Kann Gemeinde einen Hund verbieten?

Landratsamt --> und dort dann das Vet Amt. Wiesloch *g* bzw. die vom Landratsamt verweisen immer an die zuständige Stelle vom Vet Amt
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Büffelchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mid, dass die das nicht verbieten können, hatte ich gelesen. ;)

Aber da die sich auf der Gemeinde ja scheinbar dumm stellen (wollen) und deswegen die Nachfrage mit dem Umweg über ein BW-Tierheim kam, war das ja nur mein Einwand, dass das nach Aussage der Gemeinde doch eh nix bringen würde.

Äh. Ja. Ist klar geworden, was ich sagen wollte? :D
 
So die zuständige Dame erreiche ich erst am Montag, werde gleich morgens dort anrufen und dann hier mitteilen was die gesagt hat.
 
Bitte nicht über die Frau urteilen. Sie würde 100 pro zu dem Hund stehen. Es geht hier um den rein rechtlichen Aspekt.

Das mit dem Leinenzwang ist ihr bekannt und das wäre auch nicht das Problem. Kampfhundesteuer gibt es weder bei uns noch in der Gemeinde.

Entschuldige bitte, ich habe aus dem folgenden Satu von dir wohl einen falschen Schluß gezogen. Du schriebst auf Seite 1 im 10. Beitrag:

Mittlerweile ist sie halt soweit dass sie sagt, dass sie es lässt :(


In der Regel entfällt der Maulkorbzwang nach dem bestandenen Test, aber ein Anrecht hat man wohl nicht drauf.

Und es gibt durchaus einige hier im Forum die für einen Kat 1 Hund in BaWü auch die Leinenbefreiung erzielt haben.
 
Mittlerweile ist sie halt soweit dass sie sagt, dass sie es lässt :(

Ja, aber sie hat dann auch ihre Gründe. Ausserdem möchte ich eine Diskussion um eine Frau die niemand hier kennt und die auch nicht im Forum schreibt einfach vermeiden. Solche Diskussionen ufern zu oft aus und laufen am Thema vorbei und damit ist ihr noch weniger geholfen. ;)

Ich möchte leidiglich den rechtlichen Standpunkt erfahren :)
 
Vielen Dank, ich werde hier weiterschreiben, sobald ich etwas erfahren habe, dauert halt jetzt ein paar Tage.

Aber gut Ding will Weile ....;)
 
Nein kann´se nicht.
Aber kann versuchen.
Wir leben zwar größtenteil´s schon in einer Diktatur, aber noch sind nicht alle Lichter erloschen!
 
Hallo Ihr,
fand die Diskussion hier sehr interessant. Derzeit interessiere ich mich nämlich für einen Hund au NRW und habe schon von verschiedenen Stellen gehört, dass RLP Probleme bei der 'Einfuhr' von Hunden aus anderen Bundesländern macht.
Daher habe ich mit unserer Gemeinde erst mal gesprochen. Die waren entsetzt und meinten nur, das steht doch nirgends, wieso sollte das nicht gehen. Daraufhin habe ich unser Kreisveterinäramt angerufen, die haben gesagt, also wenn ihr zuständiges Ordnungsamt die Erlaubnis gibt, wo ist das Problem. Wieso sollten Sie keinen Hund aus einem anderen Bundesland aufnehmen dürfen. Dann hab ich noch bei der Polizei angerufen, ja wenn ihr Führungszeugnis einwandfrei ist und Sie die Sachkunde nachweisen können, wieso nicht.......
Als letztes habe ich nochmal die Gemeinde angerufen und sie angewiesen, sich beim ADD RLP nochmal schlau zu machen. Diese Antwort steht jetzt noch aus.
Wie ich in einem von Midivis Beiträgen lesen konnte, gibts da diesen Herrn Kuhn der Schwierigkeiten machen könnte, sehe ich das richtig? Eigentlich habe ich diese Amtsgänge in erster Linie dafür erledigt, um eine Klage einreichen zu können bei Ablehnung. Ich bin davon ausgegangen, dass ich keine Erlaubnis bekomme einen Hund aus einem anderen Bundesland aufzunehmen. HAtte darüber mit C.Prochnow von der Staffhilfe gesprochen. Dass das aber anscheinend so einfach ist, hätte ich nicht gedacht. Wäre ich nun direkt über die Gemeinde gegangen, könnte ich den Hund schon längst haben. Bin mal gespannt, was da rauskommt. Lange Rede kurzer Sinn, so wie ich den zuständigen Beamten verstanden habe, ist wohl alles abhängig von der jeweiligen Gemeinde, nicht von den Kreisämtern!
 
