Das ist einfach nicht anständig nix zu sagen. Man kann wenigstens sagen, bätsch ich verrat dir nix..........
Ich versuchs mal beim Hr Weidemann morgen.
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Die Verkürzung des Begriffes „Tierheime“ auf „rheinland-pfälzische Tierheime“ ist eine Eigenmächtigkeit der Verwaltung, die einer gerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten wird.
@Ayla,
eine "Sammelklage" sieht unser Rechtssystem nicht vor. Zur Klage berechtigt ist immer nur ein einzelner Betroffener, also jemand der von einer Gemeinde X einen ablehnenden Bescheid erhalten hat. Eine anderen Weg gibt es nicht um das gerichtlich überprüfen zu lassen.
RLP: Weiterhin ist es [das berechtigte Interesse] regelmäßig begründet, wenn ein gefährlicher Hund, der in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung gehalten wird, an eine Privatperson abgegeben werden kann.
Wo wären wir denn dann?Könnte die Gemeinde den Hund aus dem Grund ablehnen da er aus einem andern Bundesland kommt?
Das Zeitalter regionaler Fürsten und Raubritter haben wir doch meines Erachtens schon lange hinter uns gelassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat ein gemeinsames Rechtssystem.
Dann dürfte ich im Extremfall ja auch nicht mit einem Listenhund nach BaWü umziehen.
@Ayla,
eine "Sammelklage" sieht unser Rechtssystem nicht vor. Zur Klage berechtigt ist immer nur ein einzelner Betroffener, also jemand der von einer Gemeinde X einen ablehnenden Bescheid erhalten hat. Eine anderen Weg gibt es nicht um das gerichtlich überprüfen zu lassen.
Jeeeein, gaaaanz so stimmt das nicht. Es gibt - wie immer - so ein paar wenige Ausnahmen.
Lieben Gruß
Gabi
Hier geht es doch um RLP? Das sieht es doch wieder anders aus als in Bayern.
So wie es hier geschildert wurde trifft keine der Ausnahmen zu.