S
Bei Eigentumswohnungen ist das ja oft so blöde, aber wenn man einfach zur Miete wohnt? Nach Silvesters Tod wollte ich ja wieder einen Staff aufnehmen und hab mir vorher schon mal die Vermietererlaubnis schriftlich eingeholt. Da stand dann drin, dass ich mich an das LHG halten muss und der Hund im Hausflur natürlich angeleint sein muss. Hätte auch keine Lust gehabt die Nachbarn um Erlaubnis zu fragen.
Damals waren wir noch keine Eigentümer, sonst hätten wir das Problem nicht gehabtBei Eigentumswohnungen ist das ja oft so blöde, aber wenn man einfach zur Miete wohnt?
Ja hier ist das leider so, dass alle Zustimmen müssen und wenn einer nein sagt, hat man Pech gehabt. Also bei ihm denke ich eher nicht das er nein sagt, da sein Schwager auch hier im Haus, ja auch einen Hund hat. Mein direkter Nachbar macht mir da eher Angst, denn der wollte erst gar nicht unterschreiben, wie ich raus hörte mag er wohl keine Hunde da er sich über die anderen Hunde im Haus beschwert hat und die damals auch bei der Wohnungsgenossenschaft angesch..... hat, weil die ihre Hunde einfach so geholt hatten.
Aber es ist doch noch gar nicht klar, was genau in dem Hund steckt. Man muss nicht immer nur kuschen, nur weil einer doof spielt.
Mir persönlich geht sowieso gegen den Strich, dass in jedem Mix ein "Kampfhund" gesehen wird und dann gleich nach Rassegutachten geschrien wird.
Damals waren wir noch keine Eigentümer, sonst hätten wir das Problem nicht gehabt
Ound natürlich macht man sich schon sorgen um seine Kinder, da die Beißkraft ja doch bisschen anders ist und auch das Wesen.
nicht schon wieder die Diskussion...ich habe ne EG und nein ich hab das Problem eben nicht...Doch, leider. Bei einer Eigentumswohnung kannst du genau das Problem auch haben.
Die Beißkraft der Kampfhunde by Dr. Fleig 2.Vorsitzender der Gesellschaft für Haustierforschung
Aktuelle Berichte
Die Beißkraft der Kampfhunde
Im thüringischen Innenministerium entstand im Rahmen der Verbreitung der "Thüringer Gefahrhunde VO". eine Diskussion, ob eine Rasseliste nicht deshalb notwendig wäre, weil eigens von Kampfhunde doch zusätzliche Gefahren ausgingen. Die Frage lautete, ob es die Möglichkeit gäbe; "eine Rasseliste nach den Kriterien Beißkraft, Gebissstärke und Art des Zubeißen zusammenzustellen". Es wurde vermutet, es sei wissenschaftlich belegt, dass so genannte Kampfhunde in bestimmter Art und Weise zu beißen und sich dieser Biss schlimmer auswirke als zum Beispiel der Biss eines Schäferhundes.
Da ich als 2.Vorsitzender der "Gesellschaft für Haustierforschung" gebeten wurde, zu diesem Thema Stellung zu nehmen, habe ich Antworten zu dieser Frage zusammengestellt, die vielleicht über das akute Interesse des thüringischen Innenministerium hinausgehen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Abklärung gerade dieser Frage mit dazu beigetragen hatte, dass letztendlich wir in Thüringen als einzigem Bundesland erreicht haben, dass auf eine wissenschaftlich falsche und die Hundebesitzer diskriminierende Rasseliste verzichtet wurde.
Nachstehend der Inhalt meiner Stellungnahme:
1. Beißkraft
Es ist fachlich bisher nicht möglich, eine exakte Messung vorzunehmen. Es gibt keinerlei wissenschaftliche Unterlagen, die die gestellte Frage beantworten. Die "Tonnenbeißkraft" ist in den Gehirnen der Journalisten entstanden, die Wissenschaftler haben bisher keine Methode gefunden, in Testverfahren ein System zu entwickeln, dass die Hunde veranlasst, mit voller Kraft gleichmäßig zuzubeißen. Dementsprechend gibt es auch keine fachlich fundierten Untersuchungen.
2. Gebissstärke
unter Fachleuten ist es unbestritten, dass eine Reihe von Terrierrassen über eine ganz besonders ausgeprägt Gebissstärke verfügt - es handelt sich dabei in aller erster Linie um die Hunderassen, die zur Jagd unter der Erde auf Fuchs und Dachs eingesetzt sind. Wenn sie einen Scotch Terrier in seiner Gebissstärke mit irgendeiner Rasse der so genannten "Kampfhunde" vergleichen, dann ist mit Sicherheit der Scotch Terrier bei weitem überlegen. Die Gebissstärke ist besonders bei den so genannten Molosserrassen relativ schwach entwickelt - man kann davon ausgehen, dass in Relation zur Größe sich die Gebissstärke keinesfalls parallel vergrößert. Relativ kräftige Gebisse finden wir auch bei den Jagdhunderassen.
Hinsichtlich der zur Diskussion stehenden Hunderassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bull Terrier kann bestätigt werden, dass ihre Gebissstärke absolut normal ist, keine Auffälligkeiten vorliegen.
3. Art des Zubeißens
Es ist bekannt, dass eine Reihe von Hunden bei Angriff oder Verteidigung einmal kräftig zubeißt, dann festhält, andere Hunderassen wiederholen den Angriff mehrfach, sodass es zu mehreren Bissverletzungen kommt. Besonders die mehrfachen Beißattacken führen bei Menschen zu schweren Verletzungen - grade der Deutsche Schäferhund gehört zu dieser Art von angreifenden Hunden. Bei den so genannten "Kampfhunderassen" kommt es in der Regel dazu, dass der Hund nur einmal fest zupackt. Je nach der Stelle, an der gebissen wird, sind die Verletzungen bei einmaligem Zupacken schwerer oder leichter als bei mehrfachen Bissen. Eine erhöhte Gefährlichkeit lässt sich hierzu jedenfalls nicht wissenschaftlich nachweisen.
Dr. Fleig 2.Vorsitzender
der Gesellschaft für Haustierforschung
Du nicht, aber das ist eben nicht die Regel.nicht schon wieder die Diskussion...ich habe ne EG und nein ich hab das Problem eben nicht...
Mag sein, aber das ist weder die Regel noch unterscheidet es sich da von Hauseigentum (außer du hast ein freistehendes EF)...wir haben uns aus genau dem Grund dafür entschieden eine EG zu kaufen, damit wir eben unsere Hunde halten konnten.Du nicht, aber das ist eben nicht die Regel.
Meiner juristischen Erfahrung nach, gibt es in Eigentümergemeinschaften häufig Streit um Tierhaltung. Leider
Nunja, wenn er derjenige ist, der nachher sagt, so einen Kampfhund will ich nicht im Haus, hat sie beim Vermieter auf jeden Fall komplett verk.ackt.
Ich finde es super riskant, ohne alle Unterschriften. Und dann auch noch einen, der von der Optik her dem Vermieter nicht passt.