Neues Hundegesetz Thüringen

Hört sich doch garnicht schlecht an, zumal bei uns dann auch folgendes greifen dürfte :
- die Hundesteuer zuvor über zwei Jahre hinweg nicht erhöht worden sei, obwohl sich der Aufwand für die übrige Lebenshaltung erhöht habe
denn wir hatten in den letzten 12 Monaten bereits eine Erhöhung um ca 20€
Erstmal vielen Dank und ich halt Dich auf den Laufenden. Ob aber vor den 12.9. irgendwas passiert, kann ich derzeit nicht sagen
 
  • 2. Mai 2024
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Hi onkelfloh ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kadde, so ist mir das auch gesagt worden. genau so. ich finde, dann wird der wortlaut des gesetztes aber schon interpretiert, oder nicht? dort steht was anderes. es steht nicht drin, dass es sich auf auffällige hunde bezieht, nicht wahr? das wird in meinen Augen rein interpretiert. das wort unwiderlegbar, steht auch nicht drin.
lg
 
Wo leben wir denn? Ein Hund, der ein bestimmtes Aussehen hat, muss, obwohl er nie im Leben was angestellt hat, jetzt für immer Maulkorb und kurze Leine ausserhalb umfriedeter Grundstücke tragen? Das Grundstück muss mit Schild gekennzeichnet sein, zudem die Kastration, Sachkunde und Führungszeugnis.

Im Gegensatz dazu kann ein breits auffällig gewordener Hund (d.h. der hat echt Mist gebaut) in einem Wesenstest seine Ungefährlichkeit beweisen... Häh!? Sind jetzt alle verrückt geworden?
Willkommen in der Welt, in der viele andere SoKa-Halter bereits eine Weile leben :hallo:

Hört sich doch garnicht schlecht an, zumal bei uns dann auch folgendes greifen dürfte :
- die Hundesteuer zuvor über zwei Jahre hinweg nicht erhöht worden sei, obwohl sich der Aufwand für die übrige Lebenshaltung erhöht habe
denn wir hatten in den letzten 12 Monaten bereits eine Erhöhung um ca 20€
Erstmal vielen Dank und ich halt Dich auf den Laufenden. Ob aber vor den 12.9. irgendwas passiert, kann ich derzeit nicht sagen
Ich denke, in vielen Hundesteuersatzungen steht bereits eine SoKa-Steuer drin, wobei sich auf die alte Verordnung berufen wird, um gefährliche Hunde zu identifizieren. Die Satzungen müssen nun geändert werden, weil die Grundlage dafür ja ungültig geworden ist. Ich fürchte fast, das ist dann keine Erhöhung im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Satzungsänderung bzgl. der Definition von "Kampfhunden" :unsicher:
 
Ich denke, in vielen Hundesteuersatzungen steht bereits eine SoKa-Steuer drin, wobei sich auf die alte Verordnung berufen wird, um gefährliche Hunde zu identifizieren. Die Satzungen müssen nun geändert werden, weil die Grundlage dafür ja ungültig geworden ist. Ich fürchte fast, das ist dann keine Erhöhung im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Satzungsänderung bzgl. der Definition von "Kampfhunden" :unsicher:
Ganz genau so wird ein Schuh draus. Gefährliche Hunde gabs bei uns schon, diese wurden definiert : a) Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft
oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet,
ausgebildet oder abgerichtet sind,
b) Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
c) Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben, oder
d) Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild gehetzt
oder gerissen haben.
e) Hunde die darüber hinaus behördlicherseits als gefährlich eingestuft sind sowie deren


also nix von laut Gesetz als "gefährlich" eingestufte Hunde.
Für die Stadt wäre es jetzt das einfachste, diesen 5.Punkt noch hinzu zufügen.
Die Frage ist aber , will man das , macht man das.
Deswegen möchte ich mich mit unseren OB treffen und ihn ein paar andere Vorschläge machen. Derzeit steht dieses Thema aber nicht zur Diskussion im Stadtrat.
 
Kadde, so ist mir das auch gesagt worden. genau so. ich finde, dann wird der wortlaut des gesetztes aber schon interpretiert, oder nicht? dort steht was anderes. es steht nicht drin, dass es sich auf auffällige hunde bezieht, nicht wahr? das wird in meinen Augen rein interpretiert. das wort unwiderlegbar, steht auch nicht drin.
lg

Warum bin ich nur kein Anwalt geworden? Ich lese das Gesetz wie Du, wir hatten das Thema ja schon mal *g* Für mich bezieht sich der Absatz mit dem Widerlegen der Gefährlichkeit im Einzelfall ganz eindeutig auf die Rasseliste.

