....eigentlich müßten wir alle Infos bekommen dürfen (zumindest Datum und Gericht), denn die Anhörung wird doch eine Öffentliche sein! Ich hak da nochmal nach am Montag, dann können wir nämlich alle drinsitzen und zuhören.......
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In der Parlamentsvorlage zum LHundG (Drucksache 14/3512) heißt es:
„Weiterhin ist es [das berechtigte Interesse] regelmäßig dann begründet, wenn ein gefährlicher Hund, der in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung gehalten wird, an eine Privatperson abgegeben werden kann.“
Die vorgenannte Gesetzesbegründung war maßgebend für das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten und damit verbindliche Grundlage für die Verabschiedung des LHundG.
Die Verkürzung auf rheinland-pfälzische Tierheime ist eine Ausgeburt der Durchführungsbestimmungen (341/19 vom 10.05.2006), die von einem Rassenvernichtungshengst des Innenministeriums ausbaldowert worden sind.
Durchführungsbestimmungen sind Richtlinien für die Verwaltungspraxis. Sie haben keine Gesetzeskraft. Trotzdem muss der Sachbearbeiter beim Ordnungsamt diesen Mist erst einmal anwenden, bis die Sache vom Gericht entschieden wird. Das Gericht entscheidet in Auslegung des Parlamentsgesetzes. Danach besteht auch an einem Tierheimhund aus einem anderen Bundesland ein berechtigtes Interesse. An verwaltungsinterne Durchführungsbestimmungen ist das Gericht nicht gebunden.
Villiers
Hi,
Also ich glaube nicht, dass es dem ADD oder Herrn Kuhn entgehen würde, wenn ein Hund aus einem anderen Bundesland vermittelt / genehmigt wird. Ich habe ihm mal eine E-Mail geschrieben, in der stand einfach nur mein Name. In seiner Antwort waren Angaben zu mir, meinem Hund und meiner Gemeinde. Obwohl die Antwort höflich und sachlich war, ist mir da schon leicht übel geworden, von wegen Überwachungsstaat. Dann ist mir eingefallen, dass der Hund ja in der Datenbank registeriert ist.
Ich gehe davon aus, dass die Datenbank regelmäßig auf Neueinträge überprüft wird, spätestens dann kommen "illegale" Anmeldungen heraus.
Ging mir genauso. Das OA hat mir die Erlaubnis gegeben und die Kreisverwaltung auch........Frau Prochnow hat auch mich aufgeklärt.
Letztendlich hätten wir einen Hund aufnehmen können, denn die ganze Sache wäre eine Sache zwischen OA und ADD gewesen und wir eigentlich aussen vor. So haben es mir RA und auch OA gesagt. Die waren dann aber doch froh, dass ich es nicht gemacht habe, sonst hätten sie eben Ärger mit der ADD gekriegt. Ist aber schon lustig, dass viele OÄ über diesen schönen Zusatz 'rheinland pfälzische' Tierheime gar nicht Bescheid wissen. Die scheinen ja tolle interne Kommunikationswege zu haben
p.s. die OÄ müssen alle gefährlichen Hunde der ADD melden. Mister K. hätte es also irgendwann mal spitzgekriegt, wenn er alles ganz genau lesen sollte.....
Ich werde mich mit dem Thema "Einfuhrbestimmungen RP" künftig wohl auch auseinandersetzen müssen. Bin für nützliche Hinweise/Schriftverkehr dankbar.
Persönlich halte ich den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg für nicht gangbar;
Föderalismus hin oder her, hier wird doch, wieder einmal durch die Hintertür, die endgültige Lösung des Listenhundeproblems versucht und zwar zu Lasten aller anderen Bundesländer, denn diese haben keine derartigen Einfuhrbeschränkungen für "Rheinland-Pfälzer".
@hund: Datum des Prozesses kriege ich mitgeteilt, auf die Auflösung des großen Rätsels welches Verwaltungsgericht berabeitet die Klage, warte ich noch. hoffe, dass ich die erlösende email bis Ende der Woche habe.
Ihr werdet die ersten sein, die alles erfahren!