Charly
15 Jahre Mitglied
liebe hundefreunde,
der kampf um die abschaffung der rasselisten hat oberste priorität.
fakt:
wir sollten gleichzeitig nicht außer acht lassen, daß mit der negativ-berichterstattung in den medien und dem umstand, daß sich viele gemeinden im recht glauben, schleichend eine flächendeckende beschränkung unserer bewegungsfreiheit in kraft gesetzt wird:
die anleinpflicht für alle hunde.
die leinenpflicht in wohngebieten oder stadtgebieten, wo 90% aller hunde
wohnen, bedeutet lebenslange leinenpflicht!
forderung:
jeder hundebesitzer gleich welcher rasse oder mischlingsrasse sein hund angehört, sollte die möglichkeit haben, seinen vierbeiner ohne leine zu führen. auch wenn diese grauenvollen rasselisten und restriktionen fallen, laufen wir in der bundesrebuplik zu 80% mit hund an der leine rum. das kann es nicht sein!
kampf:
uns scheint es wichtig, den verordnungen und erlassen nicht tatenlos zuzusehen. hier möchten wir insbesondere auch noch mal an
die halter von nicht-listis appellieren, sich intensiv an einer konstruktiven diskussion zu beteiligen.
gesetzliche grundlagen:
viele gemeinden und städte erlassen anleinpflicht gebietsdeckend ohne wie es das gesetz fordert, ausreichend freilaufgebiete zur verfügung zu stellen.
ausreichend heißt bezogen auf die population der hunde und die verteilung über die stadtgebiete. ein frei- oder auslaufgebiet muß in einer zumutbaren zeit erreichbar sein. die gemeinde kann die unterscheidung nur für große hunde treffen und ist dann gesetzlich im recht. das wiederum verletzt das gleichheitsprinzip. und es ist wieder eine unterstellung, alle hunde einer gruppe, hier zugehörig zu groß, seien potentiell gefährlicher als andere.
widerstand
1. eine möglichkeit, dagegen anzugehen, ist natürlich ziviler ungehorsam.
bußgeldbescheide wegen nicht-anleinen muß man mit entsprechenden widerspruch versehen.
2. der andere weg ist die abschaffung auf dem klageweg. das ist schon einmal positiv in bayern (gemeinde aicha vorm wald) beschieden worden, wo ein ort im gesamtgebiet anleinpflicht erlassen hat. das wurde gekippt, weil nicht ausreichend freilaufflächen zur verfügung standen.
3. vielleicht wäre ja der nachweis einer sinnvollen legitimation (bh?. hundeschule?) für das gute miteinander von hund und
besitzer ein möglichkeit zur befreiung von diesen regelungen..?
wir sitzen alle im selben boot:
uns liegt besonders am herzen, das es für ALLE Hunde gilt und gelten soll!
in den statements der listenhunde-besitzer ist leider immer wieder zu lesen:
'schäferhunde beißen auch'. ich denke, daß dieses argument sehr kontraproduktiv ist. ich kann mir nicht vorstellen, daß wir nun glücklicher sind, wenn der dsh auch noch mit maulkorb rumläuft.
die argumentation muß unbedingt darauf hin laufen, daß keiner hunderasse oder hundegruppenzugehörigkeit, hier große hunde, pauschal und in toto, eine gefährlichkeit
unterstellt werden kann!!!
politische lösung:
-rasselisten weg
-anleinpflicht nur in kategorischen gebieten (spielplatz, fußgängerzone etc.)
-keine generelle leinenpflicht in parks /teilgebiete der parks offen für hunde
anbei: bitte lest zu dem thema auch den vorschlag von thorsten seelbach in
den kampfhunde-news. (www.geocities.com./hundenews/pages/top1.html) v. 14.7.01
und politisch: die rassenlisten müssen ersetzt werden durch zwei wörter: gefährlicher hund.
dann könnten wir wohl alle damit leben.
wir hoffen sehr, daß unser vorschlag zur diskussion reizt und hoffen auf ein
feadback von euch und allen mitstreitern.
in diesem sinne
andrea pintsch mit katty+laika, nicht-listis, aus münchen
renate krischer mit charly+endo, liste3NRW, aus neuss
der kampf um die abschaffung der rasselisten hat oberste priorität.
