Generelle Maulkorbpflicht in Rheinland-Pfalz

Lilam0nster

Hallo Ihr lieben!

Ich hab mich jetzt auch in Speyer Informieren müssen weil ich wahrscheinlich dieses Monat noch rauf fahre weil ich bei meinem Ex noch Sachen abholen muss von mir und meinem kleinen und da kann ich gleich ne gute Freundin in Speyer besuchen -
hab Ordnungsgemäß ne Anfrage gestellt damit ich Informiert bin, und ehrlichgesagt bin ich doch ein wenig geschockt.

Sogar Welpen einer gewisser Rassen haben Maulkorbpflicht! Das find ich wirklich Extrem...
Es sei denn ich Stell dennen nen Antrag, bezahl 50€ , dann können die evtl. eine behördliche Ausnahme für Welpen bis zur 16 Lebenswoche machen oder junge Hunde bis 12 Monaten :unsicher:

Also im Ernst, das is doch echt Traurig das die sogar bei Welpen so extrem sind..

Aber gut, wenn wir fahren werd ich wohl für die 1-2 Tage die 50 Euro blechen und zwar 2 mal weil ich nach Hassloch auch muss.. :(

Lg
 
  • 27. April 2024
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Hi Lilam0nster ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das Problem - man muss seinen Besuch Ankündigen (also den Hund anmelden), den Aufenthaltsort bekannt geben mit der Bestätigung vom Gastgeber, man muss die Dauer bekannt geben ect. pp.
Da kannst es schon drauf ankommen lassen - oder in den Sauren Apfel beissen und die 50 Euro bezahlen. Aber wenn man Bezahlt kommt man bestimmt billiger weg..

Bei einem Erwachsenen oder Junghund versteh ich das ja noch, aber bei nem Welpen? Und 2 oder 3 Tage nur mit Maulkorb, nee das tu ich ihr ned an..
 
Auch hier nochmal:

Wenn Du nicht scharf drauf bist, richtig teure Bußgelder (bis zu 10.000 Euro) zu zahlen, dann berappe die 50 Euro und stell den Antrag.

Willkommen in der Welt der SoKa-Halter. Dass Du mit Diskriminierungen und Auflagen wirst rechnen müssen, haben Dir viele hier vorher gesagt. Du hast Dich trotzdem für die Rasse entschieden.

Und nein, es interessiert die Behörden in RLP nicht, ob Dein Tierarzt meint, Dein Hund sei ein Boxer-Labbi-Mix. Es interessiert die auch nicht, was Du einsiehst und was nicht. Es kann gut gehen und Du wirst nicht erwischt, es kann aber genauso gut schiefgehen.
 
Wohne ja auch in RLP und muss sagen, dass die Wahrscheinlichkeit dass dir nichts passieren wird sehr hoch ist. Die wenigsten kennen sich mit den Rassen aus. Ich persönlich würde es wohl drauf ankommen lassen, aber ich will dir hier zu nichts raten.
 
Im Großraum Ludwigshafen - Speyer aber BITTE NICHT! Da ist die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert und erwischt zu werden, hoch! Wir sind hier nicht in der Hinterpfalz.
 
Das Problem - man muss seinen Besuch Ankündigen (also den Hund anmelden), den Aufenthaltsort bekannt geben mit der Bestätigung vom Gastgeber, man muss die Dauer bekannt geben ect. pp.

:verwirrt::verwirrt:
Wer erzählt denn so einen Käse?
Völliger Blödsinn......

Ich kennen absolut keinen, der seinen Besuch in RLP angemeldet hat, wenn er dort Urlaub gemacht hat und mir ist auch gänzlich unbekannt, wo das im Landeshundegesetz stehen soll.
In den Ausführungsbestimmungen kann man alles nachlesen:



Welpen haben gar keinen Maulkorbzwang bis zum 12. Monat, wenn es behördlich genehmigt ist (was in der Regel kein Problem ist).



Tatsache ist, das auch Besucherhunde sich an die Auflagen halten müssen.
Früher gab's da div. andere Regelungen, aber jetzt ist das so.
Das heißt, der Hund hat Maulkorb-und Leinenzwang.