Die Frage ist, warum sind selbst die Sachverständigen anderer Meinung? Mal wieder Volksverdummung? Kann mir das nun jeder x-beliebige Anwalt sagen? Den Kollegen vom OA brauche ich damit nicht zu behelligen, soviel steht mal fest...

Kaeptn_Stummel schrieb:
Willkommen in der Welt, in der viele andere SoKa-Halter bereits eine Weile leben :hallo:
Nein, danke. Da bleibe ich lieber aussen vor. Bin eh nicht so dieser Vereins-, Club-, Parteimensch. Und ausserdem einfach nur Hundehalter. Nix für ungut :hallo:

Bei uns in der Hundesteuersatzung gibt es nur Hund (allenfalls noch Erst-, Zweit oder Sechsundzwanzigsthund). Alles andere war (bisher) egal. Aber das Gespräch suchen war noch nie schlecht. Ich war von meinen bisherigen zum Thema Hund immer positiv überrascht.
 
Ganz genau so wird ein Schuh draus. Gefährliche Hunde gabs bei uns schon, diese wurden definiert : a) Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft
oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet,
ausgebildet oder abgerichtet sind,
b) Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
c) Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben, oder
d) Hunde, die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder unkontrolliert wiederholt Wild gehetzt
oder gerissen haben.
e) Hunde die darüber hinaus behördlicherseits als gefährlich eingestuft sind sowie deren


also nix von laut Gesetz als "gefährlich" eingestufte Hunde.
Für die Stadt wäre es jetzt das einfachste, diesen 5.Punkt noch hinzu zufügen.
Die Frage ist aber , will man das , macht man das.
Deswegen möchte ich mich mit unseren OB treffen und ihn ein paar andere Vorschläge machen. Derzeit steht dieses Thema aber nicht zur Diskussion im Stadtrat.
Du warst doch aus Gera, oder? Dort steht in der Hundesteuersatzung vor den Punkten, die Du hier aufgeführt hast, folgender Satz:
Als gefährliche Hunde im Sinne des § 1 der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (Thür-
GefHuVO) gelten:
Da die nicht mehr gültig ist (oder doch?), sind die danach angeführten Punkte obsolet und die Satzung muss überarbeitet werden.

Warum bin ich nur kein Anwalt geworden? Ich lese das Gesetz wie Du, wir hatten das Thema ja schon mal *g* Für mich bezieht sich der Absatz mit dem Widerlegen der Gefährlichkeit im Einzelfall ganz eindeutig auf die Rasseliste.

Die Frage ist, warum sind selbst die Sachverständigen anderer Meinung? Mal wieder Volksverdummung? Kann mir das nun jeder x-beliebige Anwalt sagen? Den Kollegen vom OA brauche ich damit nicht zu behelligen, soviel steht mal fest...
Solange Dein OA-Kollege bis eins zählen kann, hast Du gute Chancen.
Die Gefährlichkeit eines
Hundes im Sinne des Satzes 1 kann im Einzelfall durch einen
Wesenstest (§ :cool: widerlegt werden.
Ein Wesenstest ist demnach für alle gefährlichen Hunde möglich, denn ein Satz wird durch einen Punkt beendet ;) Der Absatz ist ja zum Glück mit einer voranstehenden Nummer markiert. :D

Nein, danke. Da bleibe ich lieber aussen vor. Bin eh nicht so dieser Vereins-, Club-, Parteimensch. Und ausserdem einfach nur Hundehalter. Nix für ungut :hallo:
Das ist schön für Dich, interessiert aber letztendlich keine Sau und weder Gesetz noch Steuersatzung haben was mit Vereinen und Clubs zu tun ;)
 
Solange Dein OA-Kollege bis eins zählen kann, hast Du gute Chancen.
Die Gefährlichkeit eines
Hundes im Sinne des Satzes 1 kann im Einzelfall durch einen
Wesenstest (§ :cool: widerlegt werden.
Ein Wesenstest ist demnach für alle gefährlichen Hunde möglich, denn ein Satz wird durch einen Punkt beendet ;) Der Absatz ist ja zum Glück mit einer voranstehenden Nummer markiert. :D

Danke Kaeptn_Stummel, das war mit Abstand DIE Info des Tages. Die Frage ist nun, warum auch von zuständigen Stellen hier die Mär von der Unwiderlegbarkeit verbreitet wird. Wir versuchen es mit dem Zählen bis 1.

