Mein Hund Buk

  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi bxjunkie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Schöner Hund .

Kann sowohl als auch sein.
 
Ohne Nachweis, dass ihr den Hund in Deutschland erworben habt, kann auf die Beschlagnahmung des Hundes auch noch eine Anzeige wegen illegaler Einfuhr auf euch zukommen.

Hast du dir inzwischen das Hundegesetz durchgelesen? Dann dürfte dir klar werden, warum. Falls nicht, wird es dir hier sicherlich noch erklärt.

Alles in allem habt ihr da eine unfassbar riesige Dummheit begangen. Dumm für den Hund und auch für euch.
 
Ja aber warum es geht ihm gut bei uns !
Es wurde doch schon geschrieben: Man darf in RLP keinen Listenhund von Privat kaufen. Nur aus dem Tierheim.
Also hast du ihn illegal erworben, und infolgedessen darfst du ihn nicht behalten. Wenn dein TA wirklich die zuständige Behörde informiert, geht das seinen Gang.
 
Für mich kann das -wie gesagt - sowohl als auch sein.
Der weiße Latz passt halt nicht zu der angegeben Mischung , denke ich.

Vielleicht wendet Ihr euch selber ans Veterinär Amt , könnt Ihr auch auch online machen.

Ist möglicherweise besser , als die vor der Tür stehen zu haben.
 
Also wenn das kein phänotypischer Staffmix ist, weiß ich auch nicht.
 
Ohne Nachweis, dass ihr den Hund in Deutschland erworben habt, kann auf die Beschlagnahmung des Hundes auch noch eine Anzeige wegen illegaler Einfuhr auf euch zukommen.

Hast du dir inzwischen das Hundegesetz durchgelesen? Dann dürfte dir klar werden, warum. Falls nicht, wird es dir hier sicherlich noch erklärt.

Alles in allem habt ihr da eine unfassbar riesige Dummheit begangen. Dumm für den Hund und auch für euch.

Sie haben den Hund ja nicht eingeführt , sondern die Vorbesitzer .- Und einen Kaufvertrag bekommen sie ja noch (hoffentlich)
 
@hundeundich Was sie ohne Kaufvertrag im Moment nicht beweisen können. Und wenn die Vorbesitzer nicht genauso ahnungslos sind wie der Käufer, wird er auch keinen bekommen. Egal, was sie ihm jetzt erzählen um ihn ruhig zu stellen.
 
Du hast genau 1 Möglichkeit den Hund zu behalten, zieh in ein anderes Bundesland und besorg dir schnell einen Kaufvertrag..
 
Hallo Zusammen , wir haben uns vor 3 Tagen einen Hund über Ebay Kleinanzeigen gekauft . Er heißt Buk und ist 3 Jahre alt .
Heute waren wir mit ihm beim Tierarzt , die wollen uns jetzt das Veterinäramt auf den Hals hetzen weil er einen bulgarischen Chip hat .
Was kann uns jetzt passieren ? Wir haben keinen EU Ausweis für ihn .
Und die vom Tierarzt meinten ; im schlimmsten Fall können sie ihn uns weg nehmen weil wir ihn illegal erworben habe . Was kann ich tun , ich mache mir ein wenig Sorgen ?

Lieben Dank

Habt Ihr gar keinen Impfausweis , auch keinen gelben , wo wenigstens der Name des Vorbesitzers drin steht?
 
PacoNaDann, nochmal zusammengefasst:
Buk sieht augenscheinlich nach einem Staff-Mix aus. Weil es zu dem Hund keine FCI-Papiere gibt, die belegen, dass er etwas anderes ist, würde er sehr wahrscheinlich phänotypisch als Staffordshire-Mix eingestuft. Damit war die Einfuhr nach Deutschland illegal, weil ein Importverbot für Listenhunde besteht. Ihr wohnt in RLP, dort ist die Übernahme von Listenhunden von Privat, also eBay, Züchter, Freunde, alles was kein Tierschutzverein ist, illegal. Was im EU-Heimtierausweis oder bei irgendeiner Plattform zur Registrierung des Hundes angegeben ist, ist völlig egal. Damit belegt man nicht die Rasse des Hundes. Sollte er als Listenhund(mischling) eingestuft werden, was wirklich sehr wahrscheinlich ist, wird euch der Hund abgenommen. Ihr werdet ihn nicht behalten dürfen. Die Frage ist nur, ob ihr, oder der Vorbesitzer für die illegale Einfuhr belangt werdet.

Das fairste dem Hund gegenüber wäre es, ihn einem auf Listenhunde spezialisierten Tierschutzverein zu übereignen, damit der die Chance hat, ein legales zuhause zu finden, wo er nicht Gefahr läuft, beschlagnahmt zu werden.
 
Wobei ich wirklich nicht verstehe, wie man überhaupt einen Hund über Ebay Kleinanzeigen von völlig Fremden kaufen kann, und dann noch, ohne sich einen Kaufvertrag ausstellen zu lassen. Allein schon, um nachweisen zu können, dass der Hund mir gehört, falls der Vorbesitzer auf blöde Ideen kommt und den Hund wieder haben möchte oder behauptet, ich hätte den Hund gestohlen oder irgendwie einbehalten.
 
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