Das Problem bei vielen Beamten und Angestellten in den Gemeinden ist, dass sie vielleicht noch die Landes Hundeverordnung kennen und vorliegen haben, nicht jedoch die gesonderten Ausführungsbestimmungen.
Grüße Klaus
Davon gehe ich weniger aus. Die Ausführungsbestimmungen zum Hundegesetz hat normalerweise jedes OA erhalten.
Das Problem ist nur, das sich viele Sachbearbeiter damit überhaupt nicht beschäftigt haben und einem einen Sch.eiß erzählen, das einem schlecht wird.
Das Problem hat ja auch aktuell Nadine: http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=75886
Ihr habe ich alle Infos rausgesucht, die die Gemeinde eigentlich wissen müsste. Das ist echt der Hit.
Sie hat dann gestern mit Hr. Kuhn telefoniert und er hat versprochen das zu regeln.
Das macht er auch normalerweise ruckizucki und dann läuft das auch.
Es ist erschreckend, wie wenig Ahnung die zuständigen Sachbearbeiter haben und wenn dann da jemand kommt, der sich irgendwie einschüchtern läßt oder keine große Ahnung hat, der hinterfragt das Ganze nicht und sagt dann: Ok, ja, dann eben nicht, danke.....obwohl es normalerweise kein Problem ist in RLP eine Haltegenehmigung zu bekommen.