Kennt sich jemand mit § 2 der Hundesteuersatzung aus?

Dennis1988

Hallo,

und zwar gehts es darum, dass ich mir gerne einen Amstaff holen würde (kenne mich auch gut mit der Rasse aus da wir früher nur solche Kampfschmuser hatten), allerdings schrecken mich die hohen Hundesteuer Kosten ab, da dies ja schon ne große Menge Geld ist und nicht jeder hat das so locker sitzen. In Essen ist diese Steuer auch extrem hoch. Allerdings habe ich auf der Seite im Netz vom Ordnungsamt in Essen gelesen, das man die Kosten umgehen kann mit Hilfe dieses § 2 nach der Hundesteuersatzung, allerdings blicke ich da leider so garnicht durch. Hat jemand von euch Erfahrungen damit? Bin über jede Antwort und jeden ernst gemeinten Ratschlag dankbar!

:)
 
  • 29. März 2024
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Hi Dennis1988 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du hast eine zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer, wenn du einen Hund aus dem TH Essen übernimmst. Listenhunde kannst du nur von dort legal nehmen.

Alle anderen Ausnahmegenehmigungen treffen auf dich nicht zu, soweit ich das nach deinem Text beurteilen kann.
 
Wenn du einen Hund aus dem Essener Tierheim aufnimmst, der vor dem 01.10.2000 geboren wurde, dann zahlst du den ermäßigten Steuersatz, ganz "umgehen" kannst du eine erhöhte Steuer für Listenhunde alllerdings nicht, so verstehe ich das. ;)

 
was steht den in diesem §2? Er ist ja lediglich für Essen gültig, da jede Verwaltungsgemeinde ihre eigen Hundesteuersatzung hat.
Ich lese aber, daß der Steuersatz für einen "gefährlichen Hund" aus dem Essener Tierheim, der vor dem 1.10.2000 geboren ist (10-jährige und älter), den doppelten Satz der normalen Hundesteuer kostet (somit €282,24 jährlich).
 
Ja ich komme aus NRW... hm also werde ich mir dann wohl einen Staff aus dem Tierheim holen müssen, was eigentlich nichts schlimmes ist. Man weiß nur in manchen Fällen die vorgeschichte nicht und die ist mir wichtig da ich einen 1 1/2 Jahre alten Sohn habe. Wir wissen ja alle wie Kinder nunmal sind. Also ich habe das so aufgefasst das man also für die oldies unter den staffs den doppelten Satz zahlen muss, aber für alle jüngeren den vollen "Satz" an Hundesteuer bezahlen muss, und das ist in diesem Fall sehr übertrieben von unsererer Stadt -.-*
Danke für die vielen Antworten :)
 
... Also ich habe das so aufgefasst das man also für die oldies unter den staffs den doppelten Satz zahlen muss, aber für alle jüngeren den vollen "Satz" an Hundesteuer bezahlen muss, und das ist in diesem Fall sehr übertrieben von unsererer Stadt -.-*
Danke für die vielen Antworten :)

ja, das sehe ich auch erstmal so. Der Höchstsatz ist wirklich völlig übertrieben - und zwar so, daß sich doch kaum ein Mensch in Essen solch einen Hund aus dem TH nehmen würde.
Dennoch würde ich mich genau erkundigen, entweder bei den angegebenen Kontaktleuten von der Stadt oder beim TH, denn das kann auch anders sein. In Düsseldorf ist es so, daß ein Listenhund nur so lange ein "gefährlicher Hund" ist, wie er den Wesenstest nicht bestanden hat. Nach dem bestandenen Wesenstest zahlt der Hund in D den ganz normalen Hundesteuersatz von 96€. Aus der Hundesteuersatzung Düsseldorf geht das auch nicht direkt hervor, sondern dort wird der "Anlagehund" genannt, der €600 kostet.

Man weiß nur in manchen Fällen die vorgeschichte nicht und die ist mir wichtig da ich einen 1 1/2 Jahre alten Sohn habe.

es gibt im TH alle Arten von Hunden, die aus den verschiedensten Gründen dort sitzen, auch solche, deren Vorgeschichte völlig offen liegt und solche, die bereits in allen Situationen beobachtet werden konnten (ob sie sanftmütig oder aufgeregt sind usw.).
 
