Kann Gemeinde einen Hund verbieten?

....eigentlich müßten wir alle Infos bekommen dürfen (zumindest Datum und Gericht), denn die Anhörung wird doch eine Öffentliche sein! Ich hak da nochmal nach am Montag, dann können wir nämlich alle drinsitzen und zuhören.......
 
  • 29. April 2024
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Hi miriamxxl ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,
ja du, sicher müsste das ne öffentl. Sache sein, also muss auch bekannt gegeben werden WO die Sache läuft!

Wie sonst könnte man das raus bekommen:verwirrt:.
 
Ich denke auch das man das sicher rausbekommen könnte.
Ohja das würd ich auch gerne hören was die da so erzählen und verkünden:rolleyes:;)
 
In der Parlamentsvorlage zum LHundG (Drucksache 14/3512) heißt es:

„Weiterhin ist es [das berechtigte Interesse] regelmäßig dann begründet, wenn ein gefährlicher Hund, der in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung gehalten wird, an eine Privatperson abgegeben werden kann.“

Die vorgenannte Gesetzesbegründung war maßgebend für das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten und damit verbindliche Grundlage für die Verabschiedung des LHundG.

Die Verkürzung auf rheinland-pfälzische Tierheime ist eine Ausgeburt der Durchführungsbestimmungen (341/19 vom 10.05.2006), die von einem Rassenvernichtungshengst des Innenministeriums ausbaldowert worden sind.

Durchführungsbestimmungen sind Richtlinien für die Verwaltungspraxis. Sie haben keine Gesetzeskraft. Trotzdem muss der Sachbearbeiter beim Ordnungsamt diesen Mist erst einmal anwenden, bis die Sache vom Gericht entschieden wird. Das Gericht entscheidet in Auslegung des Parlamentsgesetzes. Danach besteht auch an einem Tierheimhund aus einem anderen Bundesland ein berechtigtes Interesse. An verwaltungsinterne Durchführungsbestimmungen ist das Gericht nicht gebunden.

Villiers

Hallo Villiers,

jetzt muss ich aber mal ne Frage stellen...

Also, als ich auf Hundesuche war u. von all dem Kuhn-gehabe nix wusste, wusste auch unser OA nix u. selbst als ich auf der Kreisverwaltung in LU anrief , sagte man mir , es sei absurd was ich da erzähle (hatte mit Fr. Prochnow wg. einer Hündin von ihr telefoniert u. DIE sagte mir dass sie mir wg. der Bestimmung des Hr. Kuhn keinen Hund geben könne...)
Somit hätte ich ja dann bedenkenlos einen Listenhund aus einem anderen Bundesland zu mir nehmen können, da hier keiner was von wusste! Allerdings die TS-Vereine schon u. die gingen da kein Risiko ein! Ich stand damals da wie ein Idiot bis mich die Kreisverwaltung dann direkt mit Hr. Kuhn verbunden hatte u. ER mich dann aufklärte...

Auf was ich hinaus will, wenn mir das Örtl. OA solch einen Hund einfach genehmigt hätte, dann hätte doch der Hr. Kuhn nix davon erfahren, oder doch? Was hätte er falls ja im Nachhinein denn tun können? Schließlich wäre es ja nicht mein Fehler gewesen.

Oder gehen sämtl. Hundeanmeldungen der Gemeinden auf den Tisch des Hr. Kuhn???
 
Ging mir genauso. Das OA hat mir die Erlaubnis gegeben und die Kreisverwaltung auch........Frau Prochnow hat auch mich aufgeklärt.
Letztendlich hätten wir einen Hund aufnehmen können, denn die ganze Sache wäre eine Sache zwischen OA und ADD gewesen und wir eigentlich aussen vor. So haben es mir RA und auch OA gesagt. Die waren dann aber doch froh, dass ich es nicht gemacht habe, sonst hätten sie eben Ärger mit der ADD gekriegt. Ist aber schon lustig, dass viele OÄ über diesen schönen Zusatz 'rheinland pfälzische' Tierheime gar nicht Bescheid wissen. Die scheinen ja tolle interne Kommunikationswege zu haben :lol:

p.s. die OÄ müssen alle gefährlichen Hunde der ADD melden. Mister K. hätte es also irgendwann mal spitzgekriegt, wenn er alles ganz genau lesen sollte.....
 
Hi,

Also ich glaube nicht, dass es dem ADD oder Herrn Kuhn entgehen würde, wenn ein Hund aus einem anderen Bundesland vermittelt / genehmigt wird. Ich habe ihm mal eine E-Mail geschrieben, in der stand einfach nur mein Name. In seiner Antwort waren Angaben zu mir, meinem Hund und meiner Gemeinde. Obwohl die Antwort höflich und sachlich war, ist mir da schon leicht übel geworden, von wegen Überwachungsstaat. Dann ist mir eingefallen, dass der Hund ja in der Datenbank registeriert ist.
Ich gehe davon aus, dass die Datenbank regelmäßig auf Neueinträge überprüft wird, spätestens dann kommen "illegale" Anmeldungen heraus.
 
