Kann Gemeinde einen Hund verbieten?

Das Problem bei vielen Beamten und Angestellten in den Gemeinden ist, dass sie vielleicht noch die Landes Hundeverordnung kennen und vorliegen haben, nicht jedoch die gesonderten Ausführungsbestimmungen.

Grüße Klaus

Davon gehe ich weniger aus. Die Ausführungsbestimmungen zum Hundegesetz hat normalerweise jedes OA erhalten.
Das Problem ist nur, das sich viele Sachbearbeiter damit überhaupt nicht beschäftigt haben und einem einen Sch.eiß erzählen, das einem schlecht wird.
Das Problem hat ja auch aktuell Nadine: http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=75886
Ihr habe ich alle Infos rausgesucht, die die Gemeinde eigentlich wissen müsste. Das ist echt der Hit.
Sie hat dann gestern mit Hr. Kuhn telefoniert und er hat versprochen das zu regeln.
Das macht er auch normalerweise ruckizucki und dann läuft das auch.
Es ist erschreckend, wie wenig Ahnung die zuständigen Sachbearbeiter haben und wenn dann da jemand kommt, der sich irgendwie einschüchtern läßt oder keine große Ahnung hat, der hinterfragt das Ganze nicht und sagt dann: Ok, ja, dann eben nicht, danke.....obwohl es normalerweise kein Problem ist in RLP eine Haltegenehmigung zu bekommen.
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hallöchen,
habe gerade mit Herrn Kuhn sehr sachlich über die Unsinnigkeit dieses Gesetzes diskutiert :) und wollte eine schriftliche Begründung, warum ich keinen Hund aus NRW haben darf damit ich klagen kann ;). Nun, dabei habe ich erfahren, dass bereits eine Klage läuft. Diese zieht sich wohl noch ein paar Monate hin, aber sie ist am Laufen. Ist der Kläger vielleicht hier im Forum oder kennt ihn jemand? Ich würde ihn gerne unterstützen, bzw wenn ich ihn nicht finde, reiche ich eine eigene ein.
Halte euch auf dem Laufenden. Habe Herrn Kuhn gesagt, dass ich regelmäßigen Kontakt zu ihm wünsche um immer informiert zu sein.

Ach jetzt habe ich gerade gelesen, dass ich nichts wg Klage hätte sagen sollen. Zu spät. Aber so haben wir jetzt wenigstens erfahren, dass schon eine läuft. Ich hab ihn auch aufgefordert mir bei der Klage zu helfen, er sei ja auch Hundefreund. Ich glaube für ihn ist der Spagat zwischen Gesetzgebung und korrekter Arbeit und dem eigenen Gewissen und Empfinden etwas schwierig..........
 
Oha, das sind ja mal Neuigkeiten :)

Frag mal bei den Rechtsanwalt Hr. Weidemann, ob er davon was weiß und ob es sinnvoll ist, eine eigene Klage einzureichen (ich würde es machen).
 
Naja - im schlimmsten Fall gibt es ja noch immer eine gewisse "Grauzone" innerhalb derer man an einen solchen Hund eines anderen Bundeslandes gelangen kann.
 
Haha, klar gibts die. Und wiegesagt, ich hätte das schon längst durchziehen können, die Genehmigung hatte ich ja vom Amt. Dann hätte nur Herr Kuhn einen Zwergenaufstand geprobt......um ihm das zu ersparen bin ich diesen Weg über ihn gegangen. Auch für all die anderen, die ihn vielleicht noch gehen wollen. Liebe Grüße!
 
;)....ausserdem ist es gut, wenn jeder sehen kann, dass wir Kampfihalter sehr seriös sind. Ich glaube das sind wir diesen tollen Hunden schuldig uns besonders in der Öffentlichkeit verantwortungsbewußt zu verhalten. Wir können zwar nix für die schwarzen Schafe, aber wo man was richtig machen kann, sollte man es tun.
Meine Theorie ist, mit Überzeugung findet sich immer eine Lösung und im äußersten Notfall auch eine Grauzone.....;)
 
