@Candavio
Dann "habt" Ihr ihn nämlich !!
Stimmt so leider nicht. Man darf solche Geräte verwenden, wenn man sie dazu einsetzt, einen Hund halten zu können, so wie mit Leine und Halti und sie so einstellt, dass keine Schmerzen entstehen können, sondern nur ein "Kribbeln" (bei einigen geht das). Dann wird es mit dem Tierschutzgesetz schon schwierig. Nur wenn die Dinger Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen, sind sie verboten. Man kann sie ja auch an jeder Ecke kaufen.