Hi,

Also ich glaube nicht, dass es dem ADD oder Herrn Kuhn entgehen würde, wenn ein Hund aus einem anderen Bundesland vermittelt / genehmigt wird. Ich habe ihm mal eine E-Mail geschrieben, in der stand einfach nur mein Name. In seiner Antwort waren Angaben zu mir, meinem Hund und meiner Gemeinde. Obwohl die Antwort höflich und sachlich war, ist mir da schon leicht übel geworden, von wegen Überwachungsstaat. Dann ist mir eingefallen, dass der Hund ja in der Datenbank registeriert ist.
Ich gehe davon aus, dass die Datenbank regelmäßig auf Neueinträge überprüft wird, spätestens dann kommen "illegale" Anmeldungen heraus.

Bei der ADD in Trier werden Statistiken geführt, die von den Ordnungsämtern gefüttert werden müssen. Nachzulesen auf:


Insofern ist die ADD über alle SoKa-Bewegungen informiert.

Dass wir in einem Überwachungsstaat leben, kann man laut sagen. In RLP existieren Seilschaften beginnend bei den Ordnungsämtern über die Widerspruchsbehörden hinaus bis zur ADD und dem Ministerium. Entscheidungen der Ordnungsämter werden durchgereicht. Vorverfahren sind für die Katz und verursachen lediglich Kosten. Sie sollten abgeschafft werden. Einige Bundesländer sind schon dabei. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem die Widerspruchsbehörde anders entschieden hat als die Ausgangsbehörde. Die ADD hatte nichts eiligeres zu tun, als den mutigen Beamten disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Ein tolles Land, in dem wir leben.

Villiers
 
schönen guten morgen,habe nochmal eine frage,
hat zwar nichts mit dem thema zu tun,aber trotzdem;
stimmt es das man nicht mit einem amstaff mit der deutschen bahn verreisen darf?!?
mfg
 
Ging mir genauso. Das OA hat mir die Erlaubnis gegeben und die Kreisverwaltung auch........Frau Prochnow hat auch mich aufgeklärt.
Letztendlich hätten wir einen Hund aufnehmen können, denn die ganze Sache wäre eine Sache zwischen OA und ADD gewesen und wir eigentlich aussen vor. So haben es mir RA und auch OA gesagt. Die waren dann aber doch froh, dass ich es nicht gemacht habe, sonst hätten sie eben Ärger mit der ADD gekriegt. Ist aber schon lustig, dass viele OÄ über diesen schönen Zusatz 'rheinland pfälzische' Tierheime gar nicht Bescheid wissen. Die scheinen ja tolle interne Kommunikationswege zu haben :lol:

p.s. die OÄ müssen alle gefährlichen Hunde der ADD melden. Mister K. hätte es also irgendwann mal spitzgekriegt, wenn er alles ganz genau lesen sollte.....

Jo, GENAU so war´s bei Mir, Fr.Prochnow hat mir von dieser Geschichte erzählt u. ich dachte noch die will mich verar.schn. Rief auf´m Amt an, die dachten ich spinne, in Ludwigshafen stellten meine Aussage als ABSURD hin u. dann kam ich ja zu Hr.Kuhn :(
 
Ich werde mich mit dem Thema "Einfuhrbestimmungen RP" künftig wohl auch auseinandersetzen müssen. Bin für nützliche Hinweise/Schriftverkehr dankbar.
Persönlich halte ich den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg für nicht gangbar;
Föderalismus hin oder her, hier wird doch, wieder einmal durch die Hintertür, die endgültige Lösung des Listenhundeproblems versucht und zwar zu Lasten aller anderen Bundesländer, denn diese haben keine derartigen Einfuhrbeschränkungen für "Rheinland-Pfälzer".
 
@maggus:

es gibt keine Rasselisten mehr bei der Bahn. Folgendes gilt, soweit es nix neueres mehr gibt:

Aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn

- „In Personenwagen dürfen kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) oder andere kleine Haustiere mitgenommen werden, soweit diese Tiere in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. ä.) auf dem Schoß gehalten oder wie Handgepäck untergebracht werden können und kein Mitreisender widerspricht. Kleine Hunde und andere kleine Haustiere in einem Behältnis werden unentgeltlich befördert“.
- „Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind und wenn nach der Beurteilung des Zugbegleitpersonals genügend Platz vorhanden ist und kein Mitreisender widerspricht“.
- „Blindenführhunde sind vom Maulkorbzwang ausgenommen“.
- „Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in bestimmten Zügen ausgeschlossen werden“.
- „In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführhunden, nicht mitgenommen werden“.
- „In Speisewagen dürfen keine Tiere mitgenommen werden“.
- „Hunde ohne Begleitpersonen werden nicht transportiert“.