Hi all,
mal ein kurzes Update: Herr K. hat unserem OA auf die Fingerlein geklopft und sie über alle Bestimmungen aufgeklärt :) hihi, hab gerade mit dem OA telefoniert. Die haben mit ihrem Chef nun besprochen, dass sie der Meinung sind, dass ich klagen soll und ich unterstützt werde. Ein süßer Satz war, wenn wir uns auch nur um Hundedinge kümmern müßten, hätten wir ein schönes Leben......
Ich sag jetzt aber mal nicht mehr, man weiss ja nie wer hier alles lesen könnte. Ist das alles kompliziert. Da muss ich an meine Freunde in USA denken, da rennt der Pit zum Postmann auf die Strasse und nimmt die Post entgegen.........und die kleinen Kinder der Nachbarn holen ihn zum Spielen ab (auch auf der Strasse)..........verkehrte Welt
 
Hi,

das is ja echt witzig! Da hat der Hr. Kuhn diesen Mist selbst in die Welt gesetzt u. hilft dann dagegen zu Klagen :verwirrt::unsicher: was soll man davon halten?!

Hoffe du hälst uns auf dem Laufenden :hallo:
 
Nein nein, der Herr K. hilft natürlich nicht beim Klagen ;) das wäre ja der Oberwitz.

Ich hab gerade eine mail bekommen und wollte euch nur auf dem aktuellen Stand halten:

'In der Angelegenheit vor Gericht wird voraussichtlich in den nächsten 8 Wochen eine Entscheidung fallen'.

Na dann frag ich in 8 Wochen nochmal nach! Bin mal gespannt, was raus kommt. Wenn in der Zwischenzeit jemand den Kläger kennenlernen sollte oder weiss wer's ist, bitte mal fragen ob der/diejenige mit mir Kontakt haben möchte.......thanx!
 
In der Parlamentsvorlage zum LHundG (Drucksache 14/3512) heißt es:

„Weiterhin ist es [das berechtigte Interesse] regelmäßig dann begründet, wenn ein gefährlicher Hund, der in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung gehalten wird, an eine Privatperson abgegeben werden kann.“

Die vorgenannte Gesetzesbegründung war maßgebend für das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten und damit verbindliche Grundlage für die Verabschiedung des LHundG.

Die Verkürzung auf rheinland-pfälzische Tierheime ist eine Ausgeburt der Durchführungsbestimmungen (341/19 vom 10.05.2006), die von einem Rassenvernichtungshengst des Innenministeriums ausbaldowert worden sind.

Durchführungsbestimmungen sind Richtlinien für die Verwaltungspraxis. Sie haben keine Gesetzeskraft. Trotzdem muss der Sachbearbeiter beim Ordnungsamt diesen Mist erst einmal anwenden, bis die Sache vom Gericht entschieden wird. Das Gericht entscheidet in Auslegung des Parlamentsgesetzes. Danach besteht auch an einem Tierheimhund aus einem anderen Bundesland ein berechtigtes Interesse. An verwaltungsinterne Durchführungsbestimmungen ist das Gericht nicht gebunden.

Villiers
 
Das würde ja dann bedeuten, dass eine Durchführungsbestimmung auf alle Fälle gekippt werden kann, da sie weniger Gewichtung hat als ein Gesetz? Ich meine ein Gesetz anzufechten ist extrem schwer und geht nur über einige Instanzen und meist sind Gesetze ja so formuliert, dass eben nicht gerade jeder mit Erfolg dagegen klagen kann.
Zurück zu unserem Thema, das heisst jetzt also konkret, im Moment läuft die Klage gegen die Durchführungsbestimmung, welche nach hoher Wahrscheinlichkeit nicht vom Gericht anerkannt wird, da es nur eine verwaltungsinterne Angelegenheit ist, sich nicht auf das Parlamentsgesetz stützt und daher nicht begründet werden kann?
Das würde ja dann heissen, wir haben schon gewonnen, oder sehe ich das falsch?????
 
Es wäre schon wichtig zu wissen, vor welchem der vier rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte (VG) sich dieser Zauber abspielt, um evtl. hilfsweise eingreifen zu können.

Gegen Verwaltungsvorschriften kann man nicht auf direktem Wege vorgehen, da es an einem Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) fehlt. Es muss also ein konkreter Einzelfall durchgezogen werden, d. h. es muss einen Betroffenen geben, dem die Halterlaubnis vom Ordnungsamt verweigert worden ist und der auch im Widerspruchsverfahren (§ 68 ff. VwGO) gescheitert ist. Erst dann kann das VG angerufen werden.

