braunweißnix, ich schließe mich dir mal an ... hööö?
vill stehe ich bzw wir heute nur extrem auf der Leitung?!
Ich habe ccb so verstanden: Ein Hund, der vor 2010 legal angeschafft wurde, und jetzt auch legal gehalten werden darf, wird in dem Moment zum "illegalen" Hund, wenn der eingetragene Besitzer (immer eine Einzelperson) erkrankt oder verstirbt und sich nicht mehr um den Hund kümmern kann. Oder von diesem Besitzer abgegeben oder ausgesetzt wird.
Das darf dann kein Angehöriger, kein Freund, kein Freiwilliger übernehmen, und der Hund darf auch vom Tierheim nicht vermittelt, oder (anders als die gewerblich gezüchteten Hunde) ins Ausland verbracht werden - sondern er ist umgehend einzuschläfern, weil er
ohne den eingetragenen Besitzer automatisch zum illegalen Hund wird.
Dieser Hund wurde dann aber nicht "extra" illegal angeschafft, oder die Besitzer waren leichtsinnig und haben sich nicht gut genug informiert, denn als sie den Hund angeschafft haben, waren die Verhältnisse noch ganz andere - und jetzt haben sie trotzdem ein Problem.