Ich würde mich für 2 Tage daran halten, sofern ich mitten in der Innenstadt meine Zelte aufschlagen wollte.

Wäre ich für 2 Tage in irgendeinem Kuhkaff am Ar.sch der Welt wäre, wäre mir das so ziemlich egal.
 
@Midivi
diese Auskünfte hab ich direkt von der Stadt Speyer bekommen...
Das Problem unsere Freunde wohnen direkt in Speyer, zwar in ner kleinen Siedlung ziemlich am Rad aber das ich da irgend ne Gefahr eingehe is mir zu Groß.
Ja das man den Maulkorbzwang behördlich (zu mir wurde Wortwörtlich gesagt "Welpen bis zur 16. Lebenswoche und Hunde bis zum 12. Monat) aufheben lassen - das kosten aber 50 Euro.
Ausserdem müsste ich wie gesagt - anmelden wann ich komme, wie lang ich mich Aufhalte, den Impfpass vorzeigen (ok sowas versteh ich), ne Bestätigung von den Gastgeben mit der genauen Adresse usw.
und nochmal - so wurde es mir von dem Herrn von der Stadt Speyer gesagt.

@Hovi
Ich hab an und für sich absolut kein Problem mit Auflagen (wir in Tirol haben ja sowieso keine) und bei einem Erwachsenen oder Junghund seh ich nen Maulkorbzwang ja noch ein - aber bei nem Welpen find ich es persönlich einfach nur Übertrieben...

Ich will keine Risiken eingehen , ich werd auch die 50 Euro berappen aber mit zähneknirschen ;)
Dachte nur ich Stell die Infos die ich eben von der Stadt Speyer direkt bekommen habe ins Forum..
 
Aha
Dann sollen sie bitte mal den passenden Gesetzestext dazu zitieren.
Les die durch ;)
Was ein Käse.....
 
Die Auflagen sind auch bei einem Erwachsenen oder Junghund übertrieben.:lol:

Ich nehme an, die 50 Euro sind eine "Verwaltungsgebuehr" dafür, dass die Stadt die Genehmigung erstellt? Oder wie begründen sie das Geld?

Die Aussage "Welpen bis zur 16. Lebenswoche und Hunde bis 12 Monate" verstehe ich nicht. Was denn jetzt, bis 16 Wochen oder bis 12 Monate?
 
Sachbearbeiter, die die Welt micht braucht.
Ich würde das Gebabbel ignorieren.
Keiner der RLP zum Urlaub für ein paar Tage besucht muas irgendeiner Behörde was melden.

Wende dich bitte an Hr. Kuhn von der ADD in Trier.
 
Wie gesagt ich kann euch nur das sagen was sie mir gesagt haben ;)
Und wenn man direkt nachfragt denkt man doch eig. das man richtige Infos bekommt..

@Midivi danke werd ich machen :)
 
Ha ha ha das ganze ist so trarig, das es fast schon wieder lustig ist!
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln!!!

Nicht das Du noch ne Fußfessel bekommst und unter Beobachtung gestellt wirst für die Dauer deines Aufenthalts :unsicher:
 
Wie gesagt: Diese Aussage ist total schwachsinnig und stimmt nicht,
Niemand muss sich irgendwo an und abmelden, wenn er hier einen kurzen Urlaub macht.
Nur bei längerem, dauerhaften Aufenthalt des Hundes in RLP muss er gemeldet werden.
Fristen findet man in den Ausführungsbestimmungen.
Ich würde das Dummgebabbel einfach ignorieren.
Man möge doch mal den entsprechenden Gesetzestext zu dieser Aussage vorlegen. ;)
 
Man möge sich das z.B. mal so vorstellen.

Fritz geht mit Staff Bruno in Homburg, Saar im Wald spazieren. Der Wanderweg führt nach Zweibrücken, RLP. Sollte man dann vorher anmelden, dass man Zweibrücken durchquert? :lol:
Spontane Entscheidung am Sonntag diesen Wanderweg zu benutzen, ginge dann ja nicht :D

Nee, auch noch nie gelesen ;)
 
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