PacoNaDann, nochmal zusammengefasst:
Buk sieht augenscheinlich nach einem Staff-Mix aus. Weil es zu dem Hund keine FCI-Papiere gibt, die belegen, dass er etwas anderes ist, würde er sehr wahrscheinlich phänotypisch als Staffordshire-Mix eingestuft. Damit war die Einfuhr nach Deutschland illegal, weil ein Importverbot für Listenhunde besteht. Ihr wohnt in RLP, dort ist die Übernahme von Listenhunden von Privat, also eBay, Züchter, Freunde, alles was kein Tierschutzverein ist, illegal. Was im EU-Heimtierausweis oder bei irgendeiner Plattform zur Registrierung des Hundes angegeben ist, ist völlig egal. Damit belegt man nicht die Rasse des Hundes. Sollte er als Listenhund(mischling) eingestuft werden, was wirklich sehr wahrscheinlich ist, wird euch der Hund abgenommen. Ihr werdet ihn nicht behalten dürfen. Die Frage ist nur, ob ihr, oder der Vorbesitzer für die illegale Einfuhr belangt werdet.
Das fairste dem Hund gegenüber wäre es, ihn einem auf Listenhunde spezialisierten Tierschutzverein zu übereignen, damit der die Chance hat, ein legales zuhause zu finden, wo er nicht Gefahr läuft, beschlagnahmt zu werden.