Kann Gemeinde einen Hund verbieten?

Büffelchen

10 Jahre Mitglied
Also, ich habe eine rechtliche Frage zu der Lage in Baden Württemberg:

Eine Bekannte von mir wollte sich einen Am Staff Welpen aus einem Tierheim aus RLP holen und hat vorher, damit es keine Probleme gibt, nochmals auf den Gemeinde (15.000 Seelen Ort) angefragt, ob das ok wäre und was sie alles beachten müsse.

Nun sagt diese Gemeinde, dass es nicht möglich ist den Hund anzumelden. Sie erlauben keine Listenhunde. :sauer:
Daraufhin teilte meine Bekannte dies dem Tierheim mit, die riefen selbst bei der Gemeinde an und bekamen auch die Antwort, keine Listenhunde und schon gat nicht aus einem anderen Bundesland.

Nun meine Frage, kann die Gemeinde das so einfach verbieten? :verwirrt:
 
  • 29. April 2024
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Nun meine Frage, kann die Gemeinde das so einfach verbieten? :verwirrt:
Spontan würde ich sagen: Nein!
Das wäre ein Eingriff in die Eigentumsrechte.
Zudem ist die Gemeinde hinsichtlich der Hundehaltung lediglich für die Steuer und evtl. Ausgangsbeschränkungen (Innenstadtbereich mit Leine, Hundewiese etc.) zuständig.
Das einfachste wäre, wenn Deine Bekannte einmal nachfragt, auf welcher Gesetzesgrundlage die Gemeinde die Haltung eines Listenhundes grundsätzlich verbietet.
Alles andere wäre nur Spekulation.
Grüße Klaus
 
ein hund unter 6 monaten ist in bw kein kampfhund... es ist rein rechtlich nicht möglich den hund zu verbieten.

grüssle tanja
 
Ok ich danke euch und werde ihr das mitteilen. Ich habe ihr das mit den 6 Monaten schon gesagt, aber die Gemeinde stellt sich stur, selbst als das TH angerufen hat.

Könnte die Gemeinde den Hund aus dem Grund ablehnen da er aus einem andern Bundesland kommt?
 
Könnte die Gemeinde den Hund aus dem Grund ablehnen da er aus einem andern Bundesland kommt?
Wo wären wir denn dann?:sauer:
Das Zeitalter regionaler Fürsten und Raubritter haben wir doch meines Erachtens schon lange hinter uns gelassen.:lol: Die Bundesrepublik Deutschland hat ein gemeinsames Rechtssystem.
Dann dürfte ich im Extremfall ja auch nicht mit einem Listenhund nach BaWü umziehen.
Schau einmal hier:



Wichtig dabei:
Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen.
Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können.
Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen.

Daher meine Meinung: Die Gemeinde kann die Anschaffung nicht grundsätzlich verbieten.
Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob sich Deine Bekannte dem Aufwand der Haltungserlaubnis unterziehen will.
Grüße Klaus
 
Das mit den 6 Monaten halt ich für sehr wichtig. Weil das ist ja noch ein Welpe.

Und wenn sie früh den 1. WT( d.h. unter 6 Monaten) macht ist es ja auch kein Kampfhund mehr, sondern nur noch ein Listenhund, Haltererlaubnis braucht sie ja nur für nen kampfhund.
 
Ok ich danke euch und werde ihr das mitteilen. Ich habe ihr das mit den 6 Monaten schon gesagt, aber die Gemeinde stellt sich stur, selbst als das TH angerufen hat.
Gemeinde übergehen, zuständiges Landratsamt kontaktieren.
Hat bei uns jetzt auch geholfen, als wir Thyson Richtung Stuttgart vermittelt haben.
Da hatten wir nämlich auch einen Sachbearbeiter in einem kleinen Dorf sitzen, der keine Ahnung hatte.
Das Landratsamt hat den Herrn dann aufgeklärt und Thyson konnte ratzfatz umziehen.

Könnte die Gemeinde den Hund aus dem Grund ablehnen da er aus einem andern Bundesland kommt?
Bei uns in RLP verbieten die das, bisher hat sich noch kein Betroffener gefunden, der dagegen klagt. :(

In BW gibt es aber diese Einschränkung nicht.
 
Wo wären wir denn dann?:sauer:
Das Zeitalter regionaler Fürsten und Raubritter haben wir doch meines Erachtens schon lange hinter uns gelassen.:lol: Die Bundesrepublik Deutschland hat ein gemeinsames Rechtssystem.

Sag das mal dem Hr. Kuhn vom ADD.
Der ist ja auf die glorreiche Idee gekommen, das RLP-Leute nur noch RLP-Hunde genehmigt bekommen dürfen.
Ich finde das auch eine bodenlose Frechheit und würde ich mir heute einen Staff anschaffen, dann würde ich EXTRA nach einem Hund aus einem anderen Bundesland schauen, klagen und hoffen, das diese bekloppte Regelung gekippt wird.
Wo kommen wir denn da hin :sauer:
 
ein hund unter 6 monaten ist in bw kein kampfhund... es ist rein rechtlich nicht möglich den hund zu verbieten.

grüssle tanja

Sehe ich absolut genauso.
Wie gesagt: Mal das zuständige Landratsamt kontaktieren, die wissen meistens sehr gut Bescheid.
Hilft das nicht, dann hier hinwenden:
 
Mittlerweile ist sie halt soweit dass sie sagt, dass sie es lässt :( sie sagt sie versteht es nicht, da will man den armen Tieren helfen und bekommt so Steine in den Weg gelegt. Ich muss dazu sagen, sie ist Hundetrainerin, allerdings hatte sie bis jetzt noch keinen Listenhund und kennt sich daher noch nicht wirklich mit der Verordnung aus. Sie war aber sogar mit der Landesverordnung auf der Gemeinde, die sagten aber trotzdem nein.