Hallo Ihr,
fand die Diskussion hier sehr interessant. Derzeit interessiere ich mich nämlich für einen Hund au NRW und habe schon von verschiedenen Stellen gehört, dass RLP Probleme bei der 'Einfuhr' von Hunden aus anderen Bundesländern macht.
Ja, das ist auch so.
Daher habe ich mit unserer Gemeinde erst mal gesprochen. Die waren entsetzt und meinten nur, das steht doch nirgends, wieso sollte das nicht gehen.
Falsch, das steht in den Ausführungsbestimmungen, die die OÄ von Hr. Kuhn bekommen haben.
Daraufhin habe ich unser Kreisveterinäramt angerufen, die haben gesagt, also wenn ihr zuständiges Ordnungsamt die Erlaubnis gibt, wo ist das Problem. Wieso sollten Sie keinen Hund aus einem anderen Bundesland aufnehmen dürfen. Dann hab ich noch bei der Polizei angerufen, ja wenn ihr Führungszeugnis einwandfrei ist und Sie die Sachkunde nachweisen können, wieso nicht.......
Tja, das ist dem schlauen Kopf von Hr. Kuhn entsprungen, früher war das kein Problem.
Als letztes habe ich nochmal die Gemeinde angerufen und sie angewiesen, sich beim ADD RLP nochmal schlau zu machen. Diese Antwort steht jetzt noch aus.
Die Antwort kann ich dir jetzt schon sagen. No way.....
Wie ich in einem von Midivis Beiträgen lesen konnte, gibts da diesen Herrn Kuhn der Schwierigkeiten machen könnte, sehe ich das richtig?
Ja, der wird da einen Riegel vorschieben
Eigentlich habe ich diese Amtsgänge in erster Linie dafür erledigt, um eine Klage einreichen zu können bei Ablehnung. Ich bin davon ausgegangen, dass ich keine Erlaubnis bekomme einen Hund aus einem anderen Bundesland aufzunehmen. HAtte darüber mit C.Prochnow von der Staffhilfe gesprochen.
Es wäre super, wenn du Klage einreichen könntest. Christine Prochnow hat Leute gesucht, die diese bekloppte Regelung kippen.
Meiner Meinung nach stehen die Chancen dazu nicht schlecht.
Darüber würde ich mich auch mit Hr. Weidemann (Rechtsanwalt) von auseinandersetzen
Wäre ich nun direkt über die Gemeinde gegangen, könnte ich den Hund schon längst haben.
Bis es der Kuhn spitz gekriegt hätte
Bin mal gespannt, was da rauskommt. Lange Rede kurzer Sinn, so wie ich den zuständigen Beamten verstanden habe, ist wohl alles abhängig von der jeweiligen Gemeinde, nicht von den Kreisämtern!
Falsch! In RLP gibt es das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und das hat ganz klare Regelungen.
Siehe dazu Ausführungsbesimmungen 3.1.8 - berechtigtes Interesse zur Haltung
Du findest diese hier:
 
Falsch! In RLP gibt es das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und das hat ganz
Siehe dazu Ausführungsbesimmungen 3.1.8 - berechtigtes Interesse zur Haltung
Du findest diese hier:

3.1.8 Es liegt auch dann regelmäßig vor, wenn ein in einem rheinland-pfälzischen Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung in Rheinland-Pfalz gehaltener gefährlicher Hund an eine Privatperson abgegeben werden kann. Dadurch wird eine dauerhafte Unterbringung eines gefährlichen Hundes in einem Tierheim-Zwinger verhindert und den Belangen des Tierschutzes sowie der Gefahrenabwehr Rechnung getragen.

Aber das ist doch blanker Feudalismus! :sauer:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Regelung (wenn sie tatsächlich auch so gemeint ist, dass Tierheimhunde aus anderen Bundesländern nicht aufgenommen werden dürfen) vor Gericht Bestand hat.
Ein deutsches Bundesland kann sich doch nicht sperren, bestimmte Hunderassen aus anderen deutschen Bundesländern zu akzeptieren, wenn die übrigen Bedingungen passen.
Auch ein Herr Kuhn muss doch akzeptieren, dass er nicht der "König von RLP" ist.
Grüße Klaus
 
Aber das ist doch blanker Feudalismus! :sauer:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Regelung (wenn sie tatsächlich auch so gemeint ist, dass Tierheimhunde aus anderen Bundesländern nicht aufgenommen werden dürfen) vor Gericht Bestand hat.
Ein deutsches Bundesland kann sich doch nicht sperren, bestimmte Hunderassen aus anderen deutschen Bundesländern zu akzeptieren, wenn die übrigen Bedingungen passen.
Auch ein Herr Kuhn muss doch akzeptieren, dass er nicht der "König von RLP" ist.
Grüße Klaus

Klaus, wem sagst du das? Das ist definitiv total bekloppt.

