Kampfhund ohne Erlaubnis: 450 Euro Strafe
Lünen/NRW, 10.8.03
Die Stadt betrachtet das unerlaubte Halten von so genannten Kampfhunden nicht als Kavaliersdelikt. Das bekam gestern die 28 Jahre alte Tanja Weber (Name geändert) zu spüren: Weil sie trotz mehrfacher Aufforderungen nicht die erforderlichen Unterlagen für das Halten ihres American Staffordshire Terriers eingereicht hatte, wurde sie gestern vom Amtsgericht Lünen zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt.
Das neue Hundegesetz in NRW schreibt bei Hunden bestimmter Rassen (unter anderem Staffordshire- und Bullterrier, Bulldoggen und Kreuzungen dieser Rassen) neben Leinenzwang und Maulkorb auch eine Erlaubnis zur Haltung, eine Sachkundeprüfung der Besitzer, eine Haftpflichtversicherung und einen Wesenstest vor. Demjenigen, der dagegen verstößt, droht seit dem 1. Januar ein Strafverfahren, das als Strafmaß neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorsieht.
Erst nachdem alle Fristen, die das Lüner Ordnungsamt gesetzt hatte, abgelaufen waren, hatte sich Tanja Weber bemüht, diese Voraussetzungen für das Halten ihres Hundes zu erbringen. "Ich war krank, hatte viel Stress - ständig war irgend etwas anderes", begründete sie gestern vor Gericht. Doch das reichte Richterin Selina Küppers als Entschuldigung nicht aus: "Das ist für uns irrelevant - immerhin hatte Ihnen das Ordnungsamt schon mehrere Nachfristen gewährt und damit schon eingie Kulanz walten lassen." Und Staatsanwalt Markus Dübe kommentierte: "Ihre nachher gemachten Bemühungen, um den Hund zu legalisieren, in allen Ehren - aber Schönreden kann man die Sache nicht." Auch der 28-jährigen Sozialhilfeempfängerin sei zuzumuten gewesen, die Auflagen zu erfüllen - so wie es viele andere Hundehalter auch geschafft hätten.
Staatsanwalt und Richterin waren sich jedoch - auch weil keine einschlägigen Vorstrafen bei der Angeklagten vorlagen - einig: Eine "relativ geringe Geldstrafe" reiche in diesem Fall aus.
Lünen/NRW, 10.8.03
Die Stadt betrachtet das unerlaubte Halten von so genannten Kampfhunden nicht als Kavaliersdelikt. Das bekam gestern die 28 Jahre alte Tanja Weber (Name geändert) zu spüren: Weil sie trotz mehrfacher Aufforderungen nicht die erforderlichen Unterlagen für das Halten ihres American Staffordshire Terriers eingereicht hatte, wurde sie gestern vom Amtsgericht Lünen zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt.
Das neue Hundegesetz in NRW schreibt bei Hunden bestimmter Rassen (unter anderem Staffordshire- und Bullterrier, Bulldoggen und Kreuzungen dieser Rassen) neben Leinenzwang und Maulkorb auch eine Erlaubnis zur Haltung, eine Sachkundeprüfung der Besitzer, eine Haftpflichtversicherung und einen Wesenstest vor. Demjenigen, der dagegen verstößt, droht seit dem 1. Januar ein Strafverfahren, das als Strafmaß neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorsieht.
Erst nachdem alle Fristen, die das Lüner Ordnungsamt gesetzt hatte, abgelaufen waren, hatte sich Tanja Weber bemüht, diese Voraussetzungen für das Halten ihres Hundes zu erbringen. "Ich war krank, hatte viel Stress - ständig war irgend etwas anderes", begründete sie gestern vor Gericht. Doch das reichte Richterin Selina Küppers als Entschuldigung nicht aus: "Das ist für uns irrelevant - immerhin hatte Ihnen das Ordnungsamt schon mehrere Nachfristen gewährt und damit schon eingie Kulanz walten lassen." Und Staatsanwalt Markus Dübe kommentierte: "Ihre nachher gemachten Bemühungen, um den Hund zu legalisieren, in allen Ehren - aber Schönreden kann man die Sache nicht." Auch der 28-jährigen Sozialhilfeempfängerin sei zuzumuten gewesen, die Auflagen zu erfüllen - so wie es viele andere Hundehalter auch geschafft hätten.
Staatsanwalt und Richterin waren sich jedoch - auch weil keine einschlägigen Vorstrafen bei der Angeklagten vorlagen - einig: Eine "relativ geringe Geldstrafe" reiche in diesem Fall aus.