Listenhund OA Genehmigung

Papaap

Hallo, ich melde mich nun auch mal wieder hier.

Da es leider mit unserer Bella nicht geklappt hat,sind wir seit geraumer Zeit dran einen anderen Listi zu adoptieren.

Soweit so Gut, alle unsere Auflagen sind erfüllt. Vermieter ist einverstanden, Hund darf mit in de Betrieb, Sachkunde haben wir bereits seit 1. Jahr Vorliegen, sogar eine Wesenbegutachtung haben wir bereits für/mit dem Hund.

Leider wurde im Lokalen Tierheim nach dem alles erledigt war die zusage zurückgezogen, da wir in einer Wohnung wohnen und die keine Hunde dort hin vermitteln oder jemals Vermitteln werden!?!

Soweit so Gut, wie bereits oben erwähnt haben wir uns neu Verguckt und sind bereits seit 6 Monaten dran unsere Kyra endlich nach Düsseldorf (NRW) zu holen.

Im vornherein war alles bereits mit dem oamt abgesprochen, was wie warum und welche unterlagen wie brauchen.

Als Antwort kam der Standart zurück; Genehmigungen, Sachkunde beim Amts Vet. Führungszeugniss usw. Solange alles passt sieht der Ordnungsbeamte kein Grund wir so wir keinen Listi halten dürfen.

Nun wollte ich den Antrag für unsere Kyra einreichen, und bekam an Telefon promt eine Patzige und Böse antwort das Hunde nach Paragraph 3 LHundG
In NRW nicht mehr Genehmigt wird; und das seit MINDESTENS 10 Jahren!

Wir sollten es doch Lieber mit einem Liste 2 Hund probieren, da wird dann im Einzelfall entschieden, da hätten wir zumindest eine 20%für Chance auf eine Genehmigung!?

Auf den Hinweis das ihr Kollege bereits Telefonisch erklärte das dies absolut kein Problem darstellt einen Hund nach liste 1 zu halten und die genehmigung zu bekommen, und weder im Internet auf deren Homepage noch im LHundG für NRW/Düsseldorf was dazu geschrieben steht, und bekannte Erst vor Kurzem einen Bullterrier und einen Pittbull angemeldet kam nur Patzig zurück " Wer von uns muss hier die Ahnung haben!?" Und dann war das Gespräch auch sehr schnell vorbei..

Nun meine eigentliche Frage;

stimmt Das!?? Bekommt man für Paragraph 3 Hunde keine Haltegenehmigung mehr??
Wieso war das beim Kollegen kein Problem, Solange alle Auflagen Stimmen?

Habt ihr bereits ähnliche Erfahrungen gemacht in NRW, oder Düsseldorf??

Vielen Dank

SEBASTIAN

(Sorry für Tippfehler, ist schnell mit dem Handy in der Mittagspause getippt!)
 
  • 25. April 2024
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Hi Papaap ... hast du hier schon mal geguckt?
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Na da ist wohl jemand mit dem falschen Fuss aufgestanden. Die können eine Haltung nicht einfach verweigern, wenn alle Auflagen erfüllt sind.
Zur Not setz eben ein Schreiben vom Anwalt auf, wenn die weiterhin rumzicken. Dann geben die ganz schnell Ruhe. ich würde entspannt bleiben und die Unterlagen eben jetzt einreichen und auf Rückinfo warten. Wenn die ernsthaft ablehnen, geh wie gesagt zum Anwalt (RA Weidemann), aber ich bin mir sicher, dass ihr da einfach nur nen Volldeppen an der Leitung hattet.
 
Ekelhaft wie dick sich manche Popels Beamte machen, weil man dort um Erlaubnis fragen muß, um einen Hund seiner Wahl halten zu wollen..ich finde es auch nach so vielen Jahren immer noch unerträglich.
Sorry mußte raus...ich stimme Black Cloud zu...nimm dir einen Anwalt, und zeig denen mal wer die Ahnung hat und nicht nur haben sollte!
Starke Nerven wünsche ich dir..dem Hund zuliebe ;)
 
Hey Danke euch für die Schnelle Rückmeldung..

Das dachte ich mir auch das die Dame wohl sehr schlecht geschlafen hat.