Nein, danke. Da bleibe ich lieber aussen vor. Bin eh nicht so dieser Vereins-, Club-, Parteimensch. Und ausserdem einfach nur Hundehalter. Nix für ungut :hallo:
Das ist schön für Dich, interessiert aber letztendlich keine Sau und weder Gesetz noch Steuersatzung haben was mit Vereinen und Clubs zu tun ;)

Sicher hast du Recht, ich mag aber nunmal kein Schubladendenken. Mir ist schon klar, dass sich für mich bzw. meine Interessen keiner (ausser Famile und Bekannte) interessiert. Wenn dann doch mal was Gutes für Otto Normalbürger rauskommt, ist es meist nur ein Kollateralschaden *g*

Zum Thema Steuer in Gera: Wenn die Herren bemerken, dass sie nun keine Grundlage für höhere Steuern für best. Hunde haben, werden sie den Punkt wohl ganz schnell auf die Tagesordnung setzen, befürchte ich. Wo wir wieder beim Punkt Satzungsänderung sind und wie weit dies quasi rückwirkend geschehen kann.
 
so, ich habs noch mal gelesen, und nochmal u nochmal:)
Bei der Feststellung des Phänotypes wird geschrieben "die Hunde des SATZES 1...bla bla
hier wird sich eindeutig auf Staff u Co bezogen. Nicht war?
Warum soll sich der Satz bezüglich Wesenstest, in dem auch eindeutig SATZ 1 steht, nicht auch den selbigen Satz beziehen. Sollten die Herren Gesetzgeber ihr Gesetz hier halt nicht ihren Ansprüchen genügend formuliert haben, sorry. Aber verdummen muss man sich doch auch nicht lassen.
Ich les es so. Der Lyo wird einen Wesenstest machen. Und ich bin auch Klagebereit, wenn uns jemand aus diesem Grund ans Leder will.
Manchmal glaub ich wirklich, man sollte die Rassen aussterben lassen. In 100 Jahren wirds der Mensch bereuen. Dann stehen nämlich andere Hunde auf der Liste, dann kämpfen andere Leute um ihre Rassen und denken vielleicht an die jetzige Zeit: man hätte vielleicht zusammen kämpfen sollen.
 
Also Freunde, jetzt werd ich ja bald irre... Bitte klärt mich auf :

§3 (2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten....
Satz 1 :
1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier wie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden....

(4) Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium und mit Zustimmung des Innenausschusses des Landtags durch Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden zu bestimmen, die als gefährlich im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 gelten. Es dürfen nur solche Hunderassen sowie deren Kreuzungen als gefährlich bestimmt werden, bei denen die Vermutung besteht, dass ihre Gefährlichkeit für das Leben und die Gesundheit der Menschen und Tiere auf rassespezifische Merkmale wie Beißkraft, reißendes Beißverhalten und Kampfinstinkt zurückzuführen ist. Die Gefährlichkeit eines Hundes im Sinne des Satzes 1 kann im Einzelfall durch einen Wesenstest (§ 9) widerlegt werden.

Das klingt doch jetzt eigtl., als würde der Wesentest doch die Gefährlichkeit einzelner Hunde der 4genannten Rassen widerlegen können...Oder gilt das nur weiterere Rassen, die als "gefährlich eingestuft werden können ? Aber Satz 2 Nr. 1 betrifft doch die 4 Rassen der Rassenliste.....
Hilfeeeeeeee
 
Ich kann leider nicht mehr editieren, hab aber noch eine Frage :
Was glaubt Ihr, ist eine Landesregierung auch eine Behörde ???
 
Das Zitierte ist Absatz 2, Satz 1, Nummer 1 ;) Auch Nummer 2 gehört noch zum Satz 1. Schau mal in den restlichen §2, dort wird auch auf die Nummern innerhalb der Sätze Bezug genommen und dadurch wird es halbwegs verständlich.

Dass die OÄ in der Regel nicht damit umzugehen wissen, liegt in der Natur der Sache, da sie auch keine Juristen sind und bestenfalls noch Durchführungsbestimmungen zum Gesetz bekommen. Eine Ausbildung wird in der Hinsicht wohl kaum erfolgen. Und bei den gefährlichen Kampfhunden gehen die lieber auf Nummer Sicher, was ich für den einzelnen Beamten, der dann seinen Kopf hinhalten muss, auch ein wenig verstehen kann.

Ehrlich gesagt bin ich grad verwirrt, ob Abs.2, Satz 1 gemeint ist - oder Abs.4, Satz 1 :gruebel:
 
Gestern kam eine erste Reaktion der Gemeinde - wir müssen bis zum Februar schriftlich nachweisen, daß Hund gechipt und versichert ist. Bezüglich Rassekriterien stand da nix.

In Langensalza, Mühlhausen usw. gab's schon lange die Kampfhundesteuer, da diese unabhängig von Listungen durch die Kommunen festgelegt werden konnte und kann.
 
Bei uns stand dazu etwas im Amtsblatt:

1) Chip- und Versicherungspflicht für alle Hunde nachzuweisen bis 01.03.2012.

2) Dann ging es um Hunde, die schon nach GefHuVO als gefährlich eingestuft sind. Diese brauchen auch ne Haftpflicht und müssen innerhalb von drei Monaten (bis 01.12.2011) unfruchtbar gemacht werden. Tragende Hündinnen spätestens 10 Wochen nach dem Wurf.

