@Fact & Fiction
Wird/wurde nicht das Importverbot beim Bullterrier dadurch umgangen, dass Zuchthündinnen aus dem Ausland per Zuchtmiete "zu Gast" waren?
Hat es kurz nach Inkrafttreten des Importverbots wohl bei allen drei betroffenen Rassen gegeben. In Einzelfällen. Ob das heute angesichts der stark zurückgegangenen Nachfrage nach AmStaff, StaffBull und Bullterrier noch jemand macht, weiß ich nicht. Das Risiko, mit der Geschichte aufzufliegen, besteht ja praktisch während der gesamten Lebenszeit der Welpen. Dank der internationalen Datenbanken ist es doch easy herauszufinden, wo die Mutter geboren wurde.
Lukrativ ist das jedenfalls nicht, weil aufwendig. Die Hündin braucht eine Zuchtzulassung in Deutschland, dafür müssen die Papiere auf den Halter in Deutschland umgeschrieben werden. Der Zuchtverein muss mitspielen. Die Hündin muss für die Zuchtzulassung mindestens 2 x in Deutschland ausgestellt werden, also anreisen. Hinzu kommen ev. Gesundheitsuntersuchungen, die in Deutschland Pflicht sind, aber nicht im Herkunftsland der Hündin. Bei der Wurfabnahme muss die Hündin noch in Deutschland sein, denn der Zuchtwart muss ihre Anwesenheit bescheinigen und ihren Zustand beurteilen. Anreise spätestens 4 Wochen vor der Geburt, Abreise nach der Wurfabnahme - da bist du bei 12 Wochen, 3 x so viel wie der "Urlaub" mit den Rassen in Deutschland erlaubt ist.
Außerdem: Der eigentliche Besitzer der Hündin muss das Theater mitmachen (und sich was davon versprechen). Außerhalb Deutschlands ist das Verständnis für deutsche Gesetzgebung naturgemäß wenig ausgeprägt. Wer international seinen Ruf behalten will, lässt sich darauf nicht ein. Zumal der entschieden einfachere (und dazu noch legale) Weg der ist, mit einer deutschen Hündin zum Decken ins Ausland zu fahren.
@La Traviata