Zudem ist man super nett und Freundlich (weil man ebend was möchte) und wird da so blöde angepflaumt.. . Wusste echt nicht was ich darauf noch antworten sollte :eek:

Was mich geärgert hat, der Kollege 1 sagt alles super garkein Problem.. wir erfüllen alle Auflagen, und dann heißt es plötzlich nein :gruebel: und das obwohl wir mehr unterlagen haben als nötig!

Danke euch erstmal für die Info das die nicht einfach ablehnen dürfen ohne wirklichen grund.
Aber was eigentlich der Grund für den Anruf war, das ich ne Info haben wollte wer die Haltegenehmigung beantragen muss, da ich Kyra zusammen mit meiner Verlobten halten möchte und laut Gesetz ist der jenige Halter wer das Tier regelmässig betreut, da stellte sich mir die Frage ob wir jeweils eine Stellen müssen oder eine "pro Familie "

Die Papiere sind alle da, und heute geht auch der Antrag raus. Hoffe echt das ich nur jemanden ans Telefon bekommen hab der irgendwie schlechte laune hatte..



Wir bleiben da aufjedenfall Hart, aus Liebe zu Kyra.. denn das Tierheim tut ihr garnicht gut:dagegen:
 
Weise Worte habe ich nicht zu bieten - aber ich freue mich so sehr, dass Ihr Euch so um Kyra bemueht!! Und druecke alle Daumen, Pfoten, etc., das ihr von knurrigen Buerokraten verschont bleibt!
 
Hallo Madeleine,

wir Freuen uns so sehr auf unsere Kleine, sie hat es einfach verdient geliebt zu werden und ein Warmes zuhause für IMMER zu haben.

Leider ist unsere Bürokratie sooo Doof und Unfair! da hält man sich an das Gesetz, und macht und Investiert zig. € und man hat trotzdem nur Ärger :( wir alle drücken genau so alles, das wir an einen Tollen Bearbeiter kommen.. der Frisch und Ausgeschlafen mit Spaß am Job unseren Antrag bearbeitet :verlegen:

Kennst du Kyra? :)

Was natürlich noch interessant wäre, ob ich einen Antrag für eine "Familie" beantragen muss, oder jeweils ich und meine Verlobte einen eigenen antrag, was übrigens nochmal HUNDERT € p.p kosten mit sich trägt, nur für die Bearbeitung! :arghh:
 
Nein, leider kenne ich Kyra nicht, aber ich hoffe, dass sie bald zu Euch kommen kann :)
 
Oh, habe das so gelesen als würdest du Kyra auch kennen :)

Das Hoffen wir alle... Leider können wir sie immer nur am Wochenende besuchen :heul:
 
Herzig - schoene Bilder, und erinnert sehr an unsere Madeleine (siehe mein Avatar).
 
Was natürlich noch interessant wäre, ob ich einen Antrag für eine "Familie" beantragen muss, oder jeweils ich und meine Verlobte einen eigenen antrag, was übrigens nochmal HUNDERT € p.p kosten mit sich trägt, nur für die Bearbeitung! :arghh:

Da ich ledig bin, kann ich das nicht beantworten. Ihr müsst aber in jedem Falle BEIDE die Auflagen erfüllen können und BEIDE den Wesenstest machen, weil der Test personenbezogen ist.
 
Wie BlackCloud schreibt müsst ihr beide die Bestimmungen zum Ausführen des Hundes erfüllen. Aber ihr müsst nicht beide die Haltergenehmigung beantragen. Ihr müsst euch nur einig sein wer im Zweifel bei Trennung z.B. den Hund behalten wollen würde, für denjenigen würde ich die Haltergenehmigung beantragen. ;)
 
Hat die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes irgendwas von dem besonderen privaten Interesse erzählt, was vorliegen muss, damit die Haltungserlaubnis erteilt wird (§ 4 Abs. 2 LHundG NRW)?
 
@Papaap

Ist eventuell bei dem Menschen beim O-Amt nicht angekommen, dass ihr einen Hund aus dem Tierschutz adoptieren wollt?

Wenn der Hund von privat stammen würde, wäre es nämlich so leidlich zutreffend, was er sagt - ich entnehme aber deinem Beitrag, dass der Hund noch im TH sitzt. Ist das so korrekt?

