Kommentar zu §11b Tierschutzgesetz

watson

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Kommentar zum "Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)"


von Thomas Henkenjohann

Vielfach wird das oben genannte Gutachten von Journalisten und auch von einigen unaufgeklärten Politikern falsch interpretiert. Aus diesem Anlaß möchten wir nachfolgend zum Gutachten selbst, zu den Fehlinterpretationen und anderen oft aufgegriffenen Vorurteilen Stellung nehmen.

Aussage: Durch das benannte Gutachten liegen uns nun völlig neue Erkenntnisse vor. Richtig ist: Dem Gutachten liegen wissenschaftliche Arbeiten aus den Jahren 1967, 1971, 1995 und 1996 zugrunde. Von neuen Erkenntnissen kann somit wohl kaum gesprochen werden. Die Gutachten von 1967 - Schenkel, 1971 - Fox beziehen sich auf die Verhaltensweisen u. a. des Aggressionsverhaltens von Wolf und Haushunden allgemein. Der amerikanische Biologe Loockwood (1995) hat zum Thema sog. "Kampfhunde" selbst noch keine einzige praktische Arbeit durchgeführt. Er verarbeitet und veröffentlicht lediglich Theorien, Statistiken und Meinungen. Einzig durch wissenschaftliche Arbeiten mit dem Thema "Kampfhunde" betraut und im Qualzuchtgutachten benannte Fachkraft, ist Frau Dr. Feddersen-Petersen. Diese spricht sich aber, allgemein bekannt, gegen eine rassespezifische Gefährlichkeit aus. So auch in einem Schreiben an die Ministerpräsidentin von Schleswig - Holstein. Zitat: "Ich habe nie verhaltensgestörte Zuchtlinien von Bull Terriern, Pitbull Terriern und American Staffordshire Terriern aufgedeckt. Die Dissertationen und Diplomarbeiten über sog. Kampfhundrassen erbrachten eben sehr unterschiedliche Ergebnisse, zeigten die große Variabilität in der sozialen Potenz auch dieser Rassen."

Aussage: Nach einem Gutachten des Bundeslandwirtschaftsministerium sollen die Zuchtlinien Bullterrier, American Staffordshire Terrier und American Pitbull Terrier ausgerottet werden. Diese Behauptung ist kynologisch völlig falsch und gibt keinesfalls die Empfehlung des besagten Gutachtens korrekt wieder. Es existiert schlicht und ergreifend weder eine Zuchtlinie Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Schäferhund, Dackel, Bernhardiner usw.. Zuchtlinien sind Bestandteil einer Hunderasse, ein Züchter kann sich seine eigene Zuchtlinie aufbauen oder er baut seine Zucht auf einer vorhandenen Zuchtlinie auf. Das Gutachten empfiehlt keineswegs die Ausrottung, sondern einen Wesenstest für Zuchttiere der benannten Rassen um zu verhindern, dass Tiere aus Zuchtlinien mit Neigung zu aggressivem Verhalten weiter zur Zucht verwendet werden.

Aussage: Experten des Bundeslandwirtschaftsministeriums haben festgestellt, dass die übersteigerte Aggressivität bei bestimmten Hunderassen genetisch bedingt ist. Das geht aus einem neuen, uns vorliegendem Gutachten hervor. Ganz klar steht im besagten Gutachten unter dem Begriff Genetik: Erbgang ist nicht geklärt, ............... Der weitere Teil des Satzes bezieht sich auf die Erforschung des Aggressionsverhaltens von Haushunden allgemein (nicht auf die benannten Rassen), im Vergleich zum Aggressionsverhalten des Wolfes. Obwohl die abschließende Empfehlung auch andere Rückschlüsse zuläßt, wurden bezüglich des Aggressionsverhaltens bis heute keine genetischen Untersuchungen durchgeführt. Insofern kann von einer gesicherten Feststellung überhaupt keine Rede sein.
 
  • 27. April 2024
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