keine generelle leinenpflicht für alle hunde

Charly

15 Jahre Mitglied
liebe hundefreunde,

der kampf um die abschaffung der rasselisten hat oberste priorität.

fakt:
wir sollten gleichzeitig nicht außer acht lassen, daß mit der negativ-berichterstattung in den medien und dem umstand, daß sich viele gemeinden im recht glauben, schleichend eine flächendeckende beschränkung unserer bewegungsfreiheit in kraft gesetzt wird:

die anleinpflicht für alle hunde.

die leinenpflicht in wohngebieten oder stadtgebieten, wo 90% aller hunde
wohnen, bedeutet lebenslange leinenpflicht!

forderung:
jeder hundebesitzer gleich welcher rasse oder mischlingsrasse sein hund angehört, sollte die möglichkeit haben, seinen vierbeiner ohne leine zu führen. auch wenn diese grauenvollen rasselisten und restriktionen fallen, laufen wir in der bundesrebuplik zu 80% mit hund an der leine rum. das kann es nicht sein!

kampf:
uns scheint es wichtig, den verordnungen und erlassen nicht tatenlos zuzusehen. hier möchten wir insbesondere auch noch mal an
die halter von nicht-listis appellieren, sich intensiv an einer konstruktiven diskussion zu beteiligen.


gesetzliche grundlagen:
viele gemeinden und städte erlassen anleinpflicht gebietsdeckend ohne wie es das gesetz fordert, ausreichend freilaufgebiete zur verfügung zu stellen.
ausreichend heißt bezogen auf die population der hunde und die verteilung über die stadtgebiete. ein frei- oder auslaufgebiet muß in einer zumutbaren zeit erreichbar sein. die gemeinde kann die unterscheidung nur für große hunde treffen und ist dann gesetzlich im recht. das wiederum verletzt das gleichheitsprinzip. und es ist wieder eine unterstellung, alle hunde einer gruppe, hier zugehörig zu groß, seien potentiell gefährlicher als andere.

widerstand
1. eine möglichkeit, dagegen anzugehen, ist natürlich ziviler ungehorsam.
bußgeldbescheide wegen nicht-anleinen muß man mit entsprechenden widerspruch versehen.
2. der andere weg ist die abschaffung auf dem klageweg. das ist schon einmal positiv in bayern (gemeinde aicha vorm wald) beschieden worden, wo ein ort im gesamtgebiet anleinpflicht erlassen hat. das wurde gekippt, weil nicht ausreichend freilaufflächen zur verfügung standen.
3. vielleicht wäre ja der nachweis einer sinnvollen legitimation (bh?. hundeschule?) für das gute miteinander von hund und
besitzer ein möglichkeit zur befreiung von diesen regelungen..?

wir sitzen alle im selben boot:
uns liegt besonders am herzen, das es für ALLE Hunde gilt und gelten soll!
in den statements der listenhunde-besitzer ist leider immer wieder zu lesen:
'schäferhunde beißen auch'. ich denke, daß dieses argument sehr kontraproduktiv ist. ich kann mir nicht vorstellen, daß wir nun glücklicher sind, wenn der dsh auch noch mit maulkorb rumläuft.
die argumentation muß unbedingt darauf hin laufen, daß keiner hunderasse oder hundegruppenzugehörigkeit, hier große hunde, pauschal und in toto, eine gefährlichkeit
unterstellt werden kann!!!

politische lösung:
-rasselisten weg
-anleinpflicht nur in kategorischen gebieten (spielplatz, fußgängerzone etc.)
-keine generelle leinenpflicht in parks /teilgebiete der parks offen für hunde

anbei: bitte lest zu dem thema auch den vorschlag von thorsten seelbach in
den kampfhunde-news. (www.geocities.com./hundenews/pages/top1.html) v. 14.7.01
und politisch: die rassenlisten müssen ersetzt werden durch zwei wörter: gefährlicher hund.

dann könnten wir wohl alle damit leben.

wir hoffen sehr, daß unser vorschlag zur diskussion reizt und hoffen auf ein
feadback von euch und allen mitstreitern.


in diesem sinne

andrea pintsch mit katty+laika, nicht-listis, aus münchen
renate krischer mit charly+endo, liste3NRW, aus neuss
 
  • 29. April 2024
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Hi Charly ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Renate :verlegen:)

Das hattest Du gestern schon (ein Stückchen weiter unten, hier im Forum) bereits gepostet :verlegen:)

Liebe Grüße

Sabine





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Hi Sabine,

ich weiß. Ist kein Versehen. Andrea und ich möchten den Beitrag nur mit einem anderen Titel versehen.