fakt:
wir sollten gleichzeitig nicht außer acht lassen, daß mit der negativ-berichterstattung in den medien und dem umstand, daß sich viele gemeinden im recht glauben, schleichend eine flächendeckende beschränkung unserer bewegungsfreiheit in kraft gesetzt wird:
die anleinpflicht für alle hunde.
die leinenpflicht in wohngebieten oder stadtgebieten, wo 90% aller hunde
wohnen, bedeutet lebenslange leinenpflicht!
forderung:
jeder hundebesitzer gleich welcher rasse oder mischlingsrasse sein hund angehört, sollte die möglichkeit haben, seinen vierbeiner ohne leine zu führen. auch wenn diese grauenvollen rasselisten und restriktionen fallen, laufen wir in der bundesrebuplik zu 80% mit hund an der leine rum. das kann es nicht sein!
kampf:
uns scheint es wichtig, den verordnungen und erlassen nicht tatenlos zuzusehen. hier möchten wir insbesondere auch noch mal an
die halter von nicht-listis appellieren, sich intensiv an einer konstruktiven diskussion zu beteiligen.
gesetzliche grundlagen:
viele gemeinden und städte erlassen anleinpflicht gebietsdeckend ohne wie es das gesetz fordert, ausreichend freilaufgebiete zur verfügung zu stellen.
ausreichend heißt bezogen auf die population der hunde und die verteilung über die stadtgebiete. ein frei- oder auslaufgebiet muß in einer zumutbaren zeit erreichbar sein. die gemeinde kann die unterscheidung nur für große hunde treffen und ist dann gesetzlich im recht. das wiederum verletzt das gleichheitsprinzip. und es ist wieder eine unterstellung, alle hunde einer gruppe, hier zugehörig zu groß, seien potentiell gefährlicher als andere.
widerstand
1. eine möglichkeit, dagegen anzugehen, ist natürlich ziviler ungehorsam.
bußgeldbescheide wegen nicht-anleinen muß man mit entsprechenden widerspruch versehen.
2. der andere weg ist die abschaffung auf dem klageweg. das ist schon einmal positiv in bayern (gemeinde aicha vorm wald) beschieden worden, wo ein ort im gesamtgebiet anleinpflicht erlassen hat. das wurde gekippt, weil nicht ausreichend freilaufflächen zur verfügung standen.
3. vielleicht wäre ja der nachweis einer sinnvollen legitimation (bh?. hundeschule?) für das gute miteinander von hund und
besitzer ein möglichkeit zur befreiung von diesen regelungen..?
wir sitzen alle im selben boot:
uns liegt besonders am herzen, das es für ALLE Hunde gilt und gelten soll!
in den statements der listenhunde-besitzer ist leider immer wieder zu lesen:
'schäferhunde beißen auch'. ich denke, daß dieses argument sehr kontraproduktiv ist. ich kann mir nicht vorstellen, daß wir nun glücklicher sind, wenn der dsh auch noch mit maulkorb rumläuft.
die argumentation muß unbedingt darauf hin laufen, daß keiner hunderasse oder hundegruppenzugehörigkeit, hier große hunde, pauschal und in toto, eine gefährlichkeit
unterstellt werden kann!!!
politische lösung:
-rasselisten weg
-anleinpflicht nur in kategorischen gebieten (spielplatz, fußgängerzone etc.)
-keine generelle leinenpflicht in parks /teilgebiete der parks offen für hunde
anbei: bitte lest zu dem thema auch den vorschlag von thorsten seelbach in
den kampfhunde-news. (www.geocities.com./hundenews/pages/top1.html) v. 14.7.01
und politisch: die rassenlisten müssen ersetzt werden durch zwei wörter: gefährlicher hund.
dann könnten wir wohl alle damit leben.
wir hoffen sehr, daß unser vorschlag zur diskussion reizt und hoffen auf ein
feadback von euch und allen mitstreitern.
in diesem sinne
andrea pintsch mit katty+laika, nicht-listis, aus münchen
renate krischer mit charly+endo, liste3NRW, aus neuss