3) Zu den gefährliche Tieren stand auch was: Erlaubnis der Behörde + Sachkunde + Haftpflicht. Und dann kam noch die Liste mit den gefährliche Hunden + die Hunde, die im Einzelfall als gefährlich eingestuft wurden.

Weitere Infos können lt. dem "Blättchen" bem Ordnungsamt erfragt werden.

Sie haben also bei der Veröffentlichung nix von Maulkorb, Kastration der "Listis", Schild, Leine usw. geschrieben. Vielleicht sagen sie es einem in einem persönlichen Gespräch, nachdem sie einen gebeten haben, sich hinzusetzen.

Die Verwirrung bez. Satz 1 kann ich nachvollziehen. Aber: Abs. 4 Satz 1 bezieht sich dann nur auf Rassen, die neu auf die Liste kommen. Macht für mich keinen Sinn, aber das hat ja nix zu bedeuten.

Steuern kann jede Stadt/Gemeinde etc. so machen, wie sie lustig sind (naja, fast). Sieht man ja daran, dass es im bis gestern rasselistenfreien Thüringen trotzdem einige Städte und Gemeinden gab, die steuerlich sehr wohl eine Liste hatten, für die eine Strafsteuer fällig war.
 
Also, eigentlich ist mit dem Satz 1 der Satz eins des Absatzes 4 gemeint. Das würde für die "Unwiderlegbarkeit" sprechen :( .... aaaber (und jetzt wirds kompliziert), wenn ich weitere Hunde auf die Liste setze, diese dadurch "gefährliche Hunde" im Sinne von § 2 Satz 1 Ziffer 1 werden, also quasi mit den bereits gelisteten gleichgestellt werden und ich diese neu gelisteten aber durch Wesenstest zu "normalen" Hunden machen kann, dann muss die Gleichbehandlung auch in umgekehrter Anwendung bedeuten, dass ich den Wesenstest auch mit den jetzigen Listis machen kann (puh, ist das ein Satz).
Da ist den Machern des Gesetzes offenbar ein "Mißgeschick" passiert. Da würde ich raten, das mit einer guten Rechtschutzversicherung im Hintergrund durchzuklagen :D

:hallo:
 
Also, eigentlich ist mit dem Satz 1 der Satz eins des Absatzes 4 gemeint. Das würde für die "Unwiderlegbarkeit" sprechen :( .... aaaber (und jetzt wirds kompliziert), wenn ich weitere Hunde auf die Liste setze, diese dadurch "gefährliche Hunde" im Sinne von § 2 Satz 1 Ziffer 1 werden, also quasi mit den bereits gelisteten gleichgestellt werden und ich diese neu gelisteten aber durch Wesenstest zu "normalen" Hunden machen kann, dann muss die Gleichbehandlung auch in umgekehrter Anwendung bedeuten, dass ich den Wesenstest auch mit den jetzigen Listis machen kann (puh, ist das ein Satz).
Da ist den Machern des Gesetzes offenbar ein "Mißgeschick" passiert. Da würde ich raten, das mit einer guten Rechtschutzversicherung im Hintergrund durchzuklagen :D

:hallo:

Danke für diese interessante Deutung :hallo:Lässt sich zumindest was draus machen... Ist dies juristisch korrekt so *mal neugierig frag*?
 
Ok, also nach nochmaligem Lesen schließe ich mich mal an, dass es um Abs.4, Satz 1 geht. Damit sollte zumindest eine Angriffsstelle für Klagen gegen das Gesetz bestehen.
 
Was heißt schon "juristisch korrekt"? Zwei Juristen, drei Meinungen :lol:

Aber der Gleichheitsgrundsatz hat nunmal Verfassungsrang und da ist es auch schwer für ein Gericht drumherum zu kommen.

Man wird sehen :hallo:
 
Problem könnte sein: die Gleichheit ist erst verletzt, wenn tatsächlich Hunde unterschiedlich behandelt werden. Ist aber aktuell noch nicht der Fall, weil eben noch keine neuen Rassen aufgenommen wurden.
 
Aber der Absatz (4) hat doch keinen Satz 1 ! Er hat zwar nen ersten Satz, das haben aber nunmal Mehrzeiler immer. Für mich hat der Absatz 4 keine Untersätze, weswegen ich keinen Zusammenhang des Wesentestes mit diesen Satz erkennen kann....
Ich glaub, da werden die OÄ selber erstmal ordentlich am Rad drehen.
Am Montag bin ich auf unseren OA.
 
Satz 1 ist der erste Satz ;) Die Dinger mit den Nummern davor heißen Absätze bzw. Nummern.
 
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