....Dann wäre hier § 9 Abs. 5 SGB II zu prüfen - nämlich ob das Kind soviel Einkommen hat, dass es die Mutter unterstützen kann...
Wie ich gleich zu Anfang schrieb, im Einzelfall zu prüfen. Denn was mit der Tochter ist, wissen wir auch alle nicht. Sie kann sich sogar gerade jetzt in diesem Augenblick dazu entschließen, doch lieber beim Vater zu leben. Es waren von Anfang an (auch wenn ich mich da stängig wiederhole) alles nur Gedankengänge, die vor Allem hinter der Frage steckten, ob die hier Hilfesuchende überhaupt ALG II in Anspruch nehmen MUSS. Denn es sind hier keine Einzelheiten bekannt. Wir wissen weder, wie hoch das Einkommen der Mutter ist, noch, wie hoch die derzeitige Miete ist, was sie an Wohngeld bekäme, ob der Vater und wenn ja für wen Unterhalt zahlt, ob die Tochter nicht sogar auch arbeitslos ist (war ja auch nur meine Vermutung, dass sie noch Schülerin ist) usw., usw... und auch nur die Vermutung, dass auch nur die Tochter Hilfsbedürftige sein könnte und das wäre auch nur der Fall, wenn sie keinen Unterhalt vom Vater bekäme (obwohl sie darauf ja Anspruch hat, auf Grund des Alters aber eben nicht mehr auf Unterhaltsvorschuss.)