Presseerklärung vom 31. August 2001
>
> Patent auf Tiere mit menschlichen Körperteilen
> bestätigt
> Europäisches Patentamt weist Einspruch gegen Chimären
> zurück
>
> Hamburg, 31.8.2001 - Die Züchtung von Mischwesen aus
> Mensch und Tier genießt auch in Zukunft Patentschutz.
> Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat einen
> Einspruch von Gegnern der Patentierung von Lebewesen
> gegen ein Patent der amerikanischen Universität
> Stanford in den USA abgelehnt.
>
> Das Patent EP 322240 patentiert unter anderem Tiere, in
> die menschliche Zellen oder Organe verpflanzt werden.
> In der Patentschrift werden als Beispiele Affen mit
> menschlichen Gehirnteilen oder Mäuse mit menschlichen
> Blutzellen angeführt. Berühmtestes Beispiel dieser Eingriffe
> ist die "Ohrmaus", der ein menschliches Ohr auf den Rücken
> verpflanzt wurde.
>
> Die menschlichen Gewebeteile stammen zumeist aus
> abgetriebenen Föten. Durch die Transplantationen können
> menschliche Organe in den Tieren ausgebildet oder
> Krankheitsforschung betrieben werden, etwa über HIV-
> Infektionen oder Krebs. Nicht nur das Verfahren dieser
> Transplantationen, sondern auch die Tiere selbst werden durch
> das Patent zur nutzbaren "Erfindung" der Forscher. Nach
> Angaben von Insidern ist der Schweizer Pharma-Konzern
> Novartis der eigentliche Nutznießer des Patentes, das schon
> 1995 erteilt wurde.
>
> In der Begründung des Patentamtes für die Ablehnung des
> Einspruches heißt es, dass zwar die Erzeugung von chimären
> Tieren mit Gewebe aus menschlichen Föten vielen Menschen als
> unmoralisch erscheinen könne. Wegen des möglichen
> medizinischen Nutzens solle das Patent aber trotzdem nicht
> widerrufen werden. Das Amt beruft sich in seiner Entscheidung
> auf die neue Gen- Patentrichtlinie der EU.
>
> "Ein möglicher medizinischer Nutzen allein darf kein
> Grund sein, ein Patent zu erteilen. Derartige Patente
> sind ethisch nicht vertretbar", sagt Christoph Then,
> Gentechnik-Experte von Greenpeace und einer der Kläger, die
> Einspruch gegen das Patent erhoben hatten. "Solche Patente
> ermuntern Pharma- und Biotechnik-Unternehmen dazu, aus rein
> kommerziellen Gründen Mischwesen aus Mensch und Tier zu schaffen."
>
> Das Europäische Patentrecht schreibt die Beachtung
> ethischer Grenzen bei der Erteilung von Patenten vor.
> Doch das Amt legt diese Vorschrift so aus, dass nur im
> Extremfall wie beispielsweise der Herstellung von Briefbomben
> ein Patent verweigert werden muß. Sobald ein möglicher Nutzen
> erkennbar ist, werden Patente in aller Regel auch erteilt.
>
> Christoph Then: "Das Patentamt degradiert Lebewesen zu
> Ersatzteillagern und Erfindungen der Pharma-Industrie. Wenn
> sich das Amt dabei auf die Gesetzgebung der EU beruft, muss
> diese offensichtlich geändert werden. Leben ist keine
> Erfindung und darf deshalb auch nicht patentiert werden."
>
> Der Bundestag wird nach der Sommerpause über die
> Umsetzung der EU-Patentrichtlinie beraten, auf die sich
> das EPA beruft. Greenpeace fordert das Parlament auf,
> ein Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen zu verankern.
>
> Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Christoph
> Then, Tel. 040-30618-395 oder 0171-8780-832. Internet:
Beim weiterleiten der Nachrichten, bitte nur mit Hinweis auf diese Listen.
>
> Patent auf Tiere mit menschlichen Körperteilen
> bestätigt
> Europäisches Patentamt weist Einspruch gegen Chimären
> zurück
>
> Hamburg, 31.8.2001 - Die Züchtung von Mischwesen aus
> Mensch und Tier genießt auch in Zukunft Patentschutz.
> Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat einen
> Einspruch von Gegnern der Patentierung von Lebewesen
> gegen ein Patent der amerikanischen Universität
> Stanford in den USA abgelehnt.
>
> Das Patent EP 322240 patentiert unter anderem Tiere, in
> die menschliche Zellen oder Organe verpflanzt werden.
> In der Patentschrift werden als Beispiele Affen mit
> menschlichen Gehirnteilen oder Mäuse mit menschlichen
> Blutzellen angeführt. Berühmtestes Beispiel dieser Eingriffe
> ist die "Ohrmaus", der ein menschliches Ohr auf den Rücken
> verpflanzt wurde.
>
> Die menschlichen Gewebeteile stammen zumeist aus
> abgetriebenen Föten. Durch die Transplantationen können
> menschliche Organe in den Tieren ausgebildet oder
> Krankheitsforschung betrieben werden, etwa über HIV-
> Infektionen oder Krebs. Nicht nur das Verfahren dieser
> Transplantationen, sondern auch die Tiere selbst werden durch
> das Patent zur nutzbaren "Erfindung" der Forscher. Nach
> Angaben von Insidern ist der Schweizer Pharma-Konzern
> Novartis der eigentliche Nutznießer des Patentes, das schon
> 1995 erteilt wurde.
>
> In der Begründung des Patentamtes für die Ablehnung des
> Einspruches heißt es, dass zwar die Erzeugung von chimären
> Tieren mit Gewebe aus menschlichen Föten vielen Menschen als
> unmoralisch erscheinen könne. Wegen des möglichen
> medizinischen Nutzens solle das Patent aber trotzdem nicht
> widerrufen werden. Das Amt beruft sich in seiner Entscheidung
> auf die neue Gen- Patentrichtlinie der EU.
>
> "Ein möglicher medizinischer Nutzen allein darf kein
> Grund sein, ein Patent zu erteilen. Derartige Patente
> sind ethisch nicht vertretbar", sagt Christoph Then,
> Gentechnik-Experte von Greenpeace und einer der Kläger, die
> Einspruch gegen das Patent erhoben hatten. "Solche Patente
> ermuntern Pharma- und Biotechnik-Unternehmen dazu, aus rein
> kommerziellen Gründen Mischwesen aus Mensch und Tier zu schaffen."
>
> Das Europäische Patentrecht schreibt die Beachtung
> ethischer Grenzen bei der Erteilung von Patenten vor.
> Doch das Amt legt diese Vorschrift so aus, dass nur im
> Extremfall wie beispielsweise der Herstellung von Briefbomben
> ein Patent verweigert werden muß. Sobald ein möglicher Nutzen
> erkennbar ist, werden Patente in aller Regel auch erteilt.
>
> Christoph Then: "Das Patentamt degradiert Lebewesen zu
> Ersatzteillagern und Erfindungen der Pharma-Industrie. Wenn
> sich das Amt dabei auf die Gesetzgebung der EU beruft, muss
> diese offensichtlich geändert werden. Leben ist keine
> Erfindung und darf deshalb auch nicht patentiert werden."
>
> Der Bundestag wird nach der Sommerpause über die
> Umsetzung der EU-Patentrichtlinie beraten, auf die sich
> das EPA beruft. Greenpeace fordert das Parlament auf,
> ein Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen zu verankern.
>
> Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Christoph
> Then, Tel. 040-30618-395 oder 0171-8780-832. Internet:
Beim weiterleiten der Nachrichten, bitte nur mit Hinweis auf diese Listen.