Ich lese aber, daß der Steuersatz für einen "gefährlichen Hund" aus dem Essener Tierheim, der vor dem 1.10.2000 geboren ist (10-jährige und älter), den doppelten Satz der normalen Hundesteuer kostet (somit €282,24 jährlich).

:verwirrt: Ein "normaler" Ersthund kostet lt. Satzung 156,00€, ein mind. 10 Jahre alter Listi aus dem TH Essen 288€, das ist nicht ganz der doppelte Satz. Der volle Satz für gefährliche Hunde bzw. Listis jünger als 10 bzw. aus anderen TS-Einrichtungen beträgt 852,00€. So lese ich das.

J hm also werde ich mir dann wohl einen Staff aus dem Tierheim holen müssen, was eigentlich nichts schlimmes ist.

Musst du doch so oder so, nicht nur wegen der Höhe der Steuer. ;)

Also ich habe das so aufgefasst das man also für die oldies unter den staffs den doppelten Satz zahlen muss, aber für alle jüngeren den vollen "Satz" an Hundesteuer bezahlen muss, und das ist in diesem Fall sehr übertrieben von unsererer Stadt

Die Stadt gibt einen ordentlichen finanziellen Anreiz, einen älteren Listenhund aus dem städtischen TS aufzunehmen - und das ist ja nicht unbedingt verkehrt. ;)

Um ganz sicher zu sein, frag doch einfach mal direkt an.
 
:verwirrt: Ein "normaler" Ersthund kostet lt. Satzung 156,00€, ein mind. 10 Jahre alter Listi aus dem TH Essen 288€, das ist nicht ganz der doppelte Satz. Der volle Satz für gefährliche Hunde bzw. Listis jünger als 10 bzw. aus anderen TS-Einrichtungen beträgt 852,00€. So lese ich das.

zwar ist das für den Fragesteller nicht wichtig, doch wo steht das so? Ich lese

Höhe der Hundesteuer in Essen
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird,
141,12 Euro, im Jahr ......

Wird ein Hunde im Sinne des §3 aus dem Tierheim Essen ... in einem Haushalt aufgenommen, so beträgt die steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung (§5 Absatz 1 Ziffer 7) 282,24 Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn der Hund vor dem 1.10.2000 geboren ...
Quelle:

oder ist das schon überholt?
 
Persilia, guck mal unter meinem Link, die Satzung ist von 07/2010 und deine Quelle bestimmt noch nicht aktualisiert. :hallo:
 
Hm okay... was wäre denn eigentlich wenn man sich einen Hund von privat holt (ich weiß das dies verboten ist, und eigentlich habe ich es auch nicht vor, aber einfach mal weil es mich interessieren würde). Kann dann das Ordnungsamt den Hund einfach einziehen? Ist das dann rechtens? Und was passiert dann mit dem Hund? Wird er dann ins Städtische Tierheim gebracht, wo man ihn dann eventuell eh wieder rausholen könnte? Denn ich möchte ja auch nicht das wegen mir ein Hund ins Tierheim kommt!
 
Ja das OA kann deinen Hund einziehen und wird es sicher auch tun, wenn du nicht nachweisen kannst, das er aus einem TH kommt (auch wenn du ihn als BOxer oder sonstwas Mix angibst)
Dann kommt er in ein TH, richtig, raus bekommst du ihn dort nicht mehr, weil du mit dem Umgehen der Vorschriften deine Zuverlässigkeit als Listihalter eingebüßt hast, soweit ich weiß bekommst du dann auch keinen anderen Listi aus einem TH (wegen der eben angeführten Gründe)

Lies dir bitte mal die Themen unter Verordnung und Rechtliches hier im Forum (NRW betreffend) durch, auf solch schlauen Ideen kamen schon ein paar vor dir, die mmussten dannhier ein Thema aufmachen mit dem Titel "Hilfe OA hat mit meinen Hund wegenommen" o.ä.
 
Hm okay... was wäre denn eigentlich wenn man sich einen Hund von privat holt (ich weiß das dies verboten ist, und eigentlich habe ich es auch nicht vor, aber einfach mal weil es mich interessieren würde). Kann dann das Ordnungsamt den Hund einfach einziehen? Ist das dann rechtens? Und was passiert dann mit dem Hund? Wird er dann ins Städtische Tierheim gebracht, wo man ihn dann eventuell eh wieder rausholen könnte? Denn ich möchte ja auch nicht das wegen mir ein Hund ins Tierheim kommt!

