Generelle Haltung Kat1 in Bayern verboten; Aussage richtig?

Herr_Chillie

10 Jahre Mitglied
Ist die Aussage, dass generell das Halten eines Kategorie 1 Hundes Bayernweit verboten ist richtig?

Getägtigt von einem OA Mitarbeiter. :unsicher:
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi Herr_Chillie ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 11 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ja das stimmt leider.
Selbst wenn man einen Listenhund aus dem Tierheim zu sich holen will ist das in Bayern nicht möglich bei den Rassen American Stafford, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier.
Ich habe eine lange Zeit in Bayern gewohnt und weiß dass daher.
Es besteht nur die Möglichkeit wenn man vorher in einem anderen Bundesland mit einem Listenhund gelebt hat und beruflich nach Bayern ziehen muss, dass man da den Hund behalten darf.
Allerdings muss er glaub ich Wesenstest bestehen.
Ich finde es traurig und es macht mich wütend wie die Regelungen dort sind :sauer:

Jetzt wo ich in Baden Württemberg wohne sieht die Sache wieder ganz anders aus.
Momentan suche ich eine Hündin aus einem Tierheim, der ich ein schönes Zuhause bieten kann.
 
Ist die Aussage, dass generell das Halten eines Kategorie 1 Hundes Bayernweit verboten ist richtig?

Getägtigt von einem OA Mitarbeiter. :unsicher:

Nein, die Aussage ist definitiv falsch.

Die Haltung eines Kat. 1 ist genehmigungspflichtig und eine Genehmigung ist auszustellen, wenn berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen werden kann.

Vicky, wird euer TH von der Gemeinde finanziell unterstützt?
Dann könntest du dem OA ja mal ne Rechnung vorlegen, wie viel die "Verwahrung" von Coco der Gemeinde kostet - evtl. geht dann "Aufnahme eines Hundes aus dem Tierschutz (zur Entlastung der Gemeinde)" als berechtigtes Interesse durch.
Ist aber eher unwahrscheinlich...

@juli&Nero

Der Verbringung eines Kat. 1 aufgrund eines Umzugs nach Bayern wird nicht als berechtigtes Interesse gewertet, im Normalfall erstellt die zuständige Gemeinde / das zuständige OA dafür keine Haltegenehmigung - sprich: der Hund wird im Normalfall beschlagnahmt!
 
aber würde es nicht als Grund gelten wenn man zB. den Hund 7 Jahre schon bei sich hatte und man an dem Tier total hängt?
Wie kann man da denn nur so unmenschlich sein :(
 
sie können leider. :(

Danke shorty so hat ich das auch in erinnerung. ne in dem Fall gings um ne gemeinde im anderen landkreis die ich interssehalber mal angeschrieben hab und wo mich diese aussage einfach bodenlos geärgert hat. :sauer:

Einfach mal was behaupten was nicht stimmt, anstatt zu sagen dass es dort nicht genehmigt wird.

die antwort von meiner gemeinde ist noch ausständig. dort kam nur die rückfrage nach adresse und Telefonnummer hab ich bereitwillig gleich zurückgeschickt aber bis jetzt noch nix gehört. hier rechne ich mir die größten chancen aus, da das ein wirklich kleines dorf ist.

wobei ich sowieso noch kein plan hab wie ich das machen soll mit ihr. aber ohne ne genehmigungsbereite gemeinde brauch ich das auch nicht überlegen. :unsicher:

übrigens finde ich es ne frechheit, dass tierschutz nicht als berechtigtes interesse reicht.
 
Es kommt leider häufig vor, dass man von Gemeinden falsche Auskünfte bekommt. Ich hab damit so meine eigenen Erfahrungen gemacht.

