knutschi
Hallo zusammen
Ja ich weiss das Thema ist alt aber dennoch wollte ich Fragen ob ich mich gegen das Chippen sträuben kann.
Mein Hund ist gekennzeichnet mit einem Tattoo . Bei der Anmeldung bei der Stadt war erst alles ok... der Sachbearbeiter sagte das die Tattoowierung ausreicht doch jetzt sagen die.. ne .. der Hund muss einen Chip haben. Mir geht es nicht um die 30 euro für das chippen sondern ich bin mir sicher das der Hund leichte schmerzen beim chippen spürt . wozu eine doppelkennzeichnung ? zudem kommt ja noich dazu das der Hund eine Steuermarke trägt das heisst es gibt genügend Möglichkeiten den Hund zu identifizieren. Habe aus meiner Familie schon gehört das der Chip wandern kann und auch das es sich entzünden kann. ja ich weiss es ist nur ein Kurzer schmerz ..aber es heisst doch im Tierschutzgesetzt das Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
und da der Hund doch schon eine Kennzeichnung hat wozu dann noch eine Kennzeichnung ?
Bei einem Menschen darf man ohne weiteres auch kein Blutabnehmen oder eine Spritze verabreichen wenn es nicht gerade eine Richterliche Anordnung ist. z.B. Blutabnahme durch einen Arzt zur Feststellung von Betäubungsmittel dies wird jedoch richterlich angeordnet. Wenn der Beschuldigte freiwillig zustimmt dann braucht man keinen Richterlichen Beschluss denn er gibt ja seine Einwilligung.
Also Ohne Einwilligung oder Richterlichen Beschluss ist das ganz klar bei einem Menschen eine Körperverletzung.
eure Meinung / eure Empfehlung wie ich vielleicht mich doch dagegen wären kann ?
Ja ich weiss das Thema ist alt aber dennoch wollte ich Fragen ob ich mich gegen das Chippen sträuben kann.
Mein Hund ist gekennzeichnet mit einem Tattoo . Bei der Anmeldung bei der Stadt war erst alles ok... der Sachbearbeiter sagte das die Tattoowierung ausreicht doch jetzt sagen die.. ne .. der Hund muss einen Chip haben. Mir geht es nicht um die 30 euro für das chippen sondern ich bin mir sicher das der Hund leichte schmerzen beim chippen spürt . wozu eine doppelkennzeichnung ? zudem kommt ja noich dazu das der Hund eine Steuermarke trägt das heisst es gibt genügend Möglichkeiten den Hund zu identifizieren. Habe aus meiner Familie schon gehört das der Chip wandern kann und auch das es sich entzünden kann. ja ich weiss es ist nur ein Kurzer schmerz ..aber es heisst doch im Tierschutzgesetzt das Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
und da der Hund doch schon eine Kennzeichnung hat wozu dann noch eine Kennzeichnung ?
Bei einem Menschen darf man ohne weiteres auch kein Blutabnehmen oder eine Spritze verabreichen wenn es nicht gerade eine Richterliche Anordnung ist. z.B. Blutabnahme durch einen Arzt zur Feststellung von Betäubungsmittel dies wird jedoch richterlich angeordnet. Wenn der Beschuldigte freiwillig zustimmt dann braucht man keinen Richterlichen Beschluss denn er gibt ja seine Einwilligung.
Also Ohne Einwilligung oder Richterlichen Beschluss ist das ganz klar bei einem Menschen eine Körperverletzung.
eure Meinung / eure Empfehlung wie ich vielleicht mich doch dagegen wären kann ?