seufz, schon wieder unklar ausgedrückt. Kettenhaltung ist so wie da praktiziert defintiv verboten, Anbindehaltung und Kettenhaltung sind für mich zwei unterschiedliche Dinge.
"1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.(2) Die Anbindung muss 1.an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist,
frei gleiten können,
2.so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
3.so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.
(3) Im Laufbereich dürfen
keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss
trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und
leicht sauber und trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist.
Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann. [...]" Quelle:
alles was ich rot angestrichen hab, seh ich da nicht erfüllt, in Deutschland dürfte kein Hund so gehalten werden....