Listenhund OA Genehmigung

  • 26. April 2024
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Hi guglhupf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sitzt sie denn in einem Tierheim in NRW?
Könnte es wenn es ausserhalb ist daran liegen?
 
@Dieter1 nee, sie sagte einfach nur GIBT' nicht mehr.. mindestens seit 10jahren! Genehmigt NRW keine Paragraph 3 Hunde mehr:dagegen:

Da sagt die Vorschrift des § 4 LHundG NRW aber was anderes, danach ist die Haltung mindestens genehmigungsfähig.



Und nach den Verwaltungsvorschriften (Ziffer 4.2) zum LHundG ist es ein öffentliches Interesse, wenn ein Hund aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung an eine Privatperson vermittelt werden soll.

"Öffentliches Interesse
Ein öffentliches Interesse an der Haltung aus Gründen des Tierschutzes liegt in der Regel vor, wenn ein Hund aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung an eine Privatperson vermittelt werden soll. In derartigen Fällen hat die Erlaubnisbehörde durch entsprechende Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Landeshundegesetzes eingehalten werden (vgl. Nr. 4.4)."



Diese Verwaltungsvorschriften sind zwar keine Rechtsnormen, binden die Ordnungsbehörden jedoch im Sinne einer internen Dienstanweisung. Daher können sie da auch nicht ohne weiteres von abweichen und müssten sich ggf. vom Verwaltungsgericht fragen lassen, wieso sie das getan haben und wo der rechtfertigende besonders atypische Fall begründet war.
 
Mag sein :D

Kam mir nur als Gedanke, weil dann ja (für NRW) kein öffentliches Interesse besteht. Dann würde das mit den 10 Jahren vllt sogar hinkommen.

Woher der Hund kommt ist egal, solange er ausm Tierheim ist.
Wir haben einen Hund aus nem hessischen Tierheim. Null Problem
 
Oh.. stimmt, das wäre evtl. Ein grund gewesen über den ich überhaupt nicht nachgedacht hatte.. für mich war Klar; Tierheim=Öffentliches Interesse da die Staatskasse entlastet ist. Egal aus welchem Tierheim!

Sie kommt aus Hessen, genauer aus TSV Limburg (übrigends ein Super Nettes TH, mit vielen Tollen ehrenamtler!)

@guglhupf hihi, ich wollte es nicht sagen.. hab aber das identische gedacht :applaus: aber tatsächlich sagte sie nichts davon!

@snowflake natürlich sind nicht alle Beamte gleich; ich gehe da mit der Art " wie man reinruft, so schallt es auch heraus!" dran, und meistens wenn man ganz nett und freundlich ist funktioniert es auch :dafuer:

@Dieter1 genau.. so sehe ich das auch... habe im vornherein bevor wir uns überhaupt nach nem Listi umgeschaut haben bereits Stunden lang Gesetzestexte gebüffelt, mit dem Ordnungsamt telefoniert usw. Weder habe ich ein Gesetzestext noch ein amtliches Urteil gefunden welches besagt das NRW keine Paragraph 3 Hunde mehr Genehmigt, und Hunde der Liste 2 nurnoch im Einzelfall.
Genau so, wie es im LHundG steht wurde es mir auch vom Beamtenkollegen bestätigt. Nichtmal's auf der Info-Seite der Stadt Düsseldorf steht davon was geschrieben!

Ich Danke dir für das Zitieren :)
 
Bin grade echt Sauer und Traurig zugleich... haben heute einen Brief bekommen vom Ordnungsamt.. und für diese Frechheit wollen die Allen ernstes noch 53€!?
 
Sorry vor lauter Wut hab ich die Bilder vergessen...

Die sagen nun einfach dadurch das in Hessen andere(lockere Auflagen) gelten wäre eine vorzeitige "Entlassung" nicht nötig da auf kurz oder lang Kyra sowieso ein zuhause in Hessen findet.. versteh ich das richtig!?


