Europäisches Patentamt
Patent für "Krebs-Maus" umstritten
Das Europäische Patentamt in München prüft erneut die Zulässigkeit des umstrittenen Patentes auf die "Krebs-Maus". Die Maus wurde durch gentechnische Veränderung besonders krebsanfällig gemacht.
Vor einer Beschwerdekammer als zweiter und letzter Instanz des Europäischen Patentamts (EPA) begann am Montag die mehrtägige öffentliche Verhandlung zu den Einsprüchen, die Tierschützer und andere Beschwerdeführer aus ethischen Gründen gegen das Patent für die so genannte Krebs-Maus eingelegt hatten. Mit dem 1992 erteilten europäischen Patent wurde erstmals in Europa ein Säugetier unter Patentschutz gestellt.
Frühere Einsprüche gegen das an die US-Universität Harvard erteilte Patent waren vom EPA in erster Instanz bereits 2001 im Wesentlichen zurückgewiesen worden. Falls das Patentamt die Beschwerde erneut ablehnt, haben Tierschützer nur noch Möglichkeit, vor den nationalen Gerichten das Patent anzufechten.
Maus mit menschlichem Gen
Unter dem Motto "Ethik in der Mausefalle - Stoppt Patente auf Leben" protestierte am Montag die Umweltschutzorganisation Greenpeace vor dem Patentamt. Bei der Aktion wurden drei überdimensionale Monster-Mäuse aus Pappmaché und eine riesige Mausefalle aufgestellt. Für die Verhandlung über das Patent wurden zunächst fünf Tage angesetzt.
Bei dem Patent mit der Nummer EP 0169672 handelt es sich auch um das erste europäische Patent, das auf ein so genanntes transgenes Tier erteilt wurde. Das sind Tiere, denen mindestens ein Gen anderer Lebewesen eingepflanzt wurde. Im vorliegenden Fall wird in das Erbgut von Mäusen ein menschliches Krebsgen eingeschleust, durch das die Nager frühzeitig und mit hoher Häufigkeit Krebstumore entwickeln. In den USA ist die Krebsmaus bereits seit 1988 patentiert.
Verstoß gegen gute Sitten
Gegen die Entscheidung einer EPA-Einspruchsabteilung, die am 6. November 2001 in erster Instanz das Patent im Kern bestätigt hatte, legten von ursprünglich 17 Einspruchsparteien sechs erneut Beschwerde ein. Dabei handelt es sich um den Bundesverband der Tierversuchsgegner (Bonn), britische Tierversuchsgegner, deutsche und Schweizer Organisationen gegen Patente auf Leben, österreichische Tierschützer und den Evangelischen Stadtkirchenverband Köln.
Die Kritiker argumentierieren, das Patent entspreche nicht den Erfordernissen der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit im Sinne des Patentrechts und verstoße zudem gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten. Darüber hinaus umfasse es auch den Schutz von Tierarten, was nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nicht zulässig sei. Man könne vielleicht das technische Verfahren zur Einbringung des Krebs-Genes patentieren, aber doch nicht die ganze Maus, sagte Greenpeace-Experte Christoph Then vor Beginn der mündlichen Verhandlung.
DPA
Patent für "Krebs-Maus" umstritten
Das Europäische Patentamt in München prüft erneut die Zulässigkeit des umstrittenen Patentes auf die "Krebs-Maus". Die Maus wurde durch gentechnische Veränderung besonders krebsanfällig gemacht.
Vor einer Beschwerdekammer als zweiter und letzter Instanz des Europäischen Patentamts (EPA) begann am Montag die mehrtägige öffentliche Verhandlung zu den Einsprüchen, die Tierschützer und andere Beschwerdeführer aus ethischen Gründen gegen das Patent für die so genannte Krebs-Maus eingelegt hatten. Mit dem 1992 erteilten europäischen Patent wurde erstmals in Europa ein Säugetier unter Patentschutz gestellt.
Frühere Einsprüche gegen das an die US-Universität Harvard erteilte Patent waren vom EPA in erster Instanz bereits 2001 im Wesentlichen zurückgewiesen worden. Falls das Patentamt die Beschwerde erneut ablehnt, haben Tierschützer nur noch Möglichkeit, vor den nationalen Gerichten das Patent anzufechten.
Maus mit menschlichem Gen
Unter dem Motto "Ethik in der Mausefalle - Stoppt Patente auf Leben" protestierte am Montag die Umweltschutzorganisation Greenpeace vor dem Patentamt. Bei der Aktion wurden drei überdimensionale Monster-Mäuse aus Pappmaché und eine riesige Mausefalle aufgestellt. Für die Verhandlung über das Patent wurden zunächst fünf Tage angesetzt.
Bei dem Patent mit der Nummer EP 0169672 handelt es sich auch um das erste europäische Patent, das auf ein so genanntes transgenes Tier erteilt wurde. Das sind Tiere, denen mindestens ein Gen anderer Lebewesen eingepflanzt wurde. Im vorliegenden Fall wird in das Erbgut von Mäusen ein menschliches Krebsgen eingeschleust, durch das die Nager frühzeitig und mit hoher Häufigkeit Krebstumore entwickeln. In den USA ist die Krebsmaus bereits seit 1988 patentiert.
Verstoß gegen gute Sitten
Gegen die Entscheidung einer EPA-Einspruchsabteilung, die am 6. November 2001 in erster Instanz das Patent im Kern bestätigt hatte, legten von ursprünglich 17 Einspruchsparteien sechs erneut Beschwerde ein. Dabei handelt es sich um den Bundesverband der Tierversuchsgegner (Bonn), britische Tierversuchsgegner, deutsche und Schweizer Organisationen gegen Patente auf Leben, österreichische Tierschützer und den Evangelischen Stadtkirchenverband Köln.
Die Kritiker argumentierieren, das Patent entspreche nicht den Erfordernissen der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit im Sinne des Patentrechts und verstoße zudem gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten. Darüber hinaus umfasse es auch den Schutz von Tierarten, was nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nicht zulässig sei. Man könne vielleicht das technische Verfahren zur Einbringung des Krebs-Genes patentieren, aber doch nicht die ganze Maus, sagte Greenpeace-Experte Christoph Then vor Beginn der mündlichen Verhandlung.
DPA