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und auch dabei interessieren mich die Vorstrafen nicht- wenn ich jemanden kennenlerne frage ich nach sowas gar nicht, weiß also auch nichts darüber. AUßER...derjenige erzählt mir freiwillig davon.
Wobei mir die, die offen damit umgehen, meist gar nicht unsympatisch sind. Denn das sind meist auch die, die eingesehen haben, dass sie einen Fehler gemacht haben und jetzt versuchen, anders zu leben.
Leider wird ihnen der offene Umgang mit Fehlern aus der Vergangenheit von der Gesellschaft oft ganz und gar nicht gedankt.
Wie man hier ja wieder gut sehen kann..
 
Wissen wir denn sicher, wer es absolut nicht verdient hat?

.



In dem Moment, wo er hier höflich etwas nachfragt, hat er es sicher nicht verdient.
Und über alles andere wissen wir doch viel zu wenig, als dass man darüber ein urteilen könnte.


Eben.
...
 
Naja, man kann den Leuten immer nur vor den Kopp gucken.
Allerdings finde ich auch, höfliche Anfragen verdienen höfliche Antworten.
Unhöfliche Auftritte dürfen auch ein ebensolches Echo ertragen.
Das ist für mich auch der qualitative Unterschied, also kein subjektives Gutdünken.
 

Nichts anderes war gemeint und so klug, wie ich Dich einschätze, weißt Du das auch.

...
 
Da geht man einmal früh schlafen und verpasst die ganze Action ^^ und das von jemanden, der nicht einmal seinen Nicknamen Dogo Canario richtig schreiben kann ...
 
@Cira Danke für die Blumen.

Für mich las sich das so, dass jemand der höflich anfragt automatisch kein fieses Echo verdient habe, da er automatisch kein schlechter Mensch sein könne. Sorry, da habe ich dann zu viel dazugedichtet.
 
ich will ja nicht reingrätschen, und es kann auch sein, dass ich mich komplett täusche, aber braucht man für einen Listenhund nicht ein Führungszeugnis Belegart 0? Da sind die Fristen doch wesentlich länger?
 
Vielleicht variiert das von Bundesland zu Bundesland.

In Hessen ist es "R"



Edit:

In NRW beträgt die Frist laut LHG ausdrücklich 5 Jahre (Haftstrafen werden allerdings nicht angerechnet), und zum Führungszeugnis steht da:


*Das ist, wenn ich es richtig verstehe, tatsächlich Belegart 0.
 

Ein guter Hinweis. Für den Hund, aber auch für den Halter. Wer seinen Hund wirklich liebt, wird nur schwer damit leben können, wenn er oder sie den Hund verliert. Dass das selbstverschuldet wäre, macht es nicht besser.

Dass der TE aber offenbar schon einige Jahre ohne Straffälligkeit lebt finde ich sehr positiv Weiter so und dann werden auch Wünsche wie ein eigener Hund in Erfüllung gehen.
 
@Cira Danke für die Blumen.

Für mich las sich das so, dass jemand der höflich anfragt automatisch kein fieses Echo verdient habe, da er automatisch kein schlechter Mensch sein könne. Sorry, da habe ich dann zu viel dazugedichtet.

Nochmal am Rande, Igor, denkst Du wirklich ich würde annehmen, dass jemand automatisch kein schlechter Mensch sein könne, weil er höflich Auftritt?
Das irritiert mich gerade einen bißchen...

...
 
Kennt ihr das wenn man - warum auch immer - über eine Sendung wie "Bauer sucht Frau" oder "Frauentausch" stolpert und einfach nur noch wegschalten will, weil man sich so sehr fremdschämt? Es sieht einen zwar niemand, man ist ganz alleine... aber diese Scham für das peinliche Verhalten anderer Leute ist einfach zu groß So gehts mir grade.

Na das nenn ich mal ein Erfolg,schneller als mein Hund Sitz macht......und lektoratte Schwanzvergleich??? Mein Hund hat eine Rute und die ist wirklich mächtig,es ist halt ein 70kg Rüde.
 

Ja, das ist wohl Belegart 0. Das dumme am Nuller ist, dass man es selber nicht zu sehen bekommt, ausser, man lässe es ans Amtsgericht senden, was wohl auch nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist und auch nur wenn...??? (ist auf jeden Fall kompliziert) Also wäre es für den TE relevant zu wissen, ob es ein Nuller sein soll und welche Fristen DA gelten. Ich habe meins mal eingesehen als es dann in der Personalakte lag - was man wohl auch nicht darf, bei uns wurde zumindest ein Riesen bohei drum gemacht (man muss das auch einreichen, wenn man im Schulkontext arbeitet); es ist dreiteilig (sofern ich mich richtig entsinne) und enthält einen Teil "gelöschte Einträge" sowie einen Teil, in dem auch Ordnungsanordnungen stehen wie der Widerruf einer Gewerbeerlaubins etc etc. Aber das ist über 20 Jahre her, ich kann mich auch täuschen.
 

Ich brauche da über nix hinweg zu kommen. Mehrfach wegen Gewalttaten verurteilte Verbrecher sind für mich maximal am Rande des für mich nachvollziehbaren zu betrachten, und dabei bleibt es auch. Sachliche Gründe gibt es dafür reichlich, aber ich diskutiere derlei schlicht nicht mehr in Foren - Punkt. Ob du das nun gut findest oder nicht, spielt da einfach keine Rolle. Wirst du denn noch darüber hinweg kommen? Für mich ist das Thema lange durch, da indiskutabel- schrieb ich auch.
 
nein, ich glaube sie meinte, dass das Bundesland entscheidet ob Belegart 0 oder Belegart N (ich kenne nur die beiden). Also grau oder grün.
 
Ehrlich gesagt, ich habe auch keinen blassen Schimmer.
Irgendwas darüber, dass wir uns nackig machen, welche Verdienste wir bisher im Tierschutz erlangt haben, glaube ich, wenn ich das so einigermaßen versuche nachzuvollziehen.

...
Nackig sollen wir uns machen? Bei diesen Wetterverhältnissen ganz sicher nicht! Ich habe eine empfindliche Blase.
 

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