Den anderen habe ich schon angemeldet zum Löschen.

Du weißt doch, dass ich nicht unbedingt vergesslich bin ;))

Bis bald mal - hoffentlich wieder persönlich.

Übrigens, by the way, lass mir doch mal Infos zu diesem ominösen Hundeplatz zukommen, von dem ihr letztens erzählt habt. Wo liegt der genau, Straße oder so, dann kann ich mal versuchen, was rauszubekommen.

Grüße

Renate
 
??? Ominöser Hundeplatz, von dem wir erzählt haben?

Das muß wohl daran liegen, daß ich bedingt vergeßlich bin <g> Mail mich mal an, bitte :verlegen:)

Gruß, Sab. :verlegen:)





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
die allermeisten gemeinden wissen gar nicht, daß die freilaufgebiete ausweisen müssen wenn sie leinenpflicht aussprechen. auch in unserem dorf ist eigentlich leinenpflicht, ich lasse meine hunde allerdings trotzdem laufen. sollte mich jemand auf die leinenpflicht ansprechen, bekommt er von mir die antwort, daß sie mir dann erst mal die ausgewiesenen gebiete zeigen sollen, in dem ich meine hunde laufen lassen kann. bis jetzt hat aber noch kein mensch jemals was gesagt.

so viel ich weiß ist doch sie ein leinenzwang ohne ausgewiese gebiete nichtig, also nicht gültig und muß demnach auch nicht befolgt werden, oder?

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Original erstellt von Solveig:
[so viel ich weiß ist doch sie ein leinenzwang ohne ausgewiese gebiete nichtig, also nicht gültig und muß demnach auch nicht befolgt werden, oder?

Wo steht das? Nein, in NRW ist der Leinenzwang erst mal nicht nichtig, wenn keine Auslaufgebiete ausgewiesen werden. Ich kann weder in der LHV, noch in den Verwaltungsvorschriften dazu etwas finden. Und geklagt hat bislang doch wohl noch niemand dagegen?

Lebst Du auf einen Dorf oder eben mehr ländlich, so werden die Kartoffeln sicher nicht so heiß gegessen wie gekocht, aber was machen die Menschen in der Stadt? Der tierliebste und fürsorglichste Hundehalter kann nicht morgens und abends nur deshalb 15 km oder mehr aufs Land fahren, um seinen Hund mal ohne Leine lassen zu können, zumindest kann ich das nicht nachvollziehen, wenn er in einer Stadt mit aufgelockerter Bebauung wohnt und im direkten Umkreis ausreichend große Flächen wären, die für freilaufende Hunde durchaus geeignet wären, auch ohne andere Menschen zu stören.

Aber vielleicht gibt es ja noch andere Ideen, wie man so ein Problem lösen könnte?

Fragende Grüße

Renate
 
liebe freunde,
in bayern gibt es diese vorschrift, daß "in ausreichendem maße geeignete öffentliche flächen vom leinenzwang auszunehmen sind". ich bemühe mich gerade um die gesetzestexte für nrw und informiere euch. es ist auf jeden fall so, daß eine generelle anordnung zum leinenzwang nicht vom land, hier nrw, getroffen werden kann, sondern es den jeweiligen städten bzw, gemeinden obliegt. näheres in kürze,

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
Hallo Leute,

hier noch ein link, in welchem zum thema leinenzwang aus rechtlicher sicht stellung genommen wird, für alle, die den noch nicht kennen

grüße

renate

renate
 
also doch

Auszug aus diesem Link:

_________________________________________________
Zum einen können die Gemeinden, gestützt auf Artikel 18 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, zur Verhütung von Gefahren das frei Umherlaufen von Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm und Kampfhunden auf öffentlichem Gebiet einschränken. Ausdrücklich hat das Ministerium darauf hingewiesen, dass der räumliche und zeitliche Geltungsbereich einer entsprechenden Verordnung auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen sei und dass - gem. der Nr. 18.2 der Vollzugsbekanntmachung zu Art. 18 LStVG - in ausreichendem Masse geeignete öffentliche Flächen vom Leinenzwang auszunehmen sind, um dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung zu tragen. Das Ministerium hält fest, dass gemeindliche Verordnungen, die das freie Umherlaufen von Hunden im gesamten Gemeindegebiet verbieten, unzulässig sind

_______________________________________________________


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