Habe eben mal auf der Facebook Seite der Dänischen Botschaft Kultur einen Absatz
der Verordnung gelesen.
Zitat:
Wenn der Hund unter das Verbot fällt, "kann" die Polizei die Entscheidung treffen, den Hund einzuschläfern.
Klagen gegen Entscheidungen der dänischen Polizei, können an die zuständige Abteilung der dänischen Poilizei gerichtet werden.
Im Klartext heißt das also:
Die Polizei ist Entscheidungsträger ob Hund unter die Rasseliste fällt und ob er, aufgrund dessen, eingeschläfert wird.
Klage ich dagegen - richte ich meine Klage an die Polizei! ... WTF ...
Gibts das überhaupt? Ist soetwas wirklich rechtens? ...
Wie soll das denn funktionieren?
Kommt doch der Gedanke auf, dass eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt ... ...