RichtigIch geh davon aus sie meint Eigentumswohnung damit.
Alles andere macht wenig Sinn.
Das mag sein bei neuzuerwerbenden Eigentumswohnungen, aber nicht wenn du einmal als Eigentümer diese Wohnung hast und etwas anderes galt als du eingezogen bist...und nur darum geht es...Ich wußte nicht, dass das schon mal diskutiert wurde und leider kommt es wirklich sehr viel häufiger vor, dass Eigentümerversammlungen unmögliche Entscheidungen in dieser Hinsicht treffen, als es unter Umständen bei einem Nachbarschaftsstreit mal vorkommen könnte.
Den Fall kenne ich gar nicht. andere leider schon.
Eine gute Bekannte konnte den Pflegehund z.B nicht übernehmen, weil bei allen Eigentumswohnungen, die für sie hier in Frage kamen, nur ein Hund und der auch noch mit höchstens 40cm Schulterhöhe toleriert wurde.
Freut mich aber, dass es bei euch anders ist.
Ja so ist es auch richtig..keine Ahnung wie ich auf EG komme...Ich kenn es vom Immobilien Markt allerdings nur als ETW..
Das mag sein bei neuzuerwerbenden Eigentumswohnungen, aber nicht wenn du einmal als Eigentümer diese Wohnung hast und etwas anderes galt als du eingezogen bist...und nur darum geht es...
Da du sie erst 3 Wochen hast und die Bilder daher vermutlich nicht allzu alt sind, sage ich mal, sie sieht auch jetzt gar nicht so aus.Naja am Anfang sah sie ja auch gar nicht so aus
Das hat nichts mit dem Tier zu tun...alte Rechte/Vereinbarungen gelten immer genau so lange bis sie einstimmig oder auch allstimmig geändert werden...da sie aber dazu auch die Stimme von mir und die meines Mannes bräuchten (die sie naturgemäß in solchen Fällen nicht bekämen) kann gar nix geändert werdenDa hast du natürlich Recht, alte Rechte, also solange ein Tier lebt, kein keiner an das Recht ran.
Nein dazu braucht es alle StimmenDas heißt, ein neuer Miteigentümer könnte diesen Beschluss gar nicht kippen? Das wusste ich nicht. Das ist gut.
Genau, weil es eben nicht einstimmig beschlossen wurdeIch kenne einige Urteile, da ist ein Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss zustandegekommen. Der kann natürlich angefochten werden.
Das stimmt so nichtGrundsätzlich ist im Falle der Tierhaltung keine Einstimmigkeit bzw. Allstimmigkeit notwendig.
Schön, dass es bei Euch anders ist.
Das widerum stimmt...kommt aber auch dem Mieter einer Wohnung zu Gute...es ging ja darum das man als Eigentümer genauso wenig Rechte/Chancen hat wie ein Mieter und das ist Humbug...Nur das generelle Tierhaltungsverbot ist unzulässig.
Die Stromung könnte auch von der OEB stammen - die OEB einer guten Bekannten war gestromt - nur seh ich hier zwar durchaus evtl. einen Boxer, aber ganz bestimmt keine OEB. Und nein, auch keinen Staff.
Soviel wie ich weiß sind doch Staffs mit eingekreuzt, oder erzähl ich da gerade Mist? Die OEB meiner Freundin Jetty ist auch gestromt...
ihre 2. OEB sieht hingegen eher aus wie eine Bulldogge..
Harry links und Kees rechts
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