Wenn man an eine Gemeinde gerät, in der noch niemand versucht hat einen Listenhund anzumelden, kann es durchaus auch vorkommen, dass die behaupten, dass es sich bei einem Kat. 2-Hund um einen "Kampfhund" handelt, den man nicht halten darf.
 
was wäre dann wenn die gemeinde in der du jetzt lebst dir berechtigtes interesse ausstellt, also du den hund halten darfst, und dann ziehst du irgendwann in eine neue gemeinde... die können dann wieder sagen ne hierhin darfst den hund nicht mitbringen oder ist das einmal in bayern genehmigt immer und überall in bayern genehmigt`?
 
nee wenn man eine findet die einem nen kat 1 genehmigt dann sollte man da bleiben, denn das man zwei findet, das glaub ich ist besser als ein 6er im Lotto.
schön wärs wirklich wenns dann in ganz bayern gelten würd aber da das jede gemeinde selber regeln darf... :unsicher:

Ich hab jetzt noch ne zweite aussage von ner anderen gemeinde (da arbeitet ne freundin von mir) die genehmigen mit gutem Wesenstest. Ich hab jetzt nochmal sicherheitshalber nachgefragt, ob da auch kat 1 hunde eingeschlossen sind:D weil doch im Gesetz steht, dass die gefährlichkeit bei nem Kat1 unwiederlegbar vermutet wird. Praktisch nützt da ein Wesenstest gar nix. :lol: aber das würd ich denen nicht auf die Nase binden sollte es wirklich iwann dazu kommen dass ich die Maus übernehmen kann. :lol:
Woran ich momentan leider noch berechtigte Zweifel hab :(
 
was ist denn bitte ein kat 1 hund?hat das was mit den plaketten an der windschutzscheibe zu tun?Grün,rot und gelb?:verwirrt:
 
In Bayern sind die Hunde in zwei Kategorien eingeteilt ...

§ 1
(1) Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:



Das bedeutet das diese Rassen vor dem Bayrischen Gesetz gefährlich sind, und bleiben. Selbst dann wenn ein Gutachten das Gegenteil belegen würde.

Kategorie 2
(2) Bei den folgenden Rassen ( Aufzählung der Rasse) von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:

Auf Grund der Bayrischen Gesetzgebung ist es möglich anhand eines Gutachten vor dem Gesetz zu widerlegen, das diese Rassen gegenüber Mensch und Tier eine gesteigerte Aggressivität vorweisen. Dadurch ist es möglich einen Hund dieser Rassen sowie der Kreuzungen miteinander und anderen Rassen, durch ein Gutachten halten zu dürfen.
 
Hehe grade die zusage von der nachbargemeinde bekommen mit bestandenem wesenstest haben sie auch mit nem kategorie 1 hund keine probleme. :D gut zu wissen... Gleich notiert.
 
Wow !
Haben sie dir auch bestätigt das dann damit berechtigtes Interesse besteht?
Nicht das son Pappenheimer in nem 1/2 Jahr die Sache wieder anders sieht.
 
Also das ist ja mal wieder eine kleine Sensation für Bayern wenn es klappt.
 
Alles ist möglich... ;)
Ich drück Euch die Daumen und lass Dir alles ausführlich schriftlich geben!!!!!!

"Jin" ist ja auch zweifelsfrei ein Pit- Mix, das ist auch so in seinem Wesenstest, wie auch in dem Bescheid der Gemeinde, beschrieben. Dennoch wurde die Haltung erlaubt, da er phänotypisch nicht dem Pit entspricht. ;) :lol:
Er wurde als Kat 2 eingestuft.
 
Nur um mal klugzusch**ssen:

Die Rasse heißt "American Staffordshire Terrier", nicht "American Stafford" ;)

Zusätzlich sind in Bayern auch noch die Rassen "Tosa Inu" und "Bandog" :verwirrt: als Kat 1 - also mit stets vermuteter gesteigerter Aggressivität - gelistet.

Es ist grundsätzlich (theoretisch) möglich, einen Kat 1 in Bayern zu halten - der Knackpunkt ist das "begründete Interesse" - und das besteht weder bei TS noch bei einem Umzug mit Hund nach Bayern.

Der bayrische Wesenstest beinhaltet einen Teil im "häuslichen Umfeld" des Hundes - was bei einem Hund ohne Halteerlaubnis ein Witz an sich ist, er hat ja keins :unsicher: Somit wäre ein WT für einen Kat 1 eigentlich gar nicht durchführbar. Aber manche Gutachter machen da auch Ausnahmen. Dass der WT eigentlich bei einem Kat 1 sinnlos ist, habt Ihr ja schon gemerkt. Er weist eine nicht vorhandene gesteigerte Aggressivität bei einem Hund nach, bei dem sie stets vermutet wird?!