Ich denke auch nicht, das diese Regelung in irgendeiner Form Bestand haben wird, wenn jemand klagt.

Es ist definitiv so, das keine Hunde aus anderen Bundesländern mehr genehmigt werden, die bei uns auf der Liste stehen (also AmStaff, Staffbull und Pitbull).

Früher war es kein Problem einen Hund aus einem anderen Bundesland aufzunehmen.
Als dann die RLP-Verordnung in ein Gesetz umgewandelt wurde und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen rauskamen, da wurde das heimlich still und leise geändert.....und bisher hat sich niemand dagegen gewehrt.

Wenn ich mir einen Hund anschaffen wollte wäre ich die Erste, die wegen dieser Regelung zu einem Anwalt rennen würde.

Ich hatte mich ja auch mal schlau gemacht, was wäre, wenn ein Tierheim dagegen klagen würde.
Aber laut dem Rechtsanwalt bringt das nicht viel, das muß eine Privatperson machen, die davon betroffen ist.
....und die muß sich erst mal finden.....
 
Bis es der Kuhn spitz gekriegt hätte

Auch, wenn man die Genehmigung der Gemeinde hat - Sprich DIE einen Fehler gemacht hat?

Würden sie einem den Hund dann trotzdem wieder wegnehmen?
 
Danke für die vielen Infos. Ich halte euch gerne auf dem Laufenden, auch was die Klage betrifft, wenn es soweit kommt.
Kennt jemand diesen Hr Kuhn persönlich, was ist das für ein Mensch? Das würde mich interessieren. Meint ihr, ich soll da selbst mal anrufen bei ihm? WEnn ja, hat jemand die Nr?
Ich denke, ich besitze genug Kampfgeist und Diplomatie die Sache durchzuziehen, hab bereits meinen Anwalt verrückt gemacht, nur sind wir noch nicht zum Zug gekommen, da ich wiegesagt die Genehmigung der Gemeinde hatte......
Ich bin mit 2 Beamten eine Stunde lang das LHundG durchgegangen, die beiden haben mir immer wieder klar gemacht, dass da nichts steht was darauf hinweist, dass ich keinen Hund aus dem Tierheim Köln haben darf. Gut, vielleicht sind die beiden nicht sehr representativ für RLP, mit dem einen war ich öfter Gassi, der hat einen Rotti, der andere hat meinem Hund das Halti ausgezogen, damit sie besser Leckerli essen konnte.........also eigentlich alles ganz normal, so wie es ja auch sein sollte. Da wir auch nie Probleme mit irgendwelchen Behörden hatten, hab ich mich überhaupt nicht mehr um Gesetze, etc gekümmert. War deshalb ziemlich über diese unsinnigen Verordnungen und Gesetze geschockt die es mittlerweile gibt. Diese wunderbaren Hunde haben es verdient, dass man für sie kämpft! Das schulde ich auch meiner Süßen, die das Beste vom Besten war..............
 
Du hast eine private Nachricht.

Zur Hr. Kuhn:
Er ist schon sehr hilfsbereit, hat mir auf alle Fragen geantwortet, da gibt es nix zu meckern.
Allerdings ist er was das Thema Kampfis und andere Bundesländer angeht nicht sehr kooperativ. Da hatte ich schon Diskussionen mit ihm.
Auch das Argument, das wir ja auch unsere Kampfis aus RLP in andere Bundesländer vermitteln hat ihn nicht nteressiert.


Du kannst ihn gerne anrufen, er wird dir höflich antworten.....aber die Antwort wird nicht so ausfallen, wie du es dir erhoffst.
Ich würde ihm auch nichts sagen, das du klagen willst, sag einfach Danke für die Info und gut.

Ich drücke dir alle Daumen für die Klage.
 
Kennt jemand diesen Hr Kuhn persönlich, was ist das für ein Mensch? Das würde mich interessieren. Meint ihr, ich soll da selbst mal anrufen bei ihm?
Ich kenne ihn nicht, doch ein Anruf ist nie falsch. Dann weist Du, worauf Du Dich einläßt.
Von Anwalt und Klage würde ich ihm nichts sagen. Er darf ja auch einmal überrascht werden. ;)

Ich bin mit 2 Beamten eine Stunde lang das LHundG durchgegangen, die beiden haben mir immer wieder klar gemacht, dass da nichts steht was darauf hinweist, dass ich keinen Hund aus dem Tierheim Köln haben darf.
Das Problem bei vielen Beamten und Angestellten in den Gemeinden ist, dass sie vielleicht noch die Landes Hundeverordnung kennen und vorliegen haben, nicht jedoch die gesonderten Ausführungsbestimmungen.

Grüße Klaus
 
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