Schnorch
kann man mir das in einfachen Worten erklären , bitte ?
was bedeutet das für die Betroffenen Listenhundehalter ?
Kein Problem.
Für einen Halter eines "Listenhundes" (eigentlich auch ganz übles Wort, genau wie "Rasseliste") ändert das hier Aufgezeigte erst mal nichts, denn bei ihm greifen die Regelungen ab § 3 ThürTierGefG und deshalb muß er der "zuständigen Behörde" nach § 15 ThürTierGefG das Bestehen einer Haftpflich-VS und den gesetzten Chip nach § 2 Abs. 4 und Abs. 5 in jedem Fall anzeigen, WEIL HIER, im Falle des aufgrund der Rasse "gefährlichen Hundes" (Tieres) die "zuständige Behörde" tatsächlich die Gemeinde (Ordnungsamt) ist (§ 15).
ABER wir können auch Dir (sofern Du tatsächlich einen "listi" hast, was nicht klar ist) nur raten, jedem Hundehalter in Deiner Umgebung, insbesondere diejenigen, die Du kennst, das hier verlinkte bzw. angehängte Dokument in die Hand zu drücken und ihm zu sagen: Du mußt dem Ordnungsamt NICHTS nachweisen in Sachen Chip und Haftpflicht, egal ob Du den Hund chipen hast lassen und eine Versicherungspolice hast oder auch nicht, denn das OA ist NICHT "zuständige Behörde" !
Laut Gesetz muß Du und jeder andere Hundehalter im "Freistaat" zwar beides haben, aber Du mußt es NICHT hinnehmen, daß es von wem auch immer kontrolliert wird, denn es gibt - ich wiederhole - NIEMAND, der hier "zuständige Behörde" wäre.
Soweit verstanden?
Je mehr Halter danach verfahren und dem Amt mitteilen, daß es NICHT zuständig sei (man benutze dazu das hier verlinkte Formular), desdo eher ist der bescheuerte "Gesetzgeber" in Thüringen genötigt, sich erneut mit dem Gesetz zu befassen, um es ZU ÄNDERN. DAS wäre dann die beste und nahezu einzigste Gelegenheit, gleich das Gesetz vom "Rassenmist" zu säubern und zwar "pronto". Dann hast auch DU KEINEN "Listenhund" mehr laut Gesetz!
Ok? Alles gefressen?
Wenn nicht, ich erklär's gern auch noch weiter. Verstehen ist oberwichtig!
Die Parlamentarier in Erfurt haben's ja noch nicht mal verstanden, sie wachen allerdings gerade auch deshalb jetzt, dieser tage auf, weil es FETT durch die Medien geht, was das für ein grottenschlechtes Flickschusterwerk ist, dieses "ThürTierGefG"!