findus
Hallo ihr vielen Helfer,
also bei uns in der Hundesteuerordnung steht, dass:
Zitat: "Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen unter
Angabe der Hunderasse sowie anderer für die Besteuerung des Hundes maßgeblicher Daten
und einer ggf. vorhandenen Eigenschaft eines gefährlichen Hundes bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft."
Wenn ich jetzt meinen Welpen hole (Geb. am 9.1.2013), bis wann muss ich ihn angemeldet haben:
a) Innerhalb von 14 Tagen nachdem er bei mir angekommen ist
b) Bis 9.4.2013
c) Bis 31.4.2013
oder wann?
LG
Fine
also bei uns in der Hundesteuerordnung steht, dass:
Zitat: "Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen unter
Angabe der Hunderasse sowie anderer für die Besteuerung des Hundes maßgeblicher Daten
und einer ggf. vorhandenen Eigenschaft eines gefährlichen Hundes bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft."
Wenn ich jetzt meinen Welpen hole (Geb. am 9.1.2013), bis wann muss ich ihn angemeldet haben:
a) Innerhalb von 14 Tagen nachdem er bei mir angekommen ist
b) Bis 9.4.2013
c) Bis 31.4.2013
oder wann?
LG
Fine