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The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Ich hab mir das mal durchgelesen und keinen Paragraphen über den Wesenstest gefunden? Gilt dann der Wesenstest in RLP nicht!?

Da steht glaube ich, nur, dass die Behörde im Ausnahmefall eine Maulkorbbefreiung erteilen kann!? Was ist mit dem Wesenstest!?
 
  • 26. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 23 Personen
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Wolfgang, hast du da Ahnung davon? Oder jemand anderes?
 
Soweit ich weiß gibt es in RLP keinen Wesenstest!
Der Halter eines Listenhundes muss nur eine Sachkundeprüfung machen, der Hund bleibt aber in RLP unwiederlegbar gefährlich und muss ein Leben lang Maulkorb tragen und angeleint sein. Nur wenn es z.B. krankheitsbedingt begründet werden kann (zu langes Gaumensengel oder wie das heißt) kann der Hund komplett vom Maulkorb befreit werden. Manchmal werden den Haltern der sog. KH's auch Gentel Leader anstatt des Maulkorbs genehmigt....
Hoffe das stimmt jetzt auch alles so wie ich es erklärt habe...?
 
Hi, ich kann dir helfen.

Also in RLP gibt es tatsächlich keinen Wesenstest, nur den sog. Sachkundenachweis.
Der kostet ca. 250,- Euro und besteht aus einem theor. Teil und einem praktischen Teil. Beide Teile sind echt einfach zu bestehen - 0815 Kram und nicht zu vergleichen mit einem Wesenstest. Du kannst hier die Fragen nachlesen:


In RLP sind 3 Rassen gelistet: AmStaff, Staffbull und Pitbull
Alle anderen Rassen sind auflagenfrei (das heißt aber nicht, das du für den Bullterrier z. Bsp. keine Kampfi-Steuer zahlen musst, das ist ja Sache der Gemeinden und Städten).

Wenn du mit dem Hund den Sachkundenachweis machst, dann gehe zu einem gescheiten Tierarzt, der auch eine EMPFEHLUNG für den Gentle Leader ausstellt. Das macht nicht jeder Arzt. Ich kann dir Fr. Dr. Engelhardt, Fr. Dr. Wasmuth und Dr. Bradel empfehlen. Alle sehr nett.
Wenn der Hund den Test bestanden hat, dann kriegst du diese Empfehlung mit. Damit marschierst du zum Ordnungsamt und wenn dieser will (und nur dann), dann darfst du mit deinem Hund ohne Maulkorb aber mit Halti laufen. Das bekommst du schriftlich und musst du mit dir führen, wenn du mit dem Hund Gassi gehst.
Schreibt der Tierarzt dir keine Empfehlung, dann brauchst du beim Ordnungsamt gar nicht anfragen zwecks Befreiung.
Eine kpl. Befreiung ist so gut wie unmöglich, das machen die nur wenn der Hund quasi schon keine Zähne mehr im Maul hat.
Leinenbefreiung gibt es gar nicht.

Es ist eine Änderung in Planung was den Maulkorbzwang angeht, aber da gibt es noch nichts schriftliches. Da kannst du aber mal Sleepydog fragen, die weiß darüber mehr.

Um was geht es denn genau?
Hast du spez. Fragen?
 
Hi zusammen,

stimmt, es gibt keinen Wesenstest in RLP. Ein Antrag auf Führen mit Gentle Leader/Halti ist, wie Midivi sagte, möglich. Da hängt es vom jeweiligen OA ab, was die dafür verlangen. Ich musste "nur" zum Verhaltenstherapeuten und zeigen, dass ich Schnute den Gentle Leader korrekt anlegen kann. Mein Mann musste zwei Wochen später die Prüfung nach Ludwigshafener Modell ablegen (was deutlich teurer war), damit er Schnute mit GL führen durfte. Lag alles im Ermessen des Ordnungsamtes ...

Geplant ist in RLP ein Zusatz zum Gesetz über Gefährliche Hunde, wonach ein Hund mit Begleithundeprüfung, die nicht älter als 3 Jahre ist, maulfrei geführt werden darf. Das war für April dieses Jahres geplant, ist aber meines Wissens noch nicht durch den Landtag.

ABER: Es ist bereits möglich, mit bestandener Begleithundeprüfung maulfrei für den Listi zu erwirken, WENN das Ordnungsamt geneigt ist. Unseres (Mainz) war geneigt - mein Mann hat am Samstag mit Schnute ihre dritte BHP gemacht und beantragt jetzt auch maulfreies Führen. Ich darf schon seit September.

An der Leine muss ein Listenhund in RLP immer bleiben.
 
Hi,
wir sind ja auch aus RLP und haben uns sehr ausführlich mit dem OA auseinander gesetzt .
Heute Abend hab ich mir das LHG nochmal durchgelesen,weil ich auf die Sache mit der MK -befreiung gestoßen bin. MK-befreit sind wir ja, aber es steht doch niergends dass man ein GL od. Halti stattdessen tragen muss! Klar, wir haben auch die Empfehlung, MK weg zu lassen u. dafür den GL nutzen zu dürfen, aber das war ganz an Anfang. Mittlerweile gilt doch das neue LHG und nicht mehr die VO. Hab da nämlich folgendes gefunden...

"Befreiung vom Maulkorbzwang; VV zum LHundG
Das Ministerium des Innern und für Sport hat den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Befreiung vom Maulkorbzwang nach dem Landeshundegesetz vorgelegt. Ziel ist eine landesweit einheitliche Anwendung der Ausnahmeregelung vom Maulkorbzwang nach § 5 Abs. 5 LHundG, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. In der VV werden einzelne Tatbestände konkret beschrieben, bei deren Vorliegen davon auszugehen ist, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht vorliegt. Dadurch werden sowohl für die Hundehalter als auch für die örtlichen Ordnungsbehörden klare und transparente Regelungen geschaffen. Daneben sind auch tierschutzrechtliche Aspekte in ausreichender Form berücksichtigt, ohne dass dadurch das Ziel des Gesetzes, einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Beißattacken gefährlicher Hunde zu gewährleisten, beeinträchtigt wird."

So! ABER, es steht niergendwo was von MK-Ersatz!!! Hier bei uns läuft keiner mit "Ersatz" herum u. ich frag mich auch weshalb, steht es doch NICHT im LHG geschrieben. Wenn einem also der prüfende TA eine Empfehlung zur MK -befreiung ausstellt, sollte das dann nicht ausreichen?!?!?!?!?

Zu Prüfenden TA´s: Kann hier auch die Fr. Dr. Schall emfpehlen, die ist derzeit Stellvertreterin der Amtsvet. und eine echt liebe , spreche aus Erfahrung

LG Heike mit Ayla
 

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