Nur um mal klugzusch**ssen:
Die Rasse heißt "American Staffordshire Terrier", nicht "American Stafford"
Zusätzlich sind in Bayern auch noch die Rassen "Tosa Inu" und "Bandog"
als Kat 1 - also mit stets vermuteter gesteigerter Aggressivität - gelistet.
Es ist grundsätzlich (theoretisch) möglich, einen Kat 1 in Bayern zu halten - der Knackpunkt ist das "begründete Interesse" - und das besteht weder bei TS noch bei einem Umzug mit Hund nach Bayern.
Der bayrische Wesenstest beinhaltet einen Teil im "häuslichen Umfeld" des Hundes - was bei einem Hund ohne Halteerlaubnis ein Witz an sich ist, er hat ja keins
Somit wäre ein WT für einen Kat 1 eigentlich gar nicht durchführbar. Aber manche Gutachter machen da auch Ausnahmen. Dass der WT eigentlich bei einem Kat 1 sinnlos ist, habt Ihr ja schon gemerkt. Er weist eine nicht vorhandene gesteigerte Aggressivität bei einem Hund nach, bei dem sie stets vermutet wird?!
Lass Dir also bitte unbedingt vorher das begründete Interesse von der Gemeinde schriftlich bestätigen!! Ich habe leider nichts dazu gefunden, ob eine erteilte Erlaubnis widerrufen werden kann, wenn die Gemeinde der Meinung ist, das begründete Interesse besteht nicht mehr. Auch zu einem Umzug innerhalb Bayerns hab ich nix gefunden. Die Halteerlaubnis stellt ja immer die Gemeinde inkl. Auflagen aus, ein Negativzeugnis für einen Kat 2 gilt in ganz Bayern.
Meine Überlegung war mal, ob evtl. eine Pflegestelle in Bayern möglich ist, denn die TSVs können die Hunde ja auch auf bayrischem Territorium halten. Wenn Du im TSV arbeitest wäre es auch einen Versuch wert, als Grund anzugeben, die Kenntnis solcher "gefährlichen" Rassen zu erweitern. Die Gefahrenabwehr ist in der Verordnung ausdrücklich als begründetes Interesse genannt. Du könntest die ja dann im TH viel besser einschätzen