@hund: Datum des Prozesses kriege ich mitgeteilt, auf die Auflösung des großen Rätsels welches Verwaltungsgericht berabeitet die Klage, warte ich noch. hoffe, dass ich die erlösende email bis Ende der Woche habe.

Ihr werdet die ersten sein, die alles erfahren! :hallo:
 
Ich werde mich mit dem Thema "Einfuhrbestimmungen RP" künftig wohl auch auseinandersetzen müssen. Bin für nützliche Hinweise/Schriftverkehr dankbar.
Persönlich halte ich den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg für nicht gangbar;
Föderalismus hin oder her, hier wird doch, wieder einmal durch die Hintertür, die endgültige Lösung des Listenhundeproblems versucht und zwar zu Lasten aller anderen Bundesländer, denn diese haben keine derartigen Einfuhrbeschränkungen für "Rheinland-Pfälzer".

Was brauchst du denn genau für Infos?
Auf der Seite findest du unter der Rubrik Verordnungen die Ausführungsbestimmungen zum Hundgesetz.
Dort Punkt 3.1.8 - berechtigtes Interesse

Das diese Regelung der größte Schwachsinn überhaupt ist, ich denke, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren.
Mal schauen, wie weit der Hr. Kuhn damit kommt bei der Verhandlung.
 
@hund: Datum des Prozesses kriege ich mitgeteilt, auf die Auflösung des großen Rätsels welches Verwaltungsgericht berabeitet die Klage, warte ich noch. hoffe, dass ich die erlösende email bis Ende der Woche habe.

Ihr werdet die ersten sein, die alles erfahren! :hallo:

Supi Miriam :)
 
Ich beabsichtige wieder einen Listenhund aufzunehmen. Da ich u.a. mehrere Hunde aus einem benachbarten Bundesland in Erwägung gezogen habe, ist diese Entscheidung für mich von besonderer Bedeutung. Sollte das Gericht die "Einfuhr" für zulässig erachten, kann ich mir unter Umständen einen
weiteren Rechtsstreit ersparen. Wenn nein, muß ich mir die Begründung ansehen und dann meine Entscheidung treffen.
Ich klage nicht, wenn ich nicht gewinnen kann.
 
Du könntest dich mal unverbindlich bei Rechtsanwalt Hr. Weidemann schlau machen, wie die Chancen stehen würden.
Er könnte dir da eine vernünftige Auskunft geben.
Du findest ihn bei Hund und Halter:
 
Hallochen und grüße aus Berlin

Da ja Vater Staat keinen Ar.,,..,,in der Hose hatte ein umfassendesGesetz zum Thema Kampfhunde herraus zu bringen hatt er nur eine Grundfassung herraus gegeben und jedem Bundesland selbst überlassen was es daraus macht.

Also wenn DU dem BUNDESLAND gegenüber alle Richtlinien erfüllst.,können die dich mal.,(also nich beim Veterinäramt der Gemeinde(sollte die eines haben ) sondern gleich ne Etage höher !!)

Zudem wohnst du zur Miete oder Eigentum??? Ist es deines ,.,keine frage alles klaro!!
Zur Miete sagt der Eigenthümer ja auch alles gut.,.
Ob das da deinem Bürgermeister passt oder nicht ist da völlig egal !!Auch der hatt sich an BUNDESDEUTSCHES RECHT ZU HALTEN !!!

Rede noch mal mit denen vom Tierheim !!Die sollten die Gesetzeslage ja wohl kennen !!
Ansonsten ebend mit denen vom Tierheim zu sammen über den Tierschutz an die Öffendlichkeit gehen !!!Denn du hast nix zu verlieren.,.
Der Gemeinderat dagegen schon.,,..!!!

lg Guido
 
@Guido:
Auf welches Posting bezieht sich dein Posting?
Ich verstehe nur Bahnhof ehrlich gesagt........
 
.....Update: Funkstille seit letzter Woche.....wo die Brieffreundschaft so erfrischend angefangen hat.......erneute mail von heute wurde gelesen (jawohl, gleich nach Erhalt!), aber nicht beantwortet. :box:
Ich hasse das, wenn man mich ignoriert! Es ist eine öffentliche Anhörung, ich hab ein Recht darauf dabei zu sein und zu erfahren wo das stattfindet! Warum die Geheimniskrämerei? Morgen meld ich mich wieder!

.....und wer weiss wer das so liest, das mit dem 'lieb haben' nehm ich zurück :baetsch: oder war alles nur ein fake?
 
Da hast du recht Miriam, mich ärgert diese Geheimniskrämerei auch. :sauer:

Es muß doch deshalb rauszubekommen sein, wo das stattfindet.....zumindest dürfte das doch für den Herr Weidemann als Rechtsanwalt kein Problem sein.....
 
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