Büffelchen
10 Jahre Mitglied
Also, ich habe eine rechtliche Frage zu der Lage in Baden Württemberg:
Eine Bekannte von mir wollte sich einen Am Staff Welpen aus einem Tierheim aus RLP holen und hat vorher, damit es keine Probleme gibt, nochmals auf den Gemeinde (15.000 Seelen Ort) angefragt, ob das ok wäre und was sie alles beachten müsse.
Nun sagt diese Gemeinde, dass es nicht möglich ist den Hund anzumelden. Sie erlauben keine Listenhunde.
Daraufhin teilte meine Bekannte dies dem Tierheim mit, die riefen selbst bei der Gemeinde an und bekamen auch die Antwort, keine Listenhunde und schon gat nicht aus einem anderen Bundesland.
Nun meine Frage, kann die Gemeinde das so einfach verbieten?
Eine Bekannte von mir wollte sich einen Am Staff Welpen aus einem Tierheim aus RLP holen und hat vorher, damit es keine Probleme gibt, nochmals auf den Gemeinde (15.000 Seelen Ort) angefragt, ob das ok wäre und was sie alles beachten müsse.
Nun sagt diese Gemeinde, dass es nicht möglich ist den Hund anzumelden. Sie erlauben keine Listenhunde.
Daraufhin teilte meine Bekannte dies dem Tierheim mit, die riefen selbst bei der Gemeinde an und bekamen auch die Antwort, keine Listenhunde und schon gat nicht aus einem anderen Bundesland.
Nun meine Frage, kann die Gemeinde das so einfach verbieten?