Nach Ablauf des 3. Monats nach der Geburt - Bedeutung?

findus

Hallo ihr vielen Helfer,

also bei uns in der Hundesteuerordnung steht, dass:

Zitat: "Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen unter
Angabe der Hunderasse sowie anderer für die Besteuerung des Hundes maßgeblicher Daten
und einer ggf. vorhandenen Eigenschaft eines gefährlichen Hundes bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft."

Wenn ich jetzt meinen Welpen hole (Geb. am 9.1.2013), bis wann muss ich ihn angemeldet haben:

a) Innerhalb von 14 Tagen nachdem er bei mir angekommen ist

b) Bis 9.4.2013

c) Bis 31.4.2013

oder wann?

LG
Fine
 
  • 26. April 2024
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Hi findus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde denken, in deinem Fall a) - 14 Tage, nachdem er bei dir angekommen ist.

Wärst du aber zB Züchter und würdest einen deiner eigenen Welpen behalten wollen, verstehe ich den Text so, dass du ihn innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des 3. Monats - also bis zum 25. 4., anmelden musst. Am 9.4. wäre der 3. Monat nach der Geburt abgelaufen, und dann hast du laut Eingangssatz noch 14 Tage Zeit, ihn anzumelden.

Ginge es um den April als solchen, der abgelaufen sein muss, würde vermutlich "Kalendermonat" dort stehen, und nicht einfach nur Monat...
 
Hallo ihr vielen Helfer,

also bei uns in der Hundesteuerordnung steht, dass:

Zitat: "Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen unter
Angabe der Hunderasse sowie anderer für die Besteuerung des Hundes maßgeblicher Daten
und einer ggf. vorhandenen Eigenschaft eines gefährlichen Hundes bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft."

Wenn ich jetzt meinen Welpen hole (Geb. am 9.1.2013), bis wann muss ich ihn angemeldet haben:

a) Innerhalb von 14 Tagen nachdem er bei mir angekommen ist

b) Bis 9.4.2013

c) Bis 31.4.2013

oder wann?

LG
Fine


Bleib cool :) andere melden ihren Hund auch ein Jahr lang nicht an und da steht nicht gleich jemand vor der Tür, versprochen. Wie in den Threads vorher: entspann dich ;)
Erledige einfach nach und nach alles und dann passt das schon!
 
Ich habe mal über ein halbes Jahr gewartet und bei der Anmeldung dann wahrheitsgemäß angegeben wann der Hund bei uns einzog, trotzdem musste ich erst ab dem Tag der Anmeldung zahlen.
Lag aber wohl zum Großteil an der Kulanz der Dame.
 
bis 23.4.

Denn da steht: Neugeborenen Hunde gelten mit dem Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Dann 14 Tage draufgerechnet und ich komme auf den 23.4.

Das ist bei uns auch so, aber ich habe Ako sofort angemeldet, habe auch gleich meine Marke bekommen und die Steuer wurde dann ab dem Stichtag berechnet.
 
Ich hab Rango erst nach ca. 2 Monaten angemeldet und bekam erst nen Monat später die Bestätigung.

Bei meinem damaligem DSH Rüden war's schon heftig... hab ihn direkt angemeldet und erst 1 Jahr!!! später Post bekommen. Der Witz daran.. als ich Post bekam hab ich schon um die 3 Monate in Elmshorn gewohnt und nicht mehr in Hamburg. :D

Also mach dir da kein Stress, wie schon gesagt wurde. ;)
 
Was hat denn das mit Stress zu tun einen Hund anzumelden:verwirrt:

Viel Freude mit deinem neuen Hund.:)
 
bis 23.4.

Denn da steht: Neugeborenen Hunde gelten mit dem Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Dann 14 Tage draufgerechnet und ich komme auf den 23.4.

Ja, ich jetzt auch... (Gebt mir endlich einen "Hand vor den Kopf klatsch"-Smiley! :(hallo:
 
Hallo ihr vielen Helfer,

also bei uns in der Hundesteuerordnung steht, dass:

Zitat: "Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen unter
Angabe der Hunderasse sowie anderer für die Besteuerung des Hundes maßgeblicher Daten
und einer ggf. vorhandenen Eigenschaft eines gefährlichen Hundes bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft."

Wenn ich jetzt meinen Welpen hole (Geb. am 9.1.2013), bis wann muss ich ihn angemeldet haben:

a) Innerhalb von 14 Tagen nachdem er bei mir angekommen ist

b) Bis 9.4.2013

c) Bis 31.4.2013

oder wann?

LG
Fine


Bleib cool :) andere melden ihren Hund auch ein Jahr lang nicht an und da steht nicht gleich jemand vor der Tür, versprochen. Wie in den Threads vorher: entspann dich ;)
Erledige einfach nach und nach alles und dann passt das schon!

Das stimmt nicht. Ich kenne einen Fall da kam der Brief der Gemeinde nach 3 Monaten, mit der Aufforderung den Hund anzumelden. Einen Hund nicht anzumelden gilt als Steuerhinterziehung und kann hart bestraft werden. Ich würde das keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Nur weil andere "Glück" hatten und nicht aufgeflogen sind muss man es ihnen doch nicht gleich tun. Der Rat ist fast genauso ungeschickt wie wenn man jemanden raten würde seinen Listenhund nicht anzumelden nur weil andere schon seit Jahren nicht aufgeflogen sind. Von wegen sooo schnell werden die Hunde nicht eingezogen.... Hundesteuer zu hinterziehen ist kein Kavaliersdelikt und wird teilweise härter bestraft als Körperverletzung oder Sachbeschädigung! Betrug am Staat ist keine Lapalie!
 
Die 3monatsfrist gilt nur fuer Zuechter bzw wenn der Hund bei dir geboren wurde.
Ansonsten 14 Tage nachdem der Hund bei dir eingezogen ist.
 
Die 3monatsfrist gilt nur fuer Zuechter bzw wenn der Hund bei dir geboren wurde.
Ansonsten 14 Tage nachdem der Hund bei dir eingezogen ist.

Bei uns nicht, die Dame von der VG hat extra gefragt wie alt der Hund ist und meinte dann, ich bräuchte noch gar nicht zahlen weil der Hund noch keine 3 Monate alt sei.
 
@embrujo: Dem widerspricht aber, dass in dem darauf folgender Text steht: Züchter müssen die Hunde ihres Wurfes INNERHALB VON 2 MONATEN melden.

@akebono: Was ist die VG? D.h. wenn der Hund am 9.1. geboren ist, muss ich den Welpen spätestens am 9.3. anmelden?
 
VG ist die Verbandsgemeinde.

Also ich sehe das (immer noch) so, wenn der Hund am 9.1. geboren ist muss er am 23.4. angemeldet werden.
9.1. plus 3 Monate plus 14 Tage.
 
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