngemäß: "Die Leute müssen all ihr komisches Zeugs zuhause lassen." - Ich nehme an, dass es dabei zB um Jagdgewehre geht, oder um Sportgewehre, oder ganz normale Gewehre, die der Amerikaner aus Kansas halt für den Hausgebrauch bei sich zuhause rumstehen hat!

Für die gelten die Waffengesetze des Gastlandes und die dürfen darum nicht mitgenommen werden.

Für Dienstwaffen kann das selbstredend nicht gelten!

Genauso wenig wie die deutschen Hundegesetze für Diensthunde auf der Base gelten würden!

(Ihr Mann ist ja gerade mit seiner Einheit nach Deutschland verlegt worden - ich nehme an, sie hat die aktuellen Regelungen gerade tatsächlich selbst mitgekriegt.)
 
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