Hi.
Es hat nur ein Bruchteil der User geantwortet, da kannst Du nicht von "wir anderen sind anderer Meinung" ausgehen.
Ein Dobermann ist nur im Bundesland Brandenburg gelistet, in allen anderen Bundesländern ist er kein Kampfhund.
Wie andere schon schrieben, ist eine Kastration ohne medizinischen Grund ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Bequemlichkeit des Halters zählt da nicht und der Grund des unkontrollierten Vermehrens zählt auch nicht, denn in einem 1-Hund-Haushalt (auch in Mehrhundehaushalten, wenn man es richtig macht) kann sich ein Hund nicht unkontrolliert vermehren. Tut er es doch, hat der Hundehalter versagt.
Aber mal ein ganz anderer Punkt:
Hast Du schon mal eine kastrationsbedingte Inkontinenz erlebt, die sich mit Medikamenten nicht behandeln lässt? Ich schon mehrfach, ich kenne eine Dobihündin, die deswegen eingeschläfert wurde.
Deutsche Boxer und Dobermänner gehören bei Kastrationen (Hündinnen) aus unerfindlichen Gründen zur höchsten Risikogruppe für Inkontinenz, das kann Dir jeder Tierarzt bestätigen.
Bei Boxern liegt die Inkontinenzrate bei nahezu 100 %, bei Dobis ungefähr bei 80 %.
Wenn eine Hündin also keine gesundheitlichen Probleme hat (wie z.B. ausgeprägte Scheinschwangerschaften etc.), warum sollte ich sie dann kastrieren lassen und sie für den Rest ihres Lebens mit Caniphedrin vollstopfen, damit sie "dicht" bleibt bzw. ihr im Haus ständig Windeln anziehen, damit nicht überall Pipi rumliegt?
Gruß
tessa