Ja. Sie werden ihn einziehen und ja das ist rechtens. Und der Hund muss dann im Tierheim versauern und darauf hoffen, dass jemand anders ihn aufnimmt. Und dir kann es passieren, dass du ein Halteverbot für Listenhunde bekommst und niewieder ein Listi legal bei dir aufnehmen kannst.
 
Man sollte vielleicht auch erwähnen, das viele dieser Staffs gerade deshalb im Tierheim sitzen, weil die Besitzer so schlau sein wollten und ihn illegal angeschafft und gehalten haben.

In den Tierheimen gibt es ganz tolle, kinderliebe Listenhunde.

Du kannst in NRW NUR!!!! einen Listenhund aus einem Tierheim aufnehmen.
Kann man sich das finanziell nicht leisten, dann sollte man davon absehen.
 
Kann man sich das finanziell nicht leisten, dann sollte man davon absehen.


Also entnehme ich deiner Aussage das die "normalverdiener" in Essen also keinen Listenhund haben sollten? Sry aber diese Aussage finde ich etwas unglücklich!

Und zu den anderen Antworten, da ich genausowas vermeiden will, frage ich vorher denn sowas muss ja nicht sein. Aber dann werde ich mich im Tierheim umschauen, und das es da auch kinderliebe Hunde glaub ich auch.
 
Kann man sich das finanziell nicht leisten, dann sollte man davon absehen.


Also entnehme ich deiner Aussage das die "normalverdiener" in Essen also keinen Listenhund haben sollten? Sry aber diese Aussage finde ich etwas unglücklich!

Die Höhe der Steuern soll verhindern, dass überhaupt noch jemand "solche Hunde" anschafft- genau dazu wurde sie von den Städten und Komunen eingerichtet. Das ist nicht unglücklich ausgedrückt, dass bezweckt man tatsächlich damit. Die Hundesteuer soll ja generell den Zweck erfüllen, die Anzahl der gehaltenen Hunde relativ gering zu halten. Deshalb sind gerade in Großstädten die Sätze sehr viel höher als in ländlichen Gebieten, wo Hunde weniger als Störfaktor betrachtet werden.
 
Kann man sich das finanziell nicht leisten, dann sollte man davon absehen.


Also entnehme ich deiner Aussage das die "normalverdiener" in Essen also keinen Listenhund haben sollten?

Vielleicht solltest du es interpretieren, dass man als normalverdiener, der nicht auf vieles verzichten kann keinen Listenhund sich halten sollte.
Also nicht das ich das gut finde, aber es ist leider so.
Nicht nur, dass ein Hund allgemein teurer ist. Man bedenkt Futter, Tierarzt und so weiter. Listenhunde sind noch teurer. Nicht nur bei den Steuern. Die meisten Versicherungen wollen mehr Geld für einen Lsiti. Außerdem braucht man bis zum Wesenstest immer einen Maulkorb und der sollte, weil er so oft gebraucht wird, gut sitzen, daher sollte man da auch einen nach Maß gemachten nehmen. Also auch teurer.
Sachkunde kostet Geld. Wesenstest und so weiter. Muss alles bezahlt werden.

Und das sind nur die finanziellen Verzichte. Da hat man noch nicht alles mit gezählt wo man mit "so einem" Hund nicht mehr willkommen ist.

Aber wert sind es die Hunde alle Mal.

Viel Glück bei der Suche nach einer geeigneten Nase!
 
Also habe heute mit dem Ordnungsamt in Essen telefoniert, und mich mal erkundigt was es jetzt eigentlich mit dem § 2 auf sich hat. Ist halt das was schon jemand hier geäußert hat mit dem Listen Hund 1 der vor 2000 geboren wurde das man dann eine Ermäßigung bekommt, allerdings ist es aber quatsch das ich mir keinen Anlage Hund 1 aus dem Internet oder sonst woher holen darf, außer halt wenn ich die Grundbedingungen um so einen Hund halten zu dürfen nicht erfülle aber das ist ja denke ich mal klar und die Steuern sind leider nicht senkbar. Jetzt muss man abwegen ob es machbar ist, sich so einen Hund zu halten oder nicht, da werde ich mir nochmal genau Gedanken darüber machen müssen. Aber das stimmt es lohnt sich.
 
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