Im Fall eines Hundes aus dem Tierschutz besteht das gesteigerte öffentliche Interesse nach offizieller Auslegung darin, dass ein Hund aus dem TH vermittelt wird und so die öffentliche Hand entlastet wird. Bei Hunden aus Privatbesitz gilt das nicht, und sonstige Gründe von besonderem privaten Interesse werden in aller Regel nicht anerkannt.

Das gilt aber nur für Hunde nach § 3.

Hunde nach § 10 sind erlaubnispflichtig, aber es bedarf keines besonderen privaten Interesses, sprich: Wenn die Auflagen erfüllt sind, wird der Hund in der Regel genehmigt.

Was der Mensch da am Telefon erzählt hat, stimmt nach meiner Erfahrung so definitiv nicht.

Lass dich nicht ins Bockshorn jagen!

Das nächste Mal rufst du in der Zentrale an und lässt dich mit dem Menschen verbinden, mit dem du das erste Mal gesprochen hast. Und du lässt dir auch direkt seine Durchwahl geben, und wenn du was wissen willst, rufst du nur noch da an.

Ich würde die Unterlagen ganz normal einreichen. Ich glaube, dei Chancen, dass der Mensch, der dir da so "erschöpfend" Auskunft am Telefin gegeben hat, sie nicht bearbeitet, sind gar nicht so schlecht.
 
Da habt ihr beide natürlich recht. Wenn diese wichtige Info natürlich untergegangen ist, könnte das der Grund für die Reaktion vom OA gewesen sein.
 
falls Du Dich an den Namen der wohunterrichteten Dame erinnerst, so könntest Du den TSV, bei dem die neue Anwärterin einsitzt, bitten, diese zu kontaktieren, um die Aufnahme mal gleich vorzubereiten. Da man vom Ordnungsamt etwas will, muß man sich klein machen und jemand Drittes kann da ganz anders auftreten.
 
Hallo @BlackCloud, heute ist der Antrag rausgegangen... ich hoffe auf bestes.

Das wir beide die Bestimmungen erfüllen müssen ist mir absolut bewusst.. und das tun wir beide auch :) war nur nicht sicher ob wir beide den antrag stellen müssen

@Dieter1 nee, sie sagte einfach nur GIBT' nicht mehr.. mindestens seit 10jahren! Genehmigt NRW keine Paragraph 3 Hunde mehr:dagegen:

@lektoratte Hey, Genau.. Sie sitzt noch im TH bzw TSV, dies teilte ich der "Netten Mitarbeiterin auch Mindestens 2x mit..
Hatte sie wohl wenig gestört :wtf:

Und auch das es sich da um öffentliches interesse handelt. Privates Interesse nachzuweisen ist ja eigentlich unmöglich !



Meiner Meinung nach stimmt diese Auskunft auch nicht, alleine deswegen, da Bekannte erst vor 3 Monaten 2 listis angemeldet und bewilligt bekommen haben..

Veräppeln lass ich mich Sicherlich nicht! deswegen bin ich hier:applaus:

Heute habe ich bereits die Unterlagen eingereicht und hoffe auf das beste und das die nette Dame unseren Antrag nicht bearbeitet.

Telefonisch hatte ich ja in der Zentrale angerufen Und wurde zu ihr durchgestellt.. leider war ich so Perplex, das ich mir ihren Namen Nicht hab geben lassen ich Schussel..

Vielen Dank euch allen vorab für die Infos!
 
Meiner Meinung nach klassischer Fall von Ahnungslosigkeit gepaart mit der Überheblichkeit, ein Zivilist könne unmöglich besser informiert sein als ein Beamter. Nicht der erste Fall hier im Forum, und auch ich selbst habe diese Erfahrung schon machen müssen, wobei es bei mir lediglich darum ging, meinen Hund nach 10 Jahren vom Wesenstest befreien zu lassen. Steht so in der HVO, wusste hier auf dem Amt aber niemand. Ich musste die entsprechenden Passagen kopieren, vorlegen und dann haben die sich nochmal irgendwo versichert, daß das seine Richtigkeit hat.

Viele Beamte lassen sich einfach nur ungern korrigieren und auf Höflichkeit sind die dort schon mal gar nicht angewiesen.
 
Ich nehm das jetzt mal nicht persönlich, weil ich ja nicht Viele Beamte:gaensefueßchen: bin.
 
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