Wäre es z.B. auch möglich den Welpen vom TH in RLP ins TH nach BaWü zu übergeben und von dort zu vermitteln? Dann käme er ja aus BaWü?
 
Ob das was hilft?
Die Gemeinde sagt ja wohl, dass sie keine Listenhunde erlauben, dann dürfte das Herkunfts"land" ja wahrscheinlich egal sein?
 
Mittlerweile ist sie halt soweit dass sie sagt, dass sie es lässt :( sie sagt sie versteht es nicht, da will man den armen Tieren helfen und bekommt so Steine in den Weg gelegt. Ich muss dazu sagen, sie ist Hundetrainerin, allerdings hatte sie bis jetzt noch keinen Listenhund und kennt sich daher noch nicht wirklich mit der Verordnung aus. Sie war aber sogar mit der Landesverordnung auf der Gemeinde, die sagten aber trotzdem nein.
Wie gesagt: Nicht verzweifeln, das kommt öfter vor als man denkt.
Ich vermittel jetzt schon viele Jahre Listenhunde und habe immer wieder mit unwissenden Sachbearbeitern auf der Gemeinde zu kämpfen.

LANDRATSAMT KONTAKTIEREN!!!!! Das ist mein Tip.
Welches ist bei euch zuständig?
Die in Heidelberg und Stuttgart sind supernett - meine Erfahrung.

Nicht gleich aufgeben und den Kopf in den Sand stecken.
Das wollen doch viele Sachbearbeiter.
Durchhalten ist hier angesagt und nicht bei der ersten kleinen Schwierigkeit alles hinschmeißen.


Wäre es z.B. auch möglich den Welpen vom TH in RLP ins TH nach BaWü zu übergeben und von dort zu vermitteln? Dann käme er ja aus BaWü?
Und was soll sich dann an der Situation ändern?
Der Hund ist dann immer noch keine 6 Monate.
Er fällt so oder so nicht unter die sog. Kampfhunde, egal woher er kommt.
 
Ob das was hilft?
Die Gemeinde sagt ja wohl, dass sie keine Listenhunde erlauben, dann dürfte das Herkunfts"land" ja wahrscheinlich egal sein?

Die können das gar nicht verbieten, die haben sich an die Verordnung zu halten und sonst gar nix.
Ob denen das persönlich in den Kram passt, ist völlig egal.
 
Bei uns ist Wiesloch zuständig.

ja das TH hat schon die Gemeinde kontaktiert, aber ohne Erfolg.

ich würde auch nicht aufgeben, aber es ist halt ihre Sache.

Ich werde ihr sagen sie soll das Landratsamt kontaktieren, vielleicht kommt sie damit weiter :(

Wir hier, keine 6 km weiter, haben überhaupt keine Probleme mit der Anmeldung von Listenhunden.
 
Irgendwie klingt das noch unserer Gemeinde ... die versuchen alles, um Listenhunde rauszuhalten ...

aber verbieten kann die Gemeinde es nicht. Auf jedenfall das zuständige Landratsamt ansprechen und die zugehörige Polizeihundestaffel und das Veterinäramt, denn die letzten beiden nehmen gemeinsam den Verhaltenstest vor.

Kampfhundesteuer kann allerdings auch mit getestetem Hund verlangt werden. Dazu müsste deine Bekannte in die Hundesteuersatzung ihrer Gemeinde schauen.

Ansonsten wird sie bei der Gemeinde sicherlich keine Chance auf Leinenbefreiung haben (gibt es für Kat 1 Hunde eh nur selten) und vielleicht nicht einmal den Maulkorbzwang bei bestandenem Verhaltenstest los werden ... Und Leinenzwang gilt in BaWü auch ausserhalb des Ortes - also überall!

Aber wenn deiner Bekannten schon diese Umstände allein des Erkundigens zu viel sind, wird sie sicherlich auch nicht zu dem Hund stehen, wenn es Probleme mit der Umwelt geben sollte ...
 
Bitte nicht über die Frau urteilen. Sie würde 100 pro zu dem Hund stehen. Es geht hier um den rein rechtlichen Aspekt.

Das mit dem Leinenzwang ist ihr bekannt und das wäre auch nicht das Problem. Kampfhundesteuer gibt es weder bei uns noch in der Gemeinde.

Aber ich bin der Meinung mit Bestehen des WT entfällt der Maulkorbzwang.

Ich werde jetzt das Landratsamt anrufen.
 
Bei uns ist Wiesloch zuständig.

Dann ist das Landratsamt Heidelberg zuständig? Kann das sein?
Oder wohnt ihr schon wieder zu weit weg und ein anderes am ist zuständig?

Hr. Braun aus Heidelberg ist sehr nett, da kann ich dir die Tel-Nr. mailen.
Er wird das sicherlich klären.
 
Ne das Landratsamt Wieloch *g*

Ich rufe jetzt dor ma an

Wenn du dort nichts erreichen solltest (würde mich wundern), dann rufe das Vet-Amt an.
Ansonsten bleibt dir noch die Wahl dich bei Hund-und-Halter kundig zu machen.

Das wird schon.....
 
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