Zentaurus
Hallo miteinander.
Mein Mann und ich (keine Kinder, wohnhaft in BaWü) sind an einem Hund aus einem Tierheim interessiert. Er hat Leinenzwang und Maulkorbpflicht, bis er den Wesenstest erfolgreich absolviert hat. Der Hund ist schon ca. 8 und uns wurde gesagt seit ca. 2 Jahren im Tierheim.
Leider hat sich dort niemand darum gekümmert mit dem Hund für einen Wesenstest zu üben.
Meine Frage ist jetzt, wie ist das mit der Sachkundeprüfung? (Wegen der Erlaubnis zur Haltung)
Wie ich gelesen habe gibt es auch einen praktischen Teil der Sachkundeprüfug beim Vet.Amt, zusammen mit dem Hund. Aber der Hund sitzt im Tierheim. Ist dann der Ablauf so, das man den Hund adoptiert und dann die Sachkundeprüfung zur Halteerlaubnis macht? Oder macht man das vor der Adoption, aber wie soll man dann die praktische Prüfung mit dem Hund zusammen machen können?
Ich habe dazu schon bei 2 Vet.Ämtern angerufen, aber keine klare sinnvolle Antwort bekommen wie letztlich der gesetliche Ablauf in dieser Situation wäre.
Der Hund wird ohne absolvierten Wesenstest vermittelt, weil sich im Tierheim niemamd darum bemüht. Auch nicht mit dem Hund dafür zu üben. Das Üben und letztlich die Teilnahme müssten wir nach der Adoption selbst übernehmen. Also müssten wir ihn mit Leinenzwang und Maulkorbpflicht adoptieren. Dazu braucht es dann für die Haltung eines "gefährlichen" Hundes aber wohl die Halteerlaubnis, bis seine Gefährlichkeit widerlegt wäre, bin ich da richtig informiert?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir da mit Aufklärung weiterhelfen könntet.
Lg Zentaurus.
Mein Mann und ich (keine Kinder, wohnhaft in BaWü) sind an einem Hund aus einem Tierheim interessiert. Er hat Leinenzwang und Maulkorbpflicht, bis er den Wesenstest erfolgreich absolviert hat. Der Hund ist schon ca. 8 und uns wurde gesagt seit ca. 2 Jahren im Tierheim.
Leider hat sich dort niemand darum gekümmert mit dem Hund für einen Wesenstest zu üben.
Meine Frage ist jetzt, wie ist das mit der Sachkundeprüfung? (Wegen der Erlaubnis zur Haltung)
Wie ich gelesen habe gibt es auch einen praktischen Teil der Sachkundeprüfug beim Vet.Amt, zusammen mit dem Hund. Aber der Hund sitzt im Tierheim. Ist dann der Ablauf so, das man den Hund adoptiert und dann die Sachkundeprüfung zur Halteerlaubnis macht? Oder macht man das vor der Adoption, aber wie soll man dann die praktische Prüfung mit dem Hund zusammen machen können?
Ich habe dazu schon bei 2 Vet.Ämtern angerufen, aber keine klare sinnvolle Antwort bekommen wie letztlich der gesetliche Ablauf in dieser Situation wäre.
Der Hund wird ohne absolvierten Wesenstest vermittelt, weil sich im Tierheim niemamd darum bemüht. Auch nicht mit dem Hund dafür zu üben. Das Üben und letztlich die Teilnahme müssten wir nach der Adoption selbst übernehmen. Also müssten wir ihn mit Leinenzwang und Maulkorbpflicht adoptieren. Dazu braucht es dann für die Haltung eines "gefährlichen" Hundes aber wohl die Halteerlaubnis, bis seine Gefährlichkeit widerlegt wäre, bin ich da richtig informiert?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir da mit Aufklärung weiterhelfen könntet.
Lg Zentaurus.