Was kann ich nun tun!? Muss ich das so hinnehmen? Wir kommen aus NRW, Erfüllen die Auflagen aus NRW.. der Hund ist für UNS Reserviert.. und hat sonst keinerlei Interessenten... wo ist da kein Öffentliches Interesse???




 
Rechtsmittel sollten ja möglich sein. Vielleicht liegt ein Formfehler gleich welcher Art vor. Ich würde jedoch einen Rechtsbeistand in Erwägung ziehen.
 
Wenn du den Hund wirklich haben willst- nimm dir einen guten Anwalt. Dein zuständiges Amt scheint ja absolut unwillig, ich schätze da machst du als Privatperson alleine nicht viel... Auch wenn ne Frechheit ist das es anscheinend ohne nicht geht würde ich da per Anwalt Widerspruch einlegen.
 
Ich sehe das wie wilmaa - ich würde auf jeden Fall mit einem Anwalt "wiederkommen".

Ob das nun so im Ermessenspielraum des Amtes oder des zuständigen Sachbearbeiters liegt oder nicht... ich finde nicht, dass man das einfach so schlucken darf.
Und wenn's nur ist, um denen so viel Ärger und zusätzliche Arbeit zu machen wie nur möglich!

Der hier im Forum immer gern genannte Hunde-Spezialanwalt ist Herr Weidemann in Mülheim - es gibt aber noch ein paar andere. Wennz ein Google "Hunderecht" oder "Hundegesetzgebung" und "Anwalt" eingibst, sollte schon was dabei sein.
 
Susanne Beaucamp oder Lars Weidemann - sofort zum Anwalt! Das ist das Einzige, was du jetzt noch tun kannst.
 
Ich bin echt so sauer und enttäuscht, das könnt ihr euch gar nicht vorstellen!

Und das obwohl unser OB angeblich Eine Hundefreundliche Stadt haben will... Wer's Glaubt!!:wand:

Werde wohl echt zum Hr. Weidemann gehe müssen.. aber einfach ablehnen,in der Vermutung der Hund könne wohl irgendwann mal in Hessen Vermittelt werden.. Da platzt mir die Krawatte:frust:

Zudem sollten wir laut Tierheim die kleine schon vor Wochen abholen, da sie total unruhig wird und "panisch".. so besteht die Gefahr das sie auf kurz oder lang unvermittelbar wird!

Ich könnte vor Wut heulen...
Wir sind schon so weit gegangen, dir letzen Schritte gehen wir nun auchnoch!
 
Ja, wende Dich am besten heute noch an Weidemann. Vielleicht wird das gar kein großer Akt, manchmal reicht auch ein Anruf oder eine Email mit Anwaltbriefkopf und sie knicken ein ;)
 
Ja, wende Dich am besten heute noch an Weidemann. Vielleicht wird das gar kein großer Akt, manchmal reicht auch ein Anruf oder eine Email mit Anwaltbriefkopf und sie knicken ein ;)

Ich finde es einfach nur Traurig das man mittlerweile für alles mit dem Anwalt dran muss. Da will man schon nach Recht und Ordnung handeln, alles offiziell,SECHSHUNDERT EURO Steuern Zahlen, und die schmeissen einem nur Steine in den Weg!

Die 5 Amstaffs die hier in der Umgebung gehalten werden, wo kommen die denn alle her!? Mal davon ab hat nicht ein einziger ne Steuermarke... aber das interessiert das Ordnungsamt anscheind herzlich wenig :rofl:

Bin ja mitterweile dauerhaft beim Anwalt, anderer verursacht schaden an meinem Fahrzeug, Sachlage ist klar.. und trotzdem . muss ich mit dem Anwalt dran..

Da will man aus Liebe zum Tier alles
Sachgemäß und ordentlich haben.. und muss trotzdem für recht Klagen..

Deutsche Bürokratie :wand:

Entschuldigt bitte, aber ich bin so Stocksauer:wut:
 
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