Also habe heute mit dem Ordnungsamt in Essen telefoniert, und mich mal erkundigt was es jetzt eigentlich mit dem § 2 auf sich hat. Ist halt das was schon jemand hier geäußert hat mit dem Listen Hund 1 der vor 2000 geboren wurde das man dann eine Ermäßigung bekommt, allerdings ist es aber quatsch das ich mir keinen Anlage Hund 1 aus dem Internet oder sonst woher holen darf, außer halt wenn ich die Grundbedingungen um so einen Hund halten zu dürfen nicht erfülle aber das ist ja denke ich mal klar und die Steuern sind leider nicht senkbar. Jetzt muss man abwegen ob es machbar ist, sich so einen Hund zu halten oder nicht, da werde ich mir nochmal genau Gedanken darüber machen müssen. Aber das stimmt es lohnt sich.
das ist mit Sicherheit eine falsche Auskunft, oder du hast es falsch verstanden.
Richtig ist es, wenn es auf die Hunderassen in Anlage 2 bezogen wird