Lass Dir also bitte unbedingt vorher das begründete Interesse von der Gemeinde schriftlich bestätigen!! Ich habe leider nichts dazu gefunden, ob eine erteilte Erlaubnis widerrufen werden kann, wenn die Gemeinde der Meinung ist, das begründete Interesse besteht nicht mehr. Auch zu einem Umzug innerhalb Bayerns hab ich nix gefunden. Die Halteerlaubnis stellt ja immer die Gemeinde inkl. Auflagen aus, ein Negativzeugnis für einen Kat 2 gilt in ganz Bayern.

Meine Überlegung war mal, ob evtl. eine Pflegestelle in Bayern möglich ist, denn die TSVs können die Hunde ja auch auf bayrischem Territorium halten. Wenn Du im TSV arbeitest wäre es auch einen Versuch wert, als Grund anzugeben, die Kenntnis solcher "gefährlichen" Rassen zu erweitern. Die Gefahrenabwehr ist in der Verordnung ausdrücklich als begründetes Interesse genannt. Du könntest die ja dann im TH viel besser einschätzen ;)
 
danke für die vielen tipps. Klar lass ich mir wenn es denn wirklich der fall sein sollte alles schriftlich und am besten doppelt und dreifach geben. ;)

Nur momentan ist das ganze mehr als theoretisch. :(

hab momentan weder die passende wohnung noch irgendeine idee wie ich das mit der dauer meiner täglichen abwesenheit und der katze regeln kann. zudem weiß ich noch nicht ob ich wirklich die nächsten 15 jahre hier bleibe und bevor das nicht alles klar ist kann ich sie sowieso nicht übernehmen. für mich war nur wichtig ob ich überhaupt ne chance hätte oder mir eh keinen kopf machen muss weil es gesetzlich sowieso nicht geht.

Ich hoffe immer noch, dass sich so intressenten für die kleine finden wo das alles besser passen würde. und falls diese hier aus der gegend kommen würden dann wüsste ich zumindest schonmal in welcher gemeinde es geht und in welcher nicht ;)

also wie gesagt danke für die tipps. wenn sie was tut dann erfahrt ihr das als erstes :D
drückt der maus die daumen dass sie schnell ein zuhause bekommt. der notnagel bin dann ich und ich mach mir weiterhin gedanken.

:hallo:
 
Meine Überlegung war mal, ob evtl. eine Pflegestelle in Bayern möglich ist, denn die TSVs können die Hunde ja auch auf bayrischem Territorium halten. Wenn Du im TSV arbeitest wäre es auch einen Versuch wert, als Grund anzugeben, die Kenntnis solcher "gefährlichen" Rassen zu erweitern. Die Gefahrenabwehr ist in der Verordnung ausdrücklich als begründetes Interesse genannt. Du könntest die ja dann im TH viel besser einschätzen ;)

leider arbeit ich nicht im TSV.. Leider :(
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Generelle Haltung Kat1 in Bayern verboten; Aussage richtig?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Lilam0nster
Man möge sich das z.B. mal so vorstellen. Fritz geht mit Staff Bruno in Homburg, Saar im Wald spazieren. Der Wanderweg führt nach Zweibrücken, RLP. Sollte man dann vorher anmelden, dass man Zweibrücken durchquert? :lol: Spontane Entscheidung am Sonntag diesen Wanderweg zu benutzen, ginge dann...
Antworten
16
Aufrufe
3K
Budges66482
Budges66482
ayla
Hallöchen Heike...na dann hat sich das Durchhalten endlich gelohnt! SUPER! Freut mich sehr für Euch!!! Wir sehen uns ja bald...bis denne, Diana
Antworten
7
Aufrufe
658
Genietta
Genietta
cleo318
Sehe ich genauso, aber wäre dafür das die besitzer von kleinen hunden erstmal einen sachkundenachweis machen müssen.meist sind diese kleinen hunde nur so verzogen ,weil die besitzer ihn nicht wie einen hund erziehen und behandeln sondern wie ein püpchen so das der hund nicht die möglichkeit hat...
Antworten
32
Aufrufe
11K
Bignobi
Bignobi
C
also doch Auszug aus diesem Link: _________________________________________________ Zum einen können die Gemeinden, gestützt auf Artikel 18 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, zur Verhütung von Gefahren das frei Umherlaufen von Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm und Kampfhunden...
Antworten
8
Aufrufe
2K
Solveig
Solveig
Zurück
Oben Unten