Vielleicht kann ein besonders netter Forumsteilnehmer, der, im Gegensatz zu mir, mit Herrn Kuhn gut zurechtkommt, diesem weitere Angaben entlocken. Es würde schon genügen, wenn man den Namen des Anwaltes in Erfahrung bringen könnte.

Villiers
 
Na, Miriam,
du hast doch grad nen "netten" Draht zu Hr. Kuhn ;)... kannst da nicht mal näher nachfragen?! :D Das würde hier noch mehr Leut´ interessieren glaub ich.
 
Vielleicht kann ein besonders netter Forumsteilnehmer, der, im Gegensatz zu mir, mit Herrn Kuhn gut zurechtkommt, diesem weitere Angaben entlocken. Es würde schon genügen, wenn man den Namen des Anwaltes in Erfahrung bringen könnte.

Villiers

Also ich komme ja an sich auch ganz gut mit dem Hr. Kuhn klar.....

Da Miriam ja aber schon ein paar Tage an der Sache dran ist, wäre es gut, wenn sie nochmal nachhaken würde.
Kommt sie nicht weiter, probiere ich es gerne.
 
Meine Finger waren schneller, ich habe ihm grad ne Email geschickt und warte jetzt mal, was da kommt.
 
So, Antwort kam schon.....

Leider bekomme ich weder Aktenzeichen, noch Gerichtsstand oder den Anwalt gesagt. :unsicher:

Info (ich kopiere mal einen Ausschnitt aus der Mail:(
Es geht es in der Klage um das berechtigte Interesse nach § 3 LHundG allgemein.
Dazu gehören mehrere Punkte.


Er will sich bei mir melden, wenn das Ergebnis bekannt ist.
Ich bin gespannt....
 
Ich werde morgen mal noch was probieren. Wenn zumindest das Gericht klar wäre, könnte ich ein paar Connections spielen lassen. Sag hier mal aber nicht mehr dazu........melde mich, sobald ich was weiss. Ich muss ja nebenbei noch arbeiten ;).....
Rufe morgen aber meinen Hr K. wieder an. Wir haben uns gerade lieb und sind nett zueinander. Ich will allerdings auch noch was anderes von ihm.........(was hundiges:D)
 
Na, Miriam,

das hört sich doch gut an!!! :D An welches Hundi denkst denn da???? *neugierigbin* :love:
 
Kein Hundi.......erzähl ich dir bald :)

Meine Quelle schliesst bezügl der Klage auf VG Mainz oder Trier (na immerhin 50% ausgeschlossen). Ein VG konnte schonmal ausgeschlossen werden, kann dazu nicht näheres sagen, sonst ist klar, woher das kommt......Ist aber schwer sowas ohne Aktenzeichen, etc rauszukriegen. Den Anwalt bräuchten wir......oder zumindest seinen Firmensitz:unsicher:
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Kann Gemeinde einen Hund verbieten?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bigfoot alf
Will ja nicht mosern, aber könnte man nicht vielleicht mal vorsorglich vorher nach schauen, ob alles in Ordnung ist?:rolleyes: Aber ich hab da ja keine Ahnung von!;)
Antworten
3
Aufrufe
591
Podifan
K
Was spricht dagegen, wenn ein geeigneter Halter gefunden wird?? Zu dem Rest sag ich nix, typisch Deutschland :hmm:
Antworten
3
Aufrufe
833
Nobby
YVeONNEt
Schwarzer Hund zugelaufen BREDEHORN/HIP - Beim „Stiener Kroog“ in Bredehorn (Gemeinde Bockhorn) ist ein Hund zugelaufen. Er stand in der Nacht zum Freitag, 14. Mai, plötzlich vor der Tür des Gasthauses. Der Hund ist mittelgroß, hat ein schwarzes, struppiges Fell, dass mit weißen...
Antworten
0
Aufrufe
1K
YVeONNEt
YVeONNEt
L
Arnstadt/Thüringen, 23.2.02 Gudrun Delbrouck ist sauer. Die Arnstädterin hat seit 1999 einen Hund, eine "Mischung aus Forelle und Staubsauger", wie sie sagt. Am meisten ist da wohl noch etwas von der Rasse Golden Retriever drin. Sein Name: Carlos. Und für den bezahlt sie seitdem auch ganz brav...
Antworten
0
Aufrufe
634
L
Zurück
Oben Unten