Generelle Leinenpflicht in ganz Deutschland?

cleo318

KSG-Kiefer mit Kiffersperre™
15 Jahre Mitglied
mir wurde mal wieder am letzten samstag auf dem HuPla gesagt das es in deutschland eigentlich generellen leinenzwang gibt für jeden hund jeder rasse.....so würde das im gesetzt stehen....

werde aus den leuten hier nicht schlau..bin ich shcon wieder falsch informiert??

dabei beschäftige ich mich doch wirklich viel damit....warum glaubt mir keiner...weil ich zu jung bin??das kann es doch nciht sein...
 
  • 29. März 2024
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cleo318 schrieb:
mir wurde mal wieder am letzten samstag auf dem HuPla gesagt das es in deutschland eigentlich generellen leinenzwang gibt für jeden hund jeder rasse.....so würde das im gesetzt stehen....
Das wäre mir ganz neu! :verwirrt:

Ich weiß, dass viele Gemeinden in ihrer Satzung Leinenzwang innerhalb geschlossener Ortschaften haben, aber genereller Leinenzwang gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. Das wäre ja auch zu "krass". :sauer:
 
mir wurde gesagt laut gesetzt wäre das so aber es würde nicht sooo stark kontroliert werden...naja so nach dem motto wenn man mich nicht sieht kann mir nix geschehen...fand ich auch krass zumal es ja extra in jedem wt auch eine leinenbefreiung gibt....

mir wurde dies im zusammen hang der hunderunde ohne leine halt gesagt...

jetzt will ich wissen ob das so ist oder nicht...will ja nihct gegen gesetze verstoßen....
 
So ein Gesetz gibt es nicht! Punkt!
 
es gibt keine generelle Leinenpflicht in Deutschland.

wenn jemand ein solches Gesetz kenn will soll er (sie / es) mal den Paragraphen nennen.

Die meisten Gemeinden haben eine Leinenpflicht und in verschiedenen Forst und Jagdgesetze steht einen zumindest zeitweilige Leinenpflicht drin aber auch nicht bei allen.
Dazu kommt noch (möglicherweise) eine Leinenpflicht nach der LHV.

Aber eine generelle Leinenpflicht immer und überall für jeden Hund in D geht schon aus tiersschutzrechtlichen Gründen nicht. Immerhin müssten dann zumindest genügend Freilaufflächen vorhanden sein.
 
Frag doch mal bei deiner Gemeinde/Stadt-Verwaltung nach. Vielleicht hat deine Stadt/Gemeinde Regelungen für Leinenzwang innerorts.

Bundesweiten Leinenzwang gibt es wie gesagt nach meinem Kenntnisstand nicht.
 
ok danke für eure antworten werde den guten herrn mal nach dem § fragen
 
" Wo steht das denn geschrieben?", das sollte eigentlich immer die allererste Frage sein, wenn mal wieder wirre Behauptungen und Halbwahrheiten in die Welt gesetzt werden,

wie hiess es doch so schön " Denn was man schwarz auf weiss besitzt, kann man getrost nach Hause tragen" :hallo:
 
Also in unserer Hunde Verordnung (Stadt Hofheim/Hessen) steht das Hunde generell in der Stadt, sowie im Ort an der Leine geführt werden müssen. Das gillt für alle Hunde, egal welcher Rasse. Dies gilt aber nicht für Wald/Feld usw.
Gruß Nadine
 
Wenn Ihr Euch die hessische Gefahrenabwehrverordnung oder den hessischen Fragebogen zum Sachkundenachweis betrachtet, so ist die Aussage des Anleinen des Hundes in der Öffentlichkeit tatsächlich die, daß der Hund praktisch fortwährend anzuleinen ist. Und zwar egal ob Kampfhund oder nicht. Die gilt nicht in Wald und Flur, es sei den andere Hundehalter, Jogger, Radfahrer, Skatboardfahrer, Kinder etc. etc. kommen entgegen.
 
eup schrieb:
das wird in anderen bundesländern nich viel anders sein

Doch. Ist es. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gibt es beispielsweise KEINEN Leinenzwang (auch nicht im Wald!). Die einzelnen Gemeinden können zwar für bestimmte Gebiete Leinenzwang anordnen, aber das ist -genau wie die Hundesteuer- Sache der Gemeinde!

Schhwachsinnsklauseln wie "eine Person darf nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen" hab ich zuvor noch nie gehört - über sowas muß ich lachen. Was ist wohl in einer brenzligen Situation schwieriger zu bändigen: drei austickende Rottweiler / Deutsche Doggen / Bullmastiffs, oder 4 tobende Chihuahuas?
 
@ Hovi Jetzt hast du mir viel google Arbeit abgenommen :) Danke für die Info mit dem Leinenzwang in RLP!
 
Büdde :D .

Wer´s für seine Gegend ganz genau wissen will, kann übrigens die zuständige Landeswaldbehörde anrufen (hab ich mal gemacht, als mir ein Jäger einreden wollte, im Wald herrsche Leinenzwang ;) ). Da bekommt man für jedes Eckchen Wald genau Auskunft.

Ich hab mir den Namen des zuständigen Beamten aufgeschrieben, aber den betreffenden Jäger leider nie mehr getroffen :rolleyes:
 
in Bayern gibt es auch keinen generellen Leinenzwang - sogar hier in Nürnberg dürfen alle Hunde unter 50cm Schulterhöhe frei laufen - außer in einigen wenigen Zonen...
 
Hierzu folgende Urteile:

Ein genereller Leinenzwang ist unverhältnismäßig. Das Gericht gab damit einer Hundehalterin aus Hemmingen bei Hannover Recht. Sie hatte sich in einem Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung der Stadt gewandt. Der angeordnete Leinenzwang führe zu Fehlentwicklungen des Hundes. Das Gericht erklärte die Regelung nun für unwirksam. Die Annahme, dass unangeleinte Hunde in der Stadt generell eine Gefahr für andere Hunde oder Menschen darstellen, habe durch die vorgelegten Unterlagen nicht belegt werden können. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
OVG Lüneburg, AZ 11 KN 38/04

Ordnet eine Stadt oder Gemeinde für ihre öffentlichen Anlagen an, dass Hunde dort nur an kurzen Leinen geführt werden dürfen, so ist eine solche Regelung, die zudem bei Verstößen noch ein Bußgeld vorsieht, unwirksam. Die Regelung, die ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahme einen generellen Leinenzwang anordnet, ist unverhältnismäßig und wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot unwirksam. Ein Hundehalter muss eine solche undifferenzierte Regelung nicht beachten.
OLG Düsseldorf, AZ 2b Ss(Owi) 32701 - (Owi 34/02)

GRüße Klaus
 
Hovi schrieb:
Eine Person darf nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen

Steht aber so geschrieben in der Hundeverordnung von Brandenburg.

Die haben aber auch so einen Blödsinn drin stehen wie

Gefährliche Hunde dürfen nicht in Mehrfamilienhäusern gehalten werden.
:D

Ich weiss aber nicht, ob das noch aktuell ist:uhh:
 
da gehen theorie und praxis auseinander. die frage ob leine oder nicht ist eine solche des ordnungsrechtes und unterliegt somit dem landesrecht. der bund hat insoweit keine gesetzgebungskompetenz. die landesgesetzgeber haben von dieser kompetenz unterschiedlich gebracu gemacht. im regelfall müssen die sogenannten gefährlichen hunde, welche landesuneinheitlich definiert werden, angeleint sein. oft kommt auch die maulkorbpflicht hinzu.

darüber bestehen in den meisten ländern regeln wegen großer hunde.

nicht zu vergessen ist aber, dass das landesrecht regelmäßig den gemeinden das recht zur weiteren regelung einräumt. daher ist in jeder stadt aufs neue zu erfragen, welche regeln dort gelten.

im ergebnis gibt es kraft gesetz kein bundeseinheitliches leinengebot...praktisch aber eigentlich schon.

pete
 
hallo,

ab 2007 soll es wohl eine generelle leinenpflicht geben, die dann nur
mit dem "hundeführerschein" für den jwlg. hund aufgehoben werden kann.

nagelt mich jetzt aber nicht auf der Aussage fest, denn ich habs auch nur
nebenbei mitgekriegt.. weiß nicht in wie fern das kommen wird.
 
Patt schrieb:
hallo,
ab 2007 soll es wohl eine generelle leinenpflicht geben,
Vorsicht mit dem Wort "soll" Patt, ehe Du uns allen hier einen Schreck einjagst.
Wichtig dabei auch noch wo und wann? Innenstadt?, Wald?, Dorfanger?, überall???

Patt schrieb:
...... die dann nur mit dem "hundeführerschein" für den jwlg. hund aufgehoben werden kann.
Soetwas wird bei der Menge an Hunden nur schwer kurzfristig umsetzbar sein.
Und ein "Hundeführerschein" für einen Zwerpudel oder Yorkie??? ;)

(doch unsere Gesetzgeber sind ja schon für viele Überraschungen gut gewesen......)
Grüße Klaus
 
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also doch Auszug aus diesem Link: _________________________________________________ Zum einen können die Gemeinden, gestützt auf Artikel 18 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, zur Verhütung von Gefahren das frei Umherlaufen von